Vom „Fallbeil“ für Mütter, den Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen und dem Rollenmodell des Sozialstaates in Deutschland

Im März 2019 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Der jährliche K(r)ampf um die Anteilswerte: Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern und das große Fallbeil für viele Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Dort wurde auf eine Studie hingewiesen, in der verglichen wurde, wie sich die Gehälter von Frauen und Männern nach der Geburt des ersten Kindes in verschiedenen Ländern entwickeln. Die Studienautoren haben dafür Daten aus Österreich, Deutschland, Schweden, Dänemark, Großbritannien und den USA analysiert. Eine Geburt bedeutet in jedem dieser Länder für Frauen, dass sie in den Folgejahren weniger verdienen. Wobei es enorme Unterschiede gibt.

Interessant ist die Langzeitbetrachtung. Selbst zehn Jahre nach der Geburt des ersten Kindes liegt das Erwerbseinkommen von Frauen in Österreich im Schnitt um 51 Prozent unter dem Wert ein Jahr vor der Geburt. In Deutschland beträgt die Differenz 61 Prozent. In beiden Ländern erleiden dagegen Männer gar keine Einbußen.

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Vor und nach dem Weltfrauentag: Aus den Untiefen des staatlichen Schutzauftrags. Die Frauenhäuser, der Mangel und immer wieder das Geld

Am 8. März wurde der Weltfrauentag begangen und wie immer bei solchen Tagen werden zahlreiche Studien und Meinungsbeiträge, die man mit dem Thema in Verbindung bringt, veröffentlicht. Wer das wollte, konnte sich mit neuen Studien zu einem alten Thema eindecken. Überwiegend beschäftigen sich die Veröffentlichungen mit dem Nachweis, dass Frauen (oder ein großer Teil von ihnen) immer noch ganz erheblichen strukturellen Behinderungen ausgesetzt seien (vgl. aus den vielen Übersichten dazu Yvonne Lott et al.: Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, 2022 oder Clara Albrecht und Britta Rude: Wo steht Deutschland 2022 bei der Gleichstellung der Geschlechter?, 2022). Das wird dann anhand von beeindruckenden Zahlenwerken über die ungleiche Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern (vgl. dazu als ein Beispiel Kai-Uwe Müller und Claire Samtleben: Reduktion und partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit erhöhen Erwerbsbeteiligung, 2022) oder über eine unterschiedliche und im Fall „der“ Frauen tiefere Vergütung in der Welt der Erwerbsarbeit, was unter dem Begriff „Gender Pay Gap“ diskutiert wird (als Beispiel Annekatrin Schrenker und Katharina Wrohlich: Gender Pay Gap ist in den letzten 30 Jahren fast nur bei Jüngeren gesunken, 2022).

Alles wichtige Beiträge und hilfreiches Material. Aber zuweilen ist es notwendig, die zwangsläufig damit verbundene eher abstrakte Vogelperspektive zu verlassen und „unten“, „vor Ort“ genauer hinzuschauen, da, wo ganz lebenspraktische und in dem hier relevanten Kontext im wahrsten Sinne des Wortes existenzielle Hilfestellung geleistet wird oder sagen wir besser: geleistet werden soll. Gemeint sind die Frauenhäuser1, eine unbedingt erforderliche öffentlich zu gewährleistende Schutzinfrastruktur für Frauen und Kinder, die als potenzielle oder tatsächliche Gewaltopfer geschützt werden müssen.

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Frauenhäuser: Jetzt aber kraftvoll aus dem seit langem beklagten Mangel. In der nächsten Legislaturperiode

Blicken wir zurück in das Jahr 2018, die Große Koalition hatte damals nach längeren Geburtswehen die Regierungsarbeit aufgenommen. Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag unter der Überschrift „Umstände der Abweisung von Frauen an Frauenhäusern“ (Bundestags-Drucksache 19/1624 vom 12.04.2018) konnte man das hier entnehmen:

»Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, plant die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD die Einberufung eines Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen.
Der Frage, wie eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aussehen muss, geht auch das derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Modellprojekt Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach. In dem Modellprojekt geht es darum, gemeinsam mit den Ländern Instrumente zu entwickeln und in der Praxis zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser den Bedarfen der von Gewalt betroffenen Frauen anpassen können. In die Beratungen des Runden Tisches sollen die Ergebnisse aus dem Modellprojekt mit einfließen.«

Eine Einordnung dieser Ausführungen der Bundesregierung konnte man dem Beitrag Frauenhäuser. Ein weiteres Beispiel aus dem Mangel-Land Deutschland, der hier am 17. Juni 2018 veröffentlicht wurde, entnehmen: »Soll oder muss man das übersetzen? In dieser Legislaturperiode wird sich (wieder) nichts tun, denn das dauert so seine Zeit mit Modellprojekten und Runden Tischen. Dann kann man einer Verbesserung der Situation der Frauenhäuser und damit der betroffenen Frauen in die nächsten Wahlprogramme aufnehmen. Erneut werden wir Zeugen des leider sehr bekannten Mechanismus des „am ausgestreckten Arm verhungern“ lassen.«

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Solche und andere Kinder: Sonderurlaub und Entschädigung – aber nur wenn … Der Unterschied zwischen Kita- und Schulkindern als folgenreiche Spaltungslinie

Nachdem es mit dem Anfang November verhängten Teil-Lockdown irgendwie nicht funktioniert hat, was die anvisierte Absenkung sowohl der generellen Fallzahlen sowie der bei einem Teil der Corona-Infizierten erforderlichen Inanspruchnahme der Krankenhäuser und darunter besonders der Intensivstationen angeht, haben die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 13. Dezember 2020 telefoniert und man hat sich auf ein Paket an Maßnahmen verständigt, das nun als „harter Lockdown“ bezeichnet wird, wobei eine genauere Inaugenscheinnahme der vereinbarten Maßnahmen zeigt, dass der neuerliche Lockdown in vielen Bereichen gar nicht so hart ist, wie man das bei dem Etikett denken könnte.

Ein heftig umstrittener Punkt war (und ist) der Umgang mit den Schulen (das stand im Mittelpunkt der politischen Debatte) und der Kitas. Denn – das war bereits nach der ersten Welle eine zentrale Lehre – es gibt in unserer Erwerbsarbeitsgesellschaft, in der immer mehr Mütter selbstverständlich einer bezahlten Berufstätigkeit nachgehen (und in nicht wenigen Fällen mit Blick auf das Haushaltseinkommen sich nachgehen müssen), echte Probleme für einen Teil der Eltern, vor allem der mit kleinen, betreuungsbedürftigen Kindern sowie mit Schulkindern, die nach Hause entlassenen Kinder zu versorgen und der eigenen Erwerbsarbeit nachgehen zu können, selbst und manchmal gerade dann, wenn man vom Arbeitgeber in das Homeoffice, also in die Heimarbeit geschickt wurde (und jetzt wieder wird). Denn die betroffenen Eltern müssen zu Hause in mehrfacher Heimarbeit alles miteinander „vereinbaren“, was bei vielen, die nicht über geräumige Einfamilienhäuser verfügen ein echtes Problem darstellt.

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Wenn Frauen Mütter werden: Kommt das Kind, kommt das Fallbeil. Also einkommensbezogen. In Deutschland und Österreich richtig heftig

Im vergangenen Jahr wurden wieder einmal „die“ Frauen an die Front gerufen, diesmal mit keiner geringeren Aufgabe, als die Rettung der Rente zu ermöglichen. »Die Finanzierung des Rentensystems wird immer schwerer. Jetzt sollen die Frauen es richten. Sie könnten davon sogar profitieren«, konnte man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Wie Frauen die Rente retten sollen. Und der bezog sich auf Berechnungen von Prognos, die eine Studie erstellt haben, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben wurde (vgl. dazu Ehrentraut et al. 2018). Und die Versicherungswirtschaft – die schon immer in den ganz großen Dimensionen unterwegs ist – hat ihre Pressemitteilung so überschrieben: Höhere Erwerbs­be­tei­li­gung von Frauen ent­las­tet die Bei­trags­zah­ler bis 2050 um 190 Mrd. Euro.

Dass das alles zwangsläufig so ist, wenn die Erwerbsbeteiligung der Frauen und vor allem ihr Arbeitszeitumfang ausgeweitet wird, ergibt sich aus der Logik der Rentenformel in Deutschland, die neben vielen anderen Problemstellen vor allem einen Schwachpunkt hat: Teilzeitarbeit ist darin eigentlich nicht vorgesehen, eine halbwegs über der Grundsicherung im Alter liegende gesetzliche Rente setzt Vollzeiterwerbsarbeit voraus und die möglichst sehr lange und ohne Unterbrechungen in der Erwersbiografie.

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