Wenn einer eine Dienstreise macht – ist das dann Arbeitszeit? Die einen sagen nein, ein Gutachten meint ja

Viele kennen die Bilder aus den meist überfüllten Zügen der Deutschen Bahn oder den vollgestopften Kurzstreckenfliegern zwischen den deutschen Großstädten zu bestimmten Tageszeiten: Die Dienstreisenden sind unterwegs. Von Bonn oder München nach Berlin oder wohin auch immer. Und auch das ist sicher ein bekanntes Bild, das viele vor Augen haben: Da mag es einige geben, die ihre Fahrt verpennen oder Sudoku-Rätsel auf dem Tablet zu lösen versuchen – aber viele der Dienstreisenden leisten auf der Reise Dienst, sie arbeiten hochkonzentriert an ihren Geräten, sie erstellen Kalkulationen, schreiben und beantworten Mails und teilweise besonders engagierte und zugleich für Mitreisende in der Bahn nervtötende Exemplare führen ihre Einkaufs- und Verkaufsverhandlungen am Smartphone, so dass man als an sich Unbeteiligter im Anschluss vollständig informiert ist über die Preisgestaltung und die Margen im deutschen Schraubenhandel.

Nun könnte man an dieser Stelle auf die an sich naheliegende Idee kommen, dass in Anbetracht der volks- und vor allem betriebswirtschaftlichen Wertschöpfung, die viele Dienstreisende während der Reise zum eigentlichen Termin erbringen, die Dienstreise als Arbeitszeit bewertet und damit auch dem Arbeitnehmer gutgeschrieben werden muss. An dieser Stelle wird es dann aber kompliziert.

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Pech gehabt. Berufskrankheiten, die seit Jahren beklagten Defizite im Recht ihrer Anerkennung mit daraus resultierenden Leistungen – und nun ein „ungesundes Gesetz“ im Sinne der Arbeitgeber?

»Dieter Schümann hat jahrelang mit hochgiftigem Asbest gearbeitet, heute ist er schwer lungenkrank. Von den Berufsgenossenschaften kann er keine Hilfe erwarten. Hunderttausende Berufskranke in Deutschland müssten beweisen, dass die Arbeit sie krank machte – doch viele Gutachter sind voreingenommen.«

So beginnt der Artikel Der verzweifelte Kampf der Berufskranken, der bereits am 15. November 2011 veröffentlicht wurde. Darin wurde bereits eines der vielen Probleme in diesem Bereich angesprochen: »Wer in Deutschland durch die Arbeit krank wird, hat Anspruch auf Entschädigung durch die Berufsgenossenschaften. Damit aber fängt für viele das Problem erst an: Der Betroffene muss nachweisen, dass die Arbeit ursächlich schuld an seiner Erkrankung ist. Erst dann wird die Berufskrankheit anerkannt, und man bekommt bei entsprechender Beeinträchtigung eine Rente zugesprochen. Doch weil es mitunter Jahrzehnte dauert, bis eine Berufskrankheit zum Ausbruch kommt, ist es für die Betroffenen oft unmöglich, die Ursache ihres Leidens zweifelsfrei nachzuweisen.«

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Eine gute Tat oder einfach nur obszön? Die „Überlebenslotterie“ von Novartis und die eben nicht nur ökonomischen Dilemmata extrem teurer Medikamente

Die Debatten über das Wirken „der“ Pharmaindustrie bewegen sich üblicherweise zwischen den Polen von Fluch und Segen. Immer wieder wird man dabei mit dem Vorwurf konfrontiert, den pharmazeutischen Unternehmen gehen es nicht nur um Renditen, sondern um „unverschämt“ hohe Gewinne auf Kosten von kranken Menschen bzw. (noch weitaus lukrativer, weil umfassender abgreifbar) von Solidargemeinschaften wie dem Krankenversicherungssystem in unserem Land, von dem auch völlig überzogene Rechnungen beglichen werden müssen, sofern eine Erstattungspflicht des Medikaments nicht verhindert werden kann.

Auf der anderen Seite melden sich die Verteidiger zu Wort und argumentieren, dass nur extreme Renditeaussichten forschende Arzneimittelhersteller dazu bewegen werden, auch in Projekte zu investieren, die mit sehr großen Scheiternsrisiken verbunden sind und/oder die nur einige wenige (potenzielle) Patienten erreichen können, weil es sich um seltene Erkrankungen mit einer entsprechend kleinen Fallzahl handelt. Und besonders herausforderungsvoll wird es dann, wenn man über Medikamente spricht, an die man die Patienten nicht ein Leben lang ketten kann, sondern bei denen im Extremfall eine Behandlung ausreicht.

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