Man kennt das – regelmäßig betritt das ungleiche Paar Rente und Beamten-Pension die Bühne und im Blätterwald werden dann den überschaubaren und nicht selten kargen gesetzlichen Renten auch nach einem langen Erwerbsleben die üppig daherkommenden Pensionen der Staatsdiener gegenübergestellt. Dann wird zumeist von den Verteidigern des ganz eigenen Alterssicherungssystems der Beamten die Argumentation aufgebaut, dass man die gesetzlichen Renten gar nicht wirklich mit den Pensionen der Beamten vergleichen könne. In dem Strauß der Gründe für eine angebliche Nicht-Vergleichbarkeit von gesetzlicher Rente und Pension findet man dann auch regelmäßig den Hinweis, dass ja die Arbeitnehmer nicht nur die gesetzliche Rente, sondern (wenn auch nicht immer, weil in vielen Branchen nicht obligatorisch) auch eine Betriebsrente oder eine „Zusatzversorgung“ bekommen (können) – und diese Säule des Alterssicherungssystem muss in den Pensionen berücksichtigt werden, weil Beamte keine eigenständige betriebliche Alterssicherung haben.
Und was ist mit den vielen nicht-verbeamteten Staatsdienern, die es auch gibt? Die als Angestellte im öffentlichen Dienst mindestens genau so dem Staat dienen wie die Beschäftigten, die als Beamte in ihrem eigenen Besoldungs- und Versorgungssystem bis zum Lebensende untergebracht sind? Die bekommen neben ihrer gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersversorgung. Für die angestellten Staatsdiener hat man die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geschaffen.