Ein Nicht-Ausgleich der Inflation kann (angeblich) den Charakter verändern. Beispiel: Das Elterngeld

In den zurückliegenden Monaten ging es an vielen Stellen um den (Teil-)Ausgleich der aus dem Ruder gelaufenen Inflation. Die Gewerkschaften haben in den Tarifverhandlungen für einen nachlaufenden Ausgleich über entsprechend hohe Nominallohnsteigerungen gestritten, der Staat hat unter Verzicht auf Steuer- und Beitragseinnahmen eine Brutto-gleich-Netto-Inflationsausgleichsprämie ermöglicht. Auch die letzte Anpassung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 berücksichtigte die Preissteigerungen.

Was passieren kann, wenn es keine die Inflation berücksichtigende Dynamisierung einer staatlichen Leistung gibt, es also bei gleich bleibender nominaler Höhe zu einem teilweise erheblichen Realwertverfall kommt, das kann man beim Elterngeld in Augenschein nehmen.

mehr

Immer mehr Väter tun es. Sie beziehen Elterngeld. Dennoch ist der Fortschritt eine Schnecke

Wenn man seit Jahren über bestimmte Themen berichtet, dann hat man oft den Eindruck, dass man Meldungen schon mal vor Jahren so gelesen hat. Nehmen wir als ein Beispiel die Beteiligung der Väter an der Inanspruchnahme des Elterngeldes. Dieser Wert wird gerne als ein Indikator für die Veränderungen auf der männlichen Seite der Geschlechterarrangements herangezogen und eine steigende Inanspruchnahme wird als Indikator dafür ins Feld geführt, dass nun auch endlich „die“ Väter moderner werden und der Fortschritt in Richtung auf „echte“ partnerschaftliche Rollenmodelle vorankommt.

Im Jahr 2013 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht, der auf die damaligen Jubelmeldungen über eine steigende Väterbeteiligung beim Elterngeld einen differenzierten Blick geworfen hat: Väter beziehen immer häufiger, aber auch immer kürzer Elterngeld. Und im Jahr 2017 wurde dann dieser Beitrag publiziert: Immer mehr bestimmte Väter mögen zeitweise das Elterngeld. Sozialpolitische Anmerkungen zu einer selektiven Geldleistung. Dort wurde nicht nur auf die zeitlich gesehen sehr begrenzte Inanspruchnahme des Elterngeldes durch die Väter hingewiesen, sondern auch auf den Tatbestand, dass deren Inanspruchnahme überaus ungleichgewichtig verteilt ist in Abhängigkeit vom Erwerbseinkommen.

mehr

Die Bayern (wollen) kommen. Genauer: Die CSU. Mit einem bayerischen Familiengeld. Für alle. Wenn da nicht – auch und gerade – die Bayern in Berlin wären

Man kann es wirklich. Man kann sein Leben verbringen mit der Exegese der Leistungsvoraussetzungen und Bezugsbedingungen im deutschen Sozialstaat. Wer bekommt wann welche Leistung und wie viel über welchen Zeitraum und wann aus welchen Gründen nicht – der Stoff, aus dem sich sozialpolitische Alpträume speisen. Und zwangsläufig verheddern sich die Akteure in diesem nur historisch nachvollziehbaren Regelungswirrwarr. Das gilt auch für die Politiker, vor allem, wenn sie – wohlwollend interpretiert – wirklich einmal versucht sein sollten, etwas einfacher und unbürokratischer auszugestalten,  bzw. wenn sie eine Leistung in die Welt bringen möchten, die der „einfache“ Bürger (= Wähler = entsprechende Wahlentscheidung) auch versteht und wohlwollend zur Kenntnis nehmen kann.

Und am 14. Oktober 2018 wird wieder einmal gewählt – diesmal der neue Landtag in Bayern. Bei der letzten Landtagswahl in Bayern am 15.09.2013 kam die CSU dort auf 47,7 Prozent der Stimmen. Das waren noch Zeiten für die nach eigenem Selbstverständnis bayerische „Staatspartei“ CSU. Denn wirft man einen Blick auf die aktuellen Umfrageergebnisse seit Anfang Juli dieses Jahres, dann werden dort Werte um die 38 Prozent ausgewiesen, was natürlich ein gewaltiger Absturz für die CSU wäre, sollte es so kommen. Da muss man natürlich was tun, um die Gunst der (potenziellen) Wähler wieder auf die bereits bei den letzten Bundestagswahlen mit mehr als 7 Prozent weniger Zweitstimmen gebeutelte Partei zu lenken. 

mehr