„Damit ist der Rechtsweg endgültig ausgeschöpft“. Beamte dürfen es nicht machen. Der EGMR und das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland

Man weiß, dass sich Verfahren vor den Gerichten lange, sehr lange hinziehen können. Bis etwas letztendlich vom höchsten deutschen Gericht, also dem Bundesverfassungsgericht, abschließend behandelt und entschieden wird, ziehen meistens viele Jahre an einem vorbei. Letztendlich und abschließend? Könnte man denken, wenn es um das Bundesverfassungsgericht geht. Aber tatsächlich geht es auf der juristischen Himmelsleiter noch weiter hinauf. Da ist dann der Europäische Gerichtshof (EuGH), dessen Entscheidungen auch durchaus mal anders ausfallen (können) als das, was das BVerfG geurteilt hat. Wenn wir in die vergangenen Jahre zurückschauen, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Rechtsprechung des EuGH in den hier besonders interessierenden arbeits- und sozialrechtlichen Fragen eine zunehmende Bedeutung erfahren hat.

Aber es gibt auf der europäischen Ebene neben dem EuGH auch noch den EGMR – das Kürzel steht für Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Der EGMR als Gerichtshof mit Sitz in Straßburg agiert auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der alle 46 Mitglieder des Europarats beigetreten sind. Und diese Institution war nun Schauplatz von seit Jahren vorangetriebenen Klagen, mit denen eine Grundsatzfrage aufgerufen und entschieden werden sollte: Dürfen Beamte in Deutschland streiken? Verstößt das Streikverbot für Beamte gegen die Menschenrechte?

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Die Mindestens-60-Prozent-Alleinerziehenden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Merkmal „alleinerziehend“ in einem Anteilswert konkretisiert

Die katholischen Alleinerziehenden und auch normal denkende Gläubige wird es freuen: Frohe Kunde wird uns aus dem Vatikan übermittelt: »Immer wieder erreichen den Vatikan Klagen, dass alleinerziehende Mütter von der Kommunion ausgeschlossen werden. Das Glaubensdikasterium wendet sich nun gegen diese Strenge: Statt sie auszuschließen, müsse man den Mut dieser Frauen würdigen.« Man müsse, so die Botschaft vom heiligen Stuhl, „pastorale Bemühungen“ an den Tag legen, »um den Menschen klar zu machen, „dass eine alleinerziehende Mutter nicht daran gehindert ist, die Eucharistie zu empfangen“. Wie alle anderen Christen könnten auch alleinerziehende Mütter nach einer sakramentalen Beichte die Kommunion empfangen.«

Wir lesen hier nicht die Worte von irgendeinem mehr oder weniger bedeutungsschwangeren Sekretariat, sondern die Ansage kommt vom „Dikasterium für die Glaubenslehre“, der modernen Bezeichnung für das, was 1542 als „Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis“ (also der „Kongregation der römischen und allgemeinen Inquisition“) gegründet wurde und sich in den nachfolgenden dunklen Zeiten intensiv mit Frauenfragen beschäftigt hat.

Der Präfekt des Glaubensdikasteriums, Víctor Fernández, habe die Aussage die Alleinerziehenden betreffend unter die katholischen Leute gebracht, kann man dieser erlösenden Nachricht entnehmen: Glaubensdikasterium: Alleinerziehende Mütter zur Kommunion zulassen. Was sich hinter solchen Meldungen verbirgt, soll und kann hier nicht diskutiert werden – erlaubt sei nur der überleitende Hinweis, dass es sich die Katholiken offensichtlich sehr einfach machen, weil sie den Tatbestand „alleinerziehend“ als gegeben voraussetzen. In Deutschland geht das nicht so einfach, vor allem dann nicht, wenn es weniger oder gar nicht um den heiligen Geist, sondern ganz handfest um Geld geht. Dann muss die Sortiermaschine angeworfen werden.

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Manche warten auf das Christkind, andere warten lange auf das BAföG-Geld. Ein Beispiel aus den Untiefen der Flaschenhals-Ökonomie

»BAföG steht für mehr Chancengleichheit im deutschen Hochschulsystem. Diese staatliche Studienfinanzierung gibt es seit 1971, und sie hat sich millionenfach bewährt. Mehr als vier Millionen Menschen konnten bisher dank BAföG studieren.« Das kann man auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks (DSW) lesen. »Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss (= Geschenk) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von der Darlehenssumme muss man insgesamt maximal 10.010 Euro zurückzahlen.«

Im Jahr 2022 wurden für die Förderung von Studierenden 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt . Im Durchschnitt erhielten Studierende monatlich 611 Euro pro Person.

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Ungleichheit hinter den Fassaden: Arme Viertel, reiche Viertel? Eine Studie zeigt ein umfassendes Bild der sozialen Segregation in 153 Städten

»Mithilfe von Daten der Kommunalstatistik und der Bundesagentur für Arbeit hat Marcel Helbig, Forscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), eine soziale Landkarte der 153 größten deutschen Städte entwickelt. Dafür hat er nicht nur die räumliche Verteilung armer Menschen untersucht, sondern auch herausgearbeitet, wo Menschen mit hohem Einkommen, hoher Bildung oder auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnen.« Und was hat der Wissenschaftler zu Tage gefördert?

»Ein zentrales Ergebnis: Arme Menschen leben vor allem in ostdeutschen Städten und im Ruhrgebiet zunehmend in bestimmten Wohnvierteln. In süddeutschen Städten geht der Trend dagegen zu mehr sozialer Durchmischung – ein Grund ist der besonders angespannte Mietmarkt«, so der Hinweis in dieser Zusammenfassung der Studie: Trennung von Arm und Reich: Städte im Osten und im Ruhrgebiet besonders betroffen. Hinsichtlich der sozialen Segregation – also die ungleiche räumliche Verteilung verschiedener sozialer Gruppen – habe sich in dem Untersuchungszeitraum (2005 bis 2022) vor allem die Armutssegregation verschärft, also die ungleiche Verteilung von Menschen, die staatliche Transferleistungen beziehen.

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Das Renten-Wunder! Der Demografie-Kollaps bleibt aus! Ist jetzt doch alles gut bei der Rentenversicherung?

Da werden sich nicht wenige BILD-Zeitungsleser die Augen gerieben haben: In den typisch ganz großen Buchstaben hat ihnen die Zeitung, die ansonsten gerne auf den apokalyptischen Wellen reitet, vor allem wenn es um Soziales geht, eine solche Schlagzeile etwas verfrüht in die vor die Tür gestellten Nikolaus-Schuhe gesteckt: Renten-Überraschung! Und wenige Zeilen später dann sogar im Fettdruck: Das Renten-Wunder! Was ist passiert?

Die BILD-Leser werden mit Hammer-Nachrichten versorgt, die bei nicht wenigen das vorher in vielen Jahren einzementierte Weltbild des ganz bald in sich zusammenbrechenden Renten-Gebäudes schwer erschüttern muss: »Mega-Rentenerhöhungen, gigantische Rücklagen, stabiler Beitrag – die Rente entwickelt sich viel besser als Experten und Regierung in den vergangenen Jahren schwarzgemalt haben! Und jetzt? Zeichnet sich auch noch ab, dass der prognostizierte Demografie-Kollaps ausbleibt!« Da ist doch nun wirklich nach den langen Jahren des Kaputt-Redens der gesetzlichen Rente ein rentenpolitisches Halleluja fällig. Oder?

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