Die große Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist tariffähig, sagt das Bundesarbeitsgericht. Auch da, wo sie ganz klein ist: In der Pflegebranche

In den vergangenen Monaten und Jahren ist in der pflegepolitischen Diskussion immer wieder gerade mit Blick auf die Langzeit- bzw. Altenpflege darauf hingewiesen worden, dass der extrem niedrige gewerkschaftliche Organisationsgrad der Beschäftigten mit ein Grund dafür sei, dass die von vielen ebenfalls seit Jahren angemahnten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen nur schleppend vorankommen bzw. sogar eine weitere Verschlechterung nicht verhindert werden konnte.

Und schon vor Jahren wurde darauf hingewiesen, dass gerade in der Altenpflege mit ihren vielen eher kleinteiligen Einrichtungen und Diensten und dem zunehmenden Anteil an privat-gewerblichen Trägern ein gewerkschaftliches Machtvakuum zu beklagen sei, was auch dazu beigetragen habe, dass (im Zusammenspiel mit der Sonderrolle der den freigemeinnützigen Sektor der Altenpflege dominierenden kirchlichen Träger, die eigene Regelungswerke haben) es in diesem Bereich eine tariflose Zone geben würde, bei der man noch nicht einmal von einer „tarifpolitischen Erosion“ sprechen kann, die seit den 2000er Jahren zunehmend kritisch diskutiert wird, denn es gibt kaum, geschweige denn flächendeckende Tarifverträge.

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Long Covid in Deutschland auf der Basis von Arbeitsunfähigkeiten: Die Zahl der Betroffenen ist überschaubar, die aber haben lange Ausfallzeiten

Erst vor kurzem wurde hier am 28. August 2022 über neue Zahlen Long Covid betreffend aus den USA berichtet, die darauf hindeuten, dass das bisher geschätzte Ausmaß wohl größer zu sein scheint: Das „Schattenmonster“ Long Covid bekommt Umrisse. Und die sind in den USA ziemlich groß. Nun kann man dazu anmerken, dass es sich zum einen um Zahlen die USA betreffend handelt, zum anderen aber auch die neuen Schätzungen auf Hochrechnungen basieren, die aus Haushaltsbefragungen resultieren.

Wie ist die Situation in Deutschland? Dazu hat sich nun das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zu Wort gemeldet: Krankschreibungen aufgrund von Long-COVID oder Post-COVID: Wenige Betroffene, aber lange krankheitsbedingte Ausfallzeiten, so ist deren Bericht überschrieben. Danach zeigen den Daten der Krankenkasse, dass seit Pandemiebeginn mehr als jeder Fünfte durchgängig erwerbstätige AOK-Versicherte im Zusammenhang mit einer akuten COVID-19-Erkankung ausgefallen ist. In der Folge waren 3,8 Prozent dieser Personen aufgrund einer Long-COVID- oder Post-COVID-Symptomatik arbeitsunfähig. Das entspricht etwa 0,9 Prozent aller erwerbstätigen AOK-Versicherten.

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Die eigentlich gesetzlich festgelegte Höchstdauer der Überlassung von Menschen in der Leiharbeit darf – nun höchstrichterlich bestätigt – durch Tarifverträge auch bei Nicht-Tarifbindung überschritten werden

Der eine oder andere wird sich noch erinnern, als Andrea Nahles – heute Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA) – im Jahr 2016 noch in ihrer Funktion als Bundesarbeitsministerin in der Koalition von Union und SPD das die Leiharbeit in unserem Land regelnde Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) „reformiert“ hat. In dem 2016 vorgelegten Gesetzentwurf der damaligen schwarz-roten Bundesregierung hieß es viel versprechend: „Arbeitnehmerüberlassung soll gute Arbeit sein“, wozu „berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn“ gehören. Mit dem Gesetz soll „die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gestärkt“ werden (Bundestags-Drucksache 18/9232). Bereits unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes wurde hier am 6. Oktober 2016 kritisch – vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Kompromiss zwischen zwei Regierungspartnern handelte, die ganz unterschiedliche Perspektiven auf die Leih- bzw. Zeitarbeit haben, auch nicht wirklich überraschend – bilanziert: Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen. Bereits in dem Beitrag findet man mit Blick auf die ursprüngliche Absicht, die Höchstüberlassungsdauer von Leiharbeitern auf 18 Monate zu begrenzen, diesen Hinweis: Aus den ursprünglichen 18 Monaten ist das hier geworden: 18 + (ohne Obergrenze) oder (24).

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Von einer möglichen zu einer tatsächlichen Umwälzung des deutschen Arbeitszeitrechts? Das „Stechuhr-Urteil“ des Bundesarbeitsgerichts

Am 10. August 2022 wurde hier der Beitrag Kommt sie oder kommt sie nicht? Über eine mögliche Umwälzung des deutschen Arbeitszeitrechts veröffentlicht. Im ersten Teil des Beitrags wurde eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Mai dieses Jahres behandelt, die auf Unternehmensseite für Erleichterung gesorgt hat. Um diese Entscheidung zu verstehen, muss man erinnern an den Mai 2019. Damals hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wegweisende und heftig diskutierte Entscheidung verkündet: EU-Staaten müssen Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichten, so das Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (C-55/18). Und zwar alle Mitgliedstaaten der EU. Sofort ging eine heftige, teilweise hyperventilierende Debatte in Deutschland los, was das nun bei uns bedeutet und wann das Arbeitsrecht seitens der Bundesregierung geändert wird, um die EuGH-Vorgaben umzusetzen. Nun haben wir September 2022 und nichts ist bislang dahingehend passiert. Die Bundesregierung arbeitet angeblich noch daran, die EuGH-Vorgaben von 2019 zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht umzusetzen.

Das Arbeitsrecht ist in weiten Teilen Richterrecht, vor allem durch die Auslegung der „unbestimmten Rechtsbegriffe“ für die praktische Rechtsanwendung im Einzelfall. Auch das EuGH-Urteil selbst ist gespickt mit „unbestimmten“ Formulierungen, wenn es um die Aufträge an die nationalen Gesetzgeber in der EUgeht: »Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.«

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Das „Schattenmonster“ Long Covid bekommt Umrisse. Und die sind in den USA ziemlich groß

Über das Thema Long Covid wurde hier schon mehrfach berichtet, zuletzt am 7. Juli 2022 in dem Beitrag Long Covid und die dadurch verursachten Personalausfälle. Befunde aus dem Gesundheitsreport 2022 der Techniker Krankenkasse sowie hinsichtlich der grundsätzlichen Aspekte am 2. Juli 2022 unter der Überschrift Long Covid, Post-Covid – ein „Schattenmonster“ oder doch nur ein Sturm im Wasserglas?

Nun erreichen uns aus den USA besorgniserregende Zahlen: New data shows long Covid is keeping as many as 4 million people out of work berichtet Katie Bach – und aktualisiert damit frühere Berechnungsergebnisse: Im Januar 2022 veröffentlichte Brookings Metro einen Bericht, in dem die Auswirkungen von Long Covid auf den Arbeitsmarkt bewertet wurden. Da nur wenige Daten über die Verbreitung der Krankheit vorlagen, wurde in dem Bericht anhand verschiedener Studien eine vorsichtige Schätzung vorgenommen: 1,6 Millionen Vollzeitäquivalente könnten aufgrund von Long Covid arbeitsunfähig sein sein. Angesichts von 10,6 Millionen unbesetzten Stellen zum damaligen Zeitpunkt könnte Long Covid 15 Prozent des Arbeitskräftemangels ausmachen. Nun zeigt sich, dass die Zahlen wohl zu niedrig geschätzt wurden.

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