Das kurzzeitig ins Scheinwerferlicht gezogene Geschäft mit den Leihschwangerschaften ist geblieben. Und hinter diesem Ausschnitt expandiert eine lukrative Welt der Reproduktionsmedizin mit Umrissen einer „schleichenden Form der Eugenik“

Wie nach einem Lehrbuch der medialen Skandalisierung konnte man im Sommer dieses Jahres praktisch verfolgen, wie ein bis zu diesem Zeitpunkt mächtiger und scheinbar unangreifbar gewordener Politiker in einer Spitzenposition einer der Regierungsparteien innerhalb weniger Tag aus dem Amt und in die (vorläufige?) politische Bedeutungslosigkeit getrieben wurde, als das Publikum erfahren musste, dass Jens Spahn, der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mit seinem Partner in den USA ein Wunschbaby bestellt und von einer „Leihmutter“ auch hat liefern lassen.

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Diesseits und jenseits der „Leihschwangerschaften“: Adoptionen von Kindern in Deutschland

Und schon rutscht sie wieder in die Abkühlungsphase, die kurzeitig heftig aufgeflammte Debatte über „Leihmütter“, ausgelöst durch die Causa Spahn. Es war und ist dabei interessant zu beobachten, wie sich in einem Strang der Debatte zahlreiche mehr oder weniger prominente Befürworter einer Legalisierung, zumindest aber einer Öffnung der rechtlichen Regulierung der „Leihschwangerschaften“ in Deutschland zu Wort gemeldet haben. In Deutschland ist die Inanspruchnahme von „Leihmüttern“ nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) und dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) verboten,1 nicht aber der Import der im Ausland erworbenen Kindern nach Deutschland und deren Legalisierung hier bei uns. 

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Alles hat seinen Preis. Zu den Untiefen des globalen Marktes für „Leihschwangerschaften“ sowie den Widersprüchlichkeiten einer regulierten Innen- und einer käuflichen Außenwelt

Da rauscht nicht nur der Blätterwald, sondern die Berichterstattung und vor allem die Kommentierungen schlagen sehr hohe Wellen, seitdem der bisherige Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, seinen Rücktritt verkünden musste als Folge der Inanspruchnahme einer „Leihmutter“ in den USA gemeinsam mit seinem Ehemann. 

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