Nichts Neues aus den deutschen Schützengräben des dualen Krankenversicherungssystems. Und warum die private Krankenversicherung dennoch wahrscheinlich ein Auslaufmodell ist

In den heutigen Zeiten ist es fast schon erleichternd, wenn man sich wenigstens in einem Politikfeld auf unerschütterliche Gewissheiten verlassen kann. Dazu gehört die in aller Regelmäßigkeit immer wieder thematisierte Existenzfrage des im internationalen Vergleich ziemlich einmaligen dualen Krankenversicherungssystems in unserem Land – und die erwartbare Empörungswelle von der Gegenseite, die das weit von sich weist. Die allermeisten Menschen, also gut 90 Prozent, sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), während die restlichen 10 Prozent in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ihr Eigenleben führen (können, manchmal aber auch müssen, weil sie beispielsweise im Alter nicht mehr rauskommen, es aber gerne würden).

Nun gibt es seit vielen Jahren eine dieser für Deutschland so typischen Lager-Diskussionen: Die einen fordern die Abschaffung der PKV und die Einführung einer „Bürgerversicherung“ für alle, die anderen schäumen vor Wut angesichts dieses Ansinnens. Zuweilen gibt es dann für den einen oder anderen Irritationen angesichts der Befürworter einer Abschaffung des Sondersystems der PKV, die man da nicht erwartet hätte. Ein Beispiel wäre hier die Bertelsmann-Stiftung, die bei vielen Linken als vordenkerhafter und multiplizierender Arm des Neoliberalismus gilt – aber von dieser Stiftung wird seit Jahren immer wieder für eine „integrierte Krankenversicherung“ und damit für eine Abschaffung der bisherigen eigenständigen PKV geworben (vgl. hierzu grundsätzlich den Beitrag  Systemkohärenz im Gesundheitswesen. Plädoyer für eine integrierte Krankenversicherung von Stefan Etgeton, Uwe Schwenk und Jan Böden bereits aus dem Jahr 2013).

mehr

Rechtsanwälte müssen vom Jobcenter ihr Geld bekommen. Das Bundessozialgericht beendet eine umstrittene Praxis – zum Schutz der „typischerweise unbemittelten“ Hartz IV-Bezieher

Bezieher von Hartz IV-Leistungen haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Im Jahr 2019 gab es mehr als 577.000 neue Widersprüche und über 95.000 Klagen vor den Sozialgerichten des Landes. Und wenn die Betroffenen Widerspruch einlegen oder gar klagen, dann haben sie nicht selten Erfolg gegenüber der Behörde. 2019 wurde über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben.

mehr

Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen (nicht nur) in den Pflegeheimen steigen – und warum der Plural wichtig ist für die Diskussion über eine Begrenzung des Eigenanteils

»Mehr und mehr Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen. Doch eine Heimbetreuung kostet. Und die selbst zu tragenden Summen werden zusehends größer, wie neue Zahlen bestätigen«, so eine Meldung aus der Frankfurter Rundschau: Zuzahlungen für Pflegebedürftige im Heim steigen weiter: »Pflege im Heim wird immer teurer. Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige und ihre Familien aus eigener Tasche zahlen müssen, stiegen weiter auf nun 1.940 Euro im Monat im bundesweiten Schnitt. Das sind 110 Euro mehr als Anfang 2019, wie aus Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek) mit Stand 1. Januar 2020 hervorgeht.« Und die Ärzte Zeitung weist darauf hin: »Es gibt jedoch nach wie vor große regionale Unterschiede … Am teuersten bleiben Heimplätze in Nordrhein-Westfalen mit nun durchschnittlich 2.357 Euro. Am niedrigsten sind die Zuzahlungen mit 1.359 Euro in Sachsen-Anhalt.«

mehr