„Raise the Wage Act of 2021“: Und am Ende gibt es 15 Dollar Mindestlohn für alle in den USA. Wenn das Gesetz endlich verabschiedet wird

Möglicherweise kann demnächst eine im wahrsten Sinne des Wortes Bewegung von unten in den USA einen großen Erfolg feiern – die von ihr geforderte Zahl, die sie in ihrem Namen trägt, soll per Gesetz Wirklichkeit werden, nicht nur für einige und an einigen Orten, sondern für alle Arbeitnehmer im US-amerikanischen Niedriglohnsektor: Einen Mindestlohn von 15 US-Dollar pro Stunde soll es nach einer mehrstufigen Anhebung ab dem Jahr 2025 für jeden Arbeitnehmer mindestens geben. Davon wären Millionen Beschäftigte betroffen. Aber der Reihe nach:

»Als im November 2012 rund hundert Beschäftigte von McDonald’s, KFC und Burger King in New York eine Schicht lang streikten, stieß ihre Forderung auf ungläubiges Staunen: ein Mindestlohn von 15 Dollar pro Stunde? Keine Chance, erklärten selbst wohlmeinende Beobachter. Schließlich war der gesetzliche Niedrigstlohn in der Stadt, die nie schläft, damals mit 7,25 Dollar nicht einmal halb so hoch«, so Ines Zöttl in ihrem am 5. Januar 2019 erschienenen Artikel Warum McDonald’s und Amazon plötzlich 15 Dollar pro Stunde zahlen. Sechs Jahre nach dem Streik der Burger-Brater »hat die Bewegung „Fight for $15“ ihr Ziel erreicht: Seit 1. Januar müssen die Fast-Food-Ketten der Stadt ihren Mitarbeitern mindestens 15 Dollar pro Stunde zahlen, und auch die rund 25.000 Flughafenarbeiter profitieren von der Regelung.« Und New York blieb keine Insel – in 19 Bundesstaaten und 21 Städten wurden zum Jahresanfang 2019 die Mindestverdienstgrenzen erhöht.

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Impfstoffe als ein globales öffentliches Gut in einer globalen Pandemie? Ein Blick über den nationalen Tellerrand auf die Ökonomie der Rechte und auf eine Systemfrage

Wenn man in diesen Tagen die Berichterstattung in Deutschland verfolgt, dann muss man zu dem eindeutigen Befund kommen, dass hier das totale staatliche Impfversagen seine nervtötenden Schneisen schlägt. Ob es nun die Probleme der EU mit den Impfstoffherstellern sind, die am Beispiel von AstraZeneca fast schon karikaturale Ausmaße angenommen haben, oder die Tatsache, dass Heerscharen von über 80 Jahre alten Menschen selbst unter totaler Mobilmachung sämtlicher Kinder und Kindeskinder im wahrsten Sinne des Wortes mit einem Glücksspiel konfrontiert werden, wenn sie versuchen, einen dieser Impftermine in einem der mehreren hundert Impfzentren des Landes zu ergattern. Und dann werden einem noch die Zahlen bereits durchgeführter Impfungen aus anderen Ländern um die Ohren gehauen, so dass man schnell in den nationalen Schützengraben getrieben wird, wobei in Deutschland bei nicht wenigen eine ganz eigene und moderne Fassung der Dolchstoßlegende kultiviert wird, dass „uns“ „die anderen“ abzocken bei dem überaus knappen Gut Impfstoffe gegen Covid-19.

Und zwischenzeitlich bringen sich immer mehr ganz unterschiedliche Personengruppen in Stellung, wer warum aber nun ganz bald an die Nadel kommen sollte. Dabei sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt und man kann sich ja durchaus bei vielen Berufsgruppen zahlreiche Argumente vorstellen, warum die alsbald geimpft werden sollten. Aber während für den Großteil der Bundesbürger eine Impfung realistischerweise noch ganz weit weg ist, was hier viele Monate meint, fühlen sich manche Politiker bereits jetzt bemüßigt, über Erleichterungen für die Geimpften im Sinne einer Aufhebung der Einschränkungen, denen wir derzeit noch alle ausgeliefert sind, lauthals zu debattieren. Für die Gastronomen könnte der Zyniker unter den Beobachtern zu der naheliegenden Empfehlung kommen, dass die unmittelbare Zukunft auf dem Seniorenteller in der Ü-80-Variante liegen wird.

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Statistisches Bundesamt: 3,1 Millionen Erwerbstätige waren 2019 in Deutschland von Armut bedroht

»Viele Erwerbstätige müssen wegen der Corona-Pandemie, etwa durch Kurzarbeit, empfindliche Einbußen bei ihrem Einkommen hinnehmen. Doch schon vor der Krise schützte die Erwerbsarbeit nicht alle Beschäftigten vor Armutsgefährdung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren 8,0 % der Erwerbstätigen ab 18 Jahren im Jahr 2019 in Deutschland armutsgefährdet. Rund 3,1 Millionen Menschen mussten also trotz Arbeit mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen«, berichtet das Statistische Bundesamt.

Armutsgefährdet ist, wer in einem Haushalt mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens lebt. 2019 lag diese Armutsgefährdungsgrenze in Deutschland für eine alleinlebende Person bei 1.176 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.469 Euro im Monat.

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Bundessozialgericht: Auch ein Minijob kann möglicherweise einen Hartz IV-Anspruch für nach Deutschland eingereiste EU-Bürger begründen

Der Leistungsausschluss von EU-BürgerInnen aus dem SGB II/SGB XII beschäftigt seit Jahren die Sozialgerichtsbarkeit. In kaum einer anderen Rechtsfrage gehen die Entscheidungen der Sozialgerichte so weit auseinander wie in den Entscheidungen zum Leistungsausschluss von EU-Bürgern. »Der Ausschluss bestimmter EU-BürgerInnen von Leistungen des SGB II/SGB XII wurde zuletzt mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch am 29.12.2016 geändert. Motiv der Änderung war, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2015 (BSG, B 4 AS 44/15 R) zu korrigieren«, so Bernd Eckhardt in seinem im Oktober 2019 veröffentlichten Beitrag Disparate Rechtsprechung bei den Leistungsausschlüssen von EU-BürgerInnen im SGB II/SGB XII. Das höchst umstrittene und politisch mehr als brisante Thema (dahinter steht letztendlich auch die Debatte über eine – angeblich – „Einwanderung in das deutsche Sozialsystem“) wurde auch hier schon behandelt, vgl. beispielsweise den Beitrag Arbeitnehmerfreizügigkeit, aber: Der EuGH gegen Sozialleistungen für EU-Bürger in anderen EU-Staaten, das BSG teilweise dafür, andere Sozialgerichte gegen das BSG vom 25. Februar 2016. Nun kann von zwei neuen Entscheidungen des Bundessozialgerichts berichtet werden, die es durchaus in sich haben. Zur Einordnung muss man wissen, dass seit Januar dieses Jahres der gesetzliche Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen für EU-Bürger mit in Deutschland zur Schule gehenden Kindern weggefallen ist.

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Da ist sie wieder: Die Forderung nach einem Mindestkurzarbeitergeld. Das hätte man früher haben können

Die Schließung von Bars, Gaststätten und Restaurant trifft die Mitarbeiter besonders hart. Sie verlieren bei Kurzarbeit deutlich von ihren ohnehin schon geringen Netto-Einkommen«, so Christof Rührmaier in seinem Artikel Kurzarbeit: Mitarbeiter in Gastronomie verlieren deutlich. Im Gastgewerbe »trifft es die Mitarbeiter hart. Es gibt keine Aufstockungsregelungen und die Branche ist „überdurchschnittlich und als erstes“ betroffen, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) betont. Viele Betriebe hätten komplette Kurzarbeit angemeldet – also die Arbeitszeit auf Null gesetzt. Hinzu kommt, dass die Löhne im Gastgewerbe nicht besonders hoch sind und beim Servicepersonal auch noch die Trinkgelder wegfallen.«

Dieser Artikel ist nicht aus den Januar-Tagen des noch neuen Jahres 2021, sondern er stammt aus dem April 2020, inmitten der ersten Corona-Welle in unserem Land. Und er wurde bereits in diesem Beitrag zitiert, der hier am 14. April 2020 veröffentlicht wurde: Die Kurzarbeit als Sicherheitsnetz gegen einen Absturz in die Arbeitslosigkeit – mit einigen Löchern. Und dort wurde auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit einem Beispiel zitiert, wer was zu erwarten hat vom Kurzarbeitergeld: »Vor der Corona-Krise hatte eine Köchin (keine Kinder, Steuerklasse I) einen Nettolohn von ca. 1.531 Euro pro Monat. In Kurzarbeit Null bekommt sie nur noch rund 918 Euro pro Monat (60% des letzten Netto, Kurzarbeit Null).«

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