Wieder einmal die Hoffnung auf mehr Beschäftigung durch weniger Kündigungsschutz über längere Befristungen und warum es kaum mehr, aber andere Arbeitsplätze geben wird

Seit langem gibt es eine Kontroverse zwischen den Apologeten einer Flexibilisierung und Deregulierung der Schutzvorschriften für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und denjenigen, die auf diesen Schutzregularien beharren (wobei die Frontlinie hier nicht überraschend zwischen dem Arbeitgeber- und dem Gewerkschaftslager verläuft). Und es gibt arbeitsmarktpolitische Diskussionsteilnehmer, die versuchen, die tatsächlichen oder möglichen Effekte des Kündigungsschutzes zu erfassen und daraus Vorhersagen abzuleiten, ob überhaupt und wenn ja welche Wirkungen zu erwarten sind.

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Mehr und länger (sachgrundlos) befristen. Anmerkungen zu einer der 34 Maßnahmen der Koalitionsparteien in ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“

Die Spitzen der Koalitionsparteien von CDU, CSU und SPD haben getagt und Anfang Juli 2026 kurz vor Beginn der Sommerpause bzw. des Sommerlochs ein Papier veröffentlicht, das 34 mehr oder weniger gehaltvolle Maßnahmen enthält und unter dem wahrlich nicht von Minderwertigkeitsgefühlen gespeisten Titel Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung veröffentlicht wurde. Darin enthalten ist den Arbeitsmarkt betreffend beispielsweise die seit der Veröffentlichung überaus kontrovers diskutierte bzw. kommentierte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag.1

Aber das zumindest von der Titelei ambitioniert daherkommende Aufschwung-Papier enthält weitere arbeitsmarktrelevante Aspekte.

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Es geht runter. Zur Entwicklung der Befristungen bei Neueinstellungen

Der Arbeitsmarkt ist keine statische Angelegenheit, sondern ein überaus dynamisches Gebilde. Da geht es raus aus Beschäftigungsverhältnissen und gleichzeitig werden in vielen Betrieben neue Mitarbeiter eingestellt. Und zwar in erheblichem Umfang. Auf der Basis der IAB-Stellenerhebung1 wissen wir, dass beispielsweise im Jahr 2024 die Betriebe in Deutschland rund 4,4 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs) vorgenommen haben.

Und seit vielen Jahren wird darüber kritisch berichtet und diskutiert, dass es „viele“ Befristungen der Beschäftigungsverhältnisse geben würde. Die Befristung ist einer der Merkmale der sogenannten „atypischen Beschäftigung“ (im Sinne einer Abweichung von einem vor langer Zeit einmal fixierten „Normalarbeitsverhältnis“, das verstanden wird als unbefristete, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche, die zudem nicht in Leiharbeit stattfinden darf, um „normal“ zu sein).

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