Die amerikanische weiße Arbeiterklasse kollabiert in einem „Meer der Verzweiflung“. Semantische Zuspitzung und empirisch fundierte Sozialkritik

Viele werden sich erinnern – nach dem beeindruckenden Durchmarsch durch die Vorwahlen und dem dann folgenden und für viele überraschenden Wahlsieg von Donald Trump im vergangenen Jahr wurde immer wieder über die Lage der abgehängten weißen Arbeiter in den USA berichtet und diskutiert, die sich mit der Wahl von Trump ein Ventil verschafft hätten. Unabhängig davon, dass auch noch eine Menge anderer Leute für ihn gestimmt haben müssen, um Trump dahin zu spülen, wo er jetzt ist – ohne Zweifel ist das alles auch eine Folge der verheerenden ökonomischen Entwicklung im mittleren Westen der USA und inmitten der weißen Arbeitnehmerschaft des Landes. Nicht, dass darüber erst seit Trump berichtet wird, vgl. aus der Vielzahl des Materials beispielsweise Die ungleichen Staaten von Amerika von Anfang 2016. Und wenn gerade in diesen Tagen eine angebliche „Vollbeschäftigung“ in den USA suggeriert wird in den Medien, sollte man nicht vergessen, wie viele arbeitslose Menschen gar nicht (mehr) erfasst werden. Vgl. dazu beispielsweise den Artikel Wo Amerika seine Arbeitslosen versteckt von Heike Buchter: »Die Invalidenrente ist einer der letzten Teile des sozialen Netzes in den USA. Vor allem gering qualifizierte Arbeitslose beantragen sie – und Ärzte haben Verständnis.« Und wie desaströs für viele Menschen aus der ehemaligen Mitte des Landes ist, konnte man auch solchen Berichten entnehmen: Nichts mehr zu verlieren: »Nirgendwo sind die Menschen in Ohio so arm wie im Athens County.

Lebensmittelausgaben versuchen, die Menschen zu versorgen. Doch beim Essen fangen die Probleme erst an.« Ohio – eine Gegend, die abgehängt worden ist und in der vor allem viele Weiße auf der Strecke geblieben sind. Von denen einige als Protestwähler für einen kurzen Moment in das Licht der öffentlichen Wahrnehmung gekommen sind. Der amerikanische Fotograf Matt Eich zeigt in seiner Reportage auf verstörende aber auch wundervolle Weise die verlorenen Menschen aus dem amerikanischen Bundesstaat Ohio. Wo einst der industrielle Motor Amerikas lief, herrschen heute Heroin, Gewalt und Zukunftslosigkeit: Last Exit to Ohio, so hat er seine Reportage überschrieben.

Es geht hier um die fatalen Folgen einer immer größer werdenden Ungleichheit und da sind uns die USA in Teilen und für viele Menschen beispielsweise in Deutschland unvorstellbar weit voraus – man denke nur an die „Selbstverständlichkeit“ einer Krankenversicherung für die allermeisten Menschen in unserem Land, auch wenn man wenig oder gar kein eigenes Einkommen hat. Die Härte des (Über-)Lebens in den USA für die Menschen mit mittleren und unteren Einkommen hat (noch) keine Entsprechung in den westeuropäischen Staaten.

Und dazu sollte es auch niemals kommen – wenn man sich allein vor Augen führt, was für einen Preis die Menschen für die Ungleichheit zu zahlen haben. Sie zahlen im wahrsten Sinne des Wortes mit ihrem Leben.

Joel Achenbach und Dan Keating berichten in der Washington Post unter der nur auf den ersten Blick reißerischen Überschrift New research identifies a ‘sea of despair’ among white, working-class Americans. Sie beziehen sich auf eine neue Arbeit von Anne Case und Angus Deaton von der Princeton University: Mortality and morbidity in the 21st century, so ist die neue Veröffentlichung überschrieben.

Case und Deaton setzen damit eine Arbeit fort, die Ende 2015 mit dieser bahnbrechenden Studie begonnen hat: Rising morbidity and mortality in midlife among white non-Hispanic Americans in the 21st century: »This paper documents a marked increase in the all-cause mortality of middle-aged white non-Hispanic men and women in the United States between 1999 and 2013. This change reversed decades of progress in mortality and was unique to the United States; no other rich country saw a similar turnaround. The midlife mortality reversal was confined to white non-Hispanics; black non-Hispanics and Hispanics at midlife, and those aged 65 and above in every racial and ethnic group, continued to see mortality rates fall. This increase for whites was largely accounted for by increasing death rates from drug and alcohol poisonings, suicide, and chronic liver diseases and cirrhosis. Although all education groups saw increases in mortality from suicide and poisonings, and an overall increase in external cause mortality, those with less education saw the most marked increases. Rising midlife mortality rates of white non-Hispanics were paralleled by increases in midlife morbidity. Self-reported declines in health, mental health, and ability to conduct activities of daily living, and increases in chronic pain and inability to work, as well as clinically measured deteriorations in liver function, all point to growing distress in this population.«

Wienand von Petersdorff hat die Berichterstattung und die neue Studie von Case und Deaton in der FAZ aufgegriffen: Brisante Studie: Amerikas Arbeiterklasse kollabiert. Die Lebenserwartung der Weißen in den Vereinigten Staaten, die höchstens einen Schulabschluss haben, ist dramatisch gesunken. Das Phänomen hat einen Namen: „Tod aus Hoffnungslosigkeit.“

»Die Weißen sterben demzufolge überproportional häufig an Ursachen, die Experten unter der Rubrik „Tod aus Hoffnungslosigkeit“ zusammenfassen. Zu dieser Kategorie gehören Selbstmord, Drogentod nach Überdosis oder an Krankheiten, die Alkoholmissbrauch folgen. Case und Deaton zufolge sinkt die Lebenserwartung der Gruppe seit dem Jahr 1999. Das ist eine dramatische Entwicklung angesichts der Tatsache, dass in nahezu allen Industrieländern über fast alle Bevölkerungsgruppen hinweg die Lebenserwartung stetig steigt … Für die Altersgruppe zwischen 50 und 55 Jahren haben sich die Selbstmordraten seit dem Jahr 2000 verdoppelt.«

Case und Deaton kommen zu der Schlussfolgerung, dass vor allem die mangelnde Perspektive auf ein stetiges Einkommen Menschen resignieren lasse, die höchstens einen Schulabschluss vorweisen können. »Die Wissenschaftler sehen die geringen Arbeitsmarktchancen für diese Gruppe als Ausgangspunkt für ein Bündel an Problemen, die schließlich die Menschen in die Verzweiflung stürzen.«

Und wieder werden wir Zeuge einer „Medikalisierung“ sozialer Probleme:

»In ihren Untersuchungen haben Deaton und Case auch herausgefunden, dass seit Mitte der neunziger Jahre immer mehr Leute über Schmerzen im Rücken, im Halsbereich oder in der Hüfte klagen.
Parallel dazu stieg der Absatz an Schmerzmitteln stark. Eines davon heißt Oxycontin, das den Ruf hatte, wenige Nebenwirkungen zu haben. Offenkundig aber sind sehr viele Amerikaner süchtig geworden. Deaton sagt, Oxycontin sei praktisch Heroin in Pillenform mit einem Siegel der Gesundheitsbehörde.«

Der Blick auf die nackten Daten lässt eine Menge gewichtige Fragen offen. Warum beispielsweise beschränkt sich die dramatisch negative Entwicklung auf die weißen Amerikaner – während die Afroamerikaner und der Lateinamerikaner davon nicht betroffen sind? Und die Entwicklung seit der Jahrtausendwende ist wirklich dramatisch:

»Konkret war im Jahr 1999 die Sterberate der Weißen zwischen 50 und 54 Jahren um 30 Prozent niedriger als die der Schwarzen. Im Jahr 2015 haben sich die Verhältnisse umgekehrt.«

Hinzu kommt: »Das Phänomen einer schrumpfenden Lebenserwartung beschränkt sich nach Angaben der Forscher nicht mehr auf den ländlichen Raum und Bundesstaaten, die von Deindustrialisierung besonders betroffen sind. Auch Großstädte erreicht die Entwicklung.«

Und zum Abschluss sei hier allen Kritikern am europäischen Sozialstaatsmodell das folgende Zitat ins Stammbuch geschrieben:
»Deaton weist darauf hin, dass Europa mit seinen Sozialstaaten von der Entwicklung nicht nur verschont sei: Dort wachse die Lebenserwartung der Leute ohne Hochschulabschluss sogar schneller als die der Akademiker.«

Das moderne Prekariat sitzt nicht (nur) in sozialen Brennpunkten. Sondern auch im Cockpit und fliegt über den Wolken

Überall Billig-Modelle. Ein Wesensmerkmal unserer Zeit. Hier ein Schnäppchen, da ein Sonderangebot. Und das muss Konsequenzen haben, vor allem für diejenigen, die das Billige an den Mann und die Frau bringen müssen. In Deutschland ist man da wie bei so vielen anderen Sachen sehr konsequent und perfektioniert die Dauerniedrigpreis-Schiene mit allen betriebswirtschaftlichen Finessen. Als Ergebnis muss man dann beispielsweise zur Kenntnis nehmen, dass die deutsche Fleischindustrie mit den Billig-Schlachthöfen Europas arbeiten kann, die unsere Nachbarländer, wo noch halbwegs ordentliche Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht werden, in den Wahnsinn, zumindest in die betriebswirtschaftliche Enge treiben. Oder nehmen wir als weiteres Beispiel den Flugverkehr. Billig-Airlines breiten sich aus wie Fußpilz. Allen voran – aber bei weitem nicht auf dieses Unternehmen begrenzt – Ryanair. Die irische „Low-Cost“-Gesellschaft, bislang von entlegenen Provinzflughäfen operierend, drängt nun auch in die Zentren des deutschen Luftverkehrs, so auf die Flughäfen Köln-Bonn oder Frankfurt am Main. 

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Bei den Minijobs wird es besser, sagt eine Studie. Also schrittweise. Aber weiterhin viele Baustellen. Und die heikle Frage: Sollen sie bleiben?

Immer diese Minijobs. Erneut sind sie Thema in der politischen Arena. Und wieder geht es um den seit Jahren bekannten Tatbestand, dass die Menschen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, vor allem diejenigen, die ausschließlich einen solchen Minijob haben, obgleich sie rechtlich den „normalen“ Beschäftigungsverhältnissen gleichgestellt sind, was beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angeht oder den Anspruch auf bezahlten Urlaub, in der Praxis oftmals anders behandelt werden. In den vergangenen zwei Jahren wurden die Minijobs und ihre Entwicklung vor allem im Windschatten der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns diskutiert, denn selbstverständlich gilt der auch für Minijobber. Also rechtlich gesehen. Aber wurde nicht erst vor kurzem kritisiert, dass viele Minijobber nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn bekommen? Millionen Minijobber werden mit illegalen Minigehältern abgespeist, so ist beispielsweise einer der Artikel überschrieben, in dem über eine Studie des WSI berichtet wurde. Es handelt sich hierbei um die Studie Mindestlohngesetz. Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne, dazu auch der Artikel Unzureichende Umsetzung des Mindestlohns bei Minijobbern der beiden Studienautoren Pusch und Seifert. Eine der Hauptaussagen der Studie: Knapp die Hälfte der Minijobber haben nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten.

Allerdings beziehen sich diese Zahlen auf einen Zeitraum bis Mitte 2015, also wenige Monate nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und speisen sich aus Umfragedaten – kritische Hinweise zu der Studie findet man in diesem Beitrag vom 31. Januar 2017: Minijobs diesseits und jenseits vom Mindestlohn sowie darüber hinaus die Frage: Muss und sollte es so bleiben mit den Minijobs?

Und nun gibt es schon wieder was zu berichten über eine neue Studie. »Laut einer Studie von 2012 war die Situation für Minijobber „teilweise erschreckend“, wie NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer festhält. Er stellte am Donnerstag in Berlin die Nachfolgestudie vor und attestiert: „Es hat sich seit 2012 einiges getan, aber es ist noch längst nicht alles gut!“«, so Christoph Kürbel in seinem Artikel Bald ein echter Job?

Und auch die neue – ebenfalls auf Befragungsdaten basierende – Studie, auf die sich der nordrhein-westfälische Arbeitsminister bezieht, macht Aussagen über den Umfang von Mindestlohnverstößen bei Minijobbern:

»Jeder zweite der 1,7 Millionen Minijobber in Nordrhein-Westfalen verdiente 2012 noch weniger als 8,50 Euro. 2016 traf das laut RWI-Leibniz-Institut nur noch auf 14,6 Prozent der geringfügig Beschäftigten zu.«

Das sind deutlich geringere Werte als die, die vor kurzem vom WSI in den Raum gestellt worden sind. Aber auch in anderen Bereichen soll es erkennbare Verbesserungen gegeben haben:

»29 Prozent der Minijobber haben 2016 eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch genommen. Die Zahl habe sich im Vergleich zu 2012 fast verdreifacht. Auch habe mittlerweile jeder zweite seinen Anspruch auf bezahlten Urlaub genutzt. 2012 war das nur jeder Fünfte.«

Dann schauen wir doch mal genauer in die zitierte Studie hinein, die bereits im November 2016 dem nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium als Auftraggeber übergeben worden ist:

RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung  (2017): Nachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Endbericht. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Essen, November 2016

Die Studienergebnisse basieren auf zwei umfangreichen Befragungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, die im zweiten Halbjahr 2016 durchgeführt worden sind. »Datengrundlage waren die Datenbestände der DRV Rheinland und der DRV Westfalen für Juni 2016, aus denen insgesamt 25.000 geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer und 10.000 Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten nach dem Zufallsprinzip angeschrieben wurden. Die Befragungsergebnisse können angesichts von Vergleichen zwischen den Charakteristika der Befragten und den Charakteristika der Gesamtheit der geringfügig Beschäftigten in NRW und in der Bundesrepublik Deutschland als repräsentativ für die befragte Altersgruppe angesehen werden« (RWI 2016: 122).

Minijobs werden überwiegend von Frauen ausgeübt (ihr Anteil hat sich auf 63 Prozent erhöht). Das durchschnittliche Bildungsniveau der geringfügig Beschäftigten – sowohl hinsichtlich der beruflichen als auch der schulischen Bildung – ist nicht auffällig niedrig, mit Ausnahme eines vergleichsweise hohen Anteils von Beschäftigten ohne einen beruflichen Abschluss. Wenn Männer einen Minijob ausüben, dann meistens im Nebenjob. Anders bei den Frauen: »Im Minijob beschäftigte Frauen gehen hingegen überwiegend selber keiner weiteren Erwerbstätigkeit nach, während ihr Partner fast immer Vollzeit beschäftigt ist.«

Und wo arbeiten die? »Die meisten geringfügig Beschäftigten arbeiten im Handel, Gesundheits- und Sozialwesen und Gastgewerbe. Während sich die Männer relativ gleichmäßig auf verschiedene Branchen verteilen, arbeiten Frauen deutlich häufiger in den für Minijobs typischen Branchen wie Handel, Gesundheits- und Sozialwesen, Privathaushalte, Gastgewerbe und Reinigungsgewerbe. Die meisten im Minijob Beschäftigten haben einen schriftlichen, unbefristeten Vertrag (56,9 Prozent). Dieser Wert liegt deutlich höher als im Jahr 2012 (44,0 Prozent). Trotzdem haben immerhin noch 20,1 Prozent der Befragten lediglich einen mündlichen Vertrag« (RWI 2016: 123).

»Im Durchschnitt liegen die Stundenlöhne der geringfügig Beschäftigten bei 10,63 Euro … Die Verteilung der Stundenlöhne zeigt, dass die Lohnkategorie oberhalb des Mindestlohns (8,50-9,99 Euro) mit 41,7 Prozent besonders häufig vertreten ist, rund 25 Prozent verdienen (fast) genau den Mindestlohn.
Ein signifikanter Anteil der befragten Arbeitnehmer (14,5 Prozent) gibt an, einen Stundenlohn unter 8,50 Euro zu erhalten. Für 17,1 Prozent dieser Arbeitnehmer gibt es legale Gründe für die relativ niedrigen Löhne; insbesondere Zeitungszusteller und Minderjährige sind häufig vertreten … Zusammengefasst bedeutet dies, dass 12,0 Prozent aller geringfügig Beschäftigten einen Lohn unter 8,50 Euro erhält und es hierfür keine Ausnahme- oder Übergangsregelung gibt« (RWI 2016: 123).

Hier liegt der Verdacht eines illegalen Unterschreitens des Mindestlohns nahe, da es für diese Personen keine Ausnahme- oder Übergangsregelung gibt, die das Abweichen nach unten erklären kann. Und auch das ist nicht überraschend: »Die Mehrheit der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro arbeitet in typischen Niedriglohnbranchen, die viele Minijobs anbieten, wie dem Handel, dem Gastgewerbe, dem Gesundheits- und Sozialwesen und dem Reinigungsgewerbe. Privathaushalte sind ebenfalls stark betroffen, was sowohl auf einen stärkeren Aufklärungsbedarf hindeutet« (RWI 2016: 124).

Ganz offensichtlich gibt es immer noch das Vorenthalten des Mindestlohns, was in bestimmten Branchen überdurchschnittlich anzutreffen ist. Da helfen neben Information und Beratung der Arbeitnehmer über ihre Rechte auch Kontrollen mit der Gefahr, dass das illegale Verhalten auffliegt. Dafür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zuständig. Aber die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag – Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Kontrolle von Mindestlöhnen 2016 vom 10.03.2017 – lässt einen ernüchtert zurück. Es mangelt an Kontrollen. Zoll geht seltener gegen Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit vor, so ist ein Beitrag dazu überschrieben: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr deutlich weniger Firmen auf Verstöße kontrolliert. Insgesamt wurden 40.374 Arbeitgeber überprüft und damit rund 3.000 weniger als 2015. Und 2014 hat es noch Kontrollen in etwa 63.000 Betrieben gegeben.

Besonders zurück gingen die Kontrollen vor allem am Bau mit einem Minus von fast 20 Prozent auf 13.473 (Vorjahr: 16.681). In Gaststätten sank die Zahl der Kontrollen um gut 17 Prozent auf etwa 6.000 (7.300).

Mehr Kontrollen gab es hingegen im Speditions- und Transportgewerbe, wo die Zahl von 3.400 im Jahr 2015 auf 4.635 im vergangenen Jahr stieg. Auch Taxifahrer wurden mit 1.356 Prüfungen stärker unter die Lupe genommen (2015: 1.259).

Mehr als 6.700 Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Geldbußen in Höhe von fast 49 Millionen Euro wurden verhängt. Deutlich mehr als ein Drittel – 19,5 Millionen Euro – mussten Arbeitgeber zahlen, da sie sich nicht an den damals geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro oder einen der anderen Branchenmindestlöhne hielten.

Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren zu Jahresbeginn fast 800 Stellen unbesetzt. Die Bundesregierung hatte mit der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 angekündigt, 1.600 neue Jobs in der FKS zu schaffen, um die Einhaltung zu sichern. Da die Mitarbeiter aber noch ausgebildet werden müssen, soll dieses Ziel erst 2019 erreicht sein.

Die Gewerkschaft IG Bau kritisierte, nötig seien eigentlich 10.000 Kontrolleure. Mit der Einführung des Mindestlohns seien rund fünf Millionen Arbeitnehmer hinzugekommen, deren Bezüge auf den Mindestlohn kontrolliert werden müssten, sagte ein Sprecher. Je weniger Kontrollen durchgeführt würden, desto mehr Verstöße gebe es.
Zurück zu der Studie, die ja vom nordrhein-westfälischen Arbeitsminister vorgestellt worden ist. Was für Konsequenzen zieht er daraus? Dazu Christoph Kürbel in seinem Artikel: Schmeltzer sieht die anstehenden Probleme vor allem in der Unwissenheit der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Rahmen einer Landesinitiative leiste man Aufklärungsarbeit. Und dann das:

»Schmeltzer will Minijobs aber nicht abschaffen, da dieses Modell von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sehr geschätzt werde. Minijobber seien Teilzeitbeschäftigte und nicht etwa „Arbeitnehmer zweiter Klasse“. Sie hätten dieselben Rechte, wie alle anderen Beschäftigten auch.«

Ist das die berühmte Angst des Torwarts vor dem Elfmeter? Da ist der DGB schon einen ordentlichen Schritt weiter, wie in dem Beitrag Minijobs diesseits und jenseits vom Mindestlohn sowie darüber hinaus die Frage: Muss und sollte es so bleiben mit den Minijobs? vom 31. Januar 2017 dargestellt wurde. Die Bewertung am Ende des Beitrags kann hier wieder aufgerufen werden – »die Stoßrichtung sollte nach allen Erfahrungen, die wir auf dem Arbeitsmarkt gemacht haben mit der geringfügigen Beschäftigung, klar sein: Weg mit diesem eigenartigen Beschäftigungsformat. Auch wenn der eine oder andere (übrigens nicht nur Arbeitgeber, sondern auch viele Arbeitnehmer, die sich über einen Zweitjob notwendige Finanzmittel organisieren) erst einmal gegen einen solchen Schritt votieren wird.«