„Eine Studie hat ergeben“. Ein aktuelles Beispiel aus der großen weiten Welt der Instrumentalisierung von „Wissenschaft“

Man kennt das aus vielerlei Zusammenhängen: Wenn man einer Behauptung oder einer Forderung Gewicht verleihen will, dann greift man gerne zurück auf (angebliche) wissenschaftliche Befunde, man kleidet das dann in das immer noch viele beeindruckende Gewand der Wissenschaftlichkeit und damit einhergehend der mitlaufenden Botschaft, dass es sich um einen objektiven Tatbestand handelt, der da vorgetragen wird.

Nun werden wir alle in diesen ganz eigenen Zeiten der Corona-Pandemie ständig konfrontiert mit den Ergebnissen von Studien und dem, was Wissenschaft, in diesem Fall im Kernbereich vor allem die Virologie, so produziert. Dabei haben viele erfahren müssen, dass es eben nicht so einfach ist, dass „die“ Wissenschaft zu bestimmten Erkenntnissen und daraus abgeleiteten Maßnahmen kommt. Sondern dass auch (und gerade) empirisch arbeitende Wissenschaften in der Regel unterschiedliche, sich teilweise widersprechende Befunde zu Tage fördern. Im internen Wissenschaftsdiskurs ist das eigentlich eine Selbstverständlichkeit (auch wenn es hier immer wieder die Offenheit negierende Positionen von Platzhirschen und Apologeten von Schulen und „Lagern“ gibt, die oftmals einen großen Teil ihrer Energie in die Zerstörung des „Gegners“ oder abweichender Meinungen investieren), in der Öffentlichkeit und dabei gerade auch in den Medien sorgt das für Irritationen bis hin zu ausgeprägten Frustrationserfahrungen, da man eigentlich eine klare Ansage erwartet, ob und wann man wohin abbiegen soll.

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Der Arbeitsmarkt fast wieder auf Vor-Corona-Niveau. Wie immer gibt es Schattierungen und auch schwarze Löcher

„Der Arbeitsmarkt ist gut in das Jahr 2022 gestartet. Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Januar zwar gestiegen, aber bei Weitem nicht so stark wie sonst üblich.“ Diese beruhigenden Worte werden uns von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg geschickt: Trotz andauernder Eindämmungsmaßnahmen auch am Jahresanfang auf Erholungskurs, so ist die Pressemitteilung zur Arbeitsmarktlage im Januar 2022 überschrieben (eine ausführliche Darstellung findet man im Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Januar 2022).

Im Zuge der Winterpause hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Januar 2022 gegenüber dem Vormonat erhöht, und zwar um 133.000 auf 2.462.000. Aufschlussreich ist der Vergleich mit dem Vorjahresmonat: Verglichen mit dem Januar 2021 werden 439.000 offiziell registrierte Arbeitslose weniger ausgewiesen in der Statistik. Und wenn an dieser Stelle verständlicherweise kritisch darauf hingewiesen wird, dass die offizielle Zahl der Arbeitslosen doch nur eine Untergrenze darstellt, sei hier die Zahl der „Unterbeschäftigten“ genannt, bei der man einige der „verloren gegangenen Arbeitslosen“ wieder einsammelt und die auch von der BA ausgewiesen wird – im Januar waren das immerhin 728.000 Arbeitslose: »Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2022 bei 3.190.000 Personen. Das waren 452.000 weniger als vor einem Jahr.« Also auch hier hat es einen erheblichen Rückgang gegenüber dem Januar 2021 gegeben. Also alles gut?

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„Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“-Gesetzgebung? Die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ als ein weiteres Lehrbuchbeispiel

Es ist mehr als offensichtlich, dass bei den meisten Menschen die Akkus leer sind nach nunmehr fast zwei Jahren der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen. Es ist nicht nur die Dauer des Ausnahmezustandes, der sich immer mehr zu einer Normalität eigener Art transformiert, die aber – je nach Typus in aggressiver bis depressiver Ausformung – als solche nicht akzeptiert wird. Es ist nicht nur die Kakophonie der scheinbar ewig gleichen Sendungen und Botschaften, die rund um das Corona-Virus in den öffentlichen Raum transportiert werden. Es ist auch die sich selbst befeuernde Komplexitätszunahme von mehr oder weniger sinnvollen Verhaltensregeln und Vorschriften, deren dann auch noch föderal geboosterte Ausdifferenzierung mittlerweile einen Stand erreicht hat, der ein Bachelor-Studium erforderlich macht, nur um den Überblick über das filigrane Netzwerk an Corona-Verordnungen in der x-ten Version behalten zu können.

Ein Teil der viele Menschen zunehmend verwirrenden Gefechtslage ist die Diskussion über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Angesichts der auch medial transportierten heftigen Widerstände einer Minderheit von „Impfgegnern“ in der Bevölkerung haben die politisch Verantwortlichen kalte Füße bekommen, was die Einführung einer solchen Maßnahme angeht. Vielleicht auch, weil es durchaus berechtigte Anfragen an die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme angeht. Das hat sie aber nicht davon abgehalten, für einen Teil der Menschen in einem (scheinbar) klar definierten Bereich eine solche Impfpflicht per Gesetz in die Welt zu setzen. Gemeint ist hier die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für das Gesundheits- und Pflegepersonal, die ab dem 15. März 2022 gilt oder sagen wir besser: gelten soll.

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