„Damit ist der Rechtsweg endgültig ausgeschöpft“. Beamte dürfen es nicht machen. Der EGMR und das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland

Man weiß, dass sich Verfahren vor den Gerichten lange, sehr lange hinziehen können. Bis etwas letztendlich vom höchsten deutschen Gericht, also dem Bundesverfassungsgericht, abschließend behandelt und entschieden wird, ziehen meistens viele Jahre an einem vorbei. Letztendlich und abschließend? Könnte man denken, wenn es um das Bundesverfassungsgericht geht. Aber tatsächlich geht es auf der juristischen Himmelsleiter noch weiter hinauf. Da ist dann der Europäische Gerichtshof (EuGH), dessen Entscheidungen auch durchaus mal anders ausfallen (können) als das, was das BVerfG geurteilt hat. Wenn wir in die vergangenen Jahre zurückschauen, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Rechtsprechung des EuGH in den hier besonders interessierenden arbeits- und sozialrechtlichen Fragen eine zunehmende Bedeutung erfahren hat.

Aber es gibt auf der europäischen Ebene neben dem EuGH auch noch den EGMR – das Kürzel steht für Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Der EGMR als Gerichtshof mit Sitz in Straßburg agiert auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der alle 46 Mitglieder des Europarats beigetreten sind. Und diese Institution war nun Schauplatz von seit Jahren vorangetriebenen Klagen, mit denen eine Grundsatzfrage aufgerufen und entschieden werden sollte: Dürfen Beamte in Deutschland streiken? Verstößt das Streikverbot für Beamte gegen die Menschenrechte?

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Die Mindestens-60-Prozent-Alleinerziehenden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Merkmal „alleinerziehend“ in einem Anteilswert konkretisiert

Die katholischen Alleinerziehenden und auch normal denkende Gläubige wird es freuen: Frohe Kunde wird uns aus dem Vatikan übermittelt: »Immer wieder erreichen den Vatikan Klagen, dass alleinerziehende Mütter von der Kommunion ausgeschlossen werden. Das Glaubensdikasterium wendet sich nun gegen diese Strenge: Statt sie auszuschließen, müsse man den Mut dieser Frauen würdigen.« Man müsse, so die Botschaft vom heiligen Stuhl, „pastorale Bemühungen“ an den Tag legen, »um den Menschen klar zu machen, „dass eine alleinerziehende Mutter nicht daran gehindert ist, die Eucharistie zu empfangen“. Wie alle anderen Christen könnten auch alleinerziehende Mütter nach einer sakramentalen Beichte die Kommunion empfangen.«

Wir lesen hier nicht die Worte von irgendeinem mehr oder weniger bedeutungsschwangeren Sekretariat, sondern die Ansage kommt vom „Dikasterium für die Glaubenslehre“, der modernen Bezeichnung für das, was 1542 als „Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis“ (also der „Kongregation der römischen und allgemeinen Inquisition“) gegründet wurde und sich in den nachfolgenden dunklen Zeiten intensiv mit Frauenfragen beschäftigt hat.

Der Präfekt des Glaubensdikasteriums, Víctor Fernández, habe die Aussage die Alleinerziehenden betreffend unter die katholischen Leute gebracht, kann man dieser erlösenden Nachricht entnehmen: Glaubensdikasterium: Alleinerziehende Mütter zur Kommunion zulassen. Was sich hinter solchen Meldungen verbirgt, soll und kann hier nicht diskutiert werden – erlaubt sei nur der überleitende Hinweis, dass es sich die Katholiken offensichtlich sehr einfach machen, weil sie den Tatbestand „alleinerziehend“ als gegeben voraussetzen. In Deutschland geht das nicht so einfach, vor allem dann nicht, wenn es weniger oder gar nicht um den heiligen Geist, sondern ganz handfest um Geld geht. Dann muss die Sortiermaschine angeworfen werden.

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Manche warten auf das Christkind, andere warten lange auf das BAföG-Geld. Ein Beispiel aus den Untiefen der Flaschenhals-Ökonomie

»BAföG steht für mehr Chancengleichheit im deutschen Hochschulsystem. Diese staatliche Studienfinanzierung gibt es seit 1971, und sie hat sich millionenfach bewährt. Mehr als vier Millionen Menschen konnten bisher dank BAföG studieren.« Das kann man auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks (DSW) lesen. »Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss (= Geschenk) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von der Darlehenssumme muss man insgesamt maximal 10.010 Euro zurückzahlen.«

Im Jahr 2022 wurden für die Förderung von Studierenden 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt . Im Durchschnitt erhielten Studierende monatlich 611 Euro pro Person.

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