Was hat ihn da geritten, mag der eine oder andere gedacht haben: Als Finanzierungsquelle für die Krankenkassen sollten auch Kapitaleinnahmen herangezogen werden. Das hatte der Kanzlerkandidat der Grünen, Robert Habeck, in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ am 12. Januar 2025 gesagt. „Wir würden gern die Beitragsgrundlage erhöhen“, so Habeck. Er kritisierte, dass Kapitalerträge bisher von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt seien. Arbeitslöhne würden dadurch stärker belastet als Kapitalerträge. „Deswegen schlagen wir vor, dass wir auch diese Einkommensquellen (…) sozialversicherungspflichtig machen“, sagte er. Das sei ein Schritt zu mehr Solidarität innerhalb des Systems, so dieser Bericht: Habeck will Sozialabgaben auf Kapitalgewinne. Und weiter kann man dort lesen: »Umgehend kommt Kritik an dem Vorschlag.« CSU-Parteichef Markus Söder wird mit den Worten zitiert: „Die Grünen wollen nicht nur höhere Steuern. Jetzt wollen sie auch noch ans Sparguthaben der Menschen und ihre Erträge ran. Das lehnen wir grundlegend ab. Auf schon einmal versteuertes Geld dürfen keine zusätzlichen Beiträge und Steuern erhoben werden.“ Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) warnte davor, dass ein solcher Schritt die Mittelschicht besonders belasten würde. Pflichtversicherte müssten dann gegebenenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge auf Kapitalerträge zahlen, so der SdK-Vorstandsvorsitzende Daniel Bauer. Und dann wurden noch ganz andere Kaliber aufgefahren.
Steuern
Über die eigene Welt der Bundeszuschüsse und sonstiger Steuermittel für die Rentenversicherung. Von „nicht beitragsgedeckten“ Leistungen und Verschiebebahnhöfen
Es sind ganz große Zahlen (und Geldbeträge), die man aufrufen muss, wenn wir über die gesetzliche Rentenversicherung sprechen. Die hat 2022 insgesamt 359,5 Milliarden Euro ausgegeben. Von diesen Ausgaben entfallen rund 90 Prozent auf die Zahlung der Renten (322,7 Mrd. Euro) – der Rest sind höchst überschaubare Ausgabenposten, so für die Verwaltung, für die mit 4,6 Mrd. Euro lediglich 1,3 Prozent der Gesamtausgaben fällig wurden (vgl. Rentenatlas 2023). Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2023 belaufen sich nach dem Nachtragshaushalt der Bundesregierung, der im Gefolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 notwendig wurde, auf 461,2 Mrd. Euro. Der Bund kalkuliert für das Jahr 2023 mit Steuereinnahmen in Höhe von 356,3 Mrd. Euro – auch hier zum Vergleich: nur aus der Erwerbstätigkeit hat die Rentenversicherung Beitragseinnahmen in der Größenordnung 245,8 Mrd. Euro im Jahr 2022 erzielen können.
Diese wenigen Zahlen mögen die Größenordnung der Rentenausgaben dieses Zweigs der umlagefinanzierten Sozialversicherung umreißen können. Und das Stichwort umlagefinanziert verweist sogleich darauf, dass eigentlich die Finanzierung der laufenden Ausgaben durch die laufenden Beitragseinnahmen erfolgt bzw. erfolgen sollte. Aber offensichtlich gibt es zwischen aus Erwerbstätigkeit generierter Einnhamen in Höhe von knapp 246 Mrd. Euro und Ausgaben von mehr als 359 Mrd. Euro eine gewisse Lücke, die aus anderen Einnahmequellen gespeist werden muss. Und schon sind wir bei den Bundesmitteln, die aus dem Steuertopf an die Rentenversicherung fließen (müssen).
Nicht nur teuer: Pendelei zur Arbeit. Und ein Blick auf die (scheinbare) Entlastung bei steigenden Spritpreisen durch die Pendlerpauschale
Ganz viele machen es bzw. müssen es machen: Zur Arbeit pendeln. Mit dem Auto, dem ÖPNV, einige mit dem Fahrrad. Es sind Millionen Menschen. Und bei vielen kommen da jeden Arbeitstag einige Kilometer und teilweise sehr viel verlorene Lebenszeit zusammen. Und wenn man mit guten Gründen davon ausgeht, dass die meisten Pendler einen PKW benutzen (müssen), dann kann man sich vorstellen, dass das neben den sowieso schon mit dem Pendeln verbundenen Belastungen eine richtig teure Angelegenheit werden kann, wenn die Spritpreise steigen.
Dabei ist es wieder einmal wie so oft, wenn man einfache Fragen mit Blick auf höchst komplexe soziale Sachverhalte stellt: die Antwort ist nicht einfach. Beispielsweise auf die Frage, wie viele Menschen denn zur Arbeit pendeln, mit welchem Verkehrsmittel sie das machen und was das kostet. Da denken dann viele Menschen, dass es nun kein Problem sein kann, wenigstens die Zahl derjenigen zu benennen, die zur Arbeit pendeln. Ist es aber.
Die Grenzen der Gemeinnützigkeit werden enger gezogen und einige werden ausgeschlossen. Das trifft nicht nur politische Akteure, sondern auch die „Zweckbetriebe“ gemeinnütziger Organisationen
Da hat der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) aber so einigen Teilnehmern am immer noch bunten Vereinsleben in Deutschland einen gehörigen Schrecken eingejagt: »Ist ein Mann gemeinnützig, wenn er unter seinesgleichen bleibt – oder bloß in gemischtgeschlechtlicher Gesellschaft? Der Vorschlag von Finanzminister Scholz bringt traditionelle Männervereine in Bedrängnis.« In dem Artikel Das Problem der traditionellen Herrenklubs wird dann weiter ausgeführt: Scholz verkündete, man ändere derzeit das Gemeinnützigkeitsrecht. „Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen“. Das würde mehrere Tausend Vereine treffen – und eine Folge des Wegfalls der Gemeinnützigkeit wäre dann u.a., dass man keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen darf.
Und ein derart begründeter Entzug der Gemeinnützigkeit könnte auch eine deutsche Institution von internationalem Ruf treffen: den Kölner Karneval. In den Traditionskorps, dessen wichtigsten Vereinen, dürfen Frauen bislang keine aktiven Mitglieder werden.
Dass das auch für die katholische Kirche relevant werden könnte, davon war aber nichts zu hören, obgleich man ja durchaus inhaltliche Bezüge herstellen könnte. Mit dieser Institution wird man sich auch kaum anlegen. Dafür gibt es andere Spielwiesen, wo es dann um Organisationen geht, denen man den durchaus vorteilhaften Status der Gemeinnützigkeit absprechen kann. Diese Erfahrung musste Anfang des Jahres der globalisierungskritische Verein Attac machen.
Man ist guter Hoffnung: Die Finanzierung der „Grundrente“ aus einer derzeit noch nicht vorhandenen, aber in Aussicht gestellten Finanztransaktionssteuer, die zugleich woanders landen wird, als ursprünglich geplant
Während die einen offensichtlich erleichtert sind, dass man bei der seit mehreren Jahren auf Eis liegenden „Grundrente“ nunmehr einen Kompromiss in der Koalition hinbekommen hat (weil man in Wirklichkeit vor dem Hintergrund der medialen Show-down-Inszenierung ein sich selbst erfüllendes Auseinanderfallen des fragilen Regierungsbündnisses befürchten musste), versuchen die anderen hingegen durchaus ehrenvoll und zugleich angesichts der Komplexität der gefundenen Lösung auch verzweifelt bemüht, dem Bürger halbwegs verständlich rüberzubringen, wer wann was (nicht) bekommen könnte und wenn ja, wie viel. Dass es sich dabei um das Gegenteil einer trivialen Aufgabe handelt, kann man beispielsweise diesen ersten rechnerischen Illustrationsversuchen von Florian Diekmann entnehmen: Wer von der Grundrente profitieren wird – und wer nicht. Wenn man sich die unterschiedlichen Ergebnisse anschaut, werden sicher viele mehr als ernüchtert sein angesichts der Komplexität, vor allem aber auch aufgrund der erheblichen Widersprüchlichkeit der Ergebnisse.
In diesem Beitrag soll der Blick gerichtet werden auf die Frage: Wer soll das eigentlich und vor allem wie bezahlen? Da sich die Regierung selbst angesichts der geplanten Ausgestaltung der „Grundrente“ (noch) nicht wirklich sicher ist und sein kann, wie viele Menschen und dann in welcher Höhe von den Regelungen, wie sie im Koalitionsbeschluss vom 10.11.2019 vereinbart wurden, betroffen sein werden, kann sie auch genauen Angaben zu dem Finanzvolumen machen. Am häufigsten werden in diesen Tagen Beträge zwischen 1,2 und 1,5 Milliarden Euro pro Jahr in den Raum gestellt.