Zur Gleichzeitigkeit von scheinbar guten und möglicherweise schlechten Zeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ein erster Blick auf die Beschäftigungsentwicklung 2024

Verständlich ist es – gerade in diesen von negativen Meldungen beherrschten Zeiten, in denen man schnell den Eindruck bekommen kann, das alles den Bach runtergeht, haben positive Nachrichten einen besonderen Stellenwert. Pünktlich zum Jahresbeginn bekommen wir dann so eine serviert: Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2024 auf neuem Höchststand, berichtet das Statistische Bundesamt rückblickend auf das, was auf dem Arbeitsmarkt bis zum Ende des gerade vergangenen Jahres passiert ist: »Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 46,1 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele Erwerbstätige wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990.«

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Ein Nicht-Ausgleich der Inflation kann (angeblich) den Charakter verändern. Beispiel: Das Elterngeld

In den zurückliegenden Monaten ging es an vielen Stellen um den (Teil-)Ausgleich der aus dem Ruder gelaufenen Inflation. Die Gewerkschaften haben in den Tarifverhandlungen für einen nachlaufenden Ausgleich über entsprechend hohe Nominallohnsteigerungen gestritten, der Staat hat unter Verzicht auf Steuer- und Beitragseinnahmen eine Brutto-gleich-Netto-Inflationsausgleichsprämie ermöglicht. Auch die letzte Anpassung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 berücksichtigte die Preissteigerungen.

Was passieren kann, wenn es keine die Inflation berücksichtigende Dynamisierung einer staatlichen Leistung gibt, es also bei gleich bleibender nominaler Höhe zu einem teilweise erheblichen Realwertverfall kommt, das kann man beim Elterngeld in Augenschein nehmen.

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Es wird weiter umfangreich „geigelt“. Der Umsatz mit IGeL-Leistungen in Arztpraxen wird auf 2,4 Milliarden Euro geschätzt

Der Medizinische Dienst Bund hat 2012 den sogenannten IGeL Monitor initiiert und betreibt seitdem dieses Informationsportal für Patienten. Bei den „Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)“ handelt es sich um Selbstzahlerleistungen der Patienten in den Arztpraxen. Die Kosten für IGeL-Angebote werden meistens nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen solche Leistungen also in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen. Da diese Leistungen nicht zentral erfasst werden, gibt es weder eine vollständige Auflistung aller IGeL noch eine Übersicht über das Umsatzvolumen. Also muss man sich dem schätzungsweise nähern.

Um verlässliche Informationen zu erhalten, welche IGeL besonders häufig angeboten und von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, führt der IGeL-Monitor regelmäßig Versichertenbefragungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse in sogenannten IGeL-Reports. Nun wurden die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 veröffentlicht.

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