Es wird weiter umfangreich „geigelt“. Der Umsatz mit IGeL-Leistungen in Arztpraxen wird auf 2,4 Milliarden Euro geschätzt

Der Medizinische Dienst Bund hat 2012 den sogenannten IGeL Monitor initiiert und betreibt seitdem dieses Informationsportal für Patienten. Bei den „Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)“ handelt es sich um Selbstzahlerleistungen der Patienten in den Arztpraxen. Die Kosten für IGeL-Angebote werden meistens nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen solche Leistungen also in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen. Da diese Leistungen nicht zentral erfasst werden, gibt es weder eine vollständige Auflistung aller IGeL noch eine Übersicht über das Umsatzvolumen. Also muss man sich dem schätzungsweise nähern.

Um verlässliche Informationen zu erhalten, welche IGeL besonders häufig angeboten und von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, führt der IGeL-Monitor regelmäßig Versichertenbefragungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse in sogenannten IGeL-Reports. Nun wurden die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 veröffentlicht.

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Die PKV als Goldesel? Der Mehrumsatz mit privat Krankenversicherten im Gesundheitswesen

Immer wieder wird über das „duale Krankenversicherungssystem“ in Deutschland berichtet und kontrovers debattiert. Viele werden sich an die großen Zeiten des erbitterten Streits über die Auflösung der Trennung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung und der Installierung einer „Bürgerversicherung“ erinnern. Diese viele Jahre andauernden Wort- und Konzeptgefechte sind (bislang) ausgegangen wie das Hornberger Schießen und es ist derzeit auch nicht in Umrissen erkennbar, dass sich daran etwas ändern könnte.

Ebenfalls seit langem begleitet uns eine Diskussion über die besondere Rolle der PKV und der dort Versicherten im Sinne – zum einen im Sinne einer von vielen als „Klassenmedizin“ wahrgenommenen anderen Behandlung der Privaten, was beispielsweise den Zugang zu Terminen bei Ärzten angeht. Zugleich geht es immer wieder um die monetäre Bedeutung der Privatversicherten und der bei ihnen anders ausgestalteten Vergütung als bei den gesetzlich Versicherten, vor allem angesichts des besonderen Gewichts der Einzelleistungsvergütung in Kombination mit fehlenden Mengenbegrenzungen, was dann nicht selten in den Vorwurf mündet, dass bei Privatversicherten das ganz große Besteck bei Diagnostik und Therapie ausgepackt wird, da sich das „lohnen“ würde.

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Diesseits einer höchst umstrittenen Impfpflicht: Wie sieht es aus mit der Impfquote beim Krankenhauspersonal in Deutschland?

In den vergangenen Tagen wurde heftig diskutiert über das Für und Wider einer Impfpflicht (vgl. beispielsweise „Brandgefährlich“ oder einziger Ausweg?), deren mögliche Verordnung dann auch noch von den einen als zulässig, von den anderen als rechtlich unmöglich gekennzeichnet wird. Dazu aus der Vielzahl an Beiträgen Was ist rechtlich erlaubt?: »Ist es rechtlich zulässig, die Impfbereitschaft durch Nachteile für Nichtgeimpfte zu erhöhen? Wäre sogar eine Impfpflicht denkbar?«

Andere Länder haben die damit verbundene extrem angespannte und polarisierende Debatte bereits hinter sich gelassen und gesetzgeberische Fakten geschaffen. Beispiel Frankreich: »Nach einer kontroversen Debatte hat Frankreichs Nationalversammlung die Corona-Pläne der Regierung gebilligt. Das neue Gesetz sieht eine Impfpflicht für bestimmte Berufe vor. Die Mehrheit der Franzosen unterstützt die Maßnahmen«, berichtet Cai Rienäcker aus dem ARD-Studio Paris unter der Überschrift Impfpflicht für französisches Gesundheitspersonal. »Die Impfpflicht wird nun für Gesundheits- und Pflegepersonal sowie für alle Rettungskräfte inklusive Feuerwehr eingeführt und greift ab 15. September.« Und damit sind ganz erhebliche mögliche Folgen bei einer Verweigerung verbunden: »Wer sich weigert, dem droht nun zwar nicht mehr die Entlassung, aber eine befristete Freistellung ohne Lohnfortzahlung.« Frankreich ist dabei nicht allein: Italien und mittlerweile auch Griechenland haben eine Coronaimpfpflicht für Gesundheits- und Pflegekräfte eingeführt.

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