Künstliche Intelligenz (KI) ist im deutschen Arbeitsmarkt und damit in (einigen) Stellenanzeigen angekommen. Aber man sollte (noch) auf dem Boden bleiben

Früher hätte man geschrieben, der Blätterwald ist voll mit Berichten, wo „die“ KI welche Stellen ersetzt oder welche Berufe bzw. Tätigkeiten verändert. Die Vielzahl an Veröffentlichungen, die heute meistens online und nicht mehr auf Papier gelesen werden, lösen bei vielen sicher den Eindruck aus, dass es sie demnächst auch erwischen wird.

In diese Gemengelage hilft der Blick auf einige Zahlen und interessante Befunde.Beispielsweise auf die Stellenanzeigen, denn bei der Suche nach neuem Personal müsste sich ja der überall behauptete Durchbruch der KI bemerkbar machen. Und das schein auch so zu sein, wenn man solche Meldungen zur Kenntnis nimmt: „Anteil KI-bezogener Stellenanzeigen auf Rekordniveau“, berichtet beispielsweise die Unternehmensberatung PwC. Und offensichtlich muss diese Botschaft Gewicht haben: »Das zeigt das AI Jobs Barometer 2026 von PwC, das mehr als eine Milliarde Stellenanzeigen aus 27 Ländern analysiert.«1

mehr

Förderung beruflicher Weiterbildung in der Grundsicherung: Jobcenter beklagen unterschiedliche Hindernisse. Und selbst hier wieder: das sozialpolitische Krankheitsbild der Verschiebebahnhöfe

Häufig passen die Qualifikationen und beruflichen Fähigkeiten von Arbeitslosen nicht zu den Anforderungen ausgeschriebener Stellen. Das gilt besonders in der Grundsicherung (SGB II). Dann bietet es sich bei einem Teil der Betroffenen an, mit Hilfe einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (wieder) den Anschluss herzustellen.

»Jobcenter können die Weiterbildung von Leistungsberechtigten durch entsprechende Maßnahmen fördern und so deren langfristige Integrationschancen verbessern. Darunter fallen sowohl kürzere Qualifizierungen wie ein Lkw-Führerschein oder ein Computerkurs als auch solche, die zu einem Berufsabschluss führen.«

mehr

(Monetäre) Anreize für berufliche Qualifizierung: Kaum eingeführt, schon ist er wieder weg. Der „Bürgergeldbonus“. Und Österreich macht es anders

Als das „Bürgergeld“ Anfang 2023 den ungeliebten Namens-Vorgänger Hartz IV wenigstens semantisch ersetzen sollte, ging es auch um inhaltliche Veränderung im System der Grundsicherung nach SGB II. Durch gesetzgeberische Korrekturen wollte man arbeitsmarktpolitisch neue Impulse setzen, neben „mehr Augenhöhe“ zwischen den „Kunden“ und den Jobcentern ging es auch um eine – seit langem im Fachdiskurs angemahnte – Stärkung des Qualifizierungsgedankens. So wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass zahlreiche erwerbsfähige und als arbeitslos registrierte Leistungsbezieher – die übrigens die Minderheit derjenigen, die auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sind, darstellen – erhebliche „Vermittlungsprobleme“ haben, weil viele von ihnen beispielsweise keine berufliche Ausbildung haben und fehlende Qualifikationen eine Integration auf der Erwerbsarbeitsmarkt erschweren oder gar verunmöglichen. Mit dem Bürgergeld hat man den „Vermittlunsgvorrang“ (so schnell wie möglich in irgendeinen Job vermitteln) abgeschafft und die Teilnahme an der beruflichen Qualifizierung alternativ platziert. Vor diesem Hintergrund war die angestrebte Stärkung der beruflichen Weiterbildungsförderung ein wichtiger Ansatz. Und den wollte man u.a. auch durch monetäre Anreize, an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, fördern.

mehr