Taschenspielertricks im Haifischbecken: Augen zu und auf Wiedervorlage legen. Die vergiftete Pflaster-Sozialpolitik der neuen Bundesregierung für die Kranken- und Pflegeversicherung in Form von „Darlehen“

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung hängen bekanntlich finanziell schwer in den Seilen. Die Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen und zugleich hat der Bund in den zurückliegenden Jahren die Sozialversicherungen ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. 

Man denke hier an die Milliarden Euro-Beträge, die während der Corona-Pandemie aus der Kasse der beitragsfinanzierten sozialen Pflegeversicherung ausgegeben werden mussten für pandemiebedingte Ausgaben, die selbst von der Bundesregierung anerkannt gesamtgesellschaftliche Leistungen waren, so dass man eine – bis heute aber nicht vollzogene – Rückerstattung von fünf Milliarden Euro aus Steuermitteln versprochen hat. Oder an den ehemaligen Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU), der zur vorübergehenden Vermeidung von Anhebungen des Zusatzbeitrags der Krankenkassen sowie von möglichen Einschnitten auf der Leistungsseite seit 2018 die GKV gezwungen hat, ihre Rücklagen abzubauen, bis quasi nichts mehr im Topf war.1 In den vergangenen Jahren hat sich die Politik wiederholt an den Rücklagen bedient, um die strukturellen Defizite auszugleichen und das Finanzierungsproblem in die Zukunft zu verschieben. Nun fehlen diese Rücklagen und die Beitragszahler müssen höhere Zusatzbeiträge in Kauf nehmen.

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Im Windschatten des schuldenfinanzierten Sondervermögens soll auch was für Kinder und Bildung abfallen, fordern die einen. Und wie ist das mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)?

Es ist jetzt nicht wirklich überraschend, dass zahlreiche Interessengruppen die Hand heben und auch was bekommen möchten aus dem schuldenfinanzierten Topf für Investitionen, den man noch kurz vor dem Start der neuen Bundesregierung mit der alten Bundestagsmehrheit und mit Zustimmung der Bundesländer auf den Weg gebracht hat. »Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung«, so die Jubelmeldung der Bundesregierung unter der Überschrift Investitionsoffensive für das ganze Land. Wir sprechen hier über ein „Sondervermögen“ von über 500 Milliarden Euro.1 Eine gewaltige Summe, die natürlich vielfältige Begehrlichkeiten weckt.

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Die pflegenden Angehörigen und das Geld. Eine Studie hat sich mit dem monetären Wert ihrer Leistungen beschäftigt

Immer wieder tauchen (durchaus problematische, mindestens aber ambivalente) Charakterisierungen wie „der größte Pflegedienst der Nation“ auf,1 wenn es um die pflegenden Angehörigen geht (in neuer Terminologie wird von „pflegenden An- und Zugehörigen“ gesprochen). Manche sprechen auch von der größten „Billig-Variante“ der Versorgung und Betreuung – (nur etwas) zurückhaltender ausgedrückt kann man von der „kostengünstigsten“ Variante der Langzeitpflege und -betreuung sprechen. Aber das auch nur aus der Perspektive der sogenannten „Kostenträger“, die ansonsten die Pflege, die von Professionellen und Hilfskräften erwerbsförmig geleistet wird, zumindest anteilig aus ihren Kassen vergüten (müssen). Für die Betroffenen selbst kann sich das oftmals ins Gegenteil verkehren, wenn man sich die Folgen von teilweise jahrelanger Sorge-Arbeit anschaut.

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