Das Bundeskabinett hat im Juni einen Gesetzentwurf für höhere Löhne in der Alten- und Krankenpflege auf den Weg gebracht. Ziel ist es, dass möglichst in der gesamten Pflegebranche künftig Tariflöhne gezahlt werden. Gelingt dies nicht, sollen die geltenden Mindestlöhne in der Pflege angehoben und in Ost und West vereinheitlicht werden. Das Gesetz soll im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden. Der Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) vom 17. Juni 2019 verdient eine genauere Analyse und Einordnung, für die es einen eigenen Beitrag geben wird. Aber beim Thema Mindestlohn in der Pflegebranche gibt es nun einen ersten Aufschlag, der hier unter die Lupe genommen werden soll.
Nun muss man wissen, dass wir hier nicht über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn sprechen, der derzeit bei 9,19 Euro brutto pro Stunde liegt, sondern über einen Branchen-Mindestlohn. Es geht dabei um spezielle Mindestlöhne, welche sich aufgrund von Tarifverträgen, die auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden, sowie auf Grundlage von Rechtsverordnungen nach § 11 Arbeitnehmer-Entsendegesetz für die Pflegebranche und § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die Leiharbeitsbranche ergeben.