Hartz IV: Von „einladungsresistenten Leistungsberechtigten“ über die Konstruktion von „guten“ und „schlechten“ Alleinerziehenden bis hin zum Sterben ordentlicher Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die nicht mehr können und nicht mehr wollen

Anscheinend sind manche Strategen zu der Überzeugung gekommen, dass es jetzt an der Zeit ist, bei den Hartz IV-Empfängern die Daumenschrauben anzuziehen bzw. die Möglichkeit, das noch mehr zu machen als bislang schon, noch rechtzeitig in den Strom der Koalitionsverhandlungen einzuspeisen: „Arbeitsagentur fordert schärfere Hartz-IV-Regeln„, so ist ein Beitrag dazu überschrieben. Und wirft man einen Blick in die dort erwähnten Vorschläge, dann muss man schon feststellen, dass sich hier ganz offensichtlich wieder einmal die hartnäckig verankerte deutsche Bestrafungs- und Verfolgungsmentalität Bahn zu brechen versucht, gepaart mit der Kombination des Auslebens von Vor-Urteilen beispielsweise gegen Alleinerziehende, die trotz vieler gegenläufiger Forschungsbefunde in den Köpfen gewisser männlicher Führungskräfte implementiert sind. Aber schauen wir uns die Vorschläge genauer an.

Hintergrund der Berichterstattung ist ein Forderungskatalog der BA für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die derzeit über Reformen beim Arbeitslosengeld II berät. Darin plädiert die Behörde für schärfere Sanktionen und Kontrollen sowie Leistungskürzungen. Und hier ein Auszug aus den Vorschlägen der „Sozialbehörde“ BA:

»Wer dreimal einen Termin im Jobcenter versäumt, „dessen Leistungen werden vorläufig eingestellt“, lautet ein Vorschlag. „Einladungsresistente Leistungsberechtigte“ könnten so zur „Vorsprache im Jobcenter“ bewegt werden, argumentiert die Bundesagentur. Derzeit wird die Unterstützung lediglich um zehn Prozent gekürzt, wenn ein Arbeitsloser ohne Grund nicht zum Termin erscheint.«

Und zum Thema Alleinerziehende im Hartz IV-Bezug erfahren wir:
Die BA schlägt vor, »die Zuschläge für Alleinerziehende in Hartz IV abzuschaffen. „Der Mehrbedarf wird nur noch gewährt, wenn der Leistungsbezieher eine Erwerbstätigkeit ausübt oder an einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung bzw. Eingliederung in Beschäftigung teilnimmt“, heißt es in dem Forderungskatalog.«

Das folgende Zitat belegt eine perfide Strategie des Herrn Alt die Alleinerziehenden betreffend, in dem er ganz offen versucht, „gute“ und „schlechte“ Alleinerziehende zu konstruieren:
Bei der Zulage für Alleinerziehende stelle sich zum Beispiel die Frage, so wird Heinrich Alt zitiert, „ob man diese nicht lieber Müttern gibt, die sich aktiv um Arbeit kümmern, sich ausbilden lassen, etwas für ihre Integration in die Gesellschaft tun, und nicht pauschal denjenigen, die passiv staatliche Leistungen beziehen“.«

Der für das SGB II zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt verteidigte die Vorschläge. „Wir sollten das Leistungsrecht einfacher machen, um mehr Zeit dafür zu haben, die Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen“, so wird er in dem Artikel zitiert. Darauf zielten die Rechtsvereinfachungsvorschläge von Bund, Ländern und Bundesagentur. Es gehe aber auch darum, „kritisch die Anreizsysteme zu überdenken, die manchmal in die falsche Richtung weisen“. Wohlfeil daherkommende Formulierung, hinter denen sich gerade bei Herrn Alt eine wohlgekannte Vorstellungswelt verbirgt, die er auch hin und wieder rauslässt: Beispielsweise hinsichtlich der Alleinerziehenden hat er schon öfter darauf hingewiesen, dass der Bezug von Hartz IV-Leistungen ein „Anreiz“ darstelle, der letztendlich dazu führt, dass Alleinerziehende „produziert“ werden, weil das ja auch nun eine wirklich tolle Sache ist mit dem Grundsicherungsbezug
Wenn man so eine Vorstellungswelt hat, dann ist die Forderung, den Bezug von Leistungen noch schwieriger auszugestalten, natürlich durchaus „konsequent“ und mit einer inneren Logik versehen.

Dass es aber bei den BA-Vorschlägen in Wirklichkeit darum geht, nach außen den „Rächer der Steuerzahlergemeinschaft“ zu spielen, auch wenn das am Ende mehr Geld kosten wird als vorher, erkennen auch Stefan von Borstel und Miriam Holstein, die den Artikel verfasst haben:
»Teilweise dürfte das komplexe System durch die Vorschläge der Bundesagentur aber noch komplexer gemacht werden« und sie führen dazu aus:
So könnten nicht angegebene Lebensversicherungen und Immobilien mit einem automatischen Datenabgleich bei Versicherungsunternehmen und Grundbuchämtern aufgespürt und so Leistungsmissbrauch aufgedeckt werden. Bislang werden Daten nur vierteljährlich abgeglichen, nach den Vorstellungen der Bundesagentur soll dies künftig monatlich geschehen. Oder noch so eine Idee:
»Im Visier hat die Behörde auch Hartz-IV-Empfänger, die im Internet Geschäfte machen. Die Behörde geht davon aus, dass auch Hartz-IV-Empfänger „Einkünfte im Internet durch Handel und Dienstleistungen erzielen, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen“. Eine stärkere Überprüfung könne hier Missbrauch bekämpfen, argumentiert die BA.«

Ja habt ihr sonst nichts zu tun? Diese Frage drängt sich einem doch nun wirklich auf, wenn man einen Moment nachdenkt, wie viele Ressourcen notwendig sind, um das umzusetzen.

Aber wir sind noch nicht am Ende der Kürzungsphantasien angelangt. Da gibt es doch noch diese aufstockenden Selbständigen, die von ihren Einkünften nicht leben können? Auch für die hat man was in der Tasche:
»Bei „unrentabler Selbstständigkeit“ sollte ihr Leistungsanspruch auf 24 Monate begrenzt werden, lautet ein weiterer Vorschlag auf der Liste. BA-Chef Frank-Jürgen Weise hatte zeitliche Begrenzungen für Selbstständige, die Hartz IV beziehen, bereits vor einem Jahr ins Gespräch gebracht.«
Während man über diesen Vorschlag durchaus vor dem Hintergrund der Frage, ob man unrentable Geschäftsmodelle auf Dauer subventionieren soll, diskutieren kann und muss, geht es bei einer anderen Personengruppe ans Eingemachte: die Kinder mal wieder:
»Wenn es nach dem Landkreistag geht, wird auch die Nachhilfe für Hartz-IV-Kinder im Bildungspaket gestrichen. Die Kreise sehen hier die Schulen in der Pflicht: „Auswirkungen eines unzureichenden Lernniveaus bleibt in der Verantwortung der Schule.“« Ja, grundsätzlich schön und gut – aber wenn die das nicht leisten können oder wollen? Pech gehabt, Pechmarie. In einer richtigen Familie wäre dir das nicht passiert.

Aber nicht nur die BA oder der Landkreistag mischen mit, auch die Bundesländer steuern ordentlich was bei – und zuweilen wird das dann sogar von den anderen Beteiligten abgelehnt, so ein besonders „sozialer“ Vorschlag aus dem rot-grünen Rheinland-Pfalz:
»So wollte Rheinland-Pfalz eine Gebühr von 20 Euro für jede Hartz-IV-Klage einführen. Außerdem schlug das Land ein Schiedsverfahren mit Anwesenheitspflicht der Kläger vor. Bund, Länder und Bundesagentur lehnten diesen Vorschlag jedoch ab.«

Über diese Vorschläge wird in den kommenden Tagen und Wochen mit Sicherheit heftig diskutiert und gestritten werden (müssen). Aber ist es nicht auffällig, dass wir nicht annähernd eine vergleichbare Diskussion über die doch angeblich gleichwertige Seite des Förderns in der Arbeitsmarktpolitik haben? Wo sind denn die innovativen Vorschläge, wie man mit dem immer länger im Leistungsbezug eingemauertem Teil der Langzeitarbeitslosen umgehen kann? Hierzu liegen zahlreiche und innovative Vorschläge aus der Fachdebatte vor, aber nirgendwo ist erkennbar, dass die hohe Politik bereit ist, sich diesem Thema anzunehmen. Und natürlich darf und muss man schon aus einer rein ökonomischen Sicht die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, die gewaltigen personellen Ressourcen, die bei Umsetzung der hier skizzierten Vorschläge notwendig wären, in eine vernünftige, d.h. den Menschen zugewandte Hilfe und Unterstützung zu investieren.

Und seien wir nicht blauäugig: Die Perfidie (lat. perfidus = treulos, unredlich) der Argumentation eines Herrn Alt hinsichtlich der Unterscheidung in „gute“ und „schlechte“ Alleinerziehende, wobei nach außen sein Unterscheidungskriterium beispielsweise darin begründet ist, ob die betroffene Person an einer Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt oder einfach nur „passiv“ Leistungen bezieht, würde doch (wenn man sich einmal darauf einlässt) nur dann Sinn machen, wenn es gleichzeitig ausreichend und dann auch noch geeignete Maßnahmen für diesen Personenkreis überhaupt gibt.
Aber was erleben wir den in den letzten drei Jahren? Die Mittel im so genannten Eingliederungstitel, also die Gelder, die für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen im SGB II-Bereich, wurden um 50 % eingedampft, wir waren und sind mit dem größten Kürzungsprogramm in der Geschichte der bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik konfrontiert.
Weitgehend im Stillen und Verborgenen beobachten wir derzeit landauf und landab ein Sterben vieler Träger von Arbeitsförderungsaktivitäten, die vor dem Hintergrund dieser massiven Mittelkürzung und gleichzeitig der völlig verfehlter förderrechtlichen Einschränkungen schlichtweg das Handtuch schmeißen müssen. Und seien wir uns dessen bewusst: Hierbei handelt es sich gerade nicht um die schlechten Träger, die dann versuchen, beispielsweise mit Preis- und Lohndumping-Strategien die eigene Existenz zu sichern auf Kosten der ihnen anvertrauten Menschen wie auch der eigenen Mitarbeiter, sondern es sind leider oftmals die „guten“ Träger, die es einfach nicht mehr schaffen, unter diesen immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen arbeiten zu können.

Hierzu leider ein aktuelles Beispiel, das aus Bremen berichtet wird: „Quirl ist insolvent„. Es geht um den Beschäftigungsträger „Frauenbetriebe Quirl„, der Insolvenz angemeldet hat und damit auch gegen Verfehlungen in der Arbeitsmarktpolitik protestieren will.

»Mit seinen Frauenbetrieben bietet der Verein 125 langzeit-erwerbslosen Frauen eine Perspektive, die auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance hätten. In sechs Küchenbetrieben und Gasträumen, einem Waschsalon und einem Kolleg werden sie unterstützt und qualifiziert. Quirl existiert seit 27 Jahren und hat mittlerweile 85 MitarbeiterInnen, die meisten in Teilzeit. Etwa die Hälfte arbeite in den drei Kinderhäusern des Vereins, deren Betrieb laut Geschäftsführerin Katja Barloschky nicht gefährdet ist. Die Insolvenz ist dabei eine politische Ansage: Man ziehe damit „Konsequenzen aus den systemischen Verwerfungen arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente“, heißt es in einer Erklärung des Vereins.«

Die Frauen, die zu Quirl kommen, haben oft keinen Schulabschluss, sind alleinerziehend, können nicht so gut deutsch oder sind traumatisiert. Bei Quirl finden sie zusätzlich zu einem Ein-Euro-Job individuelle Unterstützung. Aber die Kombination aus Arbeit und Lernen in den Arbeitsgelegenheiten ist förderrechtlich massiv erschwert worden.

» Zudem darf Quirl Einnahmen, wie etwa durch den Cateringbetrieb, nicht behalten: Etwa 460.000 Euro Umsatz machte der Verein damit 2012. Die 95.000 Euro Verlust des gleichen Jahres wären damit leicht ausgeglichen – doch laut Zuwendungsrecht müssen Gewinne abgeführt werden.«

Und dann kommt ein Absatz, der es in sich hat und deshalb hier auch zitiert werden soll:

»Nun könnte Quirl darauf so kreativ reagieren, wie andere Weiterbildungsträger im Jobcenter-Maßnahmen-Dschungel: Hochbezahltes Abstellgleis für Hartz-IV-Empfänger sein, sie in Massen vor einen Computer mit Stellenanzeigen absetzen. Damit können Weiterbildungsträger Geld verdienen und die Jobcenter sind ihre „Kunden“ los.

Doch Quirl will das: Eckpfeiler wie die „hohe fachliche Qualität in der Betreuung der Teilnehmerinnen“, die „strikte Beachtung der gesetzlichen Vorgaben“, sowie „Tariflöhne für die MitarbeiterInnen“ will der Verein „nicht verleugnen“. Katja Barloschky wird noch grundsätzlicher: „Der repressive Charakter der Arbeitsmarkt-Politik, der sich mit der Instrumentenreform noch verschärft hat, hilft niemandem und entmündigt und entwürdigt die Menschen“, sagte sie zur taz.«
Dem ist leider nichts hinzuzufügen, außer der frustrierte Hinweis, dass so ein Träger verschwindet, während die „Schwarze-Schafe-Dichte“ weiter ansteigen wird durch den hier ablaufenden negativen Selektionsprozess.

Wer lieber kalte Zahlen mag, der sei an dieser Stelle auch bedient:
»Für Peer Rosenthal von der Arbeitnehmerkammer müsse man die Instrumentenreform gemeinsam mit den Kürzungs-Beschlüssen der Bundesregierung von 2010 betrachten: In der Folge seien Fördermittel für das Jobcenter Bremen von 70 Millionen Euro in 2010 auf 45,7 Millionen in 2012 gesunken. „Die Kürzung war völlig kontraproduktiv, insbesondere, wenn man arbeitsmarktfernen Gruppen eine Perspektive auf Teilhabe durch Arbeit ermöglichen will“, so Rosenthal.«

Perspektiven auf Teilhabe durch Arbeit? Ja, das wäre doch ein Thema für eine grundlegende Reform des SGB II. Wäre. Müsste. Hätte.

Entsetzte Arbeitgeber(funktionäre), wenn Sonntagsreden Wirklichkeit zu werden drohen, zugleich aber auch betriebliche Realitäten eigener Art und Frauen, die sich selbst schädigen

So langsam dringend die ersten Ergebnisse aus den Koalitionsverhandlungen an das Licht der Öffentlichkeit. „Union und SPD wollen mehr Teilzeit für Eltern – Arbeitgeber entsetzt„, meldete die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung kurz und knapp. Was wird da geplant?

Eltern sollen einen Anspruch auf Befristung ihres Teilzeitjobs bekommen. Sie hätten also das Recht, auf Wunsch wieder Vollzeit zu arbeiten. Auch die Elternzeit soll flexibler werden. Konkret geht es um einen Rechtsanspruch auf Befristung der Teilzeit für all diejenigen, die für ihre Kinder oder die Pflege von Angehörigen beruflich kürzer treten, der im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert werden soll.

Der zweite Regelungsbereich betrifft die Elternzeit: »Union und SPD wollen auch die 36 Monate Elternzeit flexibler gestalten. Dafür dürfen künftig auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers 24 statt 12 Monate zwischen dem 3. und dem 14. Lebensjahr (bisher 8. Lebensjahr) des Kindes genommen werden.«
Immer wieder wird in den Sonntagsreden über die notwendige familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt gesprochen. Mit den beiden genannten Punkten hat man zwei konkrete Veränderungen der bestehenden Rechtslage, die ganz eindeutig die Flexibilität für die Betroffenen erhöhen würde. Aber wie immer im Leben hat eine Medaille zwei Seiten, und was auf der einen Seite die Flexibilität erhöht, führt natürlich auf der anderen Seite zu entsprechenden Einschränkungen.

Insofern verwundert es nicht, dass der oberste Arbeitgeberfunktionär reflexhaft mit dem Poltern beginnt: Der Präsident des BDA, Dieter Hundt, kritisierte die Pläne von Union und SPD scharf. „Ein befristeter allgemeiner Teilzeitanspruch belastet vor allem kleinere und mittlere Unternehmen mit Bürokratie und trägt Unfrieden in die Belegschaft“, so wird er von der Süddeutschen Zeitung zitiert. Und weiter: „Wenn Mitarbeiter immer wieder den Ausfall von Arbeitszeit durch Mehrarbeit ausgleichen müssen, beeinträchtigt dies den Betriebsfrieden. Die Planbarkeit der eigenen Arbeitszeit wird für die nicht in Teilzeit arbeitenden Arbeitnehmer erschwert. Das schafft Konfliktpotenzial innerhalb der Belegschaft und erschwert die Personalplanung in vielen Betrieben“, so Hundt. Schon der heute bestehende Teilzeitanspruch stelle die Unternehmen vor erhebliche Probleme. „Vielfach wird er genutzt, um eine spezielle Verteilung der Arbeitszeit wie etwa die Beschränkung der Tätigkeit auf einige Wochentage oder auf einige Stunden am Vormittag durchzusetzen“, so der Arbeitgeber-Präsident.

Wenn der Arbeitgeber-Funktionär davon spricht, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen bereits heute von den Regelungen in Teilzeit-und Befristungsgesetz belastet sein, was sich dann noch verstärken würde, wenn die neue Regelung greift, dann sollte er doch wissen, dass der Rechtsanspruch auf eine Teilzeitarbeit erst in Unternehmen gilt, die mehr als 15 Beschäftigte haben, mithin die kleinen Betriebe gar nicht betroffen sind. Aber man kann das ja mal so rausposaunen.

Und wir sollten an dieser Stelle auch einmal einen Blick darauf werfen, warum denn überwiegend „natürlich“ Frauen ihre Arbeitszeit reduzieren: In der Mehrheit der Fälle passiert dies nicht, um die eigene Freizeit zu maximieren, sondern weil die Betroffenen Erziehungs- oder Pflegeaufgaben zu tragen haben, die es ihnen nicht ermöglichen, einer vollzeitigen Beschäftigung nachgehen zu können. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, auf den Gerhard Schröder im Deutschlandfunk in seinem Kommentar „Für ein familiengerechtes Betriebsklima“ hinweist:

»Viele allerdings zahlen dafür einen hohen Preis. Denn Teilzeit ist nicht selten mit Karriereknick und schwindenden Aufstiegschancen verbunden. Wer seine Arbeitszeit reduziert, manövriert sich schnell ins Abseits, verdient weniger Geld und bekommt im Alter auch eine geringere Rente. Und das häufig gegen den eigenen Willen.
Viele Frauen – denn über 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind weiblich – können ein Lied davon singen. Einmal Teilzeit, immer Teilzeit – so lautet noch immer die reichlich überholte Devise in vielen Betrieben. So einfach es inzwischen ist, die Arbeitszeit herunter zu fahren, um sich den Kindern oder zu pflegenden Angehörigen zu widmen, so schwierig ist es für viele immer noch, anschließend auf eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Teilzeit als Sackgasse in die Armut – so war das eigentlich nicht gedacht.«

So richtig und wichtig die Herausarbeitung der negativen Aspekte für die teilzeitarbeitenden Betroffenen ist: Natürlich gibt es daneben auch eine betriebliche Binnenrationalität, die man durchaus auch verstehen muss, wenn sie dem Anliegen einer weiteren Flexibilisierung skeptisch gegenübersteht. Der Arbeitgeber-Präsident hat dies mit seinem – allerdings unnötig übertriebenen – Hinweis auf einen „Unfrieden in den Belegschaften“ adressiert. Denn natürlich muss es so sein, dass wenn Beschäftigte, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit nicht nur reduzieren dürfen, sondern unter dem Dach der Familienfreundlichkeit und verständlicherweise aus ihrer Position heraus familienfreundliche Arbeitszeiten fordern, was aber bedeutet, dass ganze Zeitblöcke von ihnen eben nicht abgedeckt werden können, dann muss es im Ergebnis dazu kommen, dass beispielsweise kinderlose Arbeitnehmer ein ungünstigeres Zeitkorsett zugewiesen bekommen oder aber auch immer wieder einspringen müssen, wenn beispielsweise durch die Krankheit eines Kindes Ausfallzeiten bei einer Mitarbeiterin und in selteneren Fällen bei einem Mitarbeiter ausgelöst werden. Je nach Ausprägungsgrad kann das durchaus dazu führen, dass sich innerhalb der Belegschaft Spannungen zwischen diesen beiden Gruppen aufbauen, da sich die nicht Teilzeit arbeitenden Beschäftigten möglicherweise benachteiligt fühlen. Und natürlich ist es aus der Perspektive des Arbeitgebers auch so, dass es betriebswirtschaftlich verständlich zuweilen mehr als anstrengend ist, die im Ergebnis oft deutlich eingeschränkte Einsetzbarkeit der mit Erziehungs- und Pflegeaufgaben belasteten Teilzeitbeschäftigten in der Personalplanung befriedigend abbilden zu können, was besonders in Unternehmen zu einem Problem werden kann, die unter erheblichem Termindruck arbeiten müssen und wo es aufgrund der Größe und/oder der personengebundenen Tätigkeiten deutlich weniger Ausweichoptionen gibt.

Letztendlich sind wir hier konfrontiert mit einem nicht auflösbarem Dilemma zwischen den betriebswirtschaftlichen Ansprüchen des Unternehmens und der außerhalb der Unternehmenssphäre angesiedelten Interessen der Arbeitnehmer. Insofern kann jede Regelung nur einen Kompromiss darstellen zwischen diesen beiden auseinanderlaufenden Zielen.

Und wie immer ist es so, das ist ja nicht „die“ Unternehmen gibt, sondern das Spektrum ist hier genauso weit und bunt wie innerhalb der Arbeitnehmerschaft. Bereits heute gibt es nicht wenige Unternehmen, die aus eigenem, wohlverstandenen Interesse ihren Fachkräften möglichst interessante Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen. Und viele andere Unternehmen, die sich bislang in diesen Bereichen eher durch Untätigkeit oder Passivität ausgezeichnet haben, werden sich vor dem Hintergrund der Alterung der Belegschaften im Zusammenspiel mit der deutlichen Zunahme der Pflegebedürftigkeit in den Familien der Beschäftigten darauf einstellen müssen, dass in den vor uns liegenden Jahren vor allem die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu einer großen Herausforderung werden wird, die man dringend positiv gestalten sollte, was aber nicht über Nacht gelingen wird. Das muss in der betrieblichen Praxis eben auch eingeübt werden.

Aber man muss sich bei allen Verbesserungen, die nun offensichtlich geplant sind, darüber bewusst sein, dass ein Grundproblem damit natürlich nicht gelöst wird, möglicherweise wird es sogar potenziert und nicht nur perpetuiert: Gemeint ist hier die überaus asymmetrische Verteilung der Teilzeitinanspruchnahme zwischen den Geschlechtern, um die beschriebenen familialen Aufgaben zu übernehmen. In dem Artikel „Superwoman will nicht mehr“ weist Heide Oestreich auf die besondere frauenpolitische Dimension des Themas hin:

»Nach der Kinderpause erst mal Teilzeit oder Minijob, ein sanfter Wiedereinstieg, das finden die meisten Mütter in Deutschland, insbesondere im Westen, vernünftig. Doch die Kosten dieses Modells unterschätzen sie oft … Die Zahlen sind desillusionierend: Der individuelle Bruttostundenverdienst von Männern zwischen 30 und 40 beschreibt im Laufe der Jahre eine ziemlich steile Kurve nach oben. Die Frauenlöhne dagegen stagnieren in dieser Zeit der Kinderphase und steigen danach nur noch gering … Die Mütter, die eine Weile ausstiegen, holten die Verdienste der kinderlosen Frauen nicht wieder ein. Mütter, die drei Jahre zuhause bleiben und dann drei Jahre Teilzeit arbeiten, verlieren Geld im Wert einer kleinen Eigentumswohnung: durchschnittlich 200.000 Euro.«

„Das sehen viele Frauen nicht“, so wird Christina Boll vom Hamburger Institut für Weltwirtschaft zitiert. „Sie denken kurzfristig an den Haushalt und nicht langfristig an sich.“

Die Festung Europa wächst und gedeiht im Windschatten der Unaufmerksamkeit: Von der faktischen Legalisierung des völkerrechtswidrigen „Refoulement“ bis hin zu messerscharfen Draht gegen die, die es am Boden versuchen

Es ist immer wieder das gleiche Elend: Wenn Flüchtlinge im Mare Nostrum elendig ersaufen, dann richten sich für einen Moment die Scheinwerfer der medialen Aufmerksamkeit auf die Vorgänge im Mittelmeer, um nach kurzer Zeit dann wieder das Handy der Bundeskanzlerin oder andere mehr oder weniger gewichtige Themen auszuleuchten. Immerhin hat zwischenzeitlich der Name Lampedusa eine traurige Berühmtheit erlangt und mit temporären Schaudern ertappen sich viele Menschen dabei, auf der einen Seite irgendwie ein schlechtes Gewissen haben zu müssen angesichts des Elends der Flüchtlingswellen, die an die – andererseits für viele mit so schönen Urlaubserinnerungen verbundenen – Mittelmeerstrände zu gelangen versuchen und das oftmals mit ihrem Leben zahlen. Auf der anderen Seite gibt es da dieses Gefühl, Angst haben zu müssen vor „unkontrollierbaren“ Flüchtlingsströmen aus den Tiefen Afrikas, denen unsere Gesellschaften nicht Herr werden könnte und die zu einer Überforderung und einer entsprechenden Radikalisierung vieler Menschen führen würde. Und ist es nicht auch so: Die Aufnahmefähigkeit Europas ist nun mal begrenzt? Sicher haben wir es hier mit einem letztendlich nicht auflösbaren Dilemma zu tun, aber das Pendel derjenigen, die in Europa Verantwortung tragen, hat sich längst in eine Richtung bewegt: Abschottung, Abwehr, Vermeidung weiterer Zuwanderung wo und wie es nur geht.

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