Burger-Brater kriegen jetzt noch mehr Feuer – Naujoks, der Vollstrecker der Arbeitgeber, ante portas

Die einen hassen es, die anderen lieben es – auf alle Fälle gehen viele zu den Burger-Bratern wie McDonald’s oder Burger King, um eine bestimmte Variation von Essen zu sich zu nehmen. Und immer wieder wird dieser Teil des Gaststättengewerbes auch angesichts der dort herrschenden Arbeitsbedingungen thematisiert und kritisiert. In der letzten Zeit wurde man immer wieder mit Burger King konfrontiert: Die 1954 im US-Bundesstaat Florida gegründete Burger-King-Kette ist nach McDonald’s das zweitgrößte Fast-Food-Unternehmen der Welt. 99 Prozent der Filialen sind an Franchisenehmer vergeben, die die Restaurants (mehr oder weniger) eigenverantwortlich führen. In Deutschland existieren 677 Filialen. Und in jedem siebten Burger King-Restaurant geht es drunter und drüber, seitdem ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Betroffen sind 3.000 Mitarbeitern der Burger King GmbH, bislang eine hundertptozentige Tochter der Burger King Worldwide, die mit ihren 91 Filialen Anfang Mai von der Yi-Ko Holding GmbH übernommen wurde. Und seitdem werden Schlagzeilen produziert und bittere Fakten geschaffen. Der Kölner Stadt-Anzeiger betitelt einen aktuellen Frontbericht aus diesem Teil der Burger-Welt mit „Schreckensherrschaft bei Burger King“ und fasst zusammen:
»In den 91 Burger-King-Filialen, die im Mai von der Yi-Ko Holding übernommen wurden, werden Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten. Jetzt soll der berüchtigte Hamburger Anwalt Helmut Naujoks unbotmäßige Betriebsräte zum Schweigen bringen.«

Über die Hintergründe der skandalösen Entwicklung in diesen Filialen wurde bereits vor einem Monat auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ in einem ersten Beitrag berichtet. Hinter dem Firmennamen Yi-Ko Holding GmbH  verbergen sich der türkischstämmige Ergün Yildiz aus Stade sowie der Russe Alexander Kolobov, der in seiner Heimat ein Netz von Burger-King-Filialen aufgebaut hat. Es wurden nicht nur die erwähnten 91 Filialen übernommen, sondern die Käufer haben zugesagt, in den kommenden Monaten zahlreiche neue Restaurants in Deutschland zu gründen. Und die beiden illustren Herren verbreiteten innerhalb kürzester Zeit ein wahres Schreckensregime unter den Beschäftigten, folgt man den einschlägigen Medienberichten (z.B. hier: „Burger-Brater drückt die Löhne“ oder hier: „Burger King: Fressen oder gefressen werden„).

»Mitarbeitern, die schweißtreibende neue Uniformen nicht anziehen möchten, sollen gekündigt werden. Tariflich vereinbarte Lohnerhöhungen sind auf Eis gelegt, ebenso  das  Urlaubsgeld. Die Bezahlung der Betriebsräte während ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter bedarf der ausdrücklichen Genehmigung seitens der Geschäftsleitung. All dies geht aus schriftlichen Mitarbeiter-Anweisungen der Geschäftsleitung  der Yi-Ko Holding GmbH hervor … Wer Betriebsversammlungen besuche, werde mit Entlassung bedroht.  „Ganz offensichtlich versucht Yildiz, die Belegschaft  mit Mafiamethoden einzuschüchtern, bis sie alles widerstandslos hinnimmt“, sagt ein Mitarbeiter, der  nicht genannt werden möchte.  Ein anderer berichtet, er sei körperlich bedroht worden, weil er die Betriebsratsarbeit unterstützt«, so der Kölner Stadt-Anzeiger.

Trotz dieser harten Bandagen geben die betroffenen Arbeitnehmer nicht auf: Gab es Anfang Mai 32 Betriebsräte in den 91 überwiegend in Süd- und Westdeutschland angesiedelten Yi-Ko-Filialen, so ist ihre Zahl mittlerweile auf 38 angestiegen. Die Mitarbeiter, viele von ihnen mit Migrationshintergrund  setzen sich tapfer zur Wehr.

Da liegt es für so einen Typus von Arbeitgeber durchaus nahe, die nächste Stufe der Eskalation zu zünden: Den „Rambo unter den Arbeitgeber-Anwälten“ zu beauftragen, jeden vorhandenen Widerstand zu brechen: Helmut Naujoks, den Meister unter den Vollstreckern, die im Sold der Arbeitgeber über ein Sammelsurium an Maßnahmen vor allem die betroffenen Betriebsräte in die Knie zu zwingen versuchen – und leider oftmals auch erfolgreich sind, mit bleibenden Schäden bei den Betroffenen.

Helmut Naujoks ist das schillernde Aushängeschild einer regelrechten Branche von Juristen, die sich darauf spezialisiert haben, den Arbeitgebern zu helfen, unliebsame Mitarbeiter – die aber formal und eigentlich beispielsweise als Betriebsräte unter einem gesetzlichen Schutzschild zu stehen haben – loszuwerden und den anderen Beschäftigten klar zu machen, was ihnen droht, wenn sie etwas in Anspruch nehmen, was ihnen in diesem Land eigentlich grundgesetzlich zusteht: Mitbestimmung im Betrieb. Christian Esser und Alena Schröder haben diese ganz eigene Schattenwelt in einem lesenswerten Buch ausgebreitet: „Die Vollstrecker. Rausschmeißen, überwachen, manipulieren.
Wer für Unternehmen die Probleme löst„. Dort findet man auf den Seiten 56 ff. das Kapitel: „So bringen Sie Ihren Betriebsrat auf Vordermann. Die Methode Naujoks macht Schule.
Auch Günter Wallraff hat sich schon mit Herrn Naujoks beschäftigt:

»Wallraff begegnet ihm schließlich in einer Hotelsuite als vermeintlich millionenschwerer, aber kranker Unternehmer im Rollstuhl. Der Rechtsanwalt durchschaut die Maskerade nicht und legt sich mächtig ins Zeug, um einen neuen Auftrag zu erhaschen: „Ich vertrete ausschließlich Arbeitgeber“, erklärt Naujoks im Gespräch. „Ich mache nur Arbeitsrecht, und zwar ein ganz spezielles Arbeitsrecht. Bei mir fängt die Arbeit erst an, wenn die anderen Anwälte sagen, es geht nicht. In der Regel sind meine Gegner Betriebsräte und die Gewerkschaften. Mein Ziel ist es, dass diese Betriebsräte das Unternehmen verlassen. Davon lebe ich.“ (Quelle: „Auf der Müllkippe der Gesellschaft„; dies und andere Einblicke in die neue Arbeitswelt finden sich in dem Buch von Günter Wallraff: Aus der schönen neuen Welt. Expeditionen ins Landesinnere, Köln, 2009).

Dabei versteckt der Herr Naujoks sich keineswegs, man werfe nur einen Blick auf die Website seiner Anwaltskanzlei. Er geht durchaus offensiv um mit seinem Ansatz. Anfang 2012 erschien von ihm das Buch »Kündigung von „Unkündbaren“« mit dem süffisanten Untertitel: „Wie Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber sabotieren“. Die Strategie der Umkehrung der Vorwürfe zeigte sich schon mit seinem 2010 erschienenen Buch „Schwarzbuch Betriebsrat. Schattenbosse zwischen Macht und Machtmissbrauch„, bewusst spielt er mit Titel- und Begriffsvariationen, die man ansonsten eher aus dem gewerkschaftlichen Lager kennt.

In dem Beitrag „Burger King: Franchise-Nehmer heuern Betriebratsfresser Naujoks an“ des Blogs „arbeitsunrecht“ kann man zu Naujoks lesen:

»Zu Naujoks’ Methoden … gehören Abmahnungswellen, Kündigungswellen (d.h. mehrere fristlose Kündigungen gegen eine Person aus verschiedenen Gründen), offene und verdeckte Bespitzelung, Hausverbote gegen Gewerkschaftssekretäre und Betriebsräte, Verhinderung und Abmahnung von Presseberichterstattung, Gründung und Coaching von Anti-Betriebsrats-Initiativen, Spaltung und Polarisierung der Belegschaft. Zur Methode Naujoks gehört auch ein juristisches Sperrfeuer aus unsubstantiierten Abmahnungen, Kündigungen und Anzeigen gegen Einzelne. Das vorrangige Ziel ist nicht ein Sieg vor Gericht, sondern maximale Zermürbung der Gegner. Man könnte auch von juristischem Stalking und institutionellem Rechtsmissbrauch sprechen. Nebeneffekt: Überlastung von Gerichten, hohe Kosten für Auftraggeber, Opfer und Prozesshilfe-Kassen. Kollateralschaden: Zerstörtes Betriebsklima.«

Jeder kann und muss also gewarnt sein, wenn dieser Anwalt, der übrigens seine Thesen von den „armen Arbeitgebern“, die er vor den eigenen Arbeitnehmern „schützen“ müsse, munter einem Millionenpublikum in Talkshows verkaufen kann (Maischberger, Plasberg, Anne Will usw.), angeheuert wird. Der beginnt langsam, aber strategisch angelegt und steigert sich dann systematisch.

Zurück zum aktuellen Fall und der Situation in den Burger King-Filialen der Yi-Ko-Holding. Erste Duftmarken hat der nunmehr beauftragte Naujoks schon gesetzt – wie immer beginnt er mit dem Versuch, eine Schneise des Misstrauens in die Belegschaft zu schlagen bzw. dies zu versuchen, um an bestimmte Informationen zu kommen. Hierzu Stefan Sauer in seinem Artikel „Schreckensherrschaft bei Burger King„:

»Naujoks folge einem perfiden Fahrplan. Er versuche stets, zwischen Belegschaften und ihre Betriebsräte   Misstrauen zu säen. Das geht im konkreten Fall so: „Unsere Wirtschaftsprüfer haben festgestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Burger King GmbH  schlimmen Missbrauch betrieben haben“, heißt es auf Aushängen für das Personal. Rechtsanwalt Naujoks stehe bereit, um gegen diese Mitarbeiter vorzugehen. „Bitte haben Sie keine Angst, uns die Wahrheit mitzuteilen“.«

In dem Beitrag über die Vorkommnisse bei den Yi-Ko-Holding-Filialen von Burger King in dem Blog „arbeitsunrecht“ findet sich ein charakteristischer Satz: „Der Rechtsanwalt Helmut Naujoks zieht seit etwa 2001 eine Spur der Verwüstung durch die Republik, meist durch die Landschaft mittelständischer Betriebe.“ Man kann und muss sich darüber ärgern, wenn man feststellen muss, dass trotz vieler Vorwürfe und auch konkreter Berichte die Staatsanwaltschaft bei Naujoks & Co. auffällig untätig bleibt. Aber neben der Frage, ob es nicht rechtliche Möglichkeiten gibt, diesen gut dotierten Vollstreckern das Handwerk legen zu können – eine Antwort auf solche Vorgänge muss an zwei Hebeln ansetzen: Zum einen die Bereitschaft und dann auch massive Unterstützung der Arbeitnehmer, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Und zum anderen können natürlich auch die Verbraucher Druck ausüben, gerade auf ein „Dachmarkenunternehmen“ wie Burger King.

Abschließend ganz praktisch: Die Burger King-Filialen der Yi-Ko Holding befinden sich vor allem im Südwesten und Westen der Republik. Hier eine Liste mit den Filialen.

Der Fortschritt ist eine Schnecke, die den Putzfrauen (und wenigen Putzmännern) höhere Löhne bringt, jedenfalls bei den Arbeitgebern, die sich daran halten

Der Fortschritt ist bekanntlich eine Schnecke und muss zuweilen in Cent-Beträgen gemessen werden. Wieder ein kleines Stück voran gekommen sind die Menschen, ganz überwiegend sind es Frauen, die als Gebäudereiniger arbeiten, denn für die wurden jetzt höhere Löhne vereinbart. Gewerkschaft IG BAU und die Arbeitgeber auf eine Erhöhung des Mindestlohns in der Branche, die derzeit aus etwa 20.000 Unternehmen besteht. Die Gewerkschaft IG BAU und die Arbeitgeber haben sich nach 14 Stunden und fünf Verhandlungsrunden auf eine Erhöhung des Mindestlohns in der Branche verständigt, die in zwei Stufen fällig wird:
»Für die Innenreinigung steigt er 2014 im Westen von neun auf 9,31 Euro pro Stunde, 2015 auf 9,55 Euro (Ost: 7,96 statt 7,56 Euro in 2014, 8,21 Euro in 2015). Für die Fassadenreiniger gilt im Westen ab 2014 ein Mindestlohn von 12,33 Euro pro Stunde, ab 2015 von 12,65 Euro (Ost: 10,31 und 10,63 Euro). Beide Seiten wollen 2019 einen einheitlichen Lohn in Ost und West,« berichtet Jahel Mielke in ihrem Artikel „Sauberer Abschluss für Gebäudereiniger„. Es geht hier immerhin nach Angaben des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks um 590.000 gewerblich Beschäftigte in dieser Branche.

Zwei Komponenten fallen besonders ins Auge: Zum einen haben wir es mit einem Branchen-Mindestlohn zu tun – was auch bedeutet, dass dieser Abschluss voraussetzt, dass die vereinbarte Lohnhöhe ab 2014 durch einen Erlass im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes seitens des Bundesarbeitsministeriums für allgemeinverbindlich erklärt wird, damit alle Arbeitnehmer/innen in den Genuss der neuen Lohnhöhe kommen, denn in Betrieben, die dem Arbeitgeberverband angehören, sind 85% der Beschäftigten tätig. Zum anderen markiert die Jahreszahl 2019 als Datum für eine angestrebte Entgeltgleichheit zwischen Ost und West, dass immer noch und auf weitere Jahre ein Lohnunterschied zwischen West- und Ostdeutschland gemacht wird.

In dem Artikel von Mielke wird der Betriebsrat eines Gebäudereinigungsunternehmens zitiert, der darauf hinweist, der Mindestlohn »habe den „Wildwuchs“ in der Branche vermindert, die immer wieder wegen Lohndrückerei und schlechter Arbeitsbedingungen in die Schlagzeilen gerät«. Die in der Vergangenheit beobachtbaren Lohnspiralen nach unten durch das Ausspielen mehrerer miteinander konkurrierender Unternehmen sind dadurch eingedämmt worden. Gerade diese Branche zeigt – für die allgemeine Mindestlohndebatte relevant -, dass das immer wieder vorgetragene Argument, Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze, nicht haltbar ist. Dazu bereits grundlegend der Abschlussbericht des IAQ (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen – Branche: Gebäudereinigung. Man kann sich das natürlich auch gedanklich klar machen: Wenn alle Gebäudereiniger gezwungen sind, einen Mindestlohn zu zahlen und gleichzeitig die Umgehungsstrategien seitens der Auftraggeber begrenzt bleiben, dann wird wohl kaum ein nennenswerter Beschäftigungsverlust zu befürchten sein, denn die Auftraggeber werden kaum die Büros selber putzen.

Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass der bereits seit 2007 geltende Mindestlohn in der Branche immer wieder in der Praxis umgangen wird. Die Gewerkschaft sieht hier vor allem zwei Varianten, mit denen Reinigungsunternehmen versuchen, den Mindestlohn zu unterlaufen:
Zum einen werden Reinigungsdienstleistungen an Einzelselbständige ausgelagert, die dann als Subunternehmer fungieren.

Zum anderen wird auch in dieser Branche ein immer beliebterer Weg, um die Löhne zu drücken, von Werkverträgen berichtet.

In beiden Fällen gilt der Tarifvertrag und der damit der Mindestlohn für die Branche nicht. Und beide Varianten verdeutlichen einmal mehr, dass das Problem der Scheinselbständigkeit wie auch der Instrumentalisierung von Werkverträgen für Lohndumping unbedingt Einhalt geboten werden muss.

Hinzu kommt die Tatsache, dass sehr viele Arbeitsverträge befristet sind, so dass die davon Betroffenen permanent in Sorge sind, ob sie eine Verlängerung bekommen – eine „hervorragende“ Basis, um über die Differenz zwischen der theoretischen und der praktischen Arbeitszeit faktische Lohndrückerei zu betreiben. Reinigungskräfte, die beispielsweise drei Stunden am Tag arbeiten sollen und ihr Pensum nicht schaffen (können), würden häufig Überstunden machen (müssen) – und nicht selten trauen sich die Arbeitnehmer nicht, diese Mehrleistung abzurechnen, aus Angst, dass beispielsweise keine Entfristung vorgenommen wird (generell zum Thema befristete Beschäftigungsverhältnisse gibt es aktuelle Daten aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Befristete Beschäftigung – Aktuelle Zahlen aus dem IAB-Betriebspanel 2012, Nürnberg, 2013).

Der Vollständigkeit halber muss darauf hingewiesen werden, dass ein Großteil der Beschäftigten in dieser Branche Frauen sind und immer mehr von ihnen arbeiten als geringfügig Beschäftigte, woraus weitere arbeitsmarktliche Verzerrungseffekte resultieren, die in der allgemeinen Debatte über Sinn und vor allem Unsinn der Minijobs thematisiert werden. Aus Sicht der Gewerkschaft ist diese Entwicklung besonders problematisch. In dem Artikel von Jahel Mielke wird Zeynep Bicici, Fachreferentin bei der IG BAU, zitiert: „Vor 20 Jahren haben in erster Linie Hausfrauen als Gebäudereinigerinnen gearbeitet, die sich etwas dazuverdienen wollten, doch heute müssen viele der Frauen von ihren Jobs ihre Familien ernähren.“ Das ist dann sicher auch eine der Quellen für solche Meldungen: „Frauen müssen Einkommen häufiger aufstocken als Männer„, so Spiegel Online: Der Anteil erwerbstätiger Frauen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – doch für viele reicht es trotzdem nicht zum Leben: Laut einer Untersuchung müssen sie ihre Einkommen deutlich häufiger als Männer mit Hartz IV aufstocken. Alleinerziehende sind besonders stark betroffen.

„Pflege-Bahr“: Begeisterung für das „Erfolgsmodell“ (bei der Versicherungswirtschaft)

Muss man sich beim Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) und der Versicherungswirtschaft entschuldigen? War die massive Kritik an der staatlichen Förderung einer privaten Pflegeversicherung in der Größenordnung von 5 Euro pro Monat vielleicht doch überzogen und nur eine reflexhafter, möglicherweise gar ideologisch begründeter Verhinderungsversuch von mehr Privatisierung in den Bereichen, in denen die Sozialversicherungen die Hauptlast zu schultern haben? Immerhin gibt es ja auch eine ausgeprägte und öffentlichkeitswirksame Kritik bis hin zur grundsätzlichen Infragestellung der „Riester-Rente“ als Schlachtschiff einer dritten Säule der Alterssicherung.
Man könnte schon auf diesen Gedanken kommen, wenn man die Jubelmeldung der privaten Versicherungswirtschaft über den so genannten „Pflege-Bahr“ zur Kenntnis nimmt.

So berichtet der „Tagesspiegel“ in dem Beitrag „Begeistert vom Pflege-Bahr“ von der Jahrestagung des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV):

»Entgegen aller Schwarzmalerei habe sich die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung – kurz Pflege-Bahr genannt – als „echtes Erfolgsmodell“ erwiesen. Bis Ende Mai, so berichtete Schulte, hätten bereits mehr als 125 000 Menschen die neue, von Schwarz-Gelb propagierte Zusatzversicherung abgeschlossen. Da mit jedem Tag 1000 neue Anträge hinzukämen, liege man inzwischen wahrscheinlich schon bei rund 150 000. Und das, so der Verbandschef, sei „erst der Anfang“.«

Besonders empören können sich die Verbandsvertreter über eine angebliche Kampagne gegen die Pflegezusatzversicherung in den Medien, angestachelt durch Verbraucherschützer, die nur die Produkte madig machen. So hatte – ein Beispiel – schon im April Frederike Roser in ihrem Beitrag Stiftung-Warentest: „Pflege-Bahr taugt nichts“ über die deutliche Kritik der Verbraucherschützer berichtet. Die vom Staat geförderten Tarife, so Stiftung Warentest, decken den Bedarf häufig nicht. Besser seien nicht geförderte Pflegeversicherungen. Beim „Pflege-Bahr“ zahlt der Staat monatlich fünf Euro zu einer privaten Pflegeversicherung dazu, wenn der Versicherte mindestens zehn Euro im Monat selbst zahlt und der Vertrag eine Leistung von mindestens 600 Euro monatlich in Pflegestufe III vorsieht. Die staatliche Förderung hat allerdings für die privaten Versicherungsanbieter einen echten Nachteil: Bei den geförderten Tarifen dürfen die Versicherungen keine Kunden ablehnen und keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen.

Nun muss man wie immer bei den an sich unmöglichen Versicherungsvergleichen einen genauen Blick werfen auf die Annahmen, die den tarifvergleichenden Berechnungen zugrunde liegen. Im Fall der Stiftung Warentest waren die Modellkunden im Alter von 45 und 55 Jahren – mit einem monatlichen Betrag von 55 Euro (für den 45-Jährigen) beziehungsweise 85 Euro (für den 55-Jährigen). Das auf der Grundlage dieser Modellkunden gefundene negative Ergebnis muss – so ein Einwand der Kritiker – nicht auf andere Fallkonstellationen übertragbar sein, sondern kann sich beispielsweise bei den Jüngeren in der Altersgruppe 25 bis 35 ganz anders, nämlich positiv aussehen.
Der zweite Einwand gegen die Kritik der Verbraucherschützer bezieht sich auf die Zielgröße „Deckung der Versorgungslücke“, also Kompensation der Differenz zwischen den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten. Es war nun aber vom Anfang an auch klar, dass die als „Pflege-Bahr“ titulierten staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen angesichts der relativ mickrigen Beträge, die man da im Regelfall einzahlt, weil auch die „generöse“ Förderung seitens des Staates aufgrund der Begrenzung der Förderhöhe auf 60 Euro im Jahr nicht wirklich hoch ist, den teilweise erheblichen Differenzbetrag nicht ausgleichen kann.

Dies vor allem nicht, wenn man sich an eine Empfehlung hält, die man auf vielen der mittlerweile im Netz auffindbaren Seiten über den Pflege-Bahr finden kann: Man soll demnach eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung abschließen, aber nur in der Höhe, dass man die 60 Euro pro Jahr „mitnehmen“ kann und alles, was darüber hinaus abzusichern ist, sollte dann über nicht geförderte Pflegezusatzversicherungen abgedeckt werden, weil die wieder anders kalkuliert werden (können). Denn für diese Produkte gibt es kein Kontrahierungszwang und auch kein Verbot von Risikoaufschlägen, so dass diese Nicht-Belastung in relativ gesehen günstigere Tarife eingebaut werden können.

Folgt man diesem Ansatz, dann relativieren sich auf der anderen Seite aber auch zugleich die bereits zitierten Jubelmeldungen der Versicherungswirtschaft mit den mehr als 125.000 Menschen, die schon so eine staatlich subventionierte Versicherung abgeschlossen haben. Beim normalen Leser wird der Eindruck hängen bleiben, da haben 125.000 oder noch mehr Menschen zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen, die das ansonsten nicht gemacht hätten. Dabei sind darunter auch sicher sehr viele, die genau so vorgehen, wie das gerade beschrieben wurde. Dann hätten wir auf der einen Seite eine eben nur scheinbare Zunahme der Pflegezusatzversicherungen (weil aus bislang einer werden mindestens zwei gemacht, um die Förderung zu bekommen) und auf der anderen Seite würde das bedeuten, dass es sich um einen klassischen Mitnahmeeffekt handeln würde, denn diese Personen hätten ansonsten auch eine dann eben ungeförderte private Zusatzversicherung abgeschlossen, sie splitten jetzt halt ihre Verträge, um die staatlichen Zuschüsse abzugreifen. Hinzu kommt die sicher wie auch bei der „Riester-Rente“ beobachtbare soziale Selektivität der Inanspruchnahme, das also gerade die bereist relativ gesehen gut gestellten Personen die Förderung in Anspruch nehmen.

Schlussendlich kann und muss man sich natürlich fragen, warum man überhaupt seitens des Staates Produkte mit Steuermitteln subventioniert, wo die Staatsmittel teilweise oder ganz in die Töpfe der Versicherungsunternehmen wandert. Man könnte an dieser Stelle die Vermutung äußern, dass das eigentliche Ziel dieser Maßnahme weniger die Absicherung des Pflegerisikos an sich war und ist, sondern dass es darum ging, der Versicherungswirtschaft eine Geschäftsmodell zu eröffnen. Aber das ist jetzt reine Spekulation …