Der gesetzliche Mindestlohn als Lohnuntergrenze und ihre Nichteinhaltung. Neue Schätzergebnisse des DIW

Seit der gesetzliche Mindestlohn von damals 8,50 Euro pro Stunde (heute: 9,19 Euro) am 1. Januar 2015 nach einer überaus kontroversen Debatte mit viel Getöse in Hinblick auf die vermuteten Beschäftigungseffekte eingeführt wurde, wird immer wieder auf das Problem der Nicht-Einhaltung dieser eigentlichen Selbstverständlichkeit bei der Lohnzahlung hingewiesen. Dabei geht es neben den Möglichkeiten legaler Umgehungsstrategien vor allem um die „schwarzen Schafe“ auf Seiten der Unternehmen, die sich durch niedriger Personalkosten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen (wollen).

Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, ob das nur einzelne Ausnahmefälle sind, die sich in der Lebenswirklichkeit nie ganz vermeiden lassen – oder ob eine erhebliche Zahl an Arbeitnehmern betroffen ist, weil in einem großen Umfang von der Nichteinhaltung Gebrauch gemacht wird. Dazu hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin neue Schätzergebnisse veröffentlicht.

Quelle: DIW Berlin: Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele Beschäftigte nicht, Pressemitteilung vom 10.07.2019

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Die Rechtsprechung von ganz oben schleift sukzessive die Mauern gegen aktive Sterbehilfe: Der Bundesgerichtshof und die „ärztlich assistierte Sterbebegleitung“

Schon seit Jahren ist sie auch in diesem Blog Thema: die Sterbehilfe. Oder genauer: die aktive Sterbehilfe. Ein in jeder Hinsicht vermintes Gelände. Die – nicht nur, aber auch historisch zu verstehende – Ablehnung der aktiven Sterbehilfe ist in den vergangenen Jahren immer brüchiger geworden. Folgt man unter allem generellen Vorbehalt den Umfragen, dann ist die Mehrheit der Bevölkerung eindeutig auf der anderen Seite. 67 Prozent der Bundesbürger für aktive Sterbehilfe, meldet das Deutsche Ärzteblatt am 5. Juli 2019 unter Bezugnahme auf die Ergebnisse einer Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die im April dieses Jahres durchgeführt wurde.

38 Prozent würden sie „voll und ganz“ befürworten, 29 Prozent würden ihr „eher“ zustimmen. 17 Prozent lehnten aktive Sterbehilfe „voll und ganz“ oder „eher“ ab. Mit 72 Prozent gab es in Ostdeutschland mehr Befürworter als in Westdeutschland (65 Prozent). Eine Legalisierung der Beihilfe zum Suizid befürworten in der Umfrage 45 Prozent „voll und ganz“ und 24 Prozent „eher“. 13 Prozent lehnen eine Zulassung ab.

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Der Rettungsdienst, wie wir ihn (noch) kennen. Vor fünfzig Jahren wurde ein kleiner Junge angefahren und verstarb. Sein Tod war zugleich die Geburtsstunde für eine heutige Selbstverständlichkeit

Es gibt Dinge, die für uns so selbstverständlich sind, als wären sie naturgegeben schon immer da gewesen. Beispielsweise die Tatsache, dass man die 110 oder die 112 wählt, wenn man dringend Hilfe braucht. Weil ein kleiner Junge angefahren wurde und dringend notfallmedizinisch versorgt werden muss. Und keiner wird sich dann verwundert zeigen, dass tatsächlich in den meisten Fällen in kürzester Zeit ein Rettungswagen, in nicht wenigen Fällen auch ein Notarzt, zur Unfallstelle eilt, so dass dann Fachpersonal die Erstversorgung übernehmen kann. Und wie viele Menschenleben sind durch diese fachkundige Hilfe schon gerettet worden? Niemand wird sie gezählt haben, es sind viele. Sehr viele.

Wenn man sich heute aufregt, dann über die Zeiten, die es braucht, bis die qualifizierte Hilfe vor Ort eintrifft. Das kann zuweilen qualvoll langgezogene Minuten dauern. Oder dass Menschen den Rettungsdienst in Anspruch nehmen (wollen) für Bagatellen, für die man früher niemals und auch nicht annähernd auf die Idee gekommen wäre, einen Notruf zu missbrauchen. Oder – völlig berechtigt – über den Wahnsinn, dass zuweilen die Rettungskräfte nur unter Polizeischutz ihrer Arbeit nachgehen können, weil sie beleidigt oder sogar angegriffen werden. Aber das ist alles nur deshalb beobachtbar, weil wir dankenswerterweise vom Normalfall ausgehen können, dass es einen eigenständigen und professionellen Rettungsdienst überhaupt gibt.

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