Viele kennen die Bilder aus den meist überfüllten Zügen der Deutschen Bahn oder den vollgestopften Kurzstreckenfliegern zwischen den deutschen Großstädten zu bestimmten Tageszeiten: Die Dienstreisenden sind unterwegs. Von Bonn oder München nach Berlin oder wohin auch immer. Und auch das ist sicher ein bekanntes Bild, das viele vor Augen haben: Da mag es einige geben, die ihre Fahrt verpennen oder Sudoku-Rätsel auf dem Tablet zu lösen versuchen – aber viele der Dienstreisenden leisten auf der Reise Dienst, sie arbeiten hochkonzentriert an ihren Geräten, sie erstellen Kalkulationen, schreiben und beantworten Mails und teilweise besonders engagierte und zugleich für Mitreisende in der Bahn nervtötende Exemplare führen ihre Einkaufs- und Verkaufsverhandlungen am Smartphone, so dass man als an sich Unbeteiligter im Anschluss vollständig informiert ist über die Preisgestaltung und die Margen im deutschen Schraubenhandel.
Nun könnte man an dieser Stelle auf die an sich naheliegende Idee kommen, dass in Anbetracht der volks- und vor allem betriebswirtschaftlichen Wertschöpfung, die viele Dienstreisende während der Reise zum eigentlichen Termin erbringen, die Dienstreise als Arbeitszeit bewertet und damit auch dem Arbeitnehmer gutgeschrieben werden muss. An dieser Stelle wird es dann aber kompliziert.