Die höchst umstrittene „Reform“ der außerklinischen Intensivpflege wurde vom Bundestag nach Änderungen beschlossen. Ist jetzt alles gut geworden?

Seit Monaten erleben wir massive Proteste von außerklinischer Intensivpflege betroffener Menschen und ihren Angehörigen sowie von Aktivisten aus der Behindertenbewegung. Es geht um das mittlerweile als Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG, Bundestags-Drucksache 19/19368 vom 20.05.2020) bezeichnete und nunmehr nach einigen Änderungen auch vom Bundestag verabschiedete Gesetz, mit dem angeblich nur Gutes getan werden soll: „Intensivpflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein“, so der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Daher würden nun verbindliche Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause festgeschrieben. Außerdem werde Intensivpflege in stationären Einrichtungen „endlich bezahlbar“. Das kann man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Bundestag beschließt umstrittene Reform der Intensivpflege. Das hört sich doch erst einmal gut an und dieser Eindruck wird dann auch durch solche Ausführungen bestärkt: »Die Reformpläne waren nach Protesten von Ärzten, Patientenvertretern und Sozialverbänden noch geändert worden. Die Kritik entzündete sich vor allem daran, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung ursprünglich nur noch eine Ausnahme sein sollte. Vielfach wurden Zwangseinweisungen in Heime befürchtet. Stattdessen ist nun vorgesehen, dass außerklinische Intensivpflege grundsätzlich in Pflege- und Behindertenheimen, Wohneinheiten und auch „in der eigenen Häuslichkeit“ erbracht werden kann. „Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen“, heißt es im Gesetz. SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas betonte: „Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann wird das auch in Zukunft möglich sein.“«

Sollten die zahlreichen und beeindruckenden Proteste der Betroffenen und der sie unterstützenden Organisationen wie auch der Druck seitens der Oppositionsparteien im Bundestag am Ende ihre Wirkung entfaltet haben? Erst vor wenigen Tagen wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Kann eine ungewöhnliche Allianz von Grünen, FDP und Linken das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (IPReG) auf den letzten Metern noch aufhalten? Was ist wirklich herausgekommen?

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Entleerte Krankenhäuser, verloren gegangene Patienten, eine Leere-Betten-Prämie mit Durchschnittsproblem und die Vor-Corona-Strukturprobleme erneut in Sicht

Eine bittere Erfahrung der vergangenen Wochen lautet: Es ist leichter, eine ganze Volkswirtschaft runterzufahren, als sie dann wieder und vor allem schnell in Gang zu bringen. Das gilt auch für viele kleinere Systeme. Beispielsweise für die Krankenhäuser in unserem Land. Die standen ja am Anfang der Pandemie im Mittelpunkt der ununterbrochenen Corona-Berichterstattung. Der Lockdown und die Bereitschaft der Bevölkerung, sich dem unterzuordnen, wären ohne die Bilder aus den Kliniken in Bergamo und den Berichten aus Frankreich nicht so friktionslos realisierbar gewesen. Und in der ersten Phase der gesellschaftlichen Runterfahrens war die Angst vor einer Überlastung der Krankenhäuser mit den Händen zu greifen gewesen und der Anstieg der Kurven gab auch allen Anlass dafür.

Bis zum Ausbruch der Corona-Krise stand eine seit Jahren laufende Debatte über angeblich „zu viele“ Krankenhäuser, über fehlendes Personal vor allem im Pflegebereich, über ein fallpauschalierendes Vergütungssystem mit zahlreichen Anreizen, aus monetären Motiven bestimmte Eingriffe besonders häufig zu machen auch jenseits der tatsächlichen Notwendigkeit, zugleich aber auch aus anderen Bereichen wie der Versorgung kranker Kinder oder der Geburtshilfe zu flüchten, weil die sich nicht mehr „rechnen“, im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Auseinandersetzungen. Und dann war von einem Moment auf den anderen alles anders. Vollbremsung im bislang normalen Krankenhausbetrieb. Die Kliniken sollten sich vorbereiten auf eine große Zahl an Covid-19-Patienten.

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Ein Euro kann 76 Cent wert sein – oder auch 1 Euro und 16 Cent. Zur regionalen Streuung der Kaufkraft der Renten

Zum 1. Juli 2020 werden die Renten der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner turnusgemäß angepasst. Der aktuelle Rentenwert steigt in Westdeutschland um 3,45 Prozent und der aktuelle Rentenwert (Ost) wird um 4,2 Prozent erhöht. Nun sind Prozentzahlen Anteilswerte und bei denen kommt es auf die Grundgesamtheit an – dass es einen Unterschied macht, ob man 2.000 Euro und mehr aus der gesetzlichen Rentenkasse bekommt oder aber nur 700 oder 900 Euro im Monat, das leuchtet ein. Nicht nur deshalb sind die auch gerne von anderen immer wieder gerne zitierten durchschnittlichen Monatsrenten nur sehr bedingt aussagefähig, denn zum einen gehen da auch die vielen kleinen Renten ein, die aber nichts zu tun haben müssen mit viel zu niedrigen Rentenansprüchen, zum anderen aber können Durchschnittswerte den Blick sogar mehr als trüben, wenn es eine breite Streuung der Einzelwerte geben sollte.

Und hinsichtlich der immer wieder vorgenommenen Gleichsetzung niedriger Rentenzahlbeträge mit Altersarmut muss man ebenfalls kritisch einwenden, dass das so nicht zulässig ist, denn Altersarmut bezieht sich immer auf das Haushaltseinkommen der Betroffenen und nicht auf die Höhe einer einzelnen Rente (vgl. dazu differenzierter bereits der Beitrag Die Untiefen der großen kleinen Zahlen: Von mickrigen Renten, einer falschen Gleichsetzung mit Altersarmut sowie zugleich deren beharrliche Leugnung vom 12. Juli 2018).

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