„Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zu den zentralen Elementen der staatlichen Fürsorgepflicht. Sein Anliegen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und kosmetische Mittel zu schützen.“ (Bundesrechnungshof 2012)
Und erneut werden wir konfrontiert mit mehreren „Lebensmittelskandalen“. Wobei die Begrifflichkeit an sich schon zu hinterfragen wäre, denn sicher sind die einen oder anderen Lebensmittel von skandalös schlechtem Geschmack, aber sie können an sich keinen Skandal hervorrufen. Dahinter stehen Menschen, konkrete Unternehmen – und wieder einmal das (Nicht-)Handeln staatlicher Autoritäten, die eigentlich in einem Kernbereich der staatlichen Daseinsfürsorge unterwegs sind bzw. sein sollten.
Und bei den Fragen des Verbraucherschutzes geht es nicht nur um das von möglichst unabhängigen Institutionen zu prüfende Preis-Leistungsverhältnis bei Nassrasierern oder Waschmaschinen, wie man zuweilen bei der dominierenden Warentesterei annehmen könnte, sondern im wahrsten Sinne des Wortes um Leben oder Tod, wie wir diese Tage erneut leider wieder zur Kenntnis nehmen müssen. Die Ereignisse rund um den Wursthersteller Wilke werden als ein weiterer Fall in die Geschichte der (bekannt gewordenen) „Lebensmittelskandale“ eingehen.