Und jährlich grüßt das Arbeitskampf-Murmeltier im Krankenhaus?

Neues Jahr, möglicherweise neues Glück, auf alle Fälle die Wiederkehr vieler Themen aus den vorangegangenen Jahren. Vor allem in der Sozialpolitik ist das auch nicht überraschend. Und so beginnen wir das Jahr 2017 mit einem Artikel, der am 2. Januar 2016 in der Saarbrücker Zeitung veröffentlicht und unter diese Überschrift gestellt worden ist: Ein Streik wie keiner zuvor: »Verdi will Entlastung der Klinik-Beschäftigten notfalls mit Arbeitskampf durchsetzen.« Und weiter kann man dem damaligen Artikel entnehmen: »Die Gewerkschaft Verdi will bei den Klinikträgern im Saarland einen Tarifvertrag zur Entlastung der Pflege-Beschäftigten durchsetzen – und droht mit massiven Streiks.« Allerdings wird dann sofort eine offensichtlich nicht unbegründete Frage hinterhergeschoben: »Doch ist Verdi dazu überhaupt stark genug?«

Bereits am 9. Oktober 2015 hatte der Pflege-Experte Michael Quetting der Gewerkschaft ver.di auf einem Kongress angedeutet: „Wir wollen eine Entlastung der Beschäftigten. Und da sie uns keiner gibt, gibt es nur eine Möglichkeit: Wir müssen sie uns selbst holen.“ Die Gewerkschaft will die Träger aller Krankenhäuser im Saarland zunächst auffordern, einen Entlastungs-Tarifvertrag auszuhandeln. Den Weg bis zu diesem Ziel bezeichnet Quetting als „äußerst ambitioniert“. Warum diese Einschränkung? Die »Wahrscheinlichkeit, dass die Klinikträger mitspielen, ist auch nach Einschätzung der Gewerkschaft ziemlich gering. Für diesen Fall werden bereits Streik-Pläne geschmiedet, die bis weit ins nächste Jahr reichen. Es soll der größte Krankenhaus-Streik in der Geschichte des Saarlandes werde.« So konnten wir das am 2. Januar 2016 lesen.

Und einige Monate später, konkret am 26. Dezember 2016, also fast genau ein Jahr nach dem ersten Artikel, kann man diese Schlagzeile lesen: Verdi bereitet Klinikstreiks vor.

»Die Gewerkschaft Verdi wagt im nächsten Jahr einen bisher einzigartigen tarifpolitischen Vorstoß. Erstmals sollen die Kliniken unterschiedlicher Träger zu Tarifverhandlungen aufgefordert werden – auch unter dem Druck von Streiks der Pflegekräfte.«

Nun wird der eine oder andere irritiert sein und fragen: Wieso „erstmals“ sollen Kliniken aufgefordert werden? War das nicht schon die Absichtserklärung am Anfang des nunmehr vergangenen Jahres?  Keineswegs ist es so, dass die Gewerkschaft hier einfach eine alte Meldung hat recyceln lassen, sondern man muss erinnern an einen Passus aus dem Artikel vom 2. Januar 2016: Die »Wahrscheinlichkeit, dass die Klinikträger mitspielen, ist auch nach Einschätzung der Gewerkschaft ziemlich gering. Für diesen Fall werden bereits Streik-Pläne geschmiedet, die bis weit ins nächste Jahr reichen. Es soll der größte Krankenhaus-Streik in der Geschichte des Saarlandes werde.« Aber es geht jetzt nicht mehr „nur“ um das Saarland, sondern berichtet wird über eine bundesweit geplante Kampagne der Gewerkschaft.

Was genau wird gefordert? »Verdi hat drei Forderungsblöcke: So wird eine verlässliche Arbeitszeit angemahnt … Zudem wird eine Mindestbesetzung auf den Stationen gefordert: mit Zweierteams in den Nachtschichten oder einem Stellenschlüssel von einer Pflegekraft zu zwei Patienten auf Intensivstationen, was auch Fachverbände verlangen. Ferner geht es um einen Belastungsausgleich: Früher hätten die Pflegekräfte noch Erholungsphasen gehabt. Diese gebe es wegen der Arbeitsverdichtung nicht mehr. Zudem müssten Konsequenzen vereinbart werden für den Fall, dass die Regeln nicht eingehalten werden. Es dürfe nicht mehr sein, dass Mitarbeiter bei Engpässen aus der Freizeit geholt und Pausen gestrichen werden.«

Bis Juli 2017 will ver.di die Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen auffordern – unter dem Druck von Ausständen. „Wenn es nicht anders geht, streiken wir“, wird der Verdi-Experte Jürgen Lippl zitiert. „Wir bereiten einen flächendeckenden Arbeitskampf zur Durchsetzung unserer Tarifziele vor.“

Aber genau hier wird eine zentrale Problemstelle die Pflegekräfte in den Krankenhäusern und einen möglichen, von vielen sogar als unbedingt notwendig erachteten Arbeitskampf betreffend erkennbar – ein Punkt, der noch vor der ebenfalls überaus schwierigen Frage angesiedelt ist, wie man in einem derart sensiblen Bereich wie den Krankenhäusern einen Streik praktisch organisiert. Dabei entfaltet sich die zentrale Problemstelle in drei Dimensionen:

1.) Es geht zum einen um die Frage des Adressaten eines möglichen Arbeitskampfes. Sind es die unmittelbaren Arbeitgeber der Pflegekräfte, also die Träger der Krankenhäuser? Das wäre ja der „Normalfall“ bei einem Arbeitskampf, man denke hier beispielsweise an Streikaktionen der IG Metall gegen die jeweiligen Arbeitgeber, die dann auch die Auswirkungen unmittelbar zu spüren bekommen und aufgrund des daraus entstehenden wirtschaftlichen Drucks über die Arbeitgeberverbände Druck hin zu einer Einigung ausüben werden. In dem bereits erwähnten Artikel wird auch der Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart, Reinhard Schimandl, mit diesen Worten zitiert: »Die Belastung sei da, „gar keine Frage“. Doch er beurteilt die Verdi-Pläne skeptisch. Bisher habe man gemeinsam versucht, die Politik zu einer besseren Finanzierung zu bewegen … Solange sich nichts ändere, „ist es ein Problem, auf die Arbeitgeber Druck zu machen, obwohl sie keine finanziellen Spielräume haben, mehr in Personal zu investieren“.« Insofern deutet sich hier für die Gewerkschaftsseite ein Dilemma an, das durchaus zahlreiche Parallelen hat zu dem letzten großen Streik der Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten (umgangssprachlich verkürzend als „Kita-Streik“ bezeichnet).

2.) Eine zweite Dimension berührt die Frage des Organisationsgrades der Gewerkschaft ver.di im Bereich der Pflegekräfte in den Krankenhäusern (und in den anderen Pflegeeinrichtungen). Immer wieder geistern hier Zahlen um und über 10 Prozent durch die Landschaft – damit hätte die Gewerkschaft natürlich ein echtes Problem, das sie und wir auch aus anderen Feldern vor allem im Dienstleistungsbereich kennen, man denke hier nur an den Einzelhandel. Es fehlt oftmals schlichtweg die kritische Masse, die man braucht, um einen für den Arbeitgeber auch spürbaren und damit wirkungsvollen Arbeitskampf androhen und – wenn es nicht anders geht – auch führen zu können.

Praktisch versucht ver.di, dieses Problem konzeptionell so zu adressieren: Man will zunächst Schwerpunktkrankenhäuser ins Visier nehmen, wo die Gewerkschaft „gute Kontakte zur Belegschaft hat“. »Von dort aus soll mit „Teamdelegierten“ oder „Tarifberatern“ das Netzwerk ausgebaut werden. Diese Freiwilligen an der Spitze der Bewegung sollen die Beschäftigten informieren, organisieren und mobilisieren. Dann folgen die Aktionen: Am 21. Februar soll es etwa eine bundesweite Pausenaktion in den Kliniken geben, um das Thema ins Bewusstsein zu rücken. Am 12. Mai soll es einen Tag der Pflegenden geben.«

3.) Und die dritte Dimension wäre die Zersplitterung der Träger- und damit der Arbeitgeberlandschaft im Krankenhausbereich. Dazu wieder der Blick ins Saarland. »Kolleginnen sollen keine Nacht allein arbeiten«, so ist ein am 27. Dezember 2016 veröffentlichtes  Interview überschrieben mit Michael Quetting von ver.di, der uns ja schon in dem Artikel vom 12. Januar 2016 begegnet ist. »Ver.di ruft 21 Kliniken im Saarland zu Tarifverhandlungen auf. Am Ende sollen Regelungen stehen, die mehr Personal garantieren.« So weit, so bekannt. Dann aber erläutert er die handfesten Schwierigkeiten, das auch zu organisieren und umzusetzen: Die Gewerkschaft wolle im Saarland mit 21 Krankenhäusern verhandeln. Und dann:

»Die sind nicht alle in einem Verband, wir rufen also jedes einzelne zu Gesprächen auf. Würden wir uns völlig durchsetzen, hätten wir rein formal 21 Verträge. Wollen wir bei allen Häusern streiken, müssen wir darüber 21 Urabstimmungen abhalten lassen. Das wird sehr schwierig. Einen solchen Kampf hat in der Pflege noch niemand geführt.«

Hinzu kommt mit Blick auf das Druckmittel Arbeitskampf, dass dieses dann noch nicht einmal dem Grunde nach in allen Krankenhäusern angedroht, geschweige denn auch eingesetzt werden kann, denn die konfessionell gebundenen Kliniken laufen im Korsett des „dritten Weges“, der Streikaktionen schlichtweg nicht zulässig werden lässt. Die vielen Pflegekräften in den Krankenhäusern in konfessioneller Trägerschaft könnten den Konflikt nur als Zaungäste beobachten bzw. – mit viel Phantasie vorstellbar – über „kreative“ Formen des Arbeitskampfes „im Kleinen“ zu begleiten versuchen.

Man muss sich nur diese drei Dimensionen anschauen und auf sich wirken lassen, um zu erkennen, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit einer wirklich größeren, bundesweit angelegten Arbeitskampfaktion in der Pflege derzeit mit nur sehr gering bis gar nicht vorhanden bewertet werden muss.

Und das angesichts der unabweisbaren Notwendigkeit, einen großen Konflikt in der Pflege (und um die Komplexität och zu steigern – auch in der Altenpflege) androhen und wenn es nicht anders geht auch tatsächlich realisieren zu müssen, ansonsten wird man keine wirklich fundamentalen Verbesserungen erreichen können aufgrund der komplexen Mechanik des Systems. Es sei an dieser Stelle mit Blick auf die Ärzte nur erinnert an den Ärztestreik im Jahr 2006. Damals legten an deutschen Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern angestellte Ärzte die Arbeit nieder, gegen die aus ihrer Sicht unzumutbaren Arbeitsbedingungen und für bessere Bezahlung. Es war der erste Ärztestreik in Deutschland seit über dreißig Jahren und der erste Streik der angestellten Ärzte überhaupt. Während der Verhandlungen kam es zum Bruch des Ärzteverbandes Marburger Bund mit der Gewerkschaft ver.di, die die nichtärztlichen Krankenhausangestellten vertritt. Die Position der Ärzte hat sich nicht nur, aber auch aufgrund dieser Streikaktion damals in den Folgejahren deutlich verbessert.

Aber man muss mit Blick auf die Pflege realistisch sein und konstatieren, dass es sich um einen Arbeitskampf handeln würde, der auch und wenn man ehrlich ist vielleicht sogar primär faktisch politische Ziele verfolgen müsste, unabhängig von der rechtlichen Beurteilung einer solchen Ausrichtung. Denn im Kern steht die Frage der Personalausstattung der Pflege. Und an dieser Stelle muss man zur Kenntnis nehmen, dass wir mit einem Systemversagen konfrontiert sind (was auch zur Folge hat, dass selbst einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen gegenüber „willige“ Arbeitgeber das Problem haben, dass sie angesichts der Budgetierung gar nicht umsetzen könnten, was sie selbst als notwendig erachten würden.)

An dieser Stelle kann man dann auch wieder den Artikel Ein Streik wie keiner zuvor vom 2. Januar 2016 aufrufen, in dem wie beschrieben über entsprechende Überlegungen auch einen Arbeitskampf betreffend im Saarland berichtet wurde:

»Sind die Klinikträger überhaupt der richtige Adressat des Protests, wenn der Schlüssel für die Krankenhaus-Finanzen (und damit für mehr Personal) doch bei der Politik liegt? Die Träger klagen selbst über den Personalmangel, haben im vergangenen Jahr zusammen mit Verdi zu Protesten für eine bessere Krankenhausfinanzierung aufgerufen. „In diesem Punkt sind wir nah bei den Gewerkschaften“, sagt der Geschäftsführer der Saarländischen Krankenhausgesellschaft (SKG), Thomas Jakobs. Was Verdi vorhat, wäre demnach ein politischer Streik, nach dem Motto: Wenn es gelingt, eine Entlastung der Mitarbeiter durchzusetzen, wäre die Politik unter Zugzwang, diese auch finanziell zu ermöglichen.«

Das angesprochene Systemversagen kann nur verstanden und schlussendlich aufgelöst werden, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass wir hier konfrontiert werden mit den eben systembedingten Folgen der seit Anfang des Jahrtausends eingeführten neuen Krankenhausfinanzierung in Deutschland – und das in Kombination mit einer fehlenden gesetzlichen Normierung von Mindestpersonalbestimmungen für die Pflege, die man nicht unterschreiten darf, sowie darüber hinausreichend einer nicht vorhandenen aufwandsadäquaten Personalbemessung, die Standards guter Arbeit abzubilden vermag, so meine Hinweise in dem Beitrag Rückblick und Blick nach vorne: Die Mühen der Ebene – auf dem tariflichen Weg zu mehr Pflegepersonal im Krankenhaus? vom 28. Dezember 2015.

Man kann nun versuchen, innerhalb des Fallpauschalensystems für Änderungen dergestalt zu sorgen, dass der tatsächliche pflegerische Aufwand besser abgebildet wird. Das aber würde (noch) nicht das Problem lösen, dass den Krankenhäusern das Geld insgesamt überwiesen wird und sie entsprechende Freiheitsgrade bei der konkreten Verteilung auf die einzelnen „Kostenstellen“ (besser wäre hier: Leistungsstellen) haben, was ja auch im Grunde angesichts der dabei zum Ausdruck kommenden unternehmerischen Autonomie nicht schlecht sein muss – wenn es nicht systembedingt auf Kosten der Pflege gehen würde. Mithin wäre eine gesetzliche Personalbemessung die logische Konsequenz, die man ziehen muss und die bislang gescheut wird wie das Weihwasser vom Teufel. Denn das wäre nicht wirklich neu, sondern man hat in der Vergangenheit bereits kurzzeitig Erfahrungen sammeln können mit diesem Instrumentarium, das unter dem Kürzel PPR geführt wird: PPR ist eine Abkürzung für die „Regelung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Krankenpflege (Pflege-Personalregelung)„. Die Pflege-Personalregelung wurde 1993 eingeführt, um die Leistungen der Pflege transparenter zu machen und eine Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf zu haben. Experten gingen damals davon aus, dass sich durch konsequente Anwendung der PPR bundesweit ein Personalmehrbedarf im fünfstelligen Bereich ergeben würde. Als sich abzeichnete, dass die daraus resultierenden Mehrkosten nicht zu tragen sind, wurde die Pflege-Personalregelung flugs ausgesetzt.
Immer wieder stößt man auf diese Dimension (vgl. beispielsweise auch den Beitrag Pflegenotstand – und nun? Notwendigkeit und Möglichkeit von Mindeststandards für die Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal vom 8. September 2014).

Alles äußerst schwierige Rahmenbedingungen für die Vorbereitung, Entwicklung und schrittweise Umsetzung des Konzepts „großer Pflegestreik“. Zugleich aber wird man zuspitzend in den Raum stellen müssen, dass die Profession Pflege diesen harten, steinigen Weg wird gehen müssen, um als relevanter Machtfaktor in der Gesundheitspolitik überhaupt eine Rolle spielen zu können. Manchmal ist es an der Zeit, dem Konflikt nicht mehr auszuweichen und sich nicht abfinden und ruhig stellen zu lassen mit den ewig warmen Worten.

Bundesweit fehlen 228.000 Kita-Plätze für Kleinkinder. Wirklich?

Das Jahr 2016 geht zu Ende und erneut werden wir Zeuge einer eigenartigen, mehr als diskussionswürdigen Entwicklung in der Medienlandschaft: Da berichtet jemand über die Ergebnisse einer „Studie“ von Wissenschaftlern und wenn man das gut platzieren kann, dann schreiben alle anderen ab und verbieten die Botschaft in der heute üblichen Schnelligkeit. Und wenn man sich das dann genauer anschaut, wird man konfrontiert mit der Ausgangsquelle, die aus einer „noch nicht veröffentlichten Studie“, so dass man das glauben muss, was da berichtet wird und – für Wissenschaftler ein echtes Problem – auch nicht überprüfen kann anhand der Originalquelle, wer da wie vorgegangen ist und ob man den Ergebnissen vertrauen kann/soll.
Nehmen wir als Beispiel diesen Artikel, dessen Inhalt sich sehr schnell im Netz verbreitet hat, nachdem er am 30.12.2016 am frühen Morgen publiziert wurde: Bundesweit fehlen 228.000 Kita-Plätze für Kleinkinder, so die Online-Ausgabe der Rheinischen Post. Bereits die Überschrift lässt keinen Zweifel zu, sondern berichtet offensichtlich über einen nicht in Frage zu stellenden Tatbestand. Lesen wir weiter: »Nach einer noch unveröffentlichten Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fehlen aktuell bundesweit Betreuungsplätze für 228.000 Kinder unter drei Jahren. Das sind gut zehn Prozent der Kinder, für die Bedarf besteht.« Da haben wir sie, die „noch unveröffentlichte Studie“.

Der „Erfolg“ im Sinne einer ungefilterten Verbreitung ist beeindruckend – nicht nur die Daten, auch die Interpretationen werden übernommen: »Trotz Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gehen 228 000 Kinder leer aus. In manchen Orten ist der Grund schlichtweg das fehlende Engagement der Kommunen«, so die Süddeutsche Zeitung in ihrem Artikel Jedes zehnte Kind unter drei ohne Kitaplatz. Die FAZ ebenfalls: Deutschland fehlen 228.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder. Und auch Zeit Online schließt sich an: Deutschland fehlen 228.000 Betreuungsplätze. Die Liste ließe sich erheblich verlängern. Eine wie gesagt beeindruckende Medienresonanz auf eine „noch unveröffentlichte Studie“, die der Wissenschaftler angesichts der enormen Zahl, die hier in den Raum gestellt wird, unbedingt im Original einsehen möchte.

Nachdem die Botschaft durchs Netz gegangen ist, konnte man dann auf der Seite des Instituts der deutschen Wirtschaft (scheinbar) fündig werden: Bund muss Kita-Lücken schließen, so ist die Mitteilung des IW überschrieben, dort findet man dann auch die am Anfang dieses Beitrags dokumentierte Abbildung mit den Zahlen für die einzelnen Bundesländer.

»In Deutschland gibt es derzeit fast 230.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige weniger, als den Wünschen der Eltern zufolge benötigt würden – damit sind gut 10 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe unversorgt.«

Natürlich stellt sich sofort die Frage, wie man denn zu einer derart genauen Quantifizierung fehlender Plätze kommt? Wenn man in der IW-Meldung weiterliest, stößt man auf diese Antwort:

»Die Ursachen für die fehlenden Plätze liegen zum einen darin, dass das bereits für 2013 vereinbarte Ziel, 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen, noch immer nicht erreicht ist – obwohl es schon 2007 auf dem sogenannten Krippengipfel beschlossen wurde. Im März 2016 standen aber lediglich 720.000 staatliche oder staatlich geförderte Plätze zur Verfügung.
Zum anderen ist aber auch der Bedarf in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen:
War der Krippengipfel 2007 noch davon ausgegangen, dass sich 35 Prozent der Eltern bereits vor dem dritten Geburtstag ihres Kindes eine institutionelle Betreuung wünschen, sind es nach neuesten Zahlen des Familienministeriums mehr als 43 Prozent.«

Ergänzend wird nun noch darauf hingewiesen, dass „wieder mehr Kinder geboren“ werden und außerdem sind da ja auch noch die Flüchtlinge, unter denen sich auch kleine Kinder befinden, so  dass »Ende Dezember 2015 … in Deutschland 120.000 Jungen und Mädchen unter fünf Jahren (lebten), die erst im Laufe des Jahres« nach Deutschland gekommen seien.

Also hat man das alles berücksichtigt? Das nun kann man mit dem vorliegenden Material nicht beantworten, denn eine richtige Studie ist derzeit nicht zu finden, lediglich die Pressemitteilung des Instituts mit der Abbildung. Und dort kann man der Fußnote entnehmen:

Betreuungsbedarf: Stand 2015. Ursprungsdaten: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das war es dann. Eine richtige Quellenangabe fehlt, mehr Informationen bekommen wir nicht. Das ist mehr als unbefriedigend. Hat man etwa auf Umfragedaten zu den Betreuungsbedarfen zurückgegriffen, die vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) in der Vergangenheit veröffentlicht worden sind – wohlgemerkt, Befragungsergebnisse auf Stichprobenbasis? Sollte das sein – was vermutlich so ist, dem Material aber wie gesagt nicht belegbar entnommen werden kann -, dann wäre zu berücksichtigen, dass es sich um Umfrageergebnisse handelt, die gerade in dem hier relevanten Feld der Bedarfe an Kindertagesbetreuung mit Vorsicht zu genießen sind, denn erfahrungsgemäß unterscheiden sich schon die Werte, wenn nicht nur ein allgemeiner Bedarf abgefragt wird, sondern die Befragten auch mit dem Preis konfrontiert werden, der in vielen Bundesländern aus teilweise ganz erheblichen Elternbeiträgen besteht.

Der Verdacht kommt auf, dass die – nun ja – „Studie“ daraus besteht, dass man einfach die Zahl der in jedem März eines Jahres erhobenen (tatsächlich besetzten) Kita-Plätze für die unter dreijährigen Kinder genommen hat (die aktuellsten und regional differenziertesten Werte für 2016 findet man in dieser Veröffentlichung: Statistisches Bundesamt: Kindertagesbetreuung regional 2016. Ein Vergleich aller 402 Kreise in Deutschland, Wiesbaden, Dezember 2016) und die Differenz zwischen den dort für die einzelnen Bundesländern ausgewiesenen Werten und den (angeblichen) Bedarfen – also dem im IW-Text genannten 43 Prozent-Wert – berechnet und als „fehlende“ Plätze ausgewiesen hat. Eine recht simple Rechenoperation. Aber andere, vor allem weiterreichende methodische Hinweise kann man den dürren Erläuterungen des IW nicht entnehmen.
Das wäre natürlich ein mehr als fragwürdiges Unterfangen, wenn man um die Komplexität des Themas Kindertagesbetreuung weiß.

Ein Grundproblem ist natürlich, dass wir es mit einem „beweglichen Ziel“ zu tun haben. Das IW verweist ja selbst auf den Tatbestand, dass man bei der früher ausgewiesenen „bedarfsdeckenden“ Quote an Kinderbetreuungsplätzen immer von den 35 Prozent ausgegangen ist (der Wert wurde später auf 39 Prozent angehoben), was sich mittlerweile als zu niedrig herausgestellt hat, um den wirklichen Bedarf der Eltern abzubilden.  Aber darauf haben viele schon in der Vergangenheit hingewiesen, beispielsweise das Statistische Bundesamt selbst in der Veröffentlichung der regional differenzierten Werte des Jahres 2014. Dort haben sie angemerkt:

»Auf dem Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2007 wurde vereinbart, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Angebot zur Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater zu schaffen. Die damalige Planungsgröße wurde auf 750.000 Plätze beziffert. Mittlerweile wird der Bedarf sogar auf rund 780.000 Plätze für unter 3-Jährige geschätzt, was einer Betreuungsquote von gut 39 % entspricht. Da der Bedarf regional unterschiedlich hoch sein wird, kann es auf regionaler Ebene zu deutlichen Abweichungen nach oben oder auch nach unten kommen.« (S. 5)

Am 20. Februar 2015 wurde in diesem Blog in dem Beitrag Noch nie so viele. Kinder unter 3 Jahren in Kitas und Tagespflege. Und viele Fragen jenseits der nackten Zahlen ergänzend darauf hingewiesen: »Und die Insider wissen, dass auch diese Quote von 39 % von vielen Fachleuten als zu niedrig angesetzt eingeschätzt wird, der tatsächliche Bedarf also eigentlich einen noch höheren Wert zur Folge haben müsste.«

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Es geht nicht darum, die Zahl von 228.000 (angeblich) fehlenden Kita-Plätzen nach unten zu rechnen, es gibt durchaus Hinweise (und die schon seit langem), dass die Zahl noch weitaus größer sein könnte. Aber wir können das derzeit nicht quantifizieren und die Veröffentlichung der „Studie“ des IW, die ja auch – weil sie mit der einen Zahl bzw. – wie praktisch für regionale Berichterstattung – mit der einen Zahl für jedes Bundesland operiert – von den Medien so gerne aufgegriffen wurde, suggeriert ein Wissen, das derzeit schlichtweg nicht existiert.

Nehmen wir für die zahlreichen methodischen Probleme nur als ein Beispiel die vom IW selbst erwähnten Flüchtlingskinder. Die sind zusätzlich dazu gekommen – aber um die Auswirkungen auf den Platzbedarf in der Kindertagesbetreuung korrekt quantifizieren zu können, müsste man berücksichtigen, dass die ja nicht gleichverteilt sind über alle Regionen in Deutschland, sondern ganz im Gegenteil oftmals eine ganz erhebliche regionale bzw. lokale Konzentration zu beobachten ist, die dazu führt, dass es dort vor Ort große zusätzliche Bedarfe gibt und an anderen Orten nichts davon zu spüren ist.

Man kann und muss deutlich beklagen, dass sowohl die Bundes- wie auch die Bundesländerebene in den vergangenen Jahren beim Aufbau einer elaborierten Bedarfsforschung versagt haben – und das gilt nicht nur für die eben nicht triviale Frage nach dem Platzbedarf, sondern beispielsweise auch für die Frage, wie viel Personal brauchen wir denn in der Kindertagesbetreuung (und auch diese Abschätzung ist nicht trivial, denn man müsste dabei auch berücksichtigen, unter welchen Personalschlüsseln sollen die Fachkräfte arbeiten).

Aber so ist es derzeit leider. Und mit einer Zahl an „fehlenden Kita-Plätzen“ zu operieren mag zwar medientauglich sein, ist aber schlichtweg nicht wirklich seriös und führt gleichzeitig – ob bewusst oder unbewusst – auf ein gefährliches Gleis: Wieder einmal nur über Quantitäten zu diskutieren und dabei erneut die Frage nach den Qualitäten auszublenden bzw. zu verdrängen. Das aber wäre ein neues Fass, das im kommenden Jahr aufgemacht werden muss.

Jenseits des „Wickelvolontariats“ für Väter? Zehn Jahre Elterngeld und ein notwendiger Blick auf die Vorgängerleistungen Erziehungsgeld und Mutterschaftsurlaubsgeld

Das Jahresende ist ja allgemein die Zeit der Rückblicke und Bilanzierungen. Hinsichtlich des Elterngeldes bietet sich das vor allem deshalb an, weil diese Leistung am 1. Januar 2007 eingeführt wurde, mithin also zehn Jahre überblickt werden können.
Geregelt ist das Elterngeld im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Um den gesellschaftspolitischen Paradigmenwechsel, der mit der Einführung des Elterngelds verbunden war, verstehen zu können, muss man an dieser Stelle auf die Situation vor dem Jahr 2007 schauen. Bis dahin gab es das sogenannte Erziehungsgeld. Das war 1986 von der damaligen Koalition unter Helmut Kohl (CDU) eingeführt worden – und hatte eine interessante andere Leistung abgelöst, die vielen heute gar nicht mehr bekannt ist: das Mutterschaftsurlaubsgeld, das 1979 von der SPD/FDP-Bundesregierung unter Helmut Schmidt (SPD) in die Welt gesetzt worden ist. Mit dem ausdrücklichen Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf, denn diese Leistung wurde ausschließlich an vorher abhängig beschäftigte Mütter ausgereicht, 750 DM pro Monat bis zu sechs Monate lang, in dieser Zeit gab es dann ein verlängertes Kündigungsverbot und die Mütter waren beitragsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. 1984 wurde der Leistungsbetrag dann auf 510 DM pro Monat abgesenkt. Aus Spargründen. Das Mutterschaftsurlaubsgeld wurde aus zwei Richtungen kritisiert. Zum einen, da Väter keinen Anspruch auf eine entsprechende Leistung hatten. Zum anderen kritisierte etwa 1985 der damalige Familienminister Heiner Geißler „das ungerechte Zweiklassenrecht des Mutterschaftsurlaubsgeldes, das nur eine in einem abhängigen Erwerbsberuf tätige Mutter erhält“. Vor dem Hintergrund dieser Kritiklinie versteht man dann auch die Intention des 1986 ins Leben gerufenen Erziehungsgeldes besser.

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