Von Äquivalenzeinkommen, Armutsgefährdungsschwellen und -quoten. Neue Befunde aus dem Mikrozensus

Das Statistische Bundesamt hat neue Daten zur Größenordnung der „Armutsgefährdung“ in Deutschland veröffentlicht: „Armuts­ge­fähr­dung in Ost­deutsch­land nach wie vor höher„, so ist die Pressemitteilung des Statistiker überschrieben und adressiert damit sicher ein seit langem bekanntes Phänomen, aber weitaus interessanter sind andere Erkenntnisse, die man auch aus den Daten ziehen kann.
Die Abbildung der Entwicklung der Armutsgefährdungsquote von 2005 bis 2012 verdeutlicht auf der einen Seite die weiterhin bestehende große Differenz zwischen West- und Ostdeutschland ( so lag die Armutsgefährdungsquote in Deutschland im vergangenen Jahr bei 15,2%), in Westdeutschland hingegen bei 14,0% und in Ostdeutschland bei 19,7%).
Man kann aber auch erkennen, dass es insgesamt gesehen keinen Rückgang der Quote in den letzten Jahren gegeben hat, ganz im Gegenteil steigt die Quote, vor allem in Ostdeutschland.

Nun gibt es an dieser Stelle immer wieder den Einwand, dass diese „Armutsgefährdungsquote“ kein Wert darstellen würde, mit dem man „Armut“ abbilden könne, sondern dass es sich wenn überhaupt um ein Maß des Einkommensungleichheit handeln würde. Schauen wir uns deshalb diesen Indikator etwas genauer an.

An erster Stelle muss man sich vergegenwärtigen, dass es sich hier um die hochgerechneten Ergebnisse aus einer Stichprobe handelt – dem so genannten „Mikrozensus“. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu ermitteln und zu vergleichen, so das Statistische Bundesamt. Aus dieser Stichprobe – die auch Einkommensdaten liefert – werden dann die Armutsgefährdungsquoten berechnet. Aber was ist das genau? Auch hierzu gibt es eine ordentliche Definition:

»Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten auskommen müssen.«

Wichtig an dieser Stelle: Der Median, nicht das arithmetische Mittel, wird hier zugrunde gelegt, denn der Median (also die eine Hälfte der Werte befindet sch unter und die andere über diesem Wert) ist wesentlich unempfindlicher gegen einzelne Ausreißer-Werte als der „normale“ Durchschnittswert.
Was nun ist das „Äquivalenzeinkommen“?

Die Statistiker geben auf ihrer Website zur Amtlichen Sozialberichterstattung eine Definition von „Äquivalenzeinkommen“: »Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.«

Die Abbildung verdeutlicht am Beispiel der Armutsgefährdungsschwellen für zwei Haushaltstypen – zum einen der Einpersonenhaushalt eines Erwachsenen, zum anderen eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahre -, welche konkrete Einkommenshöhen erreicht werden müssen, damit man nicht als von Einkommensarmut betroffen angesehen wird (Quelle: Daten aus der Amtlichen Sozialberichterstattung).

2012 lagen diese Beträge bei einem Einpersonenhaushalt im Westen bei 899 Euro und im Osten bei 768 Euro im Monat, während sich diese Beträge bei der vierköpfige Familie größenbedingt erhöhen auf 1.888 Euro bzw. 1.612 Euro.

Die neuen Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen bekannte Phänomene – dazu gehört nicht nur die fortbestehende Differenz der Armutsgefährdungsquoten zwischen Ost und West, sondern auch die in den Tabellen dargestellten erheblichen Unterschiede zwischen Bundesländern, auch zwischen westdeutschen Bundesländern: »Am geringsten ist die Armutsgefährdung seit 2005 durchgängig in Baden-Württemberg und Bayern, am höchsten seit 2010 in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. 2012 lag das Armutsrisiko in Baden-Württemberg bei 11,1 % und in Bayern bei 11,2 %. In Bremen und in Mecklenburg-Vorpommern war es rund doppelt so hoch (Bremen 23,1 %; Mecklenburg-Vorpommern 22,9 %).« Das sind schon erhebliche Streuweiten.

Noch interessanter ist aber die erkennbare Dynamik zwischen den Bundesländern und dann auch mit Blick auf die 15 bevölkerungsreichsten Großstädte in Deutschland. Hierzu nur zwei Auffälligkeiten:

  • Im Vergleich der Jahre 2012 und 2005 ist das Armutsrisiko am stärksten in Thüringen und Sachsen-Anhalt gesunken. Am stärksten gestiegen ist es in Nordrhein-Westfalen und Berlin.
  • Von den 15 bevölkerungsreichsten Großstädten der Bundesrepublik Deutschland war das Armutsrisiko im Jahr 2012 in München (11,4 %) und Stuttgart (13,4 %) am geringsten. Am höchsten war die Armutsgefährdung in Dortmund (26,4 %), Leipzig (25,9 %) und Duisburg (25,1 %).

An dieser Stelle soll auf eine wirklich beunruhigende Entwicklung hingewiesen werden, wenn man sich das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen anschaut – denn dort müssen wir eine ausgeprägte Einkommensarmutsdynamik im Sinne einer erheblichen Zunahmen der Armutsgefährdungsquoten feststellen. Wir sehen in der Abbildung eine deutliche Zunahme in den hier dargestellten Großstädten Dortmund, Duisburg und Köln – und das sind gleichzeitig auch Städte, die beispielsweise besonders hart getroffen sind von der Problematik der Armutszuwanderung aus Südosteuropa (vgl. hierzu nur beispielhaft das Interview mit dem Duisburger Stadtdirektor Reinhold Spaniel „Wir sind völlig überfordert„).

Was man auf der Ebene der Bundesländer sehen kann – eine weitere Polarisierung im Sinne einer Auseinanderentwicklung zwischen den eher prosperierenden und den zurückfallenden Regionen – spielt sich auf der Ebene der Großstädte genau so ab. Grundsätzlich gibt es viele Antreiber für eine solche auseinanderfallende Entwicklung, die sich oft nur mit erheblichen Mittelverteilungskorrekturen, zuweilen aber selbst damit nicht aufhalten oder gar korrigieren lassen. Zugleich aber sind die Regionen und Großstädte, die sich verschlechtert haben, besonders von Arbeitslosigkeit betroffen – ja, die gibt es immer noch in Deutschland, auch wenn man zuweilen den Eindruck vermittelt bekommt, wir haben Vollbeschäftigung – und insbesondere von der Problematik einer sich weiter verhärtenden Langzeitarbeitslosigkeit mit hunderttausenden Hartz IV-Empfänger, die bereits seit Jahren abgetrennt sind vom Arbeitsmarkt und bei denen man seit 2010 auch noch mehrere Milliarden an Eingliederungsmitteln gekürzt hat. Kein Wunder, dass die eh schon im unteren Bereich angesiedelten Großstädte, in denen überdurchschnittlich viele dieser Menschen leben, dann noch weiter zurückfallen müssen, während die prosperierenden Städte dann eher die zusätzlichen Beschäftigungsverhältnisse und damit auch die gut qualifizierten Zuwanderer anziehen können.
Sowohl mit dem Problem der sich weiter erheblich verfestigenden Langzeitarbeitslosigkeit wie auch mit den Folgeproblemen der Armutszuwanderung sowie der steigenden Asylbewerberzahlen werden die Städte weitgehend alleine gelassen.

Ja dürfen die das denn? 62 (ab 2017) dort, 67+ hier? Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten zwischen Frankreich und Deutschland in der Rentenpolitik. Und der DGB mal wieder

Auf den ersten Blick können die Unterschiede zwischen zwei benachbarten Ländern in der Rentenpolitik nicht größer sein: Kurz vor der Bundestagswahl kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) massiv die aktuelle Rentenpolitik. Millionen Menschen droht dem DGB zufolge Altersarmut, wenn die Politik nicht einlenkt, so das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe unter der Überschrift „Stabile Renten sind auch in Zukunft finanzierbar“. Und parallel dazu informiert uns die Süddeutsche Zeitung über die – in Deutschland angesichts von Forderungen interessierter Kreise, nach der sich bereits in der Umsetzung befindlichen schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 nun die 69 oder 70 ins Auge zu fassen, sicher Irritationen auslösende – Botschaft: „Rente mit 62 bleibt“ – in Frankreich. Ja dürfen die das denn, die Franzosen? Dürfen tun sie schon, aber ob sie es auch können, darüber wird zu reden sein. Doch bleiben wir zuerst einmal in Deutschland.

Hier ist die Ausgangslage weitgehend bekannt und durch zwei wesentliche Parameter determiniert: Zum einen wird das Niveau der Renten aus de Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in den kommenden Jahren aufgrund der Eingriffe in die Rentenformel (weiter) absinken, ursprünglich mit der Begründung, die Beitragssätze zur Rentenversicherung bis 2030 nicht über ein bestimmtes Niveau steigen zu lassen – ein zentrales Merkmal der „Rentenreform“ war also der Paradigmenwechsel von der bisherigen „ausgabenorientierten Einnahmenpolitik“ (also der Beitragssatz variiert mit dem Finanzbedarf für die auszuzahlenden Renten) hin zu einer „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ (also die Rentenhöhe variiert mit einem vorgegebenen Einnahmenvolumen). Konkret für die „Rentenreformen“ ab 2001: Damals gab es die Annahme, dass die Rentenbeitragssätze bis 2030 auf mehr als 30% ansteigen, wenn man nicht tief in das Rentenausgabegefüge einschneiden würde, was man dann ja auch getan hat. Man hat also das in der GRV erreichbare Rentenniveau auf Talfahrt geschickt (und gleichzeitig als angebliche „Kompensation“ der damit verbundenen Rentenausfälle die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge der Versicherten eingeführt – Stichwort „Riester-Rente“ -, allerdings ohne Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung dieser Altersvorsorge und zugleich die dadurch angeblich erreichbare „Kompensation“ auch nicht obligatorisch ausgestaltet, mit dem mittlerweile bekannten Effekt, dass gerade die unteren Einkommensgruppen, die die Ausfallleistungen am dringendsten brauchen werden, am wenigsten oder gar nicht abgesichert sind über die private Altersvorsorge-Säule).

Nach der bisherigen Rechtslage soll das gesetzliche Rentenniveau bis 2030 um ein Fünftel auf nur noch 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. In dem Handelsblatt-Beitrag wird anhand konkreter Zahlen deutlich gemacht, was das bedeuten würde bzw. wird:

»Würde dieses Niveau schon heute gelten, würde ein Durchschnittsverdiener nach 45 Beitragsjahren statt 1263 Euro nur 1086 Euro Rente erhalten, ein Minus von 177 Euro im Monat. Er müsste mindestens 33 Jahre arbeiten, um nur eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten. Bei einem Beschäftigten mit 2000 Euro Verdienst wären mehr als 43 Beitragsjahre nötig.«

„Wir werden es bis in den mittleren Einkommensbereich mit Armutsrenten zu tun bekommen.“ Mit diesen Worten wird das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach vom Handelsblatt zitiert, die zugleich auch Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung ist. „Wenn das Rentenniveau weiter gesenkt wird, wie es im Gesetzbuch steht, werden Menschen millionenfach in die Altersarmut geschickt“, so ihre Prognose. Der DGB kritisiert, dass man die relativ gute Finanzlage der Sozialkassen nicht für eine Stabilisierung des Rentenniveaus genutzt, sondern in der jetzt auslaufenden Legislaturperiode den Rentenbeitrag zweimal gesenkt habe. Was will der DGB statt dessen?

»Nach seinem Vorschlag soll der bereits auf 18,9 Prozent gesenkte Rentenbeitrag nicht wie geplant weiter sinken, sondern ab 2014 in Stufen von je 0,3 Prozentpunkten bis 2021 wieder angehoben werden. Danach würden Erhöhungen um 0,2 Punkte pro Jahr reichen, um genügend Reserven für eine Stabilisierung des Rentenniveaus auch weit über das Jahr 2030 hinaus zu erreichen. Nach den Modellrechnungen würde das Geld sogar reichen, um die Erwerbsminderungsrenten zu verbessern und auf die Anhebung des Rentenalters auf 67 zu verzichten.«

Es handelt sich hier um keinen neuen Wurf der Gewerkschaften, sondern um das bereits im vergangenen Jahr der Öffentlichkeit präsentierte „DGB-Rentenkonzept 2012„. Weitere Informationen zum Rentenkonzept des DGB gibt es auch auf der Website www.ichwillrente.net.
Allerdings sind zumindest bei der derzeitigen Konstelllation die Aussichten auf eine Umsetzung dieser Umkehr in der deutschen Rentenpolitik ausgeschlossen und auch eine andere Regierungszusammensetzung, beispielsweise eine große Koalition, wird sich schwer tun, diese Abkehr von den zentralen Bausteinen der bisherigen Rentenpolitik zu bewerkstelligen.

Und was machen die Franzosen? Auf der einen Seite streiten sie ähnlich wie wir in Deutschland über die Zukunft ihrer Rentenversicherung. Und es gibt weitere vergleichbare Probleme struktureller Natur wie bei uns, wie wir gleich sehen werden. Aber auf der anderen Seite leistet dort – jedenfalls noch – die Regierung Widerstand gegen „Reformen“, die wenn auch abgeschwächt dem deutschen Vorbild folgen würden.

»Trotz großer Finanzlöcher in der Rentenkasse: Frankreichs Premier Ayrault schließt eine Anhebung des Ruhestandsalters aus. Lieber möchte er Steuern und Sozialabgaben erhöhen. Davor warnt die EU-Kommission«, berichtet Christian Wernicke aus Paris in seinem Artikel „Rente mit 62 bleibt«. Trotz massiver Defizite in Frankreichs Rentenversicherung will die sozialistische Regierung weder die gesetzliche Altersgrenze erhöhen noch die Renten einfrieren. Auch eine weitere Verlängerung der gesetzlichen Lebensarbeitszeit zur Erlangung der Vollrente – derzeit 41 Jahre Berufstätigkeit – sei nicht geplant, so die derzeitige Versicherung des französischen Ministerpräsidenten.

Schauen wir uns die derzeitige Situation in Frankreich an: Franzosen dürfen derzeit mit 60 Jahren in Rente gehen, bis zum Jahr 2017 wird diese Schwelle in Etappen auf 62 Jahre steigen. Um dann in den Genuss einer vollen Rente zu gelangen, müssen die Betroffenen wie bereits erwähnt 41 Jahre berufstätig gewesen sein. Natürlich keine Regel ohne Ausnahme – und die Franzosen haben eine Art Zweiklassensystem, das auch im Land selbst als höchst ungerecht empfunden wird, aus zweierlei Gründen, wie Wernicke darlegt:

»Angestellte von Staatsbetrieben sowie viele Beamte, für die gesonderte Rentenkassen existieren, gehen häufig schon mit 55 oder 57 Jahren in Pension. Zudem erhalten sie deutlich höhere Renten: Ihre Ruhegelder werden auf der Basis der sechs letzten Monatsgehälter berechnet, während in der Privatwirtschaft der Einkommensdurchschnitt der letzten 25 Jahre zugrunde gelegt wird. Laut Umfragen missbilligen drei Fünftel der Franzosen diese Ungleichbehandlung, die von den Gewerkschaften vehement verteidigt wird.«

Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission hatte erst im Juni empfohlen, die Lebensarbeitszeit der Franzosen schrittweise zu verlängern. Dazu sollte die Zahl der für eine Vollrente erforderlichen Beitragsjahre auf 44 Jahre steigen – aber auch das wird von der sozialistischen Regierung derzeit abgelehnt. Das muss auch vor diesem Hintergrund gesehen werden: »Vor drei Jahren hatte die konservative Vorgängerregierung des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy mit einer Rentenreform Massenproteste ausgelöst. Die Sozialisten, die Sarkozy heftig kritisiert hatten, wollen dessen Kürzungen inzwischen zwar fortschreiben. Einen weiteren Abbau lehnen sie trotz neuer Defizite aber ab.«

Nur – wie wollen die Sozialisten die immer tiefer werdenden Löcher in den Sozialkassen stopfen? Die Regierung will die Defizite in den Rentenkassen, die im Jahr 2020 auf 20 Milliarden Euro anwachsen könnten, durch höhere Steuern und Sozialabgaben ausgleichen. Aber die Lage ist kompliziert:
»Die geplante Erhöhung der französischen Sozialsteuer um einen Prozentpunkt, die elf Milliarden Euro im Jahr erbringen würde, stößt in Teilen der Gewerkschaften, bei Unternehmern und der Opposition auf Widerstand. Die Regierung erwägt nun, die Sozialabgaben und insbesondere den Arbeitgeberanteil zu erhöhen.«

Die Überlegungen der französischen Regierung rufen mittlerweile sogar die EU-Kommission auf den Plan, was die Debatte bei unseren Nachbarn anheizt: Steuererhöhungen durch die sozialistische Regierung bedrohen in Frankreich Wachstum und Beschäftigung. Dies sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Olli Rehn, am Sonntag in einem Interview mit der französischen Zeitung „Journal du Dimanche“. Frankreich habe mit seinen Steuererhöhungen einen „Schicksalspunkt“ erreicht, von dem an neue Steuern nur noch destruktiv wirkten, so der Bericht in dem Artikel „Vielen Franzosen werden die Steuern zu hoch“ von Christian Schubert in der Online-Ausgabe der FAZ. Mittlerweile hat die Steuer- und Abgabenbelastung die Rekordhöhe von 46,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreicht. Insofern hat Frankreich ein echtes Problem und in der Rentenfrage ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Auf klassischen Pfaden in die Zukunft? Die Perpetuierung der Rollenverteilung im beruflichen Ausbildungssystem

In der Berufsbildung unterscheidet man drei Teil­bereiche: Der bedeutendste und größte Teilbereich ist die duale Ausbildung, in der theoretische und praktische Ausbildung in Berufschule und Betrieb miteinander kombiniert werden. In der vollzeitschulischen Ausbildung werden Schülerinnen und Schüler ausschließlich in Berufsschulen für das Berufsleben ausgebildet. Und dann gibt es da noch das so genannten „Übergangssystem“, in dem junge Menschen landen, die keinen direkten Zugang zu einer Ausbildung gefunden haben und dessen Heterogenität von berufsvorbereitenden Maßnahmen bis hin zum Erwerb eines (höheren) Schulabschlusses reicht (vgl. für eine Übersicht die Publikation Statistisches Bundesamt: Berufsbildung auf einen Blick, Wiesbaden 2013). Ein erstes Gefühl für die quantitative Bedeutung der drei Säulen der Berufsausbildung vermitteln die folgenden Zugangszahlen: »Im Jahr 2011 begannen 21% der Jugendlichen, die sich für eine Ausbildung entschieden, eine vollzeitschulische Ausbildung. 28% begannen mit Maßnahmen des Übergangssystems und 51% eine duale Ausbildung«, so das Statistische Bundesamt. Das Übergangssystem hat erkennbar an Bedeutung verloren, da sich die Lage am Ausbildungsmarkt entspannt und immer weniger Jugendliche um die knappen Ausbildungsplätze konkurrieren. 2006 landeten noch 36% der Jugendlichen im „Übergangssystem“, 2011 waren es „nur“ noch 28%. Auch wenn das hier nicht vertieft werden soll: Es sind immer noch mehr als 270.000 junge Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht in das „normale“ Ausbildungssystem einsteigen.

Nun ist das Berufsausbildungssystem aus mehreren Gründen unter einem erheblichen Druck. Zum einen macht sich nun auch in Westdeutschland die demografische Entwicklung bemerkbar in Form rückläufiger Zahlen an jungen Menschen, so dass also die Grundgesamtheit potenzieller Auszubildender sinkt. Dazu kommt eine gewaltige Verschiebung in Richtung immer (formal) höhere Schulabschlüsse. Hierzu schreibt das Statistische Bundesamt mit Blick auf das Jahr 2011: »Die Verteilung der erreichten allgemeinbildenden Schulabschlüsse änderte sich im Vergleich zu 2001 zugunsten der allgemeinen Hochschul- bzw. Fachhochschulreife. Dieser Anteil hat sich in den letzten zehn Jahren von 30 % auf 43 % erhöht. Der Anteil der Abgänge ohne Hauptschulabschluss hat sich hingegen von 8 % auf 4 % bzw. mit Hauptschulabschluss von 24 % auf 17 % verringert. Der Anteil der Realschulabschlüsse veränderte sich nur gering (von 38% zu 36%).«

Und immer mehr der jungen Menschen, die eine Hochschulzugangsberechtigung haben, nehmen dann auch ein Studium auf, fehlen damit aber für die Berufsausbildung, ob dual oder fachschulisch. Und auch wenn der Übergangsbereich rückläufig ist – man kann nicht davon ausgehen, dass sich das jetzt gleichsam „biologisch“ löst, also auch die Jugendlichen, die früher oder heute noch rausgefallen sind, in Zukunft alle vom Ausbildungssystem aufgenommen werden, denn in den zurückliegenden Jahren gab es natürlich auch in den meisten Berufen einen Trend zu höheren Anforderungen (das klassische Beispiel ist an dieser Stelle immer der Formenwandel vom Kfz-Mechaniker früherer Tage  zum heutigen Kfz-Mechatroniker), was aber dazu führt, dass ein Teil der jungen Menschen schlichtweg an den kognitiven Anforderungen der Berufsausbildung heute auflaufen (vgl. insgesamt zu diesen Themen die kompakten Beiträge in der neuen Publikation von Christine Henry-Huthmacher und Elisabeth Hoffmann (Hrsg.): Duale Ausbildung 2020. 14 Fragen & 14 Antworten, St. Augustin, 2013.

Im Jahr 2012 haben insgesamt 549.003 Jugendliche einen neuen Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Dies waren 3,0 % weniger als im Vorjahr. Und die konnten im Prinzip aus einem wirklich breit gefächerten Strauß an Angeboten auswählen, denn das deutsche Berufsausbildungssystem konnte 2012 immerhin 345 Ausbildungsberufe auf die Waagschale werfen, im laufenden Jahr wurde diese Zahl auf 331 Berufe reduziert – obgleich immer auch neue Berufsbilder hinzukommen – vor allem durch Zusammenlegung mehrerer bisher selbstständiger Berufsbilder (als aktuelles Beispiel sei hier die „Fachkraft für Metalltechnik“ genannt, in die insgesamt 11 „Altberufe“ wie der „Revolverdreher“, der „Drahtzieher“ oder der „Schleifer“ aufgegangen sind; für das kommende Jahr ist die Zusammenlegung der drei Berufe „Bürokaufleute“, „Kaufleute für Bürokommunikation“ und „Fachangestellte für Bürokommunikation“ zum neuen Berufsbild „Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement“ vorgesehen).

Obgleich es also eine wirklich stattliche Anzahl an Berufsbildern gibt, konzentriert sich das tatsächliche Ausbildungsverhalten in einem doppelten Sinne:

  • Zum einen haben wir eine erhebliche Konzentration der Berufsausbildung auf einige wenige Berufe – nimmt man die 10 am stärksten besetzten Ausbildungsberufe, dann tummeln sich dort 52,6% der weiblichen und 32,4% der männlichen Auszubildenden. 
  • Zum anderen sehen wir wie in der Vergangenheit eine geschlechtsspezifische Ungleichverteilung  zwischen den Berufen im Sinne einer Perpetuierung von „Männer“- und „Frauenberufen“ und das dann auch noch hoch konzentriert.

In der Abbildung sind die Top 20-Berufe, differenziert nach Männern und Frauen, dargestellt. Klar erkennbar, wenn man sich einmal auf die 10 am stärksten Berufe fokussiert: bei den männlichen Auszubildenden stehen mit Ausnahme des Kaufmanns im Einzelhandel und des Kaufmanns im Groß- und Außenhandel ausschließlich technisch-handwerkliche Berufe im Zentrum, während bei den weiblichen Auszubildenden nicht nur die Konzentration auf nur einige wenige Berufe noch stärker ausgeprägt ist als bei den männlichen Pendants, sondern die Berufe sind alle im Dienstleistungsbereich angesiedelt. Nun könnte man ja an dieser Stelle argumentieren: So what, sind wir nicht auf dem Weg in die Dienstleistungsgesellschaft? Dann ist das doch eine rationale Berufswahl. Schaut man sich allerdings die Berufe genauer an, die von den weiblichen Auszubildenden gewählt worden sind, dann muss aus arbeitsmarktlicher Sicht ein großes Fragezeichen gesetzt werden: Denn die Konzentration auf Berufe wie Medizinische Fachangestellte (früher Arzthelferin), Verkäuferin und Friseurin führt dazu, dass viele der Absolventinnen solcher Ausbildungen in Berufsfeldern landen, in denen sie sehr wenig verdienen werden, teilweise so wenig, dass der Weg in eine Partnerschaft zur ökonomischen Absicherung der eigenen Existenz vorgezeichnet ist und die eigene Berufstätigkeit wenn, dann nur als „Zuverdienstmodell“ realisierbar ist. Zugleich sind die Beschäftigungsrisiken in diesen Arbeitsmarktsegmenten sehr hoch.

Die Konzentration der jungen Frauen auf einige wenige, von außen betrachtet oftmals hoch problematische Berufsbilder ist mit Blick auf die Entwicklung in den zurückliegenden Jahren konstant und ungebrochen – überspitzt könnte man formulieren, hier scheint fast schon eine anthropologische Grundkonstante zum Ausdruck zu kommen. Wie dem auch sei, aus arbeitsmarktlicher Sicht – und hier im Sinne einer Gleichzeitigkeit kollektiven wie auch individuellen Nutzens – wäre ein Aufbrechen der auskristallisierten klassischen Rollenverteilung bei der Berufswahl dringend angezeigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies gelingt, mag gering sein, versuchen sollte man es trotzdem.