Von Österreich lernen? Die Förderung der Weiterbildung durch eine Bildungs(teil)zeit als eines der arbeitsmarktpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition

Seit vielen Jahren wurde und wird von Arbeitsmarktexperten darauf hingewiesen, dass wir deutlich mehr Weiterbildung brauchen, gerade für die „Risikogruppen“ des Arbeitsmarktes, gemessen an deren Risiko, erwerbsarbeitslos zu werden. Von denen rutschen dann zahlreiche Menschen in einen Langzeitbezug ab. Hinzu kommen die vielen, die mit Verweis auf ihre (angeblich) fehlende Qualifikation im Niedriglohnsektor einbetoniert sind. Und viele Jahre lang wurde mit Blick auf die Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne eine Fehlstellung der Qualifizierungspoilitik dergestalt beklagt, dass man zwar zahlreiche kurze (und billige) und nicht selten auch mehr als fragwürdige, kontraproduktive Maßnahmen gefördert hat, aber bei den Angeboten, die über einen längeren Zeitraum laufen und die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (können), permanent auf der Bremse stand.

Vor diesem Hintergrund muss anerkannt werden, dass es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP gerade hinsichtlich einer besseren Förderung von Weiterbildung zahlreiche Vorhabensbekundungen gibt, die viele Kritikpunkte der vergangenen Jahre aufzugreifen versuchen.

Dabei ist hervorzuheben und anzuerkennen, dass die Ampel-Koalition den Bereich der Weiterbildung für den gesamten Arbeitsmarkt vor Augen hat und die umfassenden Anforderungen eines alle Segmente des Arbeitsmarktes durchziehenden Qualifizierungsbedarfs zu adressieren versucht – dabei bewegt sie sich in einem unauflösbaren Spannungsfeld, das dadurch gekennzeichnet ist, dass man jonglieren muss zwischen dem, was man den Unternehmen (und im Idealfall der tarifvertraglichen Ausgestaltung) überlassen sollte, und dem berechtigten Förderbedarf bestimmte Personengruppen (oder auch bestimmter Betriebe, vor allem der Kleinbetriebe). Dabei kann es erfahrungsgemäß keine die Theoretiker oder gar Vertreter der ordnungspolitisch reinen Lehre befriedigende Lösung geben, denn die Übergänge zwischen dem privaten Nutzen und dem öffentlichen Interesse sind hier so fließend wie man das auch bei einem anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium, den Lohnaostenzuschüssen, kennt.

Gleichsam als Präambel findet man auf der S. 67 des Koalitionsvertrags diese salbungsvollen Worte:

»In Zeiten des digitalen und demografischen Wandels ist eine gezielte Nationale Weiterbildungsstrategie wesentliche Voraussetzung, um unsere wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ziele zu erreichen. Wir verbessern Möglichkeiten für berufliche Neuorientierung, Aus- und Weiterbildung – auch in Teilzeit. Die Instrumente der Bildungspolitik und der aktiven Arbeitsmarktpolitik stimmen wir aufeinander ab.«

Bevor der eine oder andere an dieser Stelle bereits unruhig zu werden beginnt, lesen wir weiter, denn es wird durchaus konkreter und materiell relevanter:

»Zur Unterstützung des persönlich motivierten lebensbegleitenden Lernens bauen wir das Aufstiegs-BAföG aus, öffnen den Unterhaltsbeitrag für Teilzeitfortbildungen, fördern Weiterbildungen auch auf der gleichen Stufe des Deutschen Qualifikationsrahmens und auch für eine zweite vollqualifizierte Ausbildung, erhöhen die Fördersätze und Freibeträge deutlich und schließen Förderlücken zum BAföG. Ziel ist, dass Aufstiegslehrgänge und Prüfungen mit angemessenen Preisen kostenfrei sind.«

Natürlich darf auch eines dieser modern daherkommenden, aufgeblasenen Begrifflichkeiten in der Koalitionsbibel nicht hehlen:

»Mit dem Lebenschancen-BAföG schaffen wir ein neues Instrument für die selbstbestimmte Weiterbildung auch jenseits berufs- und abschlussbezogener Qualifikation für alle. Dazu schaffen wir eine einfache Möglichkeit zum Bildungssparen in einem Freiraumkonto. Menschen mit geringem Einkommen erhalten hierfür jährliche Zuschüsse.«

„Lebenschancen-BAföG“ – das hört sich doch gleich viel positiver an als das, was viele mit BAföG verbinden. Wie so oft in diesen Zeiten wird hier dick aufgetragen.

Und dann hat man offensichtlich nach Österreich geschaut und dort abgeschrieben:

»Mit einer Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild bieten wir Beschäftigten finanzielle Unterstützung für arbeitsmarktbezogene Weiterbildung. Dies ermöglicht z. B. das Nachholen eines Berufsabschlusses oder eine berufliche Neuorientierung. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Die BA prüft die Fördervoraussetzungen.«

Eine „Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild“ – was ist damit gemeint und wer und was kann damit erreicht werden?

„Wir wollen ein System der Bildungszeiten einführen, das wir aus Österreich kennen“, so wurde der alte und neue Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zitiert. Er will Beschäftigen die Möglichkeit geben, staatlich geförderte Auszeiten für Weiterbildung zu nehmen. »Für ein Jahr raus aus dem Job, trotzdem bis zu 67 Prozent des Nettolohns. So stellt sich Hubertus Heil eine Weiterbildungszeit vor«, kann man diesem Artikel entnehmen: Heil will bezahlte Weiterbildung, Linke nimmt Geringverdiener in den Blick. »Wer eine Auszeit von seinem Job nimmt, um sich weiterzubilden, erhält Unterstützung aus der Kasse der Bundesagentur für Arbeit auf der Höhe des Arbeitslosengeldes. Also 60 Prozent des Einkommens beziehungsweise 67 Prozent für Familien«, so der Minister. Und weiter heißt es: »Die Beschäftigten könnten sie aber auch als Bildungsteilzeit auf zwei Jahre strecken. Er werde die Bildungszeiten im neuen Jahr auf den Weg bringen. „Ich hoffe, dass wir das System dann 2023 in Deutschland einführen können.“« Man hofft also, dass das im Laufe des Jahres 2023 eingeführt werden kann – das deutet darauf hin, dass da noch eine Menge Überzeugungsarbeit zu leisten ist. Was man auch an diesem Zitat erkennen kann: »Heil appellierte an die Arbeitgeber, sich auf dieses Modell einzulassen. „Viele Arbeitgeber haben ein Interesse daran, durch die Weiterbildung von Beschäftigten ihre Fachkräftebasis zu sichern“, sagte er. „Das gilt besonders für Branchen im Strukturwandel.“«

Aber was genau haben unsere Nachbarn in Österreich auf den Weg gebracht, dass das nun sogar den Weg in die Koalitionsvereinbarung der Ampelianer in Deutschland gefunden hat?

➔ Das Instrument der Bildungskarenz wurde bereits 1998 in Österreich eingeführt. Unselbstständig Beschäftigte können sich gegen Entfall der Bezüge für Weiterbildungszwecke freistellen lassen und wer­den in dieser Zeit mit dem Weiterbildungsgeld finanziell unterstützt. Seither wurde die Bildungs­karenz in mehreren Schritten angepasst. Eine wesent­liche Neuausrichtung erfolgte unmittelbar vor Ausbruch der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu Jahresbeginn 2008, als die finan­zielle Absicherung von einem Fixbetrag im Ausmaß von 14,53 Euro / Tag auf die Höhe des fiktiven Arbeits­losengeldbezugs merklich angehoben und die erforderlichen Vorbeschäftigungszeiten von ursprünglich drei Jahren auf ein Jahr bzw. aktuell seit der Reform 2013 auf ein halbes Jahr verringert wurden.
Zur Jahresmitte 2013 wurde die Bildungskarenz um das Instrument der Bildungsteilzeit erweitert, damit sich Arbeitskräfte während einer Weiterbildung nicht mehr gänzlich freistellen lassen müssen. Die Reduk­tion der Erwerbsarbeitszeit während der Bildungsteilzeit muss zwischen 25 Prozent und 50 Prozent der bisherigen Normalarbeitszeit betragen, die verbleibende Erwerbsarbeitszeit muss mindestens jedoch zehn Stunden pro Woche um­fassen. Die Bildungskarenz muss mindestens zwei Monate und kann höchstens ein Jahr dauern, die Phase der Bildungsteilzeit zwischen vier Monaten und höchstens zwei Jahren. Die Bildungskarenz kann auch in Stücken in Anspruch genommen werden, wobei ein Teil min­des­tens zwei Monate dauern muss. Die Bildungsteilzeit kann ebenfalls geteilt werden, wobei die Mindest­dauer vier Monate betragen muss.

Und was will man damit erreichen? Ziel beider Instrumentarien ist die finanzielle Unterstützung während einer beruflichen Weiter­bildung – beispielsweise beim Nachholen von Schul- oder Studienabschlüssen oder auch beim Besuch von Fremdsprachenkursen –, damit Arbeitskräfte ihre Beschäftigungsfähigkeit in einem sich wandelnden wirtschaftlichen und strukturellen Umfeld erhalten bzw. verbessern können.

(Quelle: Bildungskarenz und Bildungsteilzeit in Österreich).

Was für Erfahrungen hat man nach den mittlerweile vielen Jahren mit diesen Instrumenten machen können? Dazu aus einem Interview mit Lorenz Lassnigg. Wissenschaftler am Institut für Höhere Studien in Wien, der an Evaluationen des österreichischen Bildungsjahres, der „Bildungskarenz“, mitgearbeitet hat. Das wurde unter der durchaus vielversprechenden Überschrift „Schulabschluss nachholen, Sprachkurs besuchen oder Ausbildung absolvieren“ veröffentlicht: »Die Idee war, berufliche oder berufsbezogene Weiterbildung zu fördern, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Die Teilnehmer können etwa einen Schulabschluss nachholen, einen Sprachkurs besuchen oder eine fachbezogene Ausbildung absolvieren.«

Das Interesse an dieser Option steigt, folgt man den Ausführungen des Bildungsforschers: 2020 haben im Schnitt rund 12.600 Personen Weiterbildungsgeld bezogen, im Jahr 2014 waren es nur rund 8.600. Aber von wem? Ein Blick auf die Inanspruchnahme führt zu einem gewissen Ungleichgewicht:

»Überproportional häufig wird die Bildungskarenz von Frauen und Personen im Haupterwerbsalter in Anspruch genommen, seltener dagegen von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise mit Migrationshintergrund oder Personen ab 50 Jahren.« Und der sich hier bereits andeutende soziale Bis wird noch deutlich klarer erkennbar, wenn man weiterliest: »Überproportional viele Teilnehmer sind höherqualifiziert und haben eine hohe Bildungsneigung, fast die Hälfte (46 Prozent) hat mindestens die mit dem deutschen Abitur vergleichbare Matura abgelegt. Diese Gruppe an Teilnehmern will sich in der Regel beruflich verändern oder eine Auszeit vom Job nehmen. Außerdem kommt es nicht selten vor, dass die Bildungskarenz von berufstätigen Studierenden genutzt wird, um Lücken im Stipendienwesen zu umgehen, dazu war sie allerdings nicht gedacht.«

Geringer Qualifizierte dürften finanziell schlechter abgesichert sein. Denn nicht nur ihr Einkommen fällt ja häufig merklich niedriger aus als bei Höherqualifizierten, sondern entsprechend auch die Einkommensersatzleistung während der Bildungsphase, so Lassnigg.

Und was machen die Teilnehmer während der Bildungszeit? Hierzu berichtet Lassnigg: Etwa die Hälfte besucht laut einer Evaluierung eine formale Ausbildung, davon besucht jeder dritte eine Hochschule, jeder Zehnte erwirbt eine Studienberechtigung oder macht eine Meisterprüfung. Etwa 20 Prozent der Teilnehmer haben dagegen fachliche Angebote zur beruflichen Weiterbildung ohne formale Abschlüsse wahrgenommen, am häufigsten in Gesundheits- und Sozialberufen.

Die Bildungskarenz „war und ist eine vielfältige und widersprüchliche Maßnahme“

So die Einschätzung von Lorenz Lassnigg. Was ist das Widersprüchliche?

»Ursprünglich sollte sie der Erwachsenenbildung dienen, da sie aber an den Arbeitsmarktservice, dem österreichischen Pendant der deutschen Jobagentur, angebunden ist, wurde sie zu einer Art beruflicher Weiterbildung. Eher humanistische oder demokratische Ziele der allgemeinen, nichtberuflichen Erwachsenenbildung blieben dadurch außen vor. Die beruflichen Ziele wurden aber auch eher nicht erreicht.«

Zugleich wohnt dem ganzen Ansatz eine dieser typischen Ambivalenzen inne. Auf die Frage, was die Bildungskarenz den Beschäftigten bringt, kommt diese Antwort: »Für viele einerseits zunächst einmal eher einen ökonomischen Verlust. Andererseits aber auch eine hohe Zufriedenheit, weil sie dadurch sonstige persönliche Ziele erreicht haben, eine Auszeit nehmen konnten, sich neue berufliche Möglichkeiten erschlossen haben.« Auch der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber wurde für Beschäftigte leichter und viele (bisherige) Arbeitgeber haben mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeit reagiert bzw. reagieren müssen.

Natürlich geht es bei solchen Instrumenten immer auch um die damit verbundenen Kosten (oder sollte man besser schreiben: Investitionen?)

Zu den Ausgaben in Österreich erfahren wir: Für das Weiterbildungsgeld wurden im Jahr 2020 rund 250 Millionen Euro verausgabt – rund 13.700 Euro pro Person.

Lassnigg bilanziert: Es handelt sich um eine individuell kostenintensive Maßnahme für vergleichsweise gut gestellte Teilnehmer. »Angesichts der Anforderungen an Flexibilisierung und berufliche Um- oder Neuorientierung ist sie wertvoll. Für sozialen Ausgleich ist sie – entgegen der Erwartungen – nicht geeignet. Reformen der Karenz haben eher in Richtung Verkürzung und Stückelung stattgefunden.«

Und dann dieses Fazit, das sich die Koalitionäre in Berlin genau durch den Kopf gehen lassen sollten: »Meines Erachtens ist fraglich, ob diese Maßnahme im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik gut positioniert ist. Zur Förderung der Erwachsenenbildung sollte sie besser in die Bildungspolitik eingebaut werden.«

Man kann das machen, aber man muss dann eben auch vor Augen haben, dass von dieser Übertragung des österreichischen Modells eben gleichsam systembedingt eher nicht bis gar nicht diejenigen profitieren werden, bei denen wir schon aus einer reinen Risikobetrachtung eigentlich den größten staatlichen Investitionsbedarf haben.

Aber wie am Anfang dieses Beitrags angedeutet – auch für die hat die Ampel was auf Grün gestellt. Schauen wir dazu nochmals in den Koalitionsvertrag:

»Für Menschen in Arbeitslosigkeit und in der Grundsicherung weiten wir die eigenständige Förderung von Grundkompetenzen aus und stellen klar, dass die Vermittlung in Arbeit keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung hat, die die Beschäftigungschancen stärkt. Bei beruflicher Qualifizierung erhalten SGB II- und III-Leistungsberechtigte ein zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro, sodass ein wirksamer Anreiz zur Weiterbildung entsteht. Nach einer Weiterbildung soll mindestens ein Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld bestehen.«

Ein „zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro“, wenn jemand im Hartz IV-Bezug ist – das soll dann „ein wirksamer Anreiz zur Weiterbildung“ sein. Je älter man wird, desto öfter muss man den Kopf schütteln – auch, weil man sich erinnert fühlt an alte, vergangene Auseinandersetzungen, die nunmehr erneut aufgerufen werden. Der eine oder andere wird sich vielleicht erinnern. Bereits im Jahr 2016 ging es schon mal um Weiterbildungsprämien, „Erfolgsprämien“ beim Bestehen der Zwischen- und der Endprüfungen. Die heutige Mehrheitspartei in der Koalition war damals Minderheitspartei ebenfalls in der Regierungskoalition. Und sie musste die überschaubaren Prämien damals verteidigen gegen vielerlei Angriffe – vor allem aus dem Arbeitgeberlager, die selbst diesen Spatz in der Hand der sich weiterbildenden Arbeitslosen mit einer Schrotschusssalve unter den Waldboden bringen wollten. Vgl. zur damaligen Auseinandersetzung im Bundestag den Beitrag Wenn vulgärökonomistisch deformiertes Denken von Wirtschaftsfunktionären korinthenkackerhaft in den Bundestag getragen wird: Wirtschaftsverbände warnen vor den (angeblichen) Folgen einer (kleinen) Weiterbildungsprämie vom 8. Mai 2016.

Am Ende des vor Jahren hier veröffentlichten Beitrags findet man diesen kleinen und heute leider erneut wieder aufzurufenden Passus, denn offensichtlich traut sich selbst die neue Koalition im Jahr 2022 nicht, mal eine sinnvolle Rolle rückwärts ins Auge zu fassen:

»Es ist wirklich zum Haare ausraufen, wenn man noch welche hat. Man erkennt die Kleingeistigkeit dieses Denkens, wenn man einmal kurz andeutet, wie es eigentlich sein müsste, wenn es einem wirklich um die Sache gehen würde, die da heißt, die Ausbildungs-Verlorenen der Vergangenheit zu einem späteren Zeitpunkt davon zu überzeugen, dass sie den Versuch einer Qualifizierung mit einem anerkannten Berufsabschluss wagen sollten – was übrigens doch im elementaren Interesse von Handwerk, Industrie und Dienstleistungen sein müsste, wenn denn die Vorhersagen stimmen, dass der eigentliche Fachkräftemangel im mittleren Qualifikationsbereich besteht und immer größer werden wird. Einen solchen Ansatz muss man sich nicht neu ausdenken, es gab ihn bereits mit der Schaffung des Arbeitsförderungsgetzes (AFG) Ende der 1960er Jahre bis Mitte der 1970er Jahre, denn damals wurde Menschen ohne Berufsabschluss oder in einem als von technologischer Arbeitslosigkeit gefährdeten Beruf die Möglichkeit eröffnet, eine Förderung zu bekommen für die Teilnahme an einer Qualifizierung hin zu einem (neuen) Berufsabschluss. Dabei wurde anfangs ein Unterhaltsgeld in Höhe von bis zu 90 Prozent des letzten Nettoentgelts gewährt, zum einen weil man damals wusste, was man heute wissen sollte, dass die lebensälteren Menschen auch finanziell in die Lage versetzt werden müssen, eine mehrjährige Ausbildung überhaupt absolvieren zu können, zum anderen gab es damals tatsächlich noch die Auffassung, dass Lernen Arbeit ist und wie eine solche zu behandeln ist, vor allem bei Menschen, die vielleicht schon viele Jahre aus dem Lernprozess raus sind. Und last but not least gab es damals noch wirkliche Volkswirte, denen klar war, dass man für so eine Förderung am Anfang natürlich eine Stange Geld in die Hand nehmen muss, wenn dann aber die Betroffenen in zukunftssichereren Berufen platziert sind, werden sie jahrzehntelang (höhere) Steuern und Sozialbeiträge abführen und darüber ein Vielfaches an dem generieren, was das Investment am Anfang gekostet hat.«

Und der Beitrag wurde damals perfekt passend zu heute mit diesen Worten beendet:

Manchmal, nur manchmal, wünscht man sich die alten Zeiten wieder zurück.