Langzeitarbeitslose und ihr Stigma im Bewerbungsprozess bei Arbeitgebern. Diesseits und jenseits persönlicher Vermittlungshemmnisse

Von oben betrachtet lesen sich die frohen Botschaften vom Arbeitsmarkt beispielsweise so: »Der Arbeitsmarkt entwickelte sich 2018 weiter sehr gut. Die Erwerbstätigkeit hat wegen des Aufbaus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung kräftig zugenommen. Durchschnittlich 44,8 Millionen Menschen gingen im Jahr 2018 einer Erwerbstätigkeit nach – darunter hatten 32,9 Millionen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Noch nie seit der Wiedervereinigung Deutschlands hatten so viele Menschen eine bezahlte Arbeit. Ohne Zuwanderung und einer gestiegenen Erwerbsneigung wären diese Zuwächse jedoch nicht machbar gewesen. Die nicht realisierte Arbeitskräftenachfrage (hier in Form gemeldeter Arbeitsstellen) erreichte 2018 – mit rund 800.000 – ebenfalls einen Höchstwert … Für Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung werden die niedrigsten Stände seit der Wiedervereinigung ausgewiesen.« So beginnt dieser Bericht der Bundesagentur für Arbeit:

➔ Bundesagentur für Arbeit (2019): Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen, Nürnberg, Juni 2019

Vor diesem allgemeinen Hintergrund wird man annehmen können und dürfen, dass auch die besondere Problemgruppe der langzeitarbeitslosen Menschen ebenfalls erkennbar profitiert haben von der guten Arbeitsmarktentwicklung. Und offensichtlich zeigt ein erster Blick auf die Daten genau das:

Dazu die BA: »Während sich die Konjunktur und der Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren gut entwickelt haben, konnten lange Zeit beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit keine Fortschritte erzielt werden. Nach den großen Erfolgen in den Jahren 2007 bis 2009 stagnierte die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen bei rund einer Million. Diese Phase der Stagnation endete im Jahr 2016 mit einem sichtbaren Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit. In den letzten beiden Jahren hielt die gute Entwicklung mit kräftigen Rückgängen weiter an: -92.000 im Jahr 2017 und -87.000 im Jahr 2018. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist 2018 – relativ gesehen – erneut stärker zurückgegangen als die Arbeitslosigkeit insgesamt.« (BA 2019: 7).

Das hört sich erfreulich an. Nun könnten die Berufsskeptiker an dieser Stelle einwenden, dass hier mit der Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosigkeit gearbeitet wird und auch mit der offiziellen Zahl an Langzeitarbeitslosen (die sich daraus ableitet, dass jemand länger als zwölf Monate arbeitslos ist). Dabei muss man wissen, dass es in der Arbeitsmarktstatistik den Tatbestand der „schädlichen Unterbrechung“ gibt. Diese machen bisherige Langzeitarbeitslose zu „neuen“ Arbeitslosen – zumindest statistisch. „Schädlich“ ist beispielsweise schon die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder eine längere Krankheit. Nach dieser Unterbrechung wird die Dauer der Arbeitslosigkeit von vorne gezählt und ein neues Startdatum eingetragen. Dass die betreffenden Personen in der Zwischenzeit weder Arbeit gefunden noch den Arbeitslosengeldbezug beendet haben, ist für die „Wiedergeburt“ eines nicht-langzeitarbeitslosen Menschen irrelevant.

Aber selbst wenn wir diese Eintrübung der Aussagekraft der Zahlen einmal ignorieren, muss man den BA-Bericht über den besonderen Erfolg beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit genau lesen, vor allem vor dem Hintergrund, dass die meisten Menschen sicher annehmen, Grund für den Rückgang seinen die vielen Langzeitarbeitslosen, die nun anders als früher aufgrund der guten Arbeitsmarktentwicklung in neue Jobs vermittelt werden konnten. Dazu die BA (2019: 4):

»2018 waren im Jahresdurchschnitt 2,34 Millionen Menschen bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet (-7,6 Prozent im Vorjahresvergleich). 813.000 oder 35 Prozent von ihnen waren seit mindestens einem Jahr auf der Suche nach einer Beschäftigung, 9,7 Prozent weniger als 2017. Damit ist auch im Jahr 2018 die Langzeitarbeitslosigkeit kräftig gesunken. Der im Vergleich zur Arbeitslosigkeit insgesamt kräftigere Rückgang bei der Langzeitarbeitslosigkeit erklärt sich vorrangig mit der gesunkenen Zahl der Übertritte aus der „Kurz-“ in die Langzeitarbeitslosigkeit. Das dürfte vor allem mit der guten Arbeitsmarktlage zusammenhängen.«

Und auch bei den Abgängen aus Langzeitarbeitslosigkeit sollte man genau hinschauen, denn oftmals wird in den Medien und bei den normalen Beobachtern angenommen, dass die Langzeitarbeitslosigkeit durch Übergang in eine Beschäftigung beendet wurde. Da lohnt ebenfalls ein Blick auf die Zahlen und deren Einordnung durch die BA (2019: 13):

»Im Jahr 2018 haben 1,24 Millionen langzeitarbeitslose Menschen ihre Arbeitslosigkeit beendet, in vielen Fällen aber nur vorübergehend, weil sie z. B. aufgrund von Krankheit nicht verfügbar und damit nicht arbeitslos waren.« Und die beeindruckende Zahl von Abgängen wird dann doch relativiert, wenn man sich das genauer anschaut: »Von den 1,24 Millionen Abgängen aus Langzeitarbeitslosigkeit nahmen 154.000 (12 Prozent) eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt (einschließlich Selbständigkeit) auf, 10.000 mündeten in eine berufliche Ausbildung ein, 41.000 (3 Prozent) nahmen eine Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt auf, 260.000 (23 Prozent) traten eine sonstige Maßnahme an und 777.000 (62 Prozent) gingen in Nichterwerbstätigkeit (z. B. Rente oder Krankheit) bzw. Sonstiges ab.«

Fazit: »An diesen Strukturen der Abgänge wird vor allem deutlich, dass Langzeitarbeitslosigkeit nur in vergleichsweise wenigen Fällen durch Arbeitsaufnahme beendet wird. Während bei Nicht-Langzeitarbeitslosen in rund jedem dritten Fall die Arbeitsaufnahme (1. Arbeitsmarkt bzw. Selbständigkeit) der Grund für das Ende der Arbeitslosigkeit ist, ist es bei Langzeitarbeitslosen nur in gut jedem achten Fall der Grund.« Und dann muss man auch noch berücksichtigen, dass nur ein Teil der Erwerbsarbeitsaufnahmen auch nachhaltig sind, gemessen an der Tatsache, dass es sich nicht nur um eine kurze, vorübergehende Beschäftigung handelt, nach der man wieder beim Jobcenter aufschlägt, oder um eine Beschäftigung, deren Einkommen aus dem Leistungsbezug im Grundsicherungssystem befreit.

Nun gibt es viele Gründe, die erklären können, warum gerade langzeitarbeitslose Menschen immer schon und immer noch erhebliche Probleme haben, wieder zurückzufinden in eine „normale“ Beschäftigung auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt. Seit vielen Jahren spielen dabei die sogenannten „Vermittlungshemmnisse“ eine besondere Rolle. Dazu diese Arbeit aus dem IAB:

➔ Jonas Beste und Mark Trappmann (2016): Erwerbsbedingte Abgänge aus der Grundsicherung: Der Abbau von Hemmnissen macht‘s möglich. IAB-Kurzbericht 21/2016, Nürnberg 2016

Die dort dargestellten „Vermittlungshemmnisse“ verdeutlichen zugleich die ausgeprägte Heterogenität des als „Langzeitarbeitslose“ titulierten Personenkreises: »Das IAB hat bereits im Jahr 2011 eine Analyse von Hemmnissen bei erwerbsbedingten Abgängen aus der Grundsicherung vorgelegt (Achatz/Trappmann 2011). Demnach stellten fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, Migrationserfahrung und geringe Deutschkenntnisse, ein höheres Lebensalter (ab 50 Jahren), Krankheit, Langzeitleistungsbezug, die Pflege von Angehörigen und die Betreuung von Kindern (nur für Frauen) Hemmnisse dar, die jedes für sich genommen die Chancen beim Abgang aus der Grundsicherung in Erwerbstätigkeit mindestens halbieren. Die Autoren konnten zudem zeigen, dass ein Großteil der Grundsicherungsempfänger multiple Hemmnisse aufweist: Bei 70 Prozent waren es zwei oder mehr, immerhin bei 42 Prozent gar drei oder mehr. Liegen mindestens drei Hemmnisse vor, so sind die Chancen eines Übergangs in Erwerbstätigkeit sehr gering.«

Auch die von Beste/Trappmann (2016: 6) präsentierten Daten kommen zu einem Befund, der mit dem von Achatz/Trappmann (2011) vergleichbar ist: »Mit steigender Zahl der Hemmnisse kommt es zu einer erheblichen Verschlechterung der Abgangsraten. Die Abgangswahrscheinlichkeit halbiert sich beinahe exakt mit jedem weiteren Hemmnis.«

Nun wird an dieser Stelle mit Bezugnahme auf die scheinbar objektiv daherkommende Kategorie der „Vermittlungshemmnisse“ die Ursachenzuschreibung für eine Nicht-Integration in Erwerbsarbeit in den Formenkreis der personenbezogenen Merkmale geschoben bzw. auf diese reduziert. Und zweifelsohne ist es auch durchaus plausibel, davon auszugehen, dass bestimmte personenbezogene Merkmale als ursächlich für eine Nicht-Berücksichtigung in einem Einstellungsprozess anzusehen sind, wenn man sich auf die Arbeitgeberseite Beamen würde. Aber bei derart komplexen Prozessen wie der Suche nach und Auswahl von Arbeitskräften sollte man den Fehler vermeiden, nur einseitige Faktoren herauszustellen, denn dabei verliert man möglicherweise den Blick auf strukturell bedingte Barrieren, die beispielsweise zu einer Nichtberücksichtung langzeitarbeitsloser Bewerber führt, die entweder gar keine der genannten Hemmnisse aufweisen oder deren Hemmnisse für die konkrete Stelle gar nicht einschränkend relevant sind.

Insofern muss neben der Personenseite der Langzeitarbeitslosen auch betrachtet werden, was auf der anderen Seite des Prozesses, also bei den Arbeitgebern, (nicht) passiert.

Dazu gibt es Befunde aus der Arbeitsmarktforschung, beispielsweise aus dem IAB. »Laut IAB-Stellenerhebung sind 44 Prozent der deutschen Betriebe grundsätzlich bereit, langzeitarbeitslose Bewerber im Einstellungsprozess zu berücksichtigen. 14 Prozent der Betriebe würden arbeitslose Bewerber – unabhängig von der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit – nicht in Erwägung ziehen. Entscheidend für die Neueinstellung Langzeitarbeitsloser ist, wie Betriebe ihre Zuverlässigkeit einschätzen. Erst an zweiter und dritter Stelle nennen die Personalverantwortlichen Arbeitsmotivation und fachliche Qualifikation. Insgesamt werden arbeitsrelevante Eigenschaften bei Langzeitarbeitslosen zwar deutlich schwächer beurteilt als bei Kurzzeitarbeitslosen. Soft skills wie Teamfähigkeit und soziale Kompetenz werden jedoch mehrheitlich positiv bewertet … In Betrieben, die Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung haben, sind die Beschäftigungschancen Langzeitarbeitsloser höher. Daher könnte es sich bei der Stellenvermittlung lohnen, diese Betriebe noch stärker zu adressieren.« So einige der Erkenntnisse aus dieser Veröffentlichung des IAB:

➔ Martina Rebien und Thomas Rothe (2018): Langzeitarbeitslose Bewerber aus betrieblicher Perspektive: Zuverlässigkeit ist wichtiger als fachliche Qualifikation. IAB-Kurzbericht 21/2018, Nürnberg 2018

Dieser hier angedeutete Blick auf die Arbeitgeberseite und den (Nicht-)Auswahlprozess auf der betrieblichen Ebene ist durch die Forschungsarbeiten von Patrick Nüß erweitert worden.

»Unsere Vorurteile kosten Hunderttausende Menschen die Chance auf einen Job. Das hat der Ökonom Patrick Nüß auf unkonventionelle Art herausgefunden.« So beginnt ein Interview mit Nüß, das Benjamin Fuchs geführt und unter dieser Überschrift veröffentlicht hat: Dieser Mann hat Hunderte fiktiver Bewerbungen verschickt. Und eine Antwort erhalten. Fuchs beschreibt das Ausgangsproblem: Dass Langzeitarbeitslose »trotz guter Wirtschaftslage keinen Job finden, wird ihnen meist selbst angelastet. Oft heißt es, Langzeitarbeitslose wären unzuverlässiger, weniger motiviert, kaum belastbar oder nicht so teamfähig wie Arbeitnehmer oder Kurzzeitarbeitslose. Hinzu kommen sogenannte Vermittlungshemmnisse wie Krankheiten, fehlende Ausbildung, mangelnde Sprachkenntnisse, das Leben als alleinerziehender Elternteil.«

»Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit. Denn noch etwas anderes erschwert es Langzeitarbeitslosen, zurück in den regulären Arbeitsmarkt zu finden: Vorurteile. Langzeitarbeitslosigkeit ist ein Stigma – wer einmal langzeitarbeitslos ist, hat es bei der Jobsuche schwer. Und ironischerweise erschwert gerade die gute Konjunktur die Jobsuche für diese Menschen noch weiter – davon ist der Volkswirt und Sozialökonom Patrick Nüß überzeugt.«

Da lassen wir doch den Forscher selbst zu Wort kommen. Hier einige seiner Erkenntnisse, beispielsweise zu der scheinbaren Widersprüchlichkeit, die Fuchs angesprochen hat, dass Langzeitarbeitslose eher nicht von der guten allgemeinen Arbeitsmarktlage profitieren können:

»Die Allgemeinheit geht davon aus, dass eine gute Arbeitsmarktlage die Chancen von Arbeitssuchenden erst einmal verbessern sollte. Genau hier liegt aber ein Problem, das die Lage sogar noch erschwert. Wenn wir nämlich davon ausgehen, dass es für Arbeitslose, insbesondere Langzeitarbeitslose, leicht ist, einen Job zu finden, dann macht das auf Unternehmen den Eindruck: Wer noch keinen Job gefunden hat, ist weniger produktiv als andere oder es muss weitere schwerwiegende Gründe dafür geben, dass die Person noch arbeitslos ist. Und das erschwert letztendlich für die noch verbliebenen Arbeitslosen den Zugang zum Arbeitsmarkt.«

»Die Standardargumentation in der Vergangenheit war, dass der Abbau von Humankapital eine Rolle bei der Bewerbung von Langzeitarbeitslosen spielt. Dass also Menschen vergessen, wie man morgens aufsteht, wie man Verantwortung übernimmt und so weiter. Mein Experiment setzt dort an. Ich habe die Chancen von Langzeitarbeitslosen am Arbeitsmarkt untersucht. Dazu habe ich versucht, die Motivation und Belastbarkeit von Arbeitslosen, die wir nicht zuverlässig einschätzen können, auszublenden, und mir nur das Verhalten von Unternehmen angesehen.«

Mit einer Befragung der Unternehmen würde er aber an dieser Stelle nicht weiterkommen, denn man kann plausibel erwarten, dass die Befragten verzerrt antworten würden, was ihre Einstellungsbereitschaft Langzeitarbeitslose betreffend angeht (das sollte man auch bei den IAB-Studien berücksichtigen, die auf dem IAB-Betriebspanel basieren, also einer Betriebsbefragung). Wie hat er versucht, das methodisch in den Griff zu bekommen?

»Deshalb habe ich fiktive Bewerbungen auf Stellenangebote in ganz Deutschland verschickt – von Leuten, die noch in Beschäftigung, kurzzeitarbeitslos oder langzeitarbeitslos sind.« Dazu muss man aber wissen, dass es eine methodische Restriktion im bisherigen Vorgehen gibt, auf die Nüß explizit hinweist: »In meinen und den anderen bestehenden Experimenten dieser Art wird grundsätzlich nicht auf die Arbeitslosigkeit selbst hingewiesen. Wir legen sie nur indirekt durch eine Lücke im Lebenslauf offen und testen bereits die Wirkung dieser Lücke. Eine noch offene Frage ist, ob wir in der Lage wären, durch eine Begründung der Arbeitslosigkeit die Wirkung zu verringern.«

Und was hat er zu Tage gefördert?

»Das Ergebnis war, dass Bewerber und Bewerberinnen, die mindestens 10 Monate arbeitslos waren, deutlich weniger Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bekamen. Je nach Szenario ging die Wahrscheinlichkeit, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, um 30–50% zurück.«

Das sind ganz erhebliche strukturelle Barrieren. Nüß verwendet den Begriff der „Stigmatisierung“. Dazu im Original: »Ich habe jetzt mehrfach von »Stigmatisierung« gesprochen. Um das etwas greifbarer zu machen: Das Stigma der Arbeitslosigkeit bedeutet letztendlich, dass arbeitslose Bewerber und Bewerberinnen in Einstellungsverfahren pauschal nicht berücksichtigt werden oder ein höherer Maßstab an sie gesetzt wird. Sie müssen dieses negative Signal, das vor allem mit langer Arbeitslosigkeit verbunden wird, überkompensieren.«

Nüß bilanziert: »Das Wichtigste aus der aktuellen Forschung für mich war, dass Arbeitslose oft überhaupt nicht die Chance bekommen, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, weil sie vielfach bereits in der ersten Phase des Einstellungsverfahrens in die Ablage kommen. Das ist für mich der zentrale Punkt.«

Bei der Diskussion über mögliche Konsequenzen trägt Nüß „einen spannenden, allerdings bisher nicht belegbaren Gedanken“ vor (und verwendet dabei leider eine nicht korrekte Begrifflichkeit, denn die „Arbeitslosenhilfe“ gibt es seit vielen Jahren nicht mehr, sondern was er im folgenden meint ist das Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung und auch die ist nicht für alle auf 12 Monate begrenzt, sondern Ältere können diese Leistung schon heute länger beziehen): »In Deutschland finden wir das Stigma ab dem zehnten Monat. In den USA sehen wir, dass das Stigma bereits nach 6 Monaten eintritt, und für Schweden befindet sich der Zeitpunkt des Stigmas dazwischen, bei etwa 9 Monaten. In Deutschland zahlen wir 12 Monate Arbeitslosenhilfe, in den USA 6 Monate und in Schweden liegt es wieder dazwischen. Es lässt sich kausal bisher nicht nachweisen, aber es sieht danach aus, als dass der Zeitpunkt, zu dem dieses Stigma der Arbeitslosigkeit einsetzt, in Verbindung damit steht, wie lange wir Arbeitslosenhilfe zahlen.«

Und dann wirft er diesen unkonventionellen Vorschlag in den Raum: »Wenn es bedeutet, dass die Länge der gezahlten Arbeitslosenhilfe mit dem Stigma der Langzeitarbeitslosigkeit zusammenhängt, dann könnte eine länger gezahlte Arbeitslosenhilfe dafür sorgen, dass sich dieses Stigma nach hinten verschiebt.«

Wer sich für eine wissenschaftliche Darstellung der Forschungsarbeit von Patrick Nüß interessiert, dem sei dieses Paper empfohlen, das im vergangenen Jahr veröffentlicht wurde:

➔ Patrick Nüß (2018): Duration dependence as an unemployment stigma: Evidence from a field experiment in Germany. Economics Working Paper, No. 2018-06, Kiel: Christian Albrechts-University Kiel, Department of Economics, 2018