Der 5. Mai 2019 ist „Internationaler Hebammentag“. Der findet seit 1991 jährlich statt. Nun gibt es bekanntlich immer mehr Tage des Irgendwas und so kommen sich die aufmersamkeitsheischenden Themen schon mal ins Gehege. Beispielsweise konkurrieren die Hebammen am 5. Mai mit der Händedesinfektion, den heute ist auch „Welthändehygienetag“. Nun kann man neben der terminlichen Konkurrenz sicher auch gewisse inhaltliche Überschneidungsbereiche zwischen beiden Anlässen herstellen – das gilt dann konsequenterweise auch für die Nummer 3 der Aktionstage, die in diesem Jahr auf den 5. Mai fallen: Der „Tag des herzkranken Kindes 2019“ wäre auch noch zu berücksichtigen.
Fokussieren wir uns hier auf die Hebammen. Die waren in diesem Blog schon öfter Thema der Berichterstattung. Und das seit vielen Jahren – vor allem vor dem Hintergrund der Debatte, über die stark gestiegenen und weiter ansteigenden Beiträge für die Haftpflichtversicherung der Hebammen. Und das nicht nur bei den wenigen Hausgeburten (2017 kamen lediglich 1,6 Prozent der Säuglinge per Hausgeburt oder in Geburtshäusern zur Welt), auch für die in den Krankenhäusern tätigen Hebammen sind die Versicherungsbeiträge enorm erhöht worden. Vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Hebammen allein gelassen. Zwischen Versicherungslosigkeit ante portas und dem Lösungsansatz einer Sozialisierung nicht-mehr-normal-versicherbarer Risiken vom 17. Februar 2014.

