Die Diskussion über das – im weltweiten Vergleich ziemlich einmalige – duale Krankenversicherungssystem in Deutschland, wo die große Mehrheit der Menschen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und gut zehn Prozent in der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert sind, wird seit vielen Jahren geführt. Ob es nun um den großen Alternativentwurf – Stichwort „Bürgerversicherung“ – ging oder um partielle Verbesserungen für die (angeblich) wartezeitgeschädigten Kassenpatienten – immer wieder wurde und wird man mit der Behauptung konfrontiert, dass die privat Krankenversicherten gleichsam auf der Sonnenseite des Gesundheitssystems leben, während die große Masse an Kassenpatienten mit einer minderwertigen Versorgung abgespeist wird.
Stefan Sell
Die (bislang) steigende Lebenserwartung als fragwürdiges Schreckgespenst für das Gesundheitswesen. Und die enorme Bedeutung der Ungleichheit
Hinsichtlich der demografischen Entwicklung sind drei Einflussfaktoren von besonderer Relevanz: die Geburtenrate, der Wanderungssaldo und die Entwicklung der Lebenserwartung. Und immer wieder wird gerade mit Blick auf die Gesundheits- und Pflegeausgabenentwicklung davon gesprochen, dass die steigende Lebenserwartung hier ein Problem an sich darstellen würde. Das klingt überzeugend, man kann das aber auch anders sehen, wie beispielsweise Bernd Hontschik in seinem Artikel Das Märchen von den teuren Alten: »Die Gesellschaft wird älter und dem Gesundheitswesen droht die Kostenexplosion. Klingt einleuchtend, ist aber falsch.«
»Der medizinische Fortschritt mache die Medizin immer teurer, deswegen könne er nicht mehr allen zugutekommen. Man werde rationieren, priorisieren und zuteilen müssen. Und dann ist da außerdem auch noch die immer weiter steigende Lebenserwartung, die immer größer werdende Zahl alter Menschen. Älter ist kränker ist teurer, so lautet die Schreckensformel. Aber stimmt das eigentlich alles?« So seine Fragestellung.
Die Besserstellung gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag ist verfassungsrechtlich zulässig
Das Trittbrettfahrerproblem ist ein Dauerbrenner in der Diskussion über Tarifverträge und deren Nutzen. Die Ökonomen diskutieren die mit diesem Begriff angesprochene Problematik im Kontext echter öffentlicher Güter (bei denen nicht alle Nutzer dieser Güter bereit sind, für deren Entstehungs- und Unterhaltskosten aufzukommen) und auch bei den Allmendegütern, wo es zu einer Übernutzung kommen kann. Das alles, weil man Nutznießer werden kann, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen, da man vom Konsum bzw. der Inanspruchnahme nicht ausgeschlossen werden kann.
Mit einer vergleichbaren Problematik sind die Gewerkschaften, die mit den Arbeitgebern Tarifverhandlungen führen und einen Tarifvertrag abschließen, gegenüber den Arbeitnehmern konfrontiert, die zwar die vereinbarten Entgelte und deren Erhöhung gerne „mitnehmen“, aber auf eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft und damit auf die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verzichten. Und der Homo oeconomicus unter den Beschäftigten würde an dieser Stelle – rational durchaus begründet – die Frage aufwerfen: Warum soll ich zahlen und mich vielleicht sogar noch zusätzlich in der Gewerkschaft engagieren, wenn ich die Vorteile auch so mitnehmen kann? Denn der Tarifabschluss gilt ja für alle Beschäftigten des tarifgebundenen Unternehmens, ohne Differenzierung nach Gewerkschaftszugehörigkeit.
