Bulgaren und Rumänen: Kommen (noch) mehr und wenn ja wie viele? Und welche? Über Arbeits- und Armutszuwanderung aus dem Armenhaus der EU

Erinnern wir uns noch an die Debatten im Vorfeld der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Menschen aus den osteuropäischen Beitrittsländern zur EU? Da wurde von vielen Medien mit der Angst vor den vielen Polen gespielt, die nur darauf warten, ins gelobte Deutschland zu strömen. Aus dem Strom ist bekanntlich in der Realität eher ein überschaubares Flüsschen geworden.

Nun beginnt das Spiel wieder von vorne, diesmal sind alle Augen auf die Bulgaren und Rumänen gerichtet. Denn ab 2014, also in einem halben Jahr, fällt auch gegenüber diesen beiden Ländern die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Und sofort beginnt wieder die Debatte über einen gewaltigen Zustrom, handelt es sich bei diesen Ländern doch auch tatsächlich um das Armenhaus der EU. Und übrigens – sind nicht schon viele aus den dort herrschenden trostlosen Verhältnissen ins reiche Deutschland gekommen? Häufen sich nicht die Berichte über die Armutszuwanderer in deutschen Großstädten, von Duisburg bis Berlin-Neukölln?

Zu den damit verbundenen Fragen hat sich nun das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit Gedanken gemacht und eine Studie veröffentlicht:

Herbert Brücker, Andreas Hauptmann und Ehsan Vallizadeh: Arbeitsmigration oder Armutsmigration? Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien (= IAB-Kurzbericht 16/2013), Nürnberg, 2013

Zehntausende werden die Chance nutzen, schätzen Experten, wie wir einem der Artikel über die neue IAB-Studie entnehmen können: „2014 bis zu 180.000 Zuwanderer aus Südosteuropa„. Schauen wir uns die Studie des IAB einmal genauer an:

Die kompakte Zusammenfassung lautet: »Der starke Anstieg der Migration aus Bul­garien und Rumänien hat Befürchtungen ausgelöst, dass dies den Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme in Deutschland belasten könnte. Zwar sind die bulgari­schen und rumänischen Neuzuwanderer im Durchschnitt geringer qualifiziert als andere, aber die Arbeitslosenquoten und die Anteile der Bezieher von Transfer­leistungen sind unter den hier lebenden Bulgaren und Rumänen deutlich geringer als bei anderen Migrantengruppen – und insgesamt profitiert Deutschland von die­ ser Zuwanderung. Allerdings sieht das Bild in deutschen Großstädten sehr un­terschiedlich aus.«

Die Nettozuwanderung aus Bulgarien und Rumänien könnte nach Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1.1.2014 von 71.000 Personen im Jahr 2012 auf 100.000 bis 180.000 Personen steigen, schreiben die Wissenschaftler in ihrer Zusammenfassung der Befunde aus ihrer Studie.

Vor dem Hintergrund der sich zunehmend verfestigenden Wahrnehmung der Menschen, die aus Rumänien und Bulgarien zu uns kommen, als „arme Schlucker“, die für unsere Sozialsysteme zu einer großen Belastung werden, ist der folgende Befund interessant, der zugleich wieder einmal verdeutlicht, dass es keinen Sinn macht, von „den“ Rumänen oder Bulgaren zu sprechen: »Im Jahr 2010 verfügten 25 Prozent der Neuzuwanderer aus Bulgarien und Rumänien über einen Hochschulabschluss, aber auch 35 Prozent hatten keine abgeschlossene Berufsausbildung.«

Die Abbildung, die dem IAB-Bericht entnommen ist, verdeutlicht anschaulich, dass die Betroffenheit der Rumänen und Bulgaren sowohl von (gemessener) Arbeitslosigkeit und von Grundsicherungsbezug zwar etwas höher liegt als der Bevölkerungsdurchschnitt, aber deutlich unter der aller Ausländer in Deutschland.

Mit Blick auf die Zukunft und im Lichte der Erfahrungswerte aus der jüngeren Vergangenheit schreiben die Wissenschaftler: »Bei der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Länder der ersten Osterweiterungsrunde sind die Arbeitslosenquoten und Anteile der SGB-II-Leistungsempfänger gesunken. Ob dies auch bei Bulgaren und Rumänen der Fall sein wird, ist aufgrund ihrer im Schnitt geringeren Qualifikation allerdings offen.«

Die bulgarische und rumänische Bevölkerung konzentriert sich in Deutschland mit wenigen Ausnahmen auf prosperierende Großstädte. Allerdings ist bereits heute eine bedenkliche Polarisierung zu beobachten, die dazu führt, dass die Kommunen, denen es schon heute am schlechtesten geht, überdurchschnittlich stark belastet werden: »Während in Großstädten wie München, Mannheim und Stuttgart die Zahl der arbeitslosen Bulgaren und Rumänen vergleichsweise moderat ausfalle, konzentrierten sich die Probleme vor allem auf drei Städte: Berlin, Duisburg und Dortmund. Hier seien die Arbeitslosenquoten außergewöhnlich hoch. In Berlin beziehe fast ein Fünftel der bulgarischen und rumänischen Bevölkerung Hartz IV-Leistungen, berichten die Arbeitsmarktforscher. Auch in Köln, Hamburg, Frankfurt am Main und Offenbach sei der Anteil der bulgarischen und rumänischen Hartz-IV-Bezieher groß«, so der Beitrag bei Handelsblatt Online.

Und hier sind wir an einem bereits aktuell mehr als sichtbaren Armutsproblem angekommen, was auch von anderen Medien und in anderen Formaten aufgegriffen wird. Besonders zu empfehlen in diesem Zusammenhang ist die ARD-Dokumentation „Deutschlands neue Slums – Das Geschäft mit den Armutseinwanderern“, die am 19.08.2013 ausgestrahlt worden ist. Der redaktionellen Beschreibung der Dokumentation können wir entnehmen:

»Dortmund im Frühsommer 2013. Zwei Gestalten laufen durch die Nacht, mit einem Bündel Habseligkeiten. Zuletzt etwas gegessen haben sie gestern, sagen sie. Wo sie schlafen werden? Vielleicht in einem alten Transporter, im Park oder in einem Keller – wie viele andere Bulgaren und Rumänen auch. Viele der Alteingesessenen fühlen sich in ihren Vierteln nicht mehr wohl. Sie fürchten den Anstieg von Kriminalität, Prostitution, Menschenhandel. Manche haben Angst vor den Zuwanderern und vor denen, die mit ihnen Geschäfte machen. Die Reportage begleitet die neuen Armutseinwanderer ein halbes Jahr lang und versuchen herauszufinden, wer an den Menschen „ganz unten“ verdient. Unter welchen Umständen kommen sie nach Deutschland? Wer sind die Leute, die ihnen statt Wohnungen Matratzen oder Kellerlöcher vermieten? Wer lässt sie unter unwürdigen Bedingungen arbeiten, oftmals nur für einen Hungerlohn, wie sie erzählen?«

Ein sehenswerter Beitrag zu einem schwierigen Thema.

Tiefen und Untiefen des branchenbezogenen Mindestlohns – am Beispiel des Wach- und Sicherheitsgewerbes

Vor drei Jahren wurde erstmals ein branchenbezogener Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe eingeführt. Dieser bewegt sich regional in einem Korridor zwischen 7,50 Euro vor allem in den ostdeutschen Bundesländern bis zu 8,90 Euro in Baden-Württemberg.
Das Gegenüber der Gewerkschaft ver.di in diesem Bereich ist der Bundesverband der Deutschen Sicherheitswirtschaft (BDSW), der rund 850 Unternehmen der Branche vertritt. In den insgesamt etwa 4.000 Unternehmen der Sicherheitswirtschaft sind nach Verbandsangaben 183.000 Menschen beschäftigt, davon gut 100.000 in den Mitgliedsunternehmen des BDSW. Der Verband hatte sich mit ver.di im Jahr 2010 auf einen Branchen-Mindestlohn geeinigt, der dann vom Bundesarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklärt wurde. Jetzt gibt es ein Problem, denn der BDSW hat »beschlossen, den bestehenden Mindestlohn-Tarifvertrag zum 31. Dezember zu kündigen«, berichtet Dietrich Creutzburg in seinem Artikel „Mindestlohn für Wachleute vor dem Aus„. Nun könnte man sagen, was ist denn daran wirklich berichtenswert, die Arbeitgeber versuchen doch nur, eine ihnen unliebsame Regelung zu kippen bzw. Druck aufzubauen im Kontext laufender Tarifverhandlungen. Aber wenn man genauer hinschaut, dann offenbart das Beispiel Wach- und Sicherheitsgewerbe zahlreiche strukturelle Probleme, die wir mittlerweile in diesem Bereich haben – und zugleich kann man ein wichtiges Argument der kategorischen Gegner eines gesetzlichen Mindestlohns kritisch beleuchten.

Die Arbeitgeberseite steht vor einem Problem, das sich erst auf den zweiten Blick richtig erschließt: Sie wollen keinen bundesweiten Mindestlohn-Tarifvertrag vereinbaren, der in den Ländern nicht akzeptiert wird, aber dort werden – gerade derzeit – Tarifverhandlungen geführt. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung darüber, ob eine Einigung auf neue regionale Mindestlohnsätze auch eine bindende Wirkung für die regulären Tarifverhandlungen haben soll. Hört sich kompliziert an, meint aber „nur“ folgendes: »Die Arbeitgeber fordern von Verdi eine Zusage, dass die untersten Lohngruppen für die freiwillig tarifgebundenen Betriebe nicht anschließend in diesen Tarifrunden über das Niveau des Mindestlohns hinaus erhöht werden.« Aus Sicht der Arbeitgeber geht es also darum, von der Gewerkschaft die Zusage zu bekommen, die tariflichen Einstiegslöhne für freiwillig tarifgebundene Betriebe in den nächsten regulären Tarifrunden nicht über den Mindestlohn hinaus zu erhöhen.

An diesem Beispiel kann man ein Phänomen erkennen, mit dem sich gerade die Befürworter von Mindestlohnregelungen auseinandersetzen müssen: Dass die Gefahr besteht, dass eine Mindestlohngrenze faktisch zum Referenzpunkt für die tariflich vereinbarten Löhne wird, diese gleichsam substituiert.

Natürlich geht es auch um die Höhe des branchenbezogenen Mindestlohns, denn gleichzeitig haben die Arbeitgeber »vorgeschlagen, die Stundensätze je nach Region in einer Bandbreite von 3,4 bis 6,7 Prozent anzuheben. Für die Länder, in denen bisher 7,50 Euro gelten, sollten es künftig 7,90 Euro bis 8 Euro sein«, was für ver.di natürlich viel zu wenig ist, will die Gewerkschaft doch überall mindestens die 8 vor dem Komma und bis spätestens 2015 garantiert die 8,50 Euro pro Stunde in allen Regionen durchsetzen.

Hier wird erkennbar, wie stark die Wirkkraft „symbolischer Zahlen“ sein kann.

Als wenn das nicht schon genug ist, gibt es in der Branche auch noch einen Streit über tarifliche Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge. »Der BDSW fordert, die Zuschläge, derzeit je nach Region bis zu 100 Prozent des Grundlohns, zu senken und teilweise in den Grundlohn einzurechnen … Auf das Jahr gerechnet machen die Zuschläge laut BDWS im Durchschnitt 12 bis 15 Prozent des Grundlohns aus«, berichtet Creutzburg in seinem Artikel. Hier verbirgt sich eine weitere – gleichsam doppelte – Komplexitätssteigerung des Themas, denn es geht nicht nur – wie bei der Forderung gegenüber der Gewerkschaft, die tariflichen Einstiegslöhne nicht über das regionale Mindestlohnniveau anzuheben – um die Problematik der freiwillig tarifgebundenen Unternehmen in der Branche, die dann mehr zahlen müssten als den Mindestlohn, wenn diese Forderung nicht erfüllt wird. Es geht bei den Zuschlägen noch um eine andere Problematik: »Denn anders als der Grundlohn können die für tarifgebundene Betriebe geltenden Zuschläge nicht als allgemeinverbindlich erklärt werden; die nicht tarifgebundenen Betriebe können nicht verpflichtet werden, die Zuschläge zu zahlen.« Das bedeutet im Klartext: Wenn die Zuschläge so bleiben, dann ist das für die tarifgebundenen Unternehmen ein Kostennachteil gegenüber den nicht-tarifgebundenen Betrieben und damit in einem Markt, bei dem die Auftragsvergabe in weiten Teilen überwiegend oder gar ausschließlich preisgesteuert läuft, tödlich. Und jetzt die zweite Komplexitätssteigerungsstufe:

»Verschärft wird das Problem durch die mittlerweile in mehr als der Hälfte der Bundesländer geltenden Tariftreuegesetze, welche eine Mindestentlohnung zur Vergabebedingung bei öffentlichen Aufträgen machen – auch sie nehmen keine Rücksicht auf solche tariflichen Zuschläge. Für nicht tarifgebundene Betriebe reicht es aus, wenn sie den gesetzlich geforderten Lohn – in den meisten Ländern derzeit 8,50 Euro – garantieren. Ein tarifgebundener Betrieb muss dagegen auch die Zuschläge zahlen und hat daher bei der Auftragsvergabe schlechtere Karten. Öffentliche Aufträge machen laut BDSW je nach Region zwischen 20 und 60 Prozent des Geschäfts der Sicherheitsbranche aus.«

Im Zusammenspiel dieser beiden Mechanismen muss der BDSW natürlich befürchten, dass es zu Verbandsaustritten auf der Arbeitgeberseite kommen könnte bzw. wird. Und das wäre nun nicht nur für den Arbeitgeberverband ein Problem – sondern auch ganz schnell ein existenzielles Problem für den branchenbezogenen Mindestlohn an sich, worauf Creutzburg zu Recht hinweist: »Derzeit erreicht der BDSW eine Tarifbindung von 56 Prozent. Unterhalb von 50 Prozent wäre der Richtwert für tarifliche Branchenmindestlöhne nicht mehr erfüllt.« Rien ne va plus.

Abschließend noch eine Anmerkung: Gerade an diesem Fallbeispiel kann man sehen, dass eines der Hauptargumente der Gegner eines gesetzlichen Mindestlohns auf wackeligen Beinen steht: Die Drohung mit dem Verlust an Beschäftigung. Glaubt jemand ernsthaft, dass die Aufgaben, also die Wach- und Sicherheitsdienstleistungen, seitens der Auftraggeber eingestellt werden, wenn es einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro oder 9 Euro geben würde? Man wird kaum deswegen nach Rumänien abwandern (können). Auf der anderen Seite führt der Mindestlohn aber eben auch dazu, dass es weiterhin ein Spannungsverhältnis gibt zu darüber liegenden tariflichen Vereinbarungen. Auch das gehört zur Wahrheit.

Schwarz oder weiß in der Arbeitsmarktpolitik bringt nicht viel – von der Flutschädenbeseitigung in Ostdeutschland bis hin zu Asylbewerbern auf deutschen Bahnhöfen

Zumindest aus der öffentlichen Berichterstattung sind die gewaltigen Überschwemmungen in diesem Hochsommer und ihre massiven Folgeschäden verschwunden, die betroffenen Menschen und die Regionen, in denen sie leben, sind nun wieder auf sich allein gestellt. Ein schnell von Bund und Ländern zusammengezimmertes finanzielles Hilfspaket in Milliardenhöhe wurde diese Tage seitens des verabschiedet und auf seine administrative Reise geschickt. Die Rechtsverordnung für den Aufbaufonds mit einem Volumen von acht Milliarden Euro ist mittlerweile beschlossen worden. Der Aufbauhilfefonds wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Dabei wird der Bund die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro alleine tragen. An den weiteren Hilfen beteiligen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte.

Vor Ort geht es jetzt vor allem erst einmal ums Aufräumen und Reparieren. Und hier kommen auch die Arbeitslosen ins Spiel: »In Stendal und Umgebung in Sachsen-Anhalt sind die Arbeitslosen unterwegs, Gummistiefel, Handschuhe und nicht zuletzt Mückenspray hat das Jobcenter gestellt. Das ist die Grundausrüstung, um Sandsäcke wegzuschleppen und zu entleeren, Spielplätze zu entschlammen und Treibgut zum Müll zu transportieren – für 1,25 Euro die Stunde«, erfahren wir aus dem Artikel „Langzeitarbeitslose beseitigen Flutschäden“ von Barbara Dribbusch. Die Teilnahme sei freiwillig, betont das örtliche Jobcenter. Sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Thüringen sollen Langzeitarbeitslose dabei helfen, die Flutschäden nach dem Hochwasser zu beseitigen. Allerdings seien die Zahlen bislang nicht sehr hoch: Mitte Juli zählte man in Sachsen-Anhalt 250 Arbeitslose in der Aufbauhilfe und in Thüringen wurden bis Mitte Juli 150 sogenannte Arbeitsgelegenheiten, auch Ein-Euro-Jobs genannt, in den Hochwasserregionen eingerichtet. Allerdings hätten sich viele Freiwillige in den Jobcentern gemeldet. In der Stadt Stendal und Umgebung hat man örtlich aktuellere und auch höhere Zahlen: Dort ackern inzwischen 300 Ein-Euro-Jobber in der Fluthilfe. Die 1,25 Euro in der Stunde gibt es zusätzlich zu den Hartz-IV-Leistungen. Fast die Hälfte der Helfer sei über 50 Jahre alt, berichtet Dribbusch in ihrem Artikel.

In den vergangenen Wochen wurde immer wieder über dieses Thema mal berichtet und die Wahrnehmungswelten scheinen hier zweigespalten: Die einen fordern schneidig die Abordnung der Hartz IV-Empfänger an die „Flutfront“, das sei doch selbstverständlich, können die dann doch mal einen Gegenleistung erbringen für die staatlichen Leistungen aus dem Grundsicherungstopf. Die anderen hingegen sehen hier erneut Elemente einer „Zwangsarbeit“ für Arbeitslose, vor allem für Langzeitarbeitslose zu billigsten Bedingungen. Beide Zugänge zum Thema sind – vorsichtig gesprochen – „unterkomplex“.

Der entscheidende Punkt am Beispiel Hilfe in den von der Flut betroffenen Gebieten: Viele Arbeitslose wollen helfen, aber zugleich ist die Art und Weise, wie sie – wenn überhaupt – eingesetzt werden, ein weiteres Beispiel dafür, dass der Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung in den vergangenen Jahren systematisch heruntergeregelt worden ist auf die billigste und zugleich auch umstrittenste Maßnahme: den Arbeitsgelegenheiten, landläufig als „Ein-Euro-Jobs“ bekannt. Dabei würde es auch anders gehen, nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch, wenn wir einen Blick zurück werfen auf die vorangegangene Flutkatastrophe im Jahr 2002. Genau das bringt Barbara Dribbusch auf den Punkt, wenn sie schreibt:

»Die Bedingungen sind allerdings schlechter als in der Aufbauhilfe nach dem desaströsen Hochwasser im Jahre 2002. Damals hatte der SPD-Sozialminister Walter Riester ein 50-Millionen-Euro-Programm für die Beschäftigung von 5.000 Arbeitslosen unterzeichnet. Diese waren im Rahmen der Strukturanpassungsmaßnahmen Hochwasserhilfe für einige Monate bei den Trägern sozialversicherungspflichtig angestellt und besser bezahlt worden als die heutigen Ein-Euro-Jobber im Rahmen der sogenannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. In Österreich fördern der Staat und die Arbeitsämter derzeit Erwerbslose, die nach den Flutschäden Aufbauhilfe leisten. Sie bekommen einen Monatslohn von 1.700 Euro brutto.«

Im Jahr 2013 ist die öffentlich geförderte Beschäftigung im Wesentlichen entkernt worden auf das Instrument der „Arbeitsgelegenheiten“, das dadurch aber immer stärker und verständlicherweise in die Kritik gerät, was aber nicht wirklich hilfreich ist, denn die Arbeitsgelegenheiten können durchaus Sinn machen für ganz bestimmte Personengruppen unter den Langzeitarbeitslosen, aber eben nicht als fast alleiniges Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung.

Parallel zu der Fluthilfeproblematik muss an dieser Stelle ein anderes Thema angesprochen werden: Ende Juli ging es einige Tage wieder mal rund im Blätterwald und in den sozialen Netzwerken. Was war passiert? „Asylbewerber in Schwäbisch Gmünd: Kofferschleppen für 1,05 Euro die Stunde„, so konnten wir es beispielsweise auf Spiegel Online lesen. Der Sachverhalt ist schnell erzählt: Der Bahnhof von Schwäbisch Gmünd wird bis Anfang 2014 für sieben Millionen Euro modernisiert, denn im kommenden Jahr wird dort die baden-württembergische Landesgartenschau stattfinden.

»Die Arbeiten bringen für die Reisenden allerhand Beschwernisse mit sich: Die Unterführung, in der die Bahn-Passagiere ihr Gepäck auf einem Förderband abstellen können, ist gesperrt. Aufzüge gibt es nicht. Als Provisorium hat die Bahn eine Stahlbrücke errichtet, die über die Gleise führt. Doch die Treppen sind steil, gerade für ältere Fahrgäste mit viel Gepäck und Mütter mit Kinderwagen ist der Weg sehr beschwerlich geworden. Einige Fahrgäste haben sich bei der Bahn deswegen beklagt.
Bahn, Stadt und Landkreis haben nun auf ungewöhnliche Art Abhilfe geschaffen: … Asylbewerber (helfen) den Reisenden beim Koffertragen. Zehn Flüchtlinge aus afrikanischen Ländern, Afghanistan und Pakistan, die in einer Unterkunft in Schwäbisch Gmünd leben, haben sich freiwillig zum Dienst gemeldet. In Zweierteams tragen sie in zwei Schichten von 6.15 Uhr bis 18 Uhr das Gepäck der Bahnfahrer. Sie haben rote T-Shirts mit der Aufschrift „Service“ bekommen, tragen Namensschilder und Strohhüte, die vor der heißen Sonne schützen sollen. Der Lohn ist bescheiden: Sie verdienen gerade einmal 1,05 Euro die Stunde.«

Allerdings weist der Artikel selbst darauf hin, warum das mit dem Lohn so ist: »Das ist der Maximallohn für Asylbewerber – mehr lässt das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz nicht zu.«

  • Es geht hier um den § 5 AsylbLG. Dort findet man zu dem in diesem Paragrafen normierten „Arbeitsgelegenheiten“ im Absatz 2 die folgende Formulierung: »Für die zu leistende Arbeit nach Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 1 Satz 2 wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde ausgezahlt.« Schluss und Punkt – das heißt aber eben auch, dass man an diese Vorschrift und die dort fixierte Höhe der Aufwandsentschädigung vor Ort gebunden ist, auch wenn man etwas anderes zahlen möchte, wird dies nicht möglich sein, denn vor dem Hintergrund des ansonsten bestehenden Arbeitsverbots für Asylbewerber kann man nur zu den Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG greifen.

Die Stadt Schwäbisch Gmünd selbst hat im Zusammenhang mit der Berichterstattung an den Bund appelliert, den Kommunen in dieser Frage mehr Freiheiten vor Ort zu geben. Und die Stadt ist mit den Realitäten konfrontiert: »250 Asylbewerber leben derzeit in einer Gemeinschaftsunterkunft in Schwäbisch Gmünd – Tendenz steigend.« Die Stadt hat das Projekt als Experiment verstanden und nochmals: die Teilnahme war freiwillig. Es wurde von den Kunden am Bahnhof sehr positiv angenommen. Aber dem Experiment war nur eine kurze Lebensdauer vergönnt: „Bahn lässt Asylbewerber keine Koffer mehr tragen„, so meldete es Spiegel Online kurz nach Beginn der Berichterstattung über das Experiment. Die Großkopferten bei der Bahn hatten sofort kalte Füße bekommen und befürchteten negative Image-Effekte für das eigene Unternehmen, wenn sich der Shitstorm im Anschluss an die ersten Berichte ausbreiten sollte. »Arbeitsverhältnisse zu diesen Konditionen könne die Bahn nicht unterstützen … In der Stadt Schwäbisch Gmünd herrscht Unverständnis über die Entscheidung der Bahn … Die Asylbewerber seien sehr enttäuscht gewesen, als sie vom Aus erfuhren.«
Unverständnis gab es nicht nur auf Seiten der Stadt, in dem Artikel wird auch Bernd Sattler vom Arbeitskreis Asyl zitiert und damit sicher keiner, der irgendwelche dunklen Geschäfte mit den betroffenen Menschen treibt. Er argumentiert besonnen und pragmatisch:

»Für die Flüchtlinge sei der Job am Bahnhof eine Gelegenheit gewesen, der großen Langeweile in der Gemeinschaftsunterkunft zu entfliehen. Kritik an dem Projekt könne allenfalls auf einem Missverständnis beruhen, sagte Sattler. „Wir müssen pragmatische Lösungen finden, um die Asylbewerber zu integrieren. Projekte wie das Koffertragen am Bahnhof ermöglichen ihnen soziale Kontakte. Anders können wir das gar nicht leisten.“ Er verwies darauf, dass Flüchtlinge in Schwäbisch Gmünd bereits in der Behindertenhilfe und in Altenpflegeeinrichtungen tätig seien. „Die Asylbewerber fühlen sich dadurch enorm aufgewertet und werden als gleichberechtigte Kollegen wahrgenommen.“ Außerdem habe die Beschäftigung bereits mehreren Asylbewerbern geholfen, deren Aufenthaltserlaubnis im Zuge einer Härtefallentscheidung verlängert wurde.«

Aber für die Lordsiegelbewahrer des Kampfes gegen „Rassismus“ (bzw. das, was man als solchen ex cathedra definiert), zählt eine solche differenzierte Position nicht. Hier und denen geht es um das Grundsätzliche. Wer dies einmal kurz und bündig nachvollziehen möchte, der möge sich das Video mit dem Beitrag des ARD-Politikmagazins „Kontraste“ vom 15.08.2013 anschauen: „Bevormundung: Keine Ein-Euro-Jobs für Asylbewerber“: »Dürfen Asylbewerber als 1-Euro-Jobber für Bahnkunden die Koffer tragen? Die Stadt Schwäbisch-Gmünd meinte „Ja“, doch als das Projekt publik wurde, lösten die Bilder einen Empörungssturm aus. Von Rassismus und Ausbeutung war die Rede, das Projekt wurde eingestellt. Die Asylbewerber, die sich über diesen Job freuten, wurden gar nicht erst gefragt.« Ulla Jelpke von der Bundestagsfraktion der Linken spricht gar von einem „Rückfall in den Kolonialismus“ und meint damit wohl eher erst einmal ihre Bilder von Kolonialismus, die sie in ihrem Kopf hat und von denen sie nicht lassen möchte. Mit den Betroffenen gesprochen hat sie jedenfalls nicht, das könnte ja auch durchaus einige Irritationen am eigenen Weltbild auslösen.

Um es deutlich zu sagen: Natürlich sind 1,05 Euro – zusätzlich zu den Leistungen, die die Asylbewerber bekommen – kein auch nur ansatzweise ordentlicher Lohn. Aber – wie dargestellt – das findet seine Begründung in der bundesgesetzlichen Vorgabe des AsylbLG. Und aus der persönlichen Sicht der betroffenen Asylbewerber kann eine solche defizitäre Tätigkeit von großer positiver Bedeutung sein, wenn denn die Alternative das staatlich verordnete Nichtstun ist.

Staatlich verordnetes Nichtstun verweist abschließend auf eines der Probleme, die über den Fall Schwäbisch Gmünd eine basale Schwachstelle des Asylbewerbersystems in Deutschland adressiert: Das Arbeitsverbot. »Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist auf ein Rekordhoch gestiegen. Geht es nach Wolfgang Bosbach, bleibt es den Flüchtlingen auch in Zukunft verboten zu arbeiten. Andernfalls würde man die Schlepper unterstützen, sagte der CDU-Politiker«, so der Artikel „Bosbach will Arbeitsverbot für Asylbewerber behalten„.

An dieser Stelle nur ein Gedankengang: Es kommen Menschen her, die Asyl beantragen und deren Asylprüfung kann durchaus sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Man belegt sie mit einem Arbeitsverbot und sperrt sie zusammen mit vielen anderen Menschen aus anderen Ländern, Kulturen und Religionen zusammen – und dann wundert man sich, dass es Probleme gibt? Die dann wiederum auf alle „Asylbewerber“ etikettiert werden. Auf dass sich die Vor-Urteile verfestigen.
Die es – wie hier gezeigt wurde – auch auf der Seite der angeblichen Gutmenschen gibt, die für sich in Anspruch nehmen, für die „schwarzen Kofferträger“ zu sprechen und dabei doch nur über und das auch noch ohne sie tun.

Beide Positionen sind mehr als „unterkomplex“.