Sanktionen im Hartz IV-System in Zahlen und vor Gericht sowie der Blick auf ein „Skandalurteil“ aus Österreich

Sanktionen im Grundsicherungssystem (SGB II) sind ein brisantes Thema. Zum einen geht es bei den Leistungen im Hartz IV-System um die Sicherstellung des „sozio-kulturellen Existenzminimums“, also einem – eigentlich – nicht unterschreitbaren unterstem Niveau dessen, was man einem Menschen für die Existenzsicherung ermöglichen muss. Oder in den Worten des Bundesverfassungsgerichts in der wegweisenden Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 über die (teilweise, weil auf die Festsetzung des kinderspezifischen Bedarfs bezogene) Verfassungswidrigkeit der damaligen Regelleistungen im Hartz IV-System (BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010 – 1 BvL 1/09): »Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind … Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.«

Dennoch gibt es Fälle, in denen diese Untergrenze des sozialstaatlich Existenziellen durch eine Kürzung der Leistung unterschritten wird bzw. am extremen Rand dessen, was unter dem Oberbegriff der „Sanktionen“ passiert, Fälle, in denen sogar gar nichts mehr gezahlt wird – das nennt man dann „Vollsanktionierung“. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt dazu: „Bei vollsanktionierten Personen übersteigt die Höhe des Sanktionsbetrags die Höhe des laufenden Leistungsanspruchs …, d.h. es liegt eine komplette Leistungskürzung vor.“ Dieser Erläuterung der BA kann man zugleich entnehmen, dass das im vergangenen Jahr, also 2015, im Jahresdurchschnitt bei fast 7.000 Menschen der Fall war – davon die Hälfte junge Menschen unter 25 Jahre, für die es im SGB II ein gegenüber den „normalen“ Leistungsberechtigten „verschärftes“ Sanktionsregime gibt, mit anderen Worten: sie werden schneller und härter und beobachtbar wesentlich häufiger sanktioniert. So lag die jahresdurchschnittliche Sanktionsquote für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 2015 bei 3,0 Prozent und die der unter 25jährigen Personen bei 4,1Prozent.

Diese und weitere Zahlen kann man der Veröffentlichung Zeitreihe zu Sanktionen nach Ländern. Januar 2007 bis Dezember 2015 der Bundesagentur für Arbeit (BA) entnehmen. Die BA hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht unter der Überschrift: Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zahl der Sanktionen sinkt auf unter eine Million:

»Im Jahr 2015 wurden insgesamt 980.100 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung (Hartz IV) ausgesprochen. Das sind 21.000 (2,1 Prozent) weniger als 2014. Die Zahl der Sanktionen ist damit das erste Mal seit 2011 wieder unter die Marke von einer Million gesunken.«

Die erste Abbildung visualisiert die Entwicklung der neuen Sanktionen sowie der neu sanktionierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Hartz IV-System seit 2007. Man kann erkennen, dass die Zahl der neuen Sanktionen im Jahr 2012 mit über eine Million ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht hat und seitdem etwas sinkt. Dies spiegelt sich auch in der Sanktionsquote, die ebenfalls im Jahresdurchschnitt 2012 ihren bisherigen höchsten Wert erreicht hatte mit 3,4 Prozent und bis 2015 auf 3,0 Prozent zurückgegangen ist.

Nun denken ob bewusst oder unbewusst viele Menschen beim Stichwort Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger an Arbeitsverweigerung als Auslöser für diese Maßnahme. Also die Ablehnung einer aus Sicht der Jobcenter „zumutbaren“ Arbeit. Oder die Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme. Aber die Realität sieht völlig anders aus, was man den Zahlen der BA entnehmen kann. Die Abbildung verdeutlicht zugleich die Entwicklung der wichtigsten Ursachen für die Verhängung einer Sanktion und damit einhergehend einer Leistungskürzung bis hin zur vollständigen Leistungseinstellung für die Jahre 2007 bis 2015. Man erkennt, dass der überwiegende Teil, nämlich 76 Prozent aller Sanktionen, durch „Meldeversäumnisse“ zustande kommt, wenn also beispielsweise Leistungsbezieher unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen lassen. Die BA selbst schreibt zu dem erkennbaren Rückgang der Sanktionen insgesamt: »Der Rückgang ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass weniger Sanktionen wegen der Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder beruflichen Weiterbildung ausgesprochen wurden.« Deren Anteil lag 2007 bei 23,4 Prozent und ist mittlerweile auf nur noch 10,2 Prozent geschrumpft.

Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil ein „Meldeversäumnis“ auch für Befürworter von Sanktionen eine andere Qualität haben muss als die Verweigerung einer angebotenen Arbeit, mit der man möglicherweise die Hilfebedürftigkeit beenden oder vermindern könnte. Dabei wäre bei einer genaueren Analyse die Heterogenität der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen, es wird aus der Praxis beispielsweise immer wieder berichtet, dass es Menschen im SGB II gibt, die ihre Post nicht mehr öffnen, weil sie völlig überschuldet sind und Angst vor weiteren Mahnungen haben oder Menschen, die als funktionale Analphabeten gar nicht in der Lage sind, eine zumeist komplex formulierte Aufforderung, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen, lesen und verstehen zu können.
Aber hier soll auf einen anderen Aspekt hingewiesen werden: Nur weil eine Sanktion seitens des Jobcenters verhängt worden ist, heißt das noch lange nicht, dass diese auch gerechtfertigt ist. Dass es hier offensichtlich Probleme gibt, kann man der Berichterstattung in den Medien entnehmen. So überschreibt beispielsweise die Rheinische Post einen Artikel kurz und bündig so: Hartz-IV-Sanktionen oft zu Unrecht: »Knapp 40 Prozent der Klagen von Betroffenen sind erfolgreich«, so Eva Quadbeck in  ihrem Beitrag:

»Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurde im vergangenen Jahr in rund 18.600 von 51.000 Fällen eingelegten Widersprüchen ganz oder teilweise stattgegeben. Bei den 5.867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2.325 Fällen erfolgreich.«

Man kann es drehen und wenden wie man will: Die hohe Anzahl der teilweise und gänzlich erfolgreichen Widersprüche von über 36 Prozent und der erfolgreichen Klagen gegen Sanktionen von fast 40 Prozent zeigt an, dass es erhebliche Probleme innerhalb der Sanktionspraxis der Jobcenter gibt. Solche Werte sind nicht nur grundsätzlich ein Problem mit Blick auf die offensichtlich in Teilbereichen eklatant falsche Verwaltungspraxis, sondern in diesem Kontext hier ist das ganz besonders begründungsbedürftig, denn wir sprechen hier von Sanktionen im Bereich der sozialstaatlich gebotenen Sicherstellung des Existenzminimums.

An dieser Stelle nur eine kleine Anmerkung zum diskussionsbedürftigen Selbstverständnis der BA: In der Pressemitteilung zu den neuen Sanktionszahlen teilt uns Nürnberg mit Blick auf den Rückgang der Sanktionen mit: »Auch die gute Lage am Arbeitsmarkt und die intensivere Betreuung der Kunden im Jobcenter haben zu den sinkenden Sanktionszahlen beigetragen.« Der aufmerksame Beobachter wird bei diesem – offensichtlich austauschbaren – Erklärungsansatz stutzen, denn das kommt einem bekannt vor: In der Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 10. April 2013 zu den „Sanktionen in der Grundsicherung“ schrieb die gleiche Behörde unter der Überschrift „Vorsicht bei der Interpretation der Zahlen“ angesichts des damaligen Anstiegs der Sanktionen im Jahr 2012 auf über eine Million: „Zurückzuführen ist der Anstieg der Sanktionen auf die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt und eine intensivere Betreuung in den Jobcentern.“ Die „intensivere Betreuung“ seitens der Jobcenter kann also offensichtlich beides ohne Probleme. Auf diesen Aspekt hat Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) in einer kurzen Notiz am 11.04.2016 hingewiesen: Weniger als eine Million Sanktionen: BA stellt Begründung auf den Kopf!

Die höchst umstrittene Frage der Sanktionen im Grundsicherungssystem wird uns in diesem Jahr an mindestens zwei Stellen noch grundsätzlich beschäftigen: Um einen kritisieren viele die anstehenden Änderungen im SGB II im Zuge des euphemistisch als „Rechtsvereinfachungsgesetz“ genannten Vorhabens der Bundesregierung. Nicht nur wird hier aufgrund des Widerstands aus Bayern und der CSU keine von eigentlich allen anderen im Vorfeld geforderte Abschaffung des besonderen und schärferen Sanktionsregimes für die unter 25jährigen Leistungsberechtigten stattfinden, sondern – gleichsam als Treppenwitz der Gesetzgebungsgeschichte – wird es sogar zu einer partiellen Verschärfung des Sanktionsrechts im SGB II kommen, wenn denn der Gesetzentwurf so verabschiedet wird, wie er derzeit im Bundestag diskutiert wird. Beispiel: Künftig könne der Regelsatz auch nach der dreimonatigen Sanktionsfrist weiter gekürzt oder einbehalten und für die Vergangenheit sogar zurückgefordert werden. Vgl. dazu den Artikel Hartz: Kritik an Verschärfung der Sanktionen.

Zum anderen wird die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit von Sanktionen verfassungsrechtlich auf den Prüfstand gestellt aufgrund einer Vorlage aus den Reihen der Sozialgerichtsbarkeit beim Bundesverfassungsgericht, das sich in diesem Jahr – voraussichtlich, noch steht kein festes Datum – damit befassen muss (vgl. dazu bereits den Blog-Beitrag Hartz IV: Sind 40% von 100% trotzdem noch eigentlich 100% eines „menschenwürdigen Existenzminimums“? Ob die Sanktionen im SGB II gegen die Verfassung verstoßen, muss nun ganz oben entschieden werden vom 27. Mai 2015).

Aber auch die Österreicher beschäftigen sich mit dem Thema Sanktionen im Bereich der Existenzsicherung und angesichts eines neuen Urteils dort soll das hier nicht unerwähnt bleiben.
In Österreich gibt es die „Mindestsicherung“. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) wurde am 1. September 2010 eingeführt. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zur alten Sozialhilfe wird der Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung von der Arbeitsbereitschaft der Bezieher abhängig gemacht, was auch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen und Wiedereingliederungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservices umfasst sowie Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen. Man ahnt schon, was jetzt kommt – denn wie bei Hartz IV auch stellt sich sogleich die Frage, was das bedeutet, wenn man eine Nichterfüllung dieser Voraussetzung feststellt bzw. behauptet. Wie bei uns wird das ein Fall für die Gerichte.

Vor diesem Hintergrund registriert man dann Schlagzeilen aus dem Bereich der Arbeitslosen-Initiativen, in diesem Fall der Gruppe „Aktive Arbeitslose Österreich„, die mit Blick auf eine neue Entscheidung des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs ihre Stellungnahme so überschrieben haben: Skandalurteil: Verwaltungsgerichtshof gibt der Bürokratie die Lizenz zum Verhungern lassen kranker Menschen. Da wird offensichtlich schweres Geschütz abgefeuert. Was treibt die Aktivisten dazu, von einem „Skandalurteil“ zu sprechen?

»Der österreichische Verwaltungsgerichtshof agiert dabei wesentlich kaltblütiger als Hartz IV Deutschland: Es verschwendet nicht einen Satz damit, dass es so etwas wie Menschenrechte gibt und dass die Behörden – so wie in Deutschland auch – verpflichtet wären, wenigstens mit Sachleistungen das Überleben der auf die „letzte Existenzsicherung“ angewiesenen Menschen zu sichern.«

Vor diesem Vorwurfs-Hintergrund lohnt der Blick in die Entscheidung selbst: Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof hat seine Pressemitteilung dazu so überschrieben: Salzburger Mindestsicherungsgesetz: Mindestsicherung kann bei beharrlicher Arbeitsverweigerung bis auf null gekürzt werden. Daraus kann man folgende Erläuterungen entnehmen:

»Nach der Mindestsicherungs-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern können Leistungen gekürzt werden, wenn trotz schriftlicher Ermahnung keine Bereitschaft zu einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft besteht. Zwar darf die Kürzung grundsätzlich nur stufenweise und maximal bis 50 % erfolgen, eine weitergehende Kürzung oder ein völliger Entfall ist aber in besonderen Fällen zulässig … Der Verwaltungsgerichtshof hat nun klargestellt, dass diese Kürzung bis zu einem völligen Entfall der Leistung gehen kann.«

Wie immer ist es bei solchen Entscheidungen erforderlich, sich den Sachverhalt genauer anzuschauen. Dazu erfahren wir:

»Ein in Salzburg aufhältiger Obdachloser hatte seit 2012 Leistungen aus der Mindestsicherung bezogen. Obwohl ihm bereits zuvor Leistungen gekürzt worden waren, weigerte er sich, an Maßnahmen zur Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen. Mit Bescheiden des Salzburger Bürgermeisters wurde ihm daraufhin die Leistung aus der Mindestsicherung um 99 % gekürzt.
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg reduzierte die Kürzung auf 87,5 %. Es vertrat die Auffassung, dass eine weitergehende Kürzung im Salzburger Mindestsicherungsgesetz – anders als in Mindestsicherungsgesetzen anderer Bundesländer, in denen ein Entfall ausdrücklich vorgesehen ist – nicht gedeckt sei.«

Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts nun als rechtswidrig aufgehoben.

Auch vor dem Hintergrund der deutschen Diskussion höchst interessant kommt dann ein Satz seitens des Gerichts, den man angesichts der Klarheit wie auch Deutlichkeit in aller Ruhe durchdenken sollte:

»Würde man – wie das Landesverwaltungsgericht – die Kürzung nur bis zur Höhe von 12,5 % des Mindestsatzes zulassen, so käme dies einem bedingungslosen Grundeinkommen in dieser Höhe gleich, das aber vom Gesetzgeber nicht gewollt wurde.«

Damit wären wir an einem Punkt angekommen,  der auch ein Grundproblem im deutschen Kontext adressiert: Ein Grundsicherungssystem, das auf die Erfüllung definierter Bezugsvoraussetzungen abstellt und deren Verweigerung als Auslöser für Leistungskürzungen versteht, die über Sanktionen administriert werden, würde Hartz IV seinen heutigen Charakter als ein zugespitzt formuliert eben „nicht-bedingungsloses Grundeinkommen“ verlieren. Genau darum wird es auch bei uns in dem kommenden Monaten bis hin zu der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehen (müssen).

Immer weniger neue Ausbildungsverträge. Das duale Berufsausbildungssystem verliert weiter an Boden

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge geht weiter zurück. Darüber berichtet das Statistische Bundesamtes: 0,4 % weniger neue Ausbildungs­verträge im Jahr 2015.
Im Jahr 2015 haben nach Angaben der Bundesstatistiker rund 516.200 junge Menschen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag im Rahmen des dualen Systems abgeschlossen. Der schon in den Vorjahren beobachtete rückläufige Trend ist maßgeblich auf die demografische Entwicklung in der für die duale Ausbildung typischen Altersgruppe sowie auf eine höhere Studierneigung bei den Schulabsolventen mit Hochschulreife zurückzuführen. Insgesamt befanden sich am 31. Dezember 2015 nach vorläufigen Ergebnissen etwa 1,34 Millionen Jugendliche in einer Ausbildung im dualen System. Das waren 1,6 % oder 22.400 weniger als im Jahr 2014.

Damit setzt sich der seit Jahren beobachtbare Sinkflug bei den tatsächlich abgeschlossenen Ausbildungsverträgen fort.

Seit 2007 sehen wir in den Daten einen Rückgang der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Das hat natürlich vielfältige Gründe.

In der Vergangenheit war das Ausbildungssystem vor das Problem gestellt, dass es „zu viele“ junge Leute gab, die sich auf „zu wenige“ Ausbildungsplätze bewerben mussten. Das waren die goldenen Jahre der Arbeitgeber, die sich aus einem großen Fundus an Bewerbungen die für sie passenden Personen heraussuchen konnten, was nicht ohne Folgewirkungen blieb: Immer größer und immer höher wurden die Erwartungen und Anforderungen an die jungen Menschen, die eine Berufsausbildung in dualen System absolvieren wollten bzw. mussten. Es gab ja schlichtweg genügend junge Menschen, die sich auf eine Ausbildungsstelle beworben haben, so dass man die Auswahlkriterien entsprechend nach oben schieben konnte, mit der Folge allerdings, dass zahlreiche junge Menschen vom Zugang zu einer Ausbildung abgeschnitten wurden.

Und nicht selten – gleichsam als Ironie des Schicksals – haben sich viele Unternehmen mit dem ständigen Upgrading der Anforderungen an ihre Auszubildenden selbst ins Knie geschossen, denn: Ein Teil der Ausbildungsabbruchquoten ist mit der Überforderung vieler Auszubildender zu erklären, die nicht selten vor allem den kognitiven Anforderungserhöhungen nicht gewachsen waren und sind und das gleichzeitig angesichts der Tatsache, dass oftmals in der Realität der Arbeit viele Theoriebestandteile gar nicht oder nur sehr eingeschränkt abgerufen werden. Hinzu kommt: Ob nun bewusst oder unbewusst, auf alle Fälle hat die zur Verfügung stehende große Zahl an gut qualifizierten Schulabsolventen dazu geführt, dass nicht nur die kognitiven Erwartungen und Ansprüche an die Auszubildenden beständig nach oben getrieben wurden, sondern auch die Ansprüche an Sozialkompetenz und „Umgangsreife“. Dies hat zum einen zu einer permanenten Unzufriedenheit mit der so genannten „Ausbildungsreife“ der jungen Menschen bei den Arbeitgebern geführt, zum anderen aber auch zu einem neuen Problem, das in den aktuellen Zeiten mit stark rückläufigen potentiellen Azubi-Zahlen zum Durchbruch gelangt, denn nunmehr ist man (eigentlich) darauf angewiesen, auch so genannte „leistungsschwächere“ Jugendliche für eine Ausbildung zu gewinnen, also alle die, die bislang nicht einmal in die Nähe eines Vorstellungsgesprächs gekommen wären. Dann muss man aber von den in der Vergangenheit geprägten hohen Erwartungen durch das Überangebot wieder runter, was an sich natürlich keine einfache Leistung ist.

Dabei wäre aber zu berücksichtigen, dass viele Berufsbilder mittlerweile einen Anforderungsgrad erreicht haben, der es vielen Unternehmen auch bei gutem Willen nicht ermöglicht, die Anforderungen an die potentiellen Auszubildenden deutlich nach unten abzusenken, nur um den Bewerbern und ihren möglichen Defiziten entgegen zu kommen.

Ein anderer Teil der Firmen wird zumindestens in bestimmten Qualifikationsbereichen versuchen, die bislang über eine klassische duale Berufsausbildung rekrutierten Fachkräfte zu substituieren über Hochschulabsolventen mit einem Bachelor-Abschluss. Dies bietet sich beispielsweise im kaufmännischen Bereich an.

Eine weitere Gruppe an Unternehmen wird angesichts der Rekrutierungsprobleme in den kommenden Jahren ganz auf das Angebot einer Berufsausbildung verzichten.

Viele Menschen stehen vor der Altersarmut, wenn sich im System nichts ändert. Aber gleich mehr als 25 Millionen Menschen? Wohl kaum

Was für eine Aufregungswelle in den Medien. Der WDR hat Ergebnisse einer Recherche zur drohenden Altersarmut ab dem Jahr 2030 veröffentlicht. Mit einer mehr als beunruhigenden Botschaft, die natürlich sofort aufgegriffen wurde: Fast jedem Zweiten droht die Altersarmut: »2030 werden von 53,7 Mio Rentnern etwa 25,1 Mio. von Altersarmut bedroht sein.« Schon an dieser Stelle sollte man sich verwundert die Augen reiben, dazu gleich mehr. Aber lesen wir weiter: »Ursache dafür sind nicht nur niedrige Löhne etwa im Einzelhandel oder im Gastgewerbe, sondern auch die hohe Zahl von Teilzeitbeschäftigten, Solo-Selbständigen oder Mini-Jobbern. Gerade in diesen Gruppen dürfte das künftige Armutsrisiko im Alter massiv sein. Um im Jahr 2030 eine Rente über dem Grundsicherungsniveau zu bekommen, müsste ein Arbeitnehmer nach heutigem Stand 40 Jahre lang ununterbrochen pro Monat mindestens 2.097 Euro brutto verdienen.« Da wird ein Finger auf eine klaffende Wunde legen, wie es seit vielen Jahren von den nicht-interessengebundenen Sozialpolitik-Beobachtern getan wird – auch immer wieder in Beiträgen zum Thema Altersarmut auf dieser Seite.

Und gerade weil es so wichtig ist, dass das Thema breit in der Gesellschaft diskutiert und endlich auch über eine fundamentale Reform des Alterssicherungssystems gestritten wird, sollte man sich nicht durch grobe Fehler eine Blöße geben.

Damit wären wir wieder bei den Zahlen im ersten Zitat aus dem WDR-Bericht: 53,7 Mio. Rentner 2030? In welchem Land leben die Verfasser des Berichts. Schon hier hätte man innehalten müssen, wenn man nur mal berücksichtigt, dass wir derzeit etwas über 20 Mio. Rentner haben, die in Deutschland leben. Müssen wir von einer dramatischen Zuwanderung von Millionen Ruheständlern ausgehen in den kommenden Jahren? Wohl kaum. Da hat sich schlichtweg jemand verstrickt in den großen Zahlen.
Auch Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat das unter der hier zutreffenden Rubrik „absurde Statistik“ aufgegriffen: WDR: 53,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner in 2030 – wie und wo?, fragt er ebenfalls.

»Nach der 13. Bevölkerungsvorausberechnung der statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden in der Bundesrepublik Deutschland Ende 2030 z.B. nach der Variante 2 („Kontinuität bei stärkerer Zuwanderung“) 80,919 Millionen Menschen leben, darunter 19,239 Millionen im Alter von 67 Jahren und älter. Und nach der Variante 3 („relativ alte Bevölkerung“) 79,631 Millionen Menschen, darunter 19,555 Millionen im Alter von 67 Jahren und älter.«

Auch wenn es ein oder zwei Millionen Menschen in der Altersgruppe mehr sein sollten – das ist alles ganz weit weg von den über 50 Mio. Rentnern des Jahres 2030. Die wird es nicht geben, weil es sie nicht geben kann.

Es wäre natürlich schön, wenn eine Projektion des WDR eintreten würde, die allerdings auf den völlig aus dem Ruder gelaufenen Zahlen abgeleitet wurde und damit nicht realistisch ist: In einer tabellarischen Übersicht findet man den Hinweis für 2030, dass 28,6 Mio. Menschen mit einer ausreichenden Rente versorgt sein werden. Wenn uns dieser Wert gelingen würde, hätten wir keine Altersarmut mehr. Wenn.

In Bayern sollen Flüchtlinge jetzt als Ein-Euro-Jobber Schnee schippen und Sekundärtugenden der deutschen Arbeitswelt erlernen. Oder sind es Primärtugenden? Egal, da kann man schon durcheinander kommen

Das ist wieder so eine Meldung, die einen daran erinnert, dass die Lebensweisheit „In der Ruhe liegt die Kraft“ sicher lebenszeitverlängernd wirken kann – wenn man es denn schafft, die Ruhe zu bewahren: Bayern will Asylbewerber mit Ein-Euro-Jobs Arbeitswerte vermitteln. Genau auf so was haben wir gewartet. Aber lassen wir vor jeglicher Bewertung die bayerische Sozialministerin Emilia Müller (CSU) ihren Ansatz vorstellen, wie sich das für eine ordentliche Berichterstattung gehört:
»Bayerns Sozialministerin Müller sieht in Ein-Euro-Jobs eine Möglichkeit, Asylbewerbern die Gepflogenheiten der deutschen Arbeitswelt zu vermitteln. So lernten sie früh wichtige Werte wie Pünktlichkeit, Verantwortlichkeit und Gewissenhaftigkeit kennen, auf die es in der Arbeitswelt dieses Landes ankomme, sagte die CSU-Politikerin in München. Die Flüchtlinge könnten den Hof in der Erstaufnahmeeinrichtung fegen, Schnee räumen oder dem Hausmeister helfen. Die bayerische Sozialministerin fügte hinzu, sollten die Flüchtlinge die Jobs ablehnen, würden ihnen die Leistungen gekürzt. Sanktionen für Unwillige seien wichtig, um die Balance der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz zu erhalten.«

Sicher wird in den kommenden Monaten in Bayern ganz viel Schnee liegen, um all die jungen, kräftigen Flüchtlinge schippend zu beschäftigen.

„Pünktlichkeit, Verantwortlichkeit und Gewissenhaftigkeit“ – jetzt wissen wir endlich, was in der deutschen Arbeitswelt und auf deutschen Arbeitsplätzen so abgeht. Man könnte anmerken, ein wenig umfassender hätte man sich schon die bayerischen Hinweise auf die deutsche Leitkultur gewünscht. Oder etwas ernsthafter und zugleich frustrierter: Will Frau Müller aus München jetzt die Nahles aus Berlin machen? Denn die hatte sich zu dem Thema Ein-Euro-Jobs, also Arbeitsgelegenheiten, auch schon in einer reichlich verwirrten Art und Weise zu Wort gemeldet, vgl. hierzu die Beiträge Die Bundesarbeitsministerin fordert „Ein-Euro-Jobs“ für Flüchtlinge. Aber welche? Und warum eigentlich sie? Fragen, die man stellen sollte vom 13. Februar 2016 sowie nachfolgend Die Bundesarbeitsministerin macht es schon wieder: „Ein-Euro-Jobs“ für Flüchtlinge ankündigen, die noch nicht im Hartz IV-System sind. Was soll das? vom 23. März 2016.

Und richtig ernsthaft könnte man anmerken, dass die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz durchaus Sinn machen, vor allem zur Beschäftigung der Menschen, die zu uns gekommen sind und die teilweise Monate warten müssen, bevor sie überhaupt einen Asylantrag stellen dürfen, der dann noch einige Monate bearbeitet wird. Aber weniger wegen der genannten angeblich deutschen Arbeitstugenden, sondern weil es für die meisten von ihnen schlichtweg notwendig ist, da ihnen die Decke auf den Kopf fällt und weil sie arbeiten wollen und das auch durchaus sollten und weil man die Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch koppeln kann mit Sprachkursen und Qualifizierung.

Man könnte an dieser Stelle einfach kopfschüttelnd aufhören, wenn da nicht der erneut sich Bahn brechende Impetus der schwarzen Pädagogik wäre, nach der erst einmal vom Schlechten im Menschen auszugehen ist, vor allem, wenn er aus einer anderen „Kultur“ und ihren Kreisen stammt, die einen nicht kleinen Teil der Debatte über „die“ Flüchtlinge zu beherrschen scheint.

Man kann das verdeutlichen an der aktuellen Diskussion über ein „Integrationsgesetz“, das von der Bundesregierung auf den Weg gebracht werden soll – auch hier taucht der Topos des in die Mangel zu nehmenden Flüchtlings auf, dem man zeigen muss, was eine Harke ist. Aber die Realität stellt sich dann doch etwas komplexer dar.

Wer verweigert eigentlich die Integration – die Flüchtlinge oder der Staat? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Der Bundesinnenminister meint aber, bereits eine klare Antwort geben zu können:

»Thomas de Maizière hat ein neues Vorhaben: Wer Integrationskurse verweigert und Arbeitsangebote ausschlägt, soll nicht dauerhaft in Deutschland bleiben können – so will es der Bundesinnenminister. Das Ganze soll in ein Integrationsgesetz einfließen, an dem der CDU-Politiker derzeit arbeitet.« So der Beginn eines Artikel von Cathérine Simon und Christiane Jacke von der Nachrichtenagentur dpa unter der Überschrift Die Suche nach den Integrationsblockern.

Und die beiden schütten gleich eine Menge Wasser in den Wein:

»… wie sollen Menschen einen Kurs verweigern, wenn sie gar keinen Platz bekommen, fragen Kritiker. 269 Millionen Euro stellte der Bund 2015 für Integrationskurse bereit – das reichte für 190.000 Teilnehmer. In diesem Jahr sind es 559 Millionen Euro – genug für etwa 300.000 Teilnehmer. Hinzu kommen noch andere Kurse, zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit (BA).«

Der Bundesinnenminister setze mit seinem Vorstoß ein Gerücht in die Welt und lenke davon ab, dass Asylverfahren zu lange dauerten und Integrationsangebote fehlten, so die Kritiker. Beispielsweise von ProAsyl: Deren Vertreter rechnen mit einem Bedarf von 600.000 bis 800.000 Plätzen in Integrationskursen in diesem Jahr – weit mehr also als vom Bund eingeplant.
Annelie Buntenbach aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes weist darauf hin, dass die Nachfrage erheblich größer sei als das Angebot an Kursen: Für die zeitweise von der BA finanzierten Deutschkurse etwa hätten sich statt erwarteter 100.000 mehr als 220.000 Menschen angemeldet.
Und auch aus dem BAMF kommen entsprechende Hinweise von ganz oben:

»Der BA-Chef und Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Frank-Jürgen Weise, räumt ein, es gebe eine Lücke beim Angebot … wenn das BAMF es wirklich schaffe, in diesem Jahr den riesigen Berg von offenen Asylverfahren abzuarbeiten, seien wohl eher 500.000 Plätze nötig. Bliebe eine Lücke von 200.000 Plätzen.«

Das Problem ist nicht (nur) bzw. weniger fehlendes Geld, denn im Moment gebe es eher Probleme beim Schaffen von Plätzen und der Suche nach Lehrkräften. Und deren Arbeitsbedingungen:

»Es fehle an Räumen und Lehrern, sagt Simone Kaucher vom Deutschen Volkshochschulverband – dem größten Träger von Integrationskursen. Allein die Volkshochschulen gehen von einem zusätzlichen Bedarf von 5.000 Lehrkräften in diesem Jahr aus. Das Problem: Die Pädagogen verdienten mit 23 Euro pro Unterrichtseinheit zu wenig. Inklusive Vor- und Nachbereitung sei dies „eine Vollzeitbeschäftigung mit um die 1.000 Euro netto“, sagt Kaucher.«

Das wird übrigens – auch auf diesen Seiten – seit Monaten immer wieder beklagt, hier hätte man … Ach ja.

Abschließend wieder zurück zu den Planungen des Bundesinnenministers.

»Praktiker fragen sich ohnehin, woher die Annahme kommt, es würden viele Menschen Integrationskurse ablehnen. Sie berichten von einer großen Lernbereitschaft und Wissbegierde bei vielen Flüchtlingen. Eine Statistik zur Zahl der „Integrationsverweigerer“ gibt es auch gar nicht – das räumt das Innenressort offen ein. Und Sanktionen gibt es schon heute: Wer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet ist, aber nicht hingeht, dem drohen Kürzungen der Sozialleistungen, Bußgelder oder eine Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis.«

Man kann es auch so sagen: Erneut sollen die Menschen auf eine Spur gesetzt werden, die von den eigentlichen Problemen wegführt.

Die Armut älterer Menschen und die Wohnungsfrage. Eine Studie und viele offene Fragen

In der neueren Armutsdiskussion – beispielsweise rund um den im Februar 2016 veröffentlichten Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und anderer Sozialverbände (vgl.  Zeit zu handeln. Bericht zur Armutsentwicklung in Deutschland 2016) – spielt das Thema Altersarmut eine wichtige Rolle. Bislang konnte man sagen, dass die Altersarmut – wenn man sie denn misst an den Einkommensarmutsgefährdungsquoten – noch nie so niedrig war wie in den zurückliegenden Jahren. Das ist durchaus auch und gerade als ein Erfolg der „alten“, umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigster Säule des Alterssicherungssystems zu verstehen. Aber offensichtlich verändert sich mit Blick auf diese Personengruppe einiges zu deren Ungunsten. So schreiben die Herausgeber des neuen Armutsberichts: »Hauptrisikogruppen seien Alleinerziehende und Erwerbslose sowie Rentnerinnen und Rentner, deren Armutsquote rasant gestiegen sei und erstmals über dem Durchschnitt liege.«

Auf einen ganz besonders wichtigen, in der bisherigen Diskussion über Altersarmut immer noch aber vernachlässigten Aspekt weist eine neue Studie hin, die vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht worden ist: Lebenslagen und Einkommenssituation älterer Menschen. Implikationen für Wohnungsversorgung und Wohnungsmärkte, so ist sie überschrieben. Erstellt wurde sie von Analyse & Konzepte. Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung aus Hamburg und dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) aus Köln. 

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