Gerichtstage: Das Bundesarbeitsgericht und das, was aus den Untiefen der Arbeitswelt nach oben gehievt wurde. Leiharbeiter bekommen das Mindeste, rumänische Bauarbeiter nichts

Diese Lebensweisheit kennen (fast) alle oder zumindest viele: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Dieser aus der Römerzeit stammende Stoßseufzer wird gern verwendet, um die scheinbare Hilflosigkeit im Umgang mit Recht und Gesetz auf den Punkt zu bringen. Den folgenden Sinnspruch kennen hier sicher deutlich weniger Menschen: „Vor Gericht braucht man drei Säcke, einen mit Papier, einen mit Geld und einen mit Geduld.“ Wobei der letztgenannte Aspekt, also die erforderliche Geduld, vor allem dann notwendig wird in Form eines sehr langen Atems, wenn ein strittiger Sachverhalt bis zur höchsten richterlichen Instanz getrieben wird.

Und dann geht das mal so oder eben anders aus. Nehmen wir als Beispiel das Bundesarbeitsgericht. Die haben zu Gericht gesessen und aus Sicht der Arbeitnehmer zwei ganz unterschiedliche Signal ausgesendet. In einer sehr verkürzten und zuspitzenden Variante geht das so: Leiharbeiter bekommen das Mindeste, was ihnen zusteht, ansonsten erheblich Mehr. Und rumänische Bauarbeiter bekommen Nichts, wenn sie in der Subunternehmerunterwelt gewerkelt haben.

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Nichts weniger als die Linderung der globalen Armut durch ziemlich kleine Sachen, die aber experimentell „evidenzbasiert“? Anmerkungen zum „Nobelpreis“ für Wirtschaftswissenschaften 2019

Ach, der „Nobelpreis“ für Wirtschaftswissenschaften. Same procedure every Oktober eines Jahres. Alle warten gespannt, wer es denn diesmal sein wird. Und manche hoffen für sich selbst seit Jahren auf den Anruf aus Stockholm. Und manche, die es trifft, sind dann wirklich überrascht, weil das, wofür sie geehrt werden, schon ziemlich lange zurückliegt. Auch wenn es manchen weh tun mag – es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei diesem Preis eigentlich um eine Art Fake-Preis handelt, denn der noble Alfred würde sich im Grab umdrehen, wenn er das könnte und mitbekommen würde, welches Kuckuckskind sich da in sein Preisträger-Nest geschmuggelt hat.

Dass man da gerne rein will, ist verständlich: Der Nobelpreis ist eine seit 1901 jährlich vergebene Auszeichnung, die Alfred Nobel (1833–1896) gestiftet hat. In seinem Testament legte er fest, dass mit seinem Vermögen eine Stiftung gegründet werden sollte, deren Zinsen „als Preis denen zugeteilt werden, die im verflossenen Jahr der Menschheit den größten Nutzen geleistet haben“. Das Geld sollte zu fünf gleichen Teilen auf die Gebiete Physik, Chemie, Physiologie oder Medizin, Literatur und für Friedensbemühungen verteilt werden. Da wollen die Ökonomen natürlich nicht fehlen – nur: sie waren schlichtweg nicht vorgesehen. Die Großnichten und -neffen von Alfred Nobel berichten, dass er die Wirtschaftswissenschaften verabscheut habe. „Ich habe keine Ausbildung in Ökonomie und hasse sie aus tiefstem Herzen“, heißt es in einem Brief von Nobel, so Patrick Bernau in seinem 2016 veröffentlichten Artikel Ein Preis verändert die Welt.

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Aus der Welt der in sich verhedderten Zuständigkeiten: „Klassischer“ Verbraucherschutz als wahrhaft existenzielle Frage und zugleich der Blick auf die Umrisse eines Staatsversagens

„Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zu den zentralen Elementen der staatlichen Fürsorgepflicht. Sein Anliegen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und kosmetische Mittel zu schützen.“ (Bundesrechnungshof 2012)

Und erneut werden wir konfrontiert mit mehreren „Lebensmittelskandalen“. Wobei die Begrifflichkeit an sich schon zu hinterfragen wäre, denn sicher sind die einen oder anderen Lebensmittel von skandalös schlechtem Geschmack, aber sie können an sich keinen Skandal hervorrufen. Dahinter stehen Menschen, konkrete Unternehmen – und wieder einmal das (Nicht-)Handeln staatlicher Autoritäten, die eigentlich in einem Kernbereich der staatlichen Daseinsfürsorge unterwegs sind bzw. sein sollten.

Und bei den Fragen des Verbraucherschutzes geht es nicht nur um das von möglichst unabhängigen Institutionen zu prüfende Preis-Leistungsverhältnis bei Nassrasierern oder Waschmaschinen, wie man zuweilen bei der dominierenden Warentesterei annehmen könnte, sondern im wahrsten Sinne des Wortes um Leben oder Tod, wie wir diese Tage erneut leider wieder zur Kenntnis nehmen müssen. Die Ereignisse rund um den Wursthersteller Wilke werden als ein weiterer Fall in die Geschichte der (bekannt gewordenen) „Lebensmittelskandale“ eingehen.

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Ein Stärkungsgesetz für Betriebsrenten als totes Pferd. Nahles ist weg und die „Nahles-Rente“ auch? Keine Überraschung bei den Ungleichgewichten im Bauplan

Jeder, der heutzutage neben der gesetzlichen Rente Zahlungen aus einer Betriebsrente bekommt, kennt deren entlastende Funktion für das im Alter geschrumpfte Haushaltsbudget. Und gerade die Risikogruppen für Altersarmut zeichnen sich leider dadurch aus, dass bei ihnen neben den zumeist niedrigen Leistungen aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung kaum oder gar keine anderen Einkommensquellen im Alter vorhanden sind. Vor einer solchen Kulisse sind erst einmal alle Bemühungen, mehr Arbeitnehmern den Zugang zu einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, mit Wohlwollen zu betrachten. Insofern könnte man rückblickend durchaus zu dem bereits in der Wortwahl vergifteten Fazit „Sie war bemüht“ kommen, wenn es um eine der letzten rentenpolitischen Vorstöße der früheren Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geht, die nach einem Ausflug an die SPD-Spitze mittlerweile die politische Bühne vollständig verlassen hat. Denn Nahles hat das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ auf den Weg gebracht. In diesem Gesetz enthalten war und ist sogar eine weitere, eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge – die zwischenzeitlich als „Nahles-Rente“ bezeichnet wird (was vor dem Hintergrund der Wahrnehmung personenbezogener Rentenvorgänger wie „Riester-Rente“ oder „Rürup-Rente“ nicht gerade optimistisch stimmen sollte). Um was genau geht es hier?

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Tödliche Ungleichheit: Männlich, arbeitslos, zwischen 30 und 59 Jahre alt. Dann ist das Sterberisiko acht Mal höher als das von Männern am oberen Ende

Viele kennen die Jubelmeldungen über eine stetig steigende Lebenserwartung. Und weil wir angeblich alle immer älter werden, kommen sofort interessierte Kreise ans Tageslicht, die uns verkaufen wollen, dass vor diesem Hintergrund einer weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters zum einen unumgänglich sei, zum anderen aber auch unproblematisch, siehe gleichzeitig die steigende Lebenserwartung. Das wurde und muss äußerst kritisch bewertet werden, denn hier wird wie so oft mit Durchschnittswerten operiert, die möglicherweise mehr verdecken als sie uns weiterhelfen. Denn schaut man sich beispielsweise die Streuung der Lebenserwartungswerte an, dann wird schnell erkennbar, dass es eine erhebliche und zugleich sozial höchst selektive Spannbreite gibt. Vereinfacht gesagt: Arm stirbt (deutlich) früher und Wohlstand bzw. Reichtum führen natürlich nicht für alle, aber eben für viele auf der (materiellen) Sonnenseite des Lebens zu einem deutlich längeren Leben.

»Diese Grafik zeigt das Sterberisiko unter den Einflussfaktoren Einkommensniveau und Bildungsstand für Männer und Frauen in Ost- und Westdeutschland. Dabei ergeben sich 20 unterschiedliche Einkommens- und Bildungsgruppen, die alle zum Referenzwert 1, der Gruppe mit der höchsten Bildung und dem höchsten Einkommen ins Verhältnis gesetzt werden. In Ostdeutschland zählen 14 Prozent der Männer zur Gruppe mit dem niedrigsten Einkommen und der niedrigsten Bildung. Im Vergleich zur Gruppe Männer mit dem höchsten Einkommen und der höchsten Bildung, haben sie ein achtfaches Risiko zu sterben.« Quelle: MPIDR, 08.10.2019

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