Wasch mir den Pelz, aber mach mich möglichst wenig nass? Das „Fachkräfte“-Einwanderungsgesetz als Paradigmenwechsel mit eingebautem Bremsklotz

Die Pläne der Bundesregierung zur Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten stoßen bei den Oppositionsfraktionen im Bundestag auf scharfe Kritik. Dagegen verteidigten Redner der Regierungskoalition das Vorhaben in der ersten Lesung des Regierungsentwurfs eines „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ (Bundestags-Drucksache 19/8285), der Fachkräftestrategie der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/6889) und des gleichfalls von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs „über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ (Bundestags-Drucksache 19/8286). So beginnt der Bundestag seine Berichterstattung über die nach einiger Verzögerung dem hohen Haus zur ersten Lesung vorgelegten Gesetzentwürfe der Bundesregierung.

Ein an sich historischer Moment, wenn man bedenkt, wie lange und wie zäh man sich in Deutschland gegen ein Einwanderungsgesetz gewehrt hat. Und diese Abneigung schwingt auch heute mit. Dinah Riese hat in ihrem Artikel „Zaghaft“ und „uninspiriert“ diesen Eindruck zu Papier gebracht: Eher unmotiviert steht Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an diesem Donnerstag vor den Abgeordneten des Bundestags. „Ein klares Bekenntnis“ sei der heute in erster Lesung beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung, liest er von seinen Zetteln ab, und zwar zur „Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“. Die Betriebe in Deutschland suchten heute schon „händeringend“ nach Fachkräften, die demografische Entwicklung werde das noch verstärken, leiert Seehofer herunter.« Das klingt nicht nach der Verkündigung eines historisch zu nennenden Durchbruchs.

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Zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit zeigt sich: Tarifverträge führen nicht immer zu besseren Regelungen

»Seit April 2017 gelten die neuen Regelungen zu Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Zielsetzung der Reform liest sich noch heute ambitioniert. „Arbeitnehmerüberlassung soll gute Arbeit sein“, wozu „berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn“ gehören (Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, Bundestagsdrucksache 18/9232, Begründung, S. 14). Mit dem Gesetz soll „die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gestärkt“ werden (Bundestagsdrucksache 18/9232, S. 1). Nach der Einigung beim Koalitionsgipfel am 10. Mai 2016 hatte die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles gesagt, es sei klar das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher verabredet worden (Reuters, 10. Mai 2016).«

So die Vorbemerkung in der Anfrage „Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit“ der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung. Und die mit der Bundestags-Drucksache 19/9779 vom 29.04.2019 geantwortet.

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Die Berichterstattung über Datenhändler auf der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit beginnt zu wirken

Am 3. Mai 2019 wurde hier über die Geschäfte von Datenhändler berichtet, die über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sensible Daten von Arbeitsuchenden wie Zeugnisse, Lebensläufe usw. abgreifen und diese zu Geld machen, in dem sie die Daten an andere Unternehmen wie beispielsweise Leiharbeitsfirmen weiterverkaufen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit als beitragsfinanzierter Steinbruch für Raubritter des modernen Datenhandels. Nun erfahren wir von einer ersten Reaktion der Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsagentur sperrt Datenhändler, so ist der Beitrag von Judith Brosel und Nick Schader vom SWR überschrieben: »Nach SWR-Berichten über systematischen Missbrauch der Online-Jobbörse hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt reagiert: Einer der großen Datenhändler wurde gesperrt. Andere sind aber immer noch aktiv.«

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