Zwischen Ebbe und Flut. Der schwierige Zugang zur Durchsetzung sozialer Rechte und zugleich eine mit dem Rücken zur Wand stehenden Sozialgerichtsbarkeit

Eine neue Expertise zeigt einen alarmierenden Anstieg sozialrechtlicher Auseinandersetzungen: Im laufenden Jahr 2026 haben Widersprüche und Klagen gegen Bescheide der Jobcenter deutlich zugenommen, die Zahl gerichtlicher Eilverfahren hat sich binnen eines Jahres sogar mehr als verdoppelt.

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Und täglich grüßt die „KI-Schleife“? Künstliche Intelligenz (KI) bewegt die Sozialgerichte

»Immer öfter nutzen Bürger künstliche Intelligenz, um Sozialleistungen wie die Grundsicherung einzuklagen. Die Sozialgerichte bringt das an ihre Grenzen« behauptet Mathias Zahn in seinem Beitrag KI statt Anwalt – Flut von Klagen überschwemmt Sozialgerichte. Eine aktuelle Klagewelle und damit eine drohende Überlastung sei derzeit das Topthema unter den Sozialrichterinnen und -richtern in Rheinland-Pfalz. Eine langjährige Richterin sagt: „So einen sprunghaften Anstieg von Klagen habe ich noch nicht erlebt.“

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Über einen unfreien, als freien Mitarbeiter deklarierten Physiotherapeuten und die Bedeutung eines Urteils für andere (nicht nur) Gesundheitsberufe

Seit vielen, sehr vielen Jahren wird immer wieder auch vor Gericht darüber gestritten, ob jemand als „freier Mitarbeiter“ und damit als Selbstständiger arbeitet bzw. arbeiten kann – oder aber nicht. Denn dann handelt es sich um einen abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, für den andere Spielregel gelten, beispielsweise müssen Sozialabgaben gezahlt werden und es wird ein Arbeitsverhältnis begründet, mit dem für den Arbeitgeber ganz andere Pflichten verbunden sind als wenn der einen Auftrag vergeben würde an einen (formal) selbstständigen Unternehmer (seiner selbst).

Denn wenn es sich um einen Selbstständigen handelt würde, dann muss der oder die eben selbst für sich sorgen, also für sowas wie Krankenversicherungsschutz oder eine wie auch immer ausgestaltete Altersvorsorge. Und wenn der oder die Urlaub machen will, dann ist das kein Anspruch, den ein Arbeitgeber einlösen muss, sondern das muss der Selbstständige selbst hinbekommen (oder eben nicht).

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