Durch alle Netze gefallen, vergessen und jetzt ein wenig angeleuchtet: Der Blick auf die „entkoppelten Jugendlichen“

Man stelle sich folgende Situation vor: Auf einer Veranstaltung eines Jobcenters in einer westdeutschen Großstadt wird über Fördern und Fordern berichtet. Mit einem gewissen Stolz verkündet die Führungskraft, dass es gelungen sei, „unberechtigten Leistungsbezug“ im Hartz IV-System energisch zu bekämpfen. Beispielsweise bei den jungen Menschen unter 25, die Grundsicherungsleistungen beantragt haben. Wenn die sich melden, dann werden sie gleich am Folgetag in eine Maßnahme geschickt, die jederzeit in der Lage ist, neue Teilnehmer aufzunehmen. Nichts anspruchsvolles, vielleicht sogar etwas anstrengend ausgestaltet. Und das Ergebnis? Mehr als 30 Prozent der jungen Menschen wurden in den darauffolgenden Tagen nicht mehr gesehen, nicht mehr in der Maßnahme und auch nicht im Jobcenter. Schluss und Hoffen auf große Zustimmung. Und dann eine Frage aus dem Plenum: Ob er denn wisse, was aus den jungen Menschen geworden sei? Wo sind die jetzt? Wovon leben die? Ratlose Gesichter auf dem Podium, Schulterzucken. Darüber wisse man nichts. Die sind halt weg.

Das gilt auch oft für die, die man schon im System hatte, die dann aber in die Sanktionsmaschinerie geraten sind. Nun muss man wissen, dass die Sanktionen in der Grundsicherung für die „U 25“, kein deutsches U-Boot, sondern das Kürzel für die unter 25-Jährigen, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage strenger sind als für die „Normal-Kunden“. So kann man dem § 31a unter der Überschrift „Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen“ entnehmen: »Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig.« Hier die Variante in einfacher Sprache: Wenn der junge Mensch beispielsweise eine „zumutbare Maßnahme“ – die das Jobcenter definiert – abbricht (auch wenn es gute Gründe dafür geben mag), dann wird ihm nicht nur etwas von seinen Hartz IV-Leistungen gestrichen, sondern sofort alles bis auf die Leistungen für für Unterkunft und Heizung. Geld fürs Leben? Weg. Und macht er dann noch mal Ärger, dann wird ihm auch das gestrichen. Rien ne va plus. Außer Lebensmittelgutscheine, wenn er oder sie die beantragen würde und nicht schon irgendwohin abgetaucht ist. 

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Endlich kommt sie – die Qualitätsoffensive bei Gutachten zum Sorge- und Umgangsrecht vor Familiengerichten. Aber was genau kommt da (nicht)?

Es kommt offensichtlich Bewegung in ein Themenfeld, über das seit Jahren immer wieder und dabei oft auch sehr kritisch berichtet wurde: »Familiengerichte müssen viele Entscheidungen von großer lebenspraktischer Bedeutung treffen. Kann ein Kind in der Familie bleiben, wenn die Eltern Probleme mit der Erziehung haben? Soll ein Kind aus der Pflegefamilie zurück zu den leiblichen Eltern? Welches Umgangsrecht hat nach einer Trennung jener Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt?«, so Christian Rath in seinem Artikel Qualitätsoffensive für Familiengutachter. Diese Fragen werden in nicht wenigen Fällen vom Gericht an einen Gutachter weitergereicht. Bis zu 10.000 solcher Gutachten werden jährlich erstellt. Aber mit diesen Gutachten bzw. den sie verfassenden Gutachtern gibt es immer wieder Probleme:

»Die Qualität der Gutachten ist allerdings schon lange in der Kritik. Als wichtigster Beleg hierfür gilt eine Untersuchung der Psychologie-Professoren Christel Salewski und Stefan Stürmer aus dem Jahr 2014. Die Professoren prüften 116 familiengerichtliche Gutachten aus Nordrhein-Westfalen und kamen zum Schluss, dass mindestens ein Drittel nicht wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Die Gutachter hätten, so Salewski und Stürner, methodisch problematische Verfahren wie „unsystematische Gespräche“ und „ungeplante Beobachtungen“ angewandt. Viele der Testverfahren, etwas das Malen der Familie als Tiere, seien wissenschaftlich umstritten und erlaubten nur „spekulative“ Ergebnisse.«

Rath bezieht sich hier auf die Studie Qualitätsstandards in der familienrechtspsychologischen Begutachtung von Christel Salewski und Stefan Stürmer. Das Ergebnis der Studie ist ernüchternd: In 56 Prozent der Gutachten fehlen  fachpsychologische Arbeitshypothesen, in 85,5 Prozent der Fälle werden die eingesetzten Verfahren gar nicht dargelegt und bei 35 Prozent der Arbeiten wurden Verfahren eingesetzt, die in der Wissenschaft als problematisch gelten.

Eine mediale Aufarbeitung der Thematik hat der WDR im vergangenen Jahr in der Dokumentation Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören ausgestrahlt. »Gutachter an Familiengerichten können über die Zukunft ganzer Familien entscheiden – über die Frage, ob ein Kind beim Vater oder der Mutter lebt, wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es sogar in einem Heim leben muss. Der Film … erzählt von Fällen, bei denen Gutachten nachgewiesenermaßen gravierende Mängel aufweisen, die zu hanebüchenen Urteilen führen und ganze Familien zerstören … die Gutachter haben vor Gericht viel Macht. Doch ob sie überhaupt für diese wichtige Aufgabe qualifiziert sind, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch kontrolliert werden die Gutachter von niemandem.  Der Film geht dramatischen Fällen nach, erzählt die Leidensgeschichten betroffener Eltern und Kinder und zeigen, dass unser Justizsystem hier dringenden Reformbedarf hat.«

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Thema beschäftigen müssen. Besonders markant ein Fall aus dem vergangenen Jahr. Ein besonders krasser Fall wurde im November 2014 durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt. Dazu Christian Rath:

»Dabei ging es um das Sorgerecht eines ghanaischen Asylbewerbers für sein Kind. Eine Gutachterin hatte dem Mann unterstellt, er bevorzuge „afrikanische Erziehungsmethoden“, die auf die Unterwerfung des Kindes zielten. Die Verfassungsrichter fanden jedoch keine Belege dafür. Die „Sachverständige“ war eine Heilpraktikerin mit esoterischer Ausrichtung.«

Über diese Entscheidung des BVerfG wurde am 29.11.2014 auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ berichtet. Das Gericht selbst hat seine Pressemitteilung zu der Entscheidung (Beschluss vom 19. November 2014 – 1 BvR 1178/14) unter die Überschrift Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus gestellt. Bei dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss man zwei in sich höchst problematische konfigurierte Ebenen unterscheiden.

Zuerst die Ebene der Begutachtung – hier findet das Gericht klare Worte:

»Im Sachverständigengutachten wird die verfassungsrechtlich gebotene Frage nach einer nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls weder explizit noch in der Sache gestellt. Stattdessen prüft es die Erziehungsfähigkeit der Eltern in einer Weise, die nicht geeignet ist, das rechtliche Merkmal der Kindeswohlgefahr in tatsächlicher Hinsicht aufzuklären. Als Kriterien zieht es unter anderem heran, ob die Eltern dem Kind vermittelten und vorlebten, dass es „sinnvoll und erstrebenswert ist, zunächst Leistung und Arbeit in einer Zeiteinheit zu verbringen, sich dabei mit anderen messen zu können und durch die Erbringung einer persönlichen Bestleistung ein Verhältnis zu sich selbst und damit ein Selbstwertgefühl aufbauen zu können“, ob die Eltern der „geistigen Entwicklung ihres Kindes größtmögliche Unterstützung und Hilfe zukommen lassen, damit die Kinder hier nach ihrem geistigen Vermögen auf eine persönliche Bestleistung hin gefördert werden und diese erbringen können“ und ob die Eltern den Kindern ein „adäquates Verhältnis zu Dauerpartnerschaft und Liebe vorleben“.

Mit diesen Fragestellungen wird die Erziehungsfähigkeit des Beschwerdeführers an einem Leitbild gemessen, das die von Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG geschützte primäre Erziehungszuständigkeit der Eltern verfehlt. Eltern müssen ihre Erziehungsfähigkeit nicht positiv „unter Beweis stellen“; vielmehr setzt eine Trennung von Eltern und Kind umgekehrt voraus, dass ein das Kind gravierend schädigendes Erziehungsversagen mit hinreichender Gewissheit feststeht. Außerdem folgt aus der primären Erziehungszuständigkeit der Eltern in der Sache, dass der Staat seine eigenen Vorstellungen von einer gelungenen Kindererziehung grundsätzlich nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellungen setzen darf. Daher kann es keine Kindeswohlgefährdung begründen, wenn die Haltung oder Lebensführung der Eltern von einem von Dritten für sinnvoll gehaltenen Lebensmodell abweicht und nicht die aus Sicht des Staates bestmögliche Entwicklung des Kindes unterstützt.«

Aber die zweite Ebene, die das Kind bzw. den Jugendlichen selbst betrifft, ist höchst ambivalent hinsichtlich der Hürden, die damit aufgebaut werden für die Jugendämter, einzugreifen. Zugleich hat das Gericht in diesem Zusammenhang einen mehr als denkwürdigen Satz in die Welt gesetzt, der hier aus dem Urteil selbst zitiert werden soll (Beschluss vom 19. November 2014 – 1 BvR 1178/14, Randziffer 38):

»Die Eltern und deren sozio-ökonomische Verhältnisse gehören grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.«

Das muss man erst einmal sacken lassen. Und sie schieben hinterher:

»Zwar bedarf es danach etwa bei einer unzureichenden Grundversorgung der Kinder keiner ausführlichen Darlegung, dass Kinder derartige Lebensbedingungen nicht ertragen müssen. Stützen die Gerichte eine Trennung des Kindes von den Eltern jedoch – wie hier – auf Erziehungsdefizite und ungünstige Entwicklungsbedingungen, müssen sie besonders sorgfältig prüfen und begründen, weshalb die daraus resultierenden Risiken für die geistige und seelische Entwicklung des Kindes die Grenze des Hinnehmbaren überschreiten. Dies ist hier nicht geschehen.«

Besonders die bereits zitierte Grenzziehung, dass Voraussetzung für eine Trennung von Eltern und Kind sei, »dass ein das Kind gravierend schädigendes Erziehungsversagen mit hinreichender Gewissheit feststeht«, wird dazu führen, dass man sehr lange abwarten muss, bevor man zu entziehenden Maßnahmen greifen darf. Vielleicht und wahrscheinlich in dem einen oder anderen Fall so lang, bis das Kind leider „in den Brunnen“ gefallen ist.

Aber hier interessiert besonders der Umgang mit den Gutachten und den Gutachtern. Christian Geyer-Hindemith hat das in seinem Artikel mit der Überschrift Warum ohne seine Tochter? anlässlich der bereits dargestellten Entscheidung des BVerfG so eingeordnet:

»Mehr als ein halbes Dutzend Mal haben die Karlsruher Richter in diesem Jahr Jugendämter und Gerichte gerügt, weil sie Eltern ohne tragfähige Begründung das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen haben. Dabei geht es selbstverständlich nicht um jene vergleichsweise wenigen, aber stark beachteten Fälle von schlimmer Verwahrlosung, bei denen das Jugendamt zu Recht und mitunter bedauerlicherweise auch zu spät einschreitet. Nein, stattdessen geht es um die vielen Fälle alltäglicher Denormalisierung, in denen der Staat unbotmäßig in private Lebensverhältnisse eingreift.  Im Detail werden hier die Ansichten einer Sachverständigen dekonstruiert, welche maßgeblich dafür verantwortlich war, dass einem um Asyl ersuchenden Afrikaner zu Unrecht das Sorgerecht für seine Tochter aberkannt wurde. Zumal die beiden Fachgerichte werden gerügt, die ohne Wenn und Aber das fragliche Gutachten zur Grundlage ihrer nun aufgehobenen Entscheidung gemacht haben.«

Aber nun soll es besser werden. Denn der Bundesjustizminister hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem ein Fall wie der, der in Karlsruhe gelandet ist, wo also eine Heilpraktikerin das Gutachten verfasst hat, nicht mehr möglich wäre, denn: Laut Gesetzentwurf des Justizministeriums „soll das Gutachten durch einen Sachverständigen mit einer geeigneten psychologischen, psychotherapeutischen, psychiatrischen, medizinischen, pädagogischen oder sozialpädagogischen Berufsqualifikation erstattet werden“.

Also endlich (nur noch) Profis ans Werk, wenn denn der »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit«, wie die wortmäandernde Bezeichnung offiziell heißt, Gesetzeskraft erlangen wird.

So einfach ist es dann am Ende aber auch wieder nicht. Denn mit Blick auf die Ergebnisse der Studie zu den Gutachten: Mehr als 90 Prozent der von Salewski/Stürner geprüften Gutachten stammen von studierten Psychologen. Der Studienabschluss allein scheint also nicht zu genügen.
Rath weist in seinem Artikel darauf hin, dass es sehr wohl eine an einer bestimmten Qualifikation gebundene Verbesserung des Gutachtenwesens geben kann: „Nachweislich höher“, so Salewski/Stürner, war die Qualität der Gutachten nur, wenn sie von zertifizierten „Rechtspsychologen“ erstellt wurden. Das sind Psychologen, die speziell für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren ausgebildet sind.

Und denen einen oder anderen wird es jetzt nicht wirklich überraschen:

Im Gesetzentwurf des Bundesjustizministers tauchen die „Rechtspsychologen“ überhaupt nicht auf.

Eine Billion Euro unter die Leute bringen. Da muss man nochmal nachdenken. Das bedingungslose Grundeinkommen wird an die Basis zurück gegeben

Die Billion für alle wurde vertagt. Unter dieser Überschrift hat die taz darüber berichtet, dass auf dem Parteitag der Linken in Bielefeld nicht nur der Rückzug des wortgewaltigen Gregor Gysi behandelt wurde, sondern auch eine fundamentale Frage der Sozialpolitik stand im Raum – und wurde vertagt. Weil sich bei dieser Frage auch bei den Linken zwei Lager gegenüberstehen. Gemeint ist die Forderung nach Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Ein grundlegender Systemwechsel wäre so etwas. Und der hat eine bunte Schar an Anhängern, die sich aus ganz unterschiedlichen politischen Lagern speisen. Man kann sagen von ganz links bis hinein in die neoliberale Ecke sind unterschiedlichste Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens unterwegs.

Bei einem Teil der Linken gibt es nicht nur die allgemeine Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, sondern sie wird mit einem konkreten Euro-Betrag in Höhe von 1.080 Euro pro Monat unabhängig von Arbeit, Einkommen und Vermögen konkretisiert. Und diese Idee ist keineswegs ein nur sektiererischer Vorstoß. Das Modell hat mit der Parteivorsitzenden Katja Kipping eine prominente Befürworterin. Aber sie ist ja nicht alleine im Vorstand, sondern ihr männliches Pendant,  Bernd Riexinger, ist in dieser Frage zugleich ihr entschiedener Gegner. Auf dem Parteitag in Bielefeld diskutierten sie erstmals über ihre Meinungsverschiedenheit in dieser Grundsatzfrage.

Bei dem Streit geht es zum einen sicher um grundlegende Fragen der Philosophie, gar der Anthropologie bzw. den Vorstellungen, die man sich so vom Menschen macht. Für die einen ein Freiheitsversprechen,  für die anderen eher die Idealisierung des menschlichen Handelns angesichts der tatsächlichen Triebkraft der Faulheit bzw. der Vermeidung unnötiger Arbeit auf Kosten anderer. Nicht wirklich überraschend ist die Tatsache, dass vor allem der gewerkschaftlich ausgerichtete Teil der Partei mit großem Widerwillen auf den ganzen Ansatz reagiert. Hier hat Arbeit einen ganz eigenen Stellenwert. Im Artikel wird das schnoddrig so formuliert: »Wer gezwungen sei, für seinen Lebensunterhalten zu schuften, sei fremdbestimmt. Das Grundeinkommen sorge dagegen für Freiheit. Sinngemäß übersetzt: Arbeit ist scheiße. Das sehen aber nicht alle in der Partei so. Schon gar nicht diejenigen, die aus den Gewerkschaften stammen und von Haus aus ein liebevolleres Verhältnis zur Arbeit pflegen.«

Zum anderen aber geht es natürlich und letztendlich entscheidend um die Frage der Finanzierung eines solchen Systemwechsels. Denn dass jeder einzelne einen Betrag von 1080 € pro Monat bekommen soll, müsste natürlich in der Addition gesehen werden. Und die Größenordnung eines solchen Modells wäre wahrhaft gigantisch: »Knapp eine Billion Euro pro Jahr soll der Staat gleichmäßig an die Bevölkerung verteilen.«

Nur mal so zur Orientierung: Das gesamte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland, also die volkswirtschaftliche Wertschöpfung insgesamt, bewegt sich in der Größenordnung von 2,9 Billionen Euro. Wo soll das Geld herkommen? Genau, das wird den einen oder anderen jetzt nicht wirklich überraschen:

»Um das Geld zusammenzubekommen, wollen die Befürworter die Steuern vor allem für Reiche erhöhen.«

Aber mal ehrlich – so viele Reiche können gar nicht erwischt werden. Auch wenn es weh tut – die Quellen für die Umverteilung müssten schon auch unten und in der Mitte angezapft werden. So wird der ehemalige DM-Chef Götz Werner, der als wandernde Plakatwand seit Jahren für ein bedingungsloses Grundeinkommen landauf landab wirbt, gerne zitiert. Aber weniger gerne seine Finanzierungsvorschläge, darunter eine beispiellos hohe Konsumbesteuerung.

Der Gegner des ganzen Ansatzes innerhalb der Linkspartei auf Vorstandsebene, Bernd Riexinger, wird mit diesen Worten zitiert:

„1.080 Euro pro Person sind nicht viel. Dafür eine Billion Euro umzuwälzen ergibt ökonomisch keinen Sinn und dürfte auch nicht durchsetzbar sein.“

Wobei der letzte Punkt wahrscheinlich der entscheidende ist. Und das ist nicht nur auf die Gesellschaft insgesamt gerichtet, sondern auch auf die Partei Die Linke selbst. Und da man gar nicht einschätzen konnte, wie eine Abstimmung über einen Antrag, ein solches Grundeinkommen einzuführen, ausgehen würde, hat man parteipolitisch professionell reagiert in leichter Abwandlung des Mottos, dass man einen Arbeitskreis gründen soll, wenn man nicht mehr weiter weiß. Selbst die Befürworter des Modells wollen die Delegierten gar nicht erst über ihr Modell abstimmen lassen, sicher auch aus Unsicherheit, überhaupt eine Mehrheit zu finden und Personen auf der Leitungsebene der Partei sollen ja auch nicht beschädigt werden. Folglich: »Bis runter in die Ortsverbände sollen die Mitglieder weiter über das Thema reden. Und zwar so lange, bis irgendwann die Basis per Mitgliederbefragung ihr Urteil fällt. Entscheidung erfolgreich vertagt.«

Kontra gegen das Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens gab es im Vorfeld des Parteitags auch von einem bekannten und ansonsten gerne auch radikal daherkommenden Politikwissenschaftler – von Christoph Butterwegge. Seine ablehnende Haltung kann man in diesem Beitrag von ihm nachlesen: Argumente gegen das „emanzipatorische Grundeinkommen“ der LINKEN-BAG. Darin finden sich zahlreiche Einwände Butterwegges gegen den Ansatz eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Apropos – der namentlich nicht genannte Verfasser des Artikels hat gleich am Ort des Geschehens einen embryonalen Ansatz von empirischer Sozialforschung betrieben:
»Hätte sich Katja Kipping bereits durchgesetzt, auf dem Parteitag der Linken gäbe es wohl keinen Kaffee. Beziehungsweise niemanden, der ihn verkauft. Im Foyer der Bielefelder Stadthalle hat eine Cateringfirma einen Tresen mit Getränken und Kuchen aufgebaut. Die junge Frau dahinter muss nicht lange überlegen: Würde sie fürs Nichtstun bezahlt, sie stünde an diesem sonnigen Wochenende nicht hier. „1.080 Euro reichen zum Leben. Da müsste ich nicht unbedingt dazuverdienen.“«

Tja, die Menschen. Allerdings fehlt natürlich – wissenschaftlich gesehen – die repräsentative Grundlage, um das jetzt zu verallgemeinern. Aber genau darüber kann die Basis ja jetzt miteinander diskutieren.