»Nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn soll nach den Altenpflegekräften auch ein Teil des Pflegepersonals in den Kliniken eine Corona-Prämie bekommen. Er werde einen Vorschlag umsetzen, den die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erarbeitet haben, erklärte Spahn in Berlin.« Das kann man dieser Meldung entnehmen: Prämie nun auch für Klinik-Pflegekräfte. Das liest sich doch gut – und zugleich sollte man sofort hinterfragen, ob da nicht (wieder) was verkürzt wird. Das wäre auch deshalb wichtig, weil viele nur die Überschriften lesen und dann davon ausgehen, dass alle und damit auch sie gemeint sind.
Das aber kann zu ernüchternden Erfahrungen führen, wie sie beispielsweise aus Berlin schon im Juli dieses Jahres berichtet werden: »Als die Nachricht kam, dass Pflegekräfte bis zu 1.500 Euro bekommen sollen, saßen im Vivantes-Klinikum Am Friedrichshain die Pflegekräfte gerade in einer Besprechungsrunde. Die Stationspflegeleiterin Andrea Fuchs erinnert sich noch, wie die Info aufgenommen wurde: „Die Pflegekräften dachten, sie kriegen jetzt 1.500 Euro. Und dann habe ich gesagt: Nein, Vivantes und Charité sind anders verblieben, jeder Mitarbeiter bekommt drei Monate lang 150 Euro.“«, so Ute Schumacher in ihrem Artikel Nicht jede Pflegekraft bekommt die Corona-Prämie. Dazu muss man wissen: »Die 1.500 Euro bekommen ausschließlich Pflegekräfte in der Altenpflege, nicht die in Krankenhäusern, so hat es der Bundestag beschlossen. Für Krankenhauspflegekräfte gibt es in Berlin wiederum eine Prämie von insgesamt 450 Euro. Aber nur dann, wenn sie bei Vivantes oder der Charité arbeiten, eben den Krankenhäusern, die dem Land Berlin gehören. Private oder konfessionelle Krankenhäuser in Berlin oder etwa die DRK-Kliniken gingen leer aus.«
In anderen Bundesländern sollten auch die Pflegekräfte in den kommunalen bzw. vom Land betriebenen Kliniken keinen Cent sehen – man muss also genau hinschauen, in welchem der Bundesländer man gerade unterwegs ist. Und selbst die Corona-Dankesprämie an die Altenpflegekräfte hat neben dem monatelangen Gewürge, wer denn nun die damit verbundenen Kosten tragen muss (vgl. dazu beispielsweise Nur nicht sich selbst bewegen und mit dem Finger auf andere zeigen: Die Sonderprämie für Beschäftigte in der Altenpflege und die Reise nach Jerusalem bei der Frage: Wer zahlt (nicht)?), nicht immer die Sicherheit des Ankommens bei den Betroffenen. Selbst aus dem selbsternannten Musterland Bayern kommen dann solche Meldungen: Reihenweise negative Bescheide beim Bayerischen Corona-Pflegebonus: »Reihenweise erhalten Antragsteller derzeit negative Bescheide, obwohl ihnen der Bayerische Corona-Pflegebonus laut Richtlinie eigentlich zusteht.« Und nicht nur das – sondern es wird noch eine ordentliche Zugabe serviert: »Zudem gibt es kein so genanntes Widerspruchsverfahren mehr. Wer den Ablehnungsbescheid anfechten will, muss sofort Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg einreichen.«
„Es ist moralisch bedenklich, sich in den Medien als großzügig darzustellen und im Nachhinein den Anspruchsberechtigten die Zahlung zu verwehren.“ Mit diesen Worten wird Stefanie Renner, stellvertretende. Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, DBfK Südost, zitiert. Aber warum? Man ahnt es schon – es hängt am Gelde: »Der DBfK vermutet, dass die verfügbaren Mittel schlicht aufgebraucht sind.«
»Probleme gab es von Anfang an: Erst war lange nicht klar, wer genau anspruchsberechtigt ist, dann wurden im laufenden Verfahren die Formulare und die Richtlinie geändert.« Das hat dann dazu geführt, dass beispielsweise Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen ausgeschlossen wurden. »Jetzt erhalten auch Mitarbeiter/innen der Tagespflege und hauswirtschaftlichen Versorgung Ablehnungen. Begründung ist, dass es sich laut Richtlinie beim Bayerischen Corona-Pflegebonus um eine freiwillige Leistung der Regierung ohne Rechtsanspruch handle, die nach Haushaltslage ausgezahlt wird.«
»Rund 350.000 Anträge für den Pflegebonus Bayern sind bis Ende Juni beim Landesamt für Pflege eingegangen, bis Juli wurde die Hälfte ausgezahlt.« Der DBfK interpretiert das so: »Weil scheinbar das Geld ausgeht, wird durch die Hintertüre Anspruchsberechtigten die Zahlung verwehrt. Glück hatten diejenigen, die als erste ihre Anträge eingereicht haben. Sie haben den Bonus noch erhalten.« Der Rest wird wohl leer ausgehen, befürchtet der Berufsverband.
Dann müssen die Leute eben klagen. Aber: »Kaum jemand wird diesen komplizierten Klageweg wohl auf sich nehmen, weil der Ausgang mehr als ungewiss ist. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis und kann den Klägern auch noch Geld kosten. Wenn der Streitwert bei 500 Euro liegt und der Kläger verliert, belaufen sich die Prozesskosten auf 105 Euro, wenn die Klage nach Beratung durch den Richter zurückgenommen wird, weil keine Aussicht auf Erfolg ist, kostet es 35 Euro. Nur wenn die Klage gewonnen wird, muss der Freistaat die Kosten tragen.«
Man sieht, schon bei der Altenpflege dauert es und die einmalige Zuwendung kommt am Ende nicht bei allen auch wirklich an.
Und jetzt noch nach den Protesten und Frustrationen, ausgelöst von der ursprünglichen Entscheidung, sie nicht zu berücksichtigen, doch noch eine Prämie für die Krankenhauspflege? Man sollte nicht zu früh jubilieren und genauer nachlesen, denn der Bundesgesundheitsminister hat ja nur angekündigt, er wolle »einen Vorschlag umsetzen, den die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erarbeitet haben.« Und was haben die erarbeitet?
Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bringen die frohe Botschaft in einer gemeinsamen Presseerklärung unter der hoffnungsvollen Überschrift Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus kommt unter die Leute. Aber:
Man habe ein Konzept entwickelt und dem Minister vorgelegt und das »sieht die Bereitstellung von 100 Millionen Euro für die Zahlung von Prämien von bis zu 1.000 Euro an durch die Versorgung von COVID-19-Patienten besonders belastete Pflegekräfte vor.« Und weiter heißt es seitens der beiden Spitzenverbände: »Grundlegend sollen Pflegekräfte im Sinne der „Pflege am Bett“ begünstigt werden. Die Auswahl der anspruchsberechtigten Pflegekräfte und die Definition der individuellen Prämienhöhe für die Pflegekraft – je nach pandemiebedingter Belastung – obliegt dem Krankenhausträger in Abstimmung mit der Mitarbeitendenvertretung.« Man ahnt schon, was das in praxi für Folgen haben wird: man muss all diese schwammig daherkommenden Begriffe mit abgrenzbaren Leben füllen, also wer kommt rein und wer muss draußen bleiben.
Und wenn die schon mal dabei sind, dann wird richtig Gas gegeben: »Die Mittel aus dem 100-Millionen-Euro-Topf werden den Krankenhäusern zugewiesen, die bis zum 30.9.2020 eine bestimmte Mindestzahl von COVID-19-Fällen vorweisen. Damit ist der Grad der Betroffenheit eines Krankenhauses durch die Pandemie ausschlaggebend für die Einbeziehung in das Konzept. Die Zuordnung der Mittel für Corona-Prämien auf anspruchsberechtigte Krankenhäuser soll anhand von objektiven Kriterien zielgenau zu je 50 Prozent nach pandemiebedingter Belastung und bedarfsgerecht nach vorhandenem Pflegepersonal ausgestaltet werden.«
Also die Füllmenge des Topfes, aus dem man die Prämien für die Krankenhaus-Leute schöpfen will, ist nach diesem Konzept begrenzt – was wiederum dazu führen muss, dass man die Anforderungen, wer in den Genuss der Leistung kommt, entsprechend offen oder eben restriktiv gestalten muss, um die Menge an das Budget anzupassen.
Aber woher kommt das Geld, also die in Aussicht gestellten 100 Mio. Euro? Dazu erfahren wir: »Die 100 Millionen Euro sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der im Wesentlichen aus Beitragsmitteln der GKV-Versicherten finanziert wird, entnommen werden. Eine gesonderte Beteiligung der PKV wird erwartet. Ebenfalls appellieren GKV-Spitzenverband und DKG an die Bundesländer, eine aufstockende Finanzierung zur Erhöhung der Prämie um 500 Euro zu leisten.«
Sicher ist also, dass das Geld aus den Mitteln der Beitragszahler zur Gesetzlichen Krankenversicherung genommen werden sollen – von den privaten Krankenversicherungen „erwartet“ man eine Beteiligung (die von dort sicher sofort überweisen wird) und an die Bundesländer „appelliert“ man, was raufzulegen. Man muss das nicht weiter kommentieren.
Und die Komplexitätssteigerung der Verteilungsaufgabe wird sogleich gesteigert, wenn man einen Blick wirft auf die Reaktionen, wie sie in dem Artikel Prämie nun auch für Klinik-Pflegekräfte beschrieben werden:
➞ »Sylvia Bühler vom Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di sprach von einer Minimallösung und kritisierte, nur ein kleiner Teil der 440.000 Pflegekräfte in den Kliniken werde den Bonus bekommen. Krankenkassen und Kliniken erwiesen sich als „knauserig“ bei der Anerkennung der besonderen Leistungen während der Pandemie.«
➞ »Dass die Gelder nur an das Personal bestimmter Krankenhäuser gezahlt werden soll, empfindet Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) als „ungerecht“. Zudem bemängelte sie, dass das Reinigungspersonal nicht berücksichtigt werde.«
➞ »Für die Grünen-Poltikerinnen Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik, könne die Prämie zu spät kommen, „um von den Pflegekräften noch als Zeichen der Wertschätzung für ihren persönlichen Einsatz aufgenommen zu werden“. Es sei außerdem „bedauerlich, dass das Personal in der Rehabilitation jetzt auch bei der nun gefundenen Regelung leer ausgehen soll“.«
➞ »Die Präsidentin der Pflegekammer Niedersachen, Nadya Klarmann, … mahnte an, nun die Beschäftigten in Einrichtungen der Behindertenhilfe und alle anderen, die bisher leer ausgegangen sind, nicht zu vergessen.«
Das soll jetzt mal reichen. Man könnte den Reigen noch weitaus größer aufziehen. Und man muss dann auch damit rechnen, dass hinter den Abgrenzungs-Klimmzügen nicht nur banale budgetäre Interessen stehen, also die Mittel möglichst klein zu halten oder den Empfängerkreis an ein vorgegebenes Budget anzupassen, sondern dass man durchaus logische Widersprüche auf die Tagesordnung setzen könnte, die im Ergebnis zu einer vielfältigen Spaltung der Beschäftigtenlandschaft führen würde:
Nehmen wir als ein Beispiel die angesprochenen nicht von einer Prämie beglückten Reinigungskräfte, die eine besondere Verantwortung und auch sicher Mehraufwand hatten, wenn sie denn mit Covid-19-Patienten zu tun hatten. Da liegt ein gewaltiger Sprengsatz. Was, wenn sie gar nichts mit Corona-Patienten zu tun hatten? Was auch auf viele Pflegekräfte in der ersten, heißen Phase der Pandemie zutraf? Wo durch die Stilllegung ganzer Abteilungen endlich – es sei ihnen gegönnt – Überstunden abgebaut werden konnten? In denen Personal sogar in Kurzarbeit geschickt wurde, weil durch die Absage aller nicht unbedingt notwendigen diagnostischen und therapeutischen Verfahren schlichtweg wenig zu tun war? Jetzt könnte man in der vor uns liegenden Debatte möglicherweise eine Berücksichtigung auch des Reinigungspersonals, das an der Corona-Front gekämpft hat, durchsetzen. Aber was ist dann eigentlich mit den vielen Reinigungskräften, die möglicherweise (wer weiß das schon) mit ihrer Arbeit in den Heimen dazu beitragen haben, dass es nicht zu Corona-Fällen gekommen ist? Müssten die nicht eigentlich auch? Und man darf gewiss sein, dass sich solche, von außenstehenden Beobachtern sicher als mindestens „merkwürdig“ charakterisierten Diskussionen Bahn brechen werden. Und ob gewollt oder als faktisches Ergebnis, zahlreiche Spaltungs- und Abgrenzungserfahrungen befördern werden. Kann man so etwas wirklich wollen? Ist es das wert?
Gehen wir noch einmal zurück zu dem Statement von Christel Bienstein, der Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK). Die hat auch noch angemerkt: »Würden die Pflegekräfte höhere und gerechtere Gehälter bekommen, wären Prämien wie diese überflüssig.«