Pech gehabt. Berufskrankheiten, die seit Jahren beklagten Defizite im Recht ihrer Anerkennung mit daraus resultierenden Leistungen – und nun ein „ungesundes Gesetz“ im Sinne der Arbeitgeber?

»Dieter Schümann hat jahrelang mit hochgiftigem Asbest gearbeitet, heute ist er schwer lungenkrank. Von den Berufsgenossenschaften kann er keine Hilfe erwarten. Hunderttausende Berufskranke in Deutschland müssten beweisen, dass die Arbeit sie krank machte – doch viele Gutachter sind voreingenommen.«

So beginnt der Artikel Der verzweifelte Kampf der Berufskranken, der bereits am 15. November 2011 veröffentlicht wurde. Darin wurde bereits eines der vielen Probleme in diesem Bereich angesprochen: »Wer in Deutschland durch die Arbeit krank wird, hat Anspruch auf Entschädigung durch die Berufsgenossenschaften. Damit aber fängt für viele das Problem erst an: Der Betroffene muss nachweisen, dass die Arbeit ursächlich schuld an seiner Erkrankung ist. Erst dann wird die Berufskrankheit anerkannt, und man bekommt bei entsprechender Beeinträchtigung eine Rente zugesprochen. Doch weil es mitunter Jahrzehnte dauert, bis eine Berufskrankheit zum Ausbruch kommt, ist es für die Betroffenen oft unmöglich, die Ursache ihres Leidens zweifelsfrei nachzuweisen.«

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Eine gute Tat oder einfach nur obszön? Die „Überlebenslotterie“ von Novartis und die eben nicht nur ökonomischen Dilemmata extrem teurer Medikamente

Die Debatten über das Wirken „der“ Pharmaindustrie bewegen sich üblicherweise zwischen den Polen von Fluch und Segen. Immer wieder wird man dabei mit dem Vorwurf konfrontiert, den pharmazeutischen Unternehmen gehen es nicht nur um Renditen, sondern um „unverschämt“ hohe Gewinne auf Kosten von kranken Menschen bzw. (noch weitaus lukrativer, weil umfassender abgreifbar) von Solidargemeinschaften wie dem Krankenversicherungssystem in unserem Land, von dem auch völlig überzogene Rechnungen beglichen werden müssen, sofern eine Erstattungspflicht des Medikaments nicht verhindert werden kann.

Auf der anderen Seite melden sich die Verteidiger zu Wort und argumentieren, dass nur extreme Renditeaussichten forschende Arzneimittelhersteller dazu bewegen werden, auch in Projekte zu investieren, die mit sehr großen Scheiternsrisiken verbunden sind und/oder die nur einige wenige (potenzielle) Patienten erreichen können, weil es sich um seltene Erkrankungen mit einer entsprechend kleinen Fallzahl handelt. Und besonders herausforderungsvoll wird es dann, wenn man über Medikamente spricht, an die man die Patienten nicht ein Leben lang ketten kann, sondern bei denen im Extremfall eine Behandlung ausreicht.

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Die geschrumpfte und mit viel Frustrationspotenzial versehene „Grundrente“ wird jetzt durchgezogen. Ein weiteres Lehrstück (nicht nur) für die bewusste Produktion handwerklicher Fehler in Gesetzgebungsverfahren

Was war das für ein Gewürge um die sogenannte „Grundrente“ in den vergangenen Monaten gewesen – aber nun können wir alle aufatmen: »Die Bundesministerien für Arbeit und Gesundheit haben eine Einigung bei der Grundrente verkündet. Finanziert werden soll sie komplett aus Steuermitteln«, kann man beispielsweise dieser Meldung entnehmen, die hoffen lässt: Bundesregierung einig über letzte Details der Grundrente. Jetzt haben die das also in Berlin endlich hinbekommen, die vielen offenen Fragen, die gerade in den vergangenen Wochen immer wieder vorgetragen und problematisiert wurden, sind von den Fachleuten beantwortet und in ein auch administrativ umsetzbares Verfahren gegossen worden. Insofern können wir also diese Baustelle schließen und uns wieder dem von angeblichen Polit-Profis angerichteten Scherbenhaufen in Thüringen zuwenden.

Aber so einfach, man ahnt es schon, ist es dann leider auch nicht. Ganz im Gegenteil, wir werden konfrontiert mit einem Lehrstück aus der Reihe: Wie rette ich einen geschrumpfte und zerstückelte Idee zur Verbesserung der Lebenslage von Menschen, in dem ich auf Teufel komm raus das, was übrig geblieben ist, gesetzgeberisch auf den Weg bringe, ungeachtet der zahlreichen Kollateralschaden, die ich damit anrichten werde?

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Zur Gleichzeitigkeit von Licht und Schatten auf dem Arbeitsmarkt: Ältere Menschen zwischen steigender Erwerbsbeteiligung und zunehmenden Arbeitslosigkeitsrisiken, bei denen man genauer hinschauen muss

Wenn man sich die Medienberichte der letzten Jahre zur Arbeitsmarktsituation älterer Menschen anschaut, dann kann man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass für Arbeitnehmer jenseits des 60. Lebensjahres, die vor einigen Jahren fast flächendeckend aussortiert wurden, gleichsam „goldene Zeiten“ angebrochen sind. Jahr für Jahr werden neue Rekorde bei der Beschäftigung älterer Menschen gemeldet. Immer mehr arbeiten immer länger bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter und einige in steigender Zahl auch darüber hinaus. Selbst die Arbeitslosigkeit scheint für diese Personengruppe ein Auslaufmodell zu werden. Nun könnte man an dieser Stelle durchaus berechtigt darauf hinweisen, dass das letztendlich vor allem eine Folge der demografischen Veränderungen ist, also gleichsam ein Abbild der Tatsache, dass die „Baby-Boomer“, die nunmehr jenseits der 50 sind und die in vielen Betrieben den Altersdurchschnitt nach oben treiben, wie eine große Bugwelle Richtung Ruhestandsalter durch das Erwerbsarbeitsleben ziehen.

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„Kinderarmut ist und bleibt ein nicht hinnehmbarer Skandal“ – sagt (nicht nur) der DGB. Und belegt das mit Zahlen, die groß daherkommen und doch noch zu klein sind

»Der Gewerkschaftsbund fordert ein Aktionsbündnis gegen Kinderarmut – weil die Zahl der auf Hartz IV angewiesenen Kinder und Jugendlichen seit Jahren kaum gesunken ist«, so diese Meldung: Zahl der auf Hartz IV angewiesenen Kinder sinkt nur leicht. Und die Zahl wird dann auch in vielen anderen Meldungen konkretisiert: Mehr als 1,5 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen. Oder: »Im September 2019 lag deren Zahl bei rund 1,51 Millionen, wie aus einer Auswertung des Deutsche Gewerkschaftsbundes (DGB) von Daten der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht«, so dieser Bericht: Rund 1,5 Millionen Kinder auf Hartz IV angewiesen. Alle beziehen sich auf diese Veröffentlichung des DGB-Bundesvorstandes:

➔ DGB (2020): Weiterhin 1,5 Millionen Kinder im Hartz-IV-Bezug, Berlin, 23.01.2020

Der DGB erläutert: »Nach wie vor leben 1,5 Millionen Kinder in Deutschland von Hartz IV, kaum weniger als vor drei Jahren. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des DGB. Danach sind Haushalte mit Kindern von der ansonsten relativ günstigen Entwicklung bei der Anzahl der Hartz-IV-Bezieher weitgehend abgekoppelt: Die wirtschaftlich gute Lage und die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt haben nicht dazu geführt, dass sich die Zahl von Kindern im Hartz-IV-Bezug spürbar reduziert hat.« Wie immer muss man hier einmal genauer hinschauen.

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