Kein Honorar mehr. Das Bundessozialgericht hat eine grundsätzliche Sozialversicherungspflicht der Arbeit von Honorarärzten festgestellt. Das wird auch selbständige Pflegekräfte treffen

»Können Ärzte als so genannte Honorarärzte in einem Krankenhaus als freie Mitarbeiter tätig sein, mit der Folge, dass sie nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen? Darüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 4. Juni 2019 … in elf Verfahren mündlich verhandeln und voraussichtlich eine Entscheidung verkünden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R und weitere).« So die Mitteilung des hohen Gerichts am 29. Mai 2019 unter der Überschrift Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses? Zum Hintergrund der Verfahren wurde uns mitgeteilt:

»Der Begriff des Honorararztes ist gesetzlich nicht definiert. Die beteiligten Ärzte und Krankenhäuser verstehen die Tätigkeit als selbstständige, freie Mitarbeit. Honorarärzte werden häufig nebenberuflich oder für eine Vielzahl von Auftraggebern, zeitlich auf Tage oder wenige Wochen befristet auf Basis individuell vereinbarter Einsätze und Dienste tätig. Oft werden sie über Agenturen vermittelt und arbeiten für einen vorher festgelegten Stundensatz, der üblicherweise deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten angestellten Arztes liegt. Die Verfahren betreffen Tätigkeiten im Operationsdienst, mit einem Schwerpunkt bei der Fachgruppe der Anästhesisten, im Stationsdienst am Tag und/oder im Bereitschaftsdienst nachts und am Wochenende.«

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Das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ wird durch den parlamentarischen Raum bugsiert und bei einer Anhörung im Bundestag überwiegend als „Schritt in die richtige Richtung“ bewertet

Es ist ja wahrlich nicht so, dass die „Große Koalition“ nichts mehr erledigen muss, gemessen an dem, was man im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Da ist noch so einiges offen und während in diesen Tagen alle Welt über den Rücktritt der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles und den sich daraus möglicherweise und irgendwie ergebenden Konsequenzen für die GroKo spekuliert, läuft die Gesetzgebungsmaschinerie (noch) weiter ihren gewohnten Gang. Und das ist besonders dann berichtenswert, wenn es sich um Gesetze handelt, die innerhalb der GroKo eigentlich keine wirkliche Mehrheit haben, die aber – nicht nur – wegen der Koalitionsräson trotz aller Bauchschmerzen vorangetrieben werden. Die vorangetrieben werden, weil im Hintergrund zahlreiche einflussreiche Interessen drücken und schieben. Im Fall der Zuwanderung von Arbeitskräften außerhalb der EU-Staaten sind es vor allem die Arbeitgeber, die ordentlich Dampf machen beim „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“. Denn dessen Geburt war schon mit erheblichen und lang anhaltenden Geburtswehen versehen und nun drängt die Zeit, das Regelwerk über die parlamentarischen Hürden zu hieven, bevor einem der GroKo-Laden um die Ohren fliegt.

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Wenn eine Mindest- zur Normal- und unter dem Druck des Fachkräftemangels zur abzusenkenden Obergrenze wird: Die Fachkraftquote von 50 Prozent in der stationären Altenpflege

Mit Quoten ist das ja bekanntlich immer so eine Sache. In einigen Bereichen werden Quoten verteufelt als gleichsam leistungslose positive Diskriminierung, man denke hier an die Debatten über irgendwelche Frauenquoten. dabei wird dann gerne von den Gegnern solcher Vorgaben das „Argument“ ins Feld geführt, wer möchte denn schon gerne eine „Quotenfrau“ sein. In anderen Bereichen dienen Quoten vor allem dem Schutz bestimmter Standards. Also man geht davon aus, dass eine bestimmte Quote nicht unterschritten werden sollte, weil dann die Gefahr besteht, dass es zu unerwünschten Ergebnissen kommt.

In diesem Kontext ist dann auch die sogenannte „Pflegefachkraftquote“ von (mindestens) 50 Prozent in der stationären Altenpflege zu sehen. Vereinfacht gesagt beinhaltet diese Vorgabe, dass mindestens die Hälfte des Personals in einem Pflegeheim aus Fachkräften bestehen muss. Nun wird der eine oder andere an dieser Stelle bereits skeptisch werden angesichts der vielen und zunehmenden Berichten über einen eklatanten Mangel an Pflegefachkräften in vielen Regionen. Wo sollen die herkommen und was macht man, wenn man gesucht, aber keinen gefunden hat? Und besteht in so einer Situation nicht die Gefahr, dass man auszuweichen versucht auf andere Arbeitskräfte, die aber nicht zu den Fachkräften gehören? Und wenn eine Quotenvorgabe das blockiert, dann muss man doch eigentlich …? Genau, man muss die Quotenvorgabe aufzuweichen versuchen.

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