Kann eine ungewöhnliche Allianz von Grünen, FDP und Linken das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (IPReG) auf den letzten Metern noch aufhalten?

Der Deutsche Bundestag hat es auf seiner Seite bereits angekündigt: »Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 2. Juli 2020, nach 30-minütiger Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz …) ab.« Das hört sich nach einer reinen Formsache an. Die Überschrift der Meldung des Parlaments klingt nach einer frohen Botschaft: Intensiv-Pflegebedürftige sollen künftig besser versorgt werden – und steht doch in einem ziemlichen Kontrast zu der seit Monaten immer wieder vorgetragenen massiven Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Haus des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU), vgl. dazu Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG), Bundestags-Drucksache 19/19368 vom 20.05.2020.

Warum die Kritik an dem Gesetzentwurf durchaus berechtigt ist, wurde hier in dem Beitrag Vom RISG zum GKV-IPReG: Außerklinische Intensivpflege und die Angst vor einer fremdbestimmten Abschiebung aus dem eigenen Haushalt vom 21. Juni 2020 ausführlich begründet. Es geht darum, dass die außerklinische Intensivpflege, fokussiert auf Beatmungspatienten, im Regelfall in „Beatmungs-WGs“ oder in Pflegeheimen stattfinden und die bislang oft gewählte Wunsch-Variante einer solchen Pflege im Haushalt des Pflegebedürftigen erheblich beeinträchtigt werden soll.

Der entscheidende Passus im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung lautet so: »Wünschen der Versicherten, die sich auf den Ort der Leistung nach Satz 1 richten, ist zu entsprechen, soweit die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden kann. Dabei sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände zu berücksichtigen. Die Feststellung, ob die Voraussetzungen nach Absatz 1 und den Sätzen 1 bis 3 erfüllt sind, wird durch die Krankenkasse nach persönlicher Begutachtung des Versicherten am Leistungsort durch den Medizinischen Dienst getroffen.« So steht das am Anfang des neuen § 37c Absatz 2 SGB V.

Das würde einen Systemwechsel mit sich bringen, denn anders als bislang: Der Leistungsberechtigte hat im Rahmen einer Überprüfung des MDK in der eigenen Häuslichkeit nachzuweisen, dass die Leistungserbringung in der erforderlichen Qualität auch erbracht werden kann. Die Last des Nachweises der Möglichkeit einer dauerhaften Sicherstellung in der eigenen Wohnung verschiebt die Beratungsverpflichtung, die Unterstützungsnotwendigkeit und den Versorgungsauftrag in unzulässiger Weise von der verpflichteten Krankenkasse auf den/die Leistungsempfänger. Aber nur im Fall der häuslichen Intensivpflege – was natürlich eine diese Versorgungsform diskriminierende Wirkung entfalten soll und auch wird.

Nun gab es bereits aus den Reihen der Koalitionsparteien erste Absetzbewegungen. In dem letzten Beitrag zu diesem Thema vom 21. Juni 2020 wurde bereits darauf hingewiesen, dass Bärbel Bas, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, auf der Plattform change.org im Kontext einer Petition gegen den Gesetzentwurf zu Protokoll gegeben hat: »Wir werden im parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass Selbstbestimmung durch Wunsch- und Wahlrecht sichergestellt wird. Nur dann werden wir einer Neuregelung zustimmen.«

Grün-Rot-Magenta – gemeinsam einen letzten Versuch starten

Und nun hat sch offensichtlich eine große Koalition der Oppositionsfraktionen im Bundestag, in diesem Fall seitens der Grünen, der Linken und der FDP, gebildet, die auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens, das am 2. Juli 2020 beendet werden soll mit der Verabschiedung des Entwurfs im Bundestag, versucht, den angesprochenen Systemwechsel aufzuhalten.

Florian Staeck hat dazu unter der Überschrift Opposition macht Front gegen Spahn ausgeführt: »Mit einer ungewöhnlichen Allianz versuchen die Oppositionsfraktionen Grüne, FDP und Linke das Intensivpflegegesetz (IPReG) in der vorliegenden Form zu stoppen. In einem gemeinsamen Änderungsantrag wollen die frei Fraktionen Änderungen in letzter Minute erreichen:

»Im Kern richtet sich der Antrag gegen die im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, den Ort der Pflege eines Betroffenen auch gegen seinen Willen bestimmen zu können. Deutschland habe sich mit Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen dazu verpflichtet, dass Menschen mit Behinderungen „gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen“. Zudem seien sie nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.«

»Ein Gesetzentwurf, der „der Krankenkasse ein Entscheidungsrecht über den Aufenthaltsort des Versicherten einräumt, wird diesen Normen nicht gerecht“, heißt es zur Begründung im Änderungsantrag.«

Im Gesetzentwurf wird der Passus, Pflegebedürftige gegebenenfalls auch in stationären Einrichtungen zu pflegen, mit Qualitätsmängeln bei der Pflege und der medizinischen Versorgung zu Hause begründet. Dazu schreiben die drei Oppositionsfraktionen in ihrem Antrag als Alternative zur angestrebten Beweislastumkehr zuungunsten der Patienten:

»Stelle der Medizinische Dienst Pflegemängel fest, „schafft die Krankenkasse Abhilfe am Ort der Leistungserbringung“ – also zu Hause.«

Und in dem Artikel FDP, Linke und Grüne kritisieren Spahns Intensivpflege­gesetz finden wir diesen Hinweis:

»Spahns Pläne verletzten sowohl das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht als auch die UN-Behindertenrechtskonvention, weil die Betroffenen nicht frei darüber ent­scheiden könnten, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung ver­sorgt werden. „Ein Gesetzestext, der der Krankenkasse ein Entscheidungsrecht über den Aufenthaltsort des Versicherten einräumt, wird diesen Normen nicht gerecht“.«

In dem Änderungsantrag der drei Parteien heißt es nun: „Wünschen der Versicherten, die sich auf den Ort der Leistung (…) richten, ist zu entsprechen.“ Damit werde sichergestellt, dass die Versicherten selbst entscheiden könnten, wo sie leben wollten, wird in der Begründung argumentiert.

Und das bekommt Unterstützung von anderen Seiten: »Der Sozialverband VdK drohte … mit einer Verfassungsbeschwerde, sollte der Bun­des­tag dem Änderungsantrag von FDP, Linke und Grünen nicht zustimmen.«

Jetzt können wir wirklich gespannt sein, ob im Zusammenspiel der Äußerungen der SPD-Politkerin Bärbel Bas sowie dem Änderungsantrag von Grüne, Linke und FDP tatsächlich das Ruder noch herumgerissen werden kann.