Man ist guter Hoffnung: Die Finanzierung der „Grundrente“ aus einer derzeit noch nicht vorhandenen, aber in Aussicht gestellten Finanztransaktionssteuer, die zugleich woanders landen wird, als ursprünglich geplant

Während die einen offensichtlich erleichtert sind, dass man bei der seit mehreren Jahren auf Eis liegenden „Grundrente“ nunmehr einen Kompromiss in der Koalition hinbekommen hat (weil man in Wirklichkeit vor dem Hintergrund der medialen Show-down-Inszenierung ein sich selbst erfüllendes Auseinanderfallen des fragilen Regierungsbündnisses befürchten musste), versuchen die anderen hingegen durchaus ehrenvoll und zugleich angesichts der Komplexität der gefundenen Lösung auch verzweifelt bemüht, dem Bürger halbwegs verständlich rüberzubringen, wer wann was (nicht) bekommen könnte und wenn ja, wie viel. Dass es sich dabei um das Gegenteil einer trivialen Aufgabe handelt, kann man beispielsweise diesen ersten rechnerischen Illustrationsversuchen von Florian Diekmann entnehmen: Wer von der Grundrente profitieren wird – und wer nicht. Wenn man sich die unterschiedlichen Ergebnisse anschaut, werden sicher viele mehr als ernüchtert sein angesichts der Komplexität, vor allem aber auch aufgrund der erheblichen Widersprüchlichkeit der Ergebnisse.

In diesem Beitrag soll der Blick gerichtet werden auf die Frage: Wer soll das eigentlich und vor allem wie bezahlen? Da sich die Regierung selbst angesichts der geplanten Ausgestaltung der „Grundrente“ (noch) nicht wirklich sicher ist und sein kann, wie viele Menschen und dann in welcher Höhe von den Regelungen, wie sie im Koalitionsbeschluss vom 10.11.2019 vereinbart wurden, betroffen sein werden, kann sie auch genauen Angaben zu dem Finanzvolumen machen. Am häufigsten werden in diesen Tagen Beträge zwischen 1,2 und 1,5 Milliarden Euro pro Jahr in den Raum gestellt.

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Im Windschatten der Einigung bei der „Grundrente“: Die Betriebsrentner bekommen auch was ab. Die Doppelverbeitragung wird gemildert

Alle Welt hat sich auf den Kompromiss der offensichtlich noch am Amt hängenden Koalition bei der „Grundrente“ gestürzt und man spekuliert nun, was das genau bedeuten wird, was die Granden der Regierungsparteien – Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Markus Söder (CSU) sowie Malu Dreyer (SPD) – am Sonntag, dem 10. November am Nachmittag dem Volk verkündet haben. Wenn man die Pressekonferenz der drei (tatsächlichen bzw. kommissarischen) Parteivorsitzenden verfolgt hat, dann wird einem aufgefallen sein, dass gerade die Unionsvertreter auffällig wenig bis gar nichts zu der eigentlichen Grundrente sagen wollten, sondern ausführlich auf das Ergänzungspaket abgestellt haben, das offensichtlich den widerstrebenden Elementen in der Unionsfraktion die Zustimmung zu dem Kompromiss versüßen soll.

Da geht es vor allem um einen stärkere Förderung der betrieblichen Altersvorsorge sowie der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand.
➞ Als Anreiz für die Verbreitung der zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern (bis 2.200 brutto / Monat) wird der Förderbetrag für eine betriebliche Altersvorsorge von maximal 144 Euro auf 288 Euro angehoben.
➞ Mitarbeiterkapitalbeteiligungen tragen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer bei, so die Koalitionsparteien. Um ihre Attraktivität zu erhöhen, wird der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben.

Nun hat man aber vor der Einigung zur Kenntnis nehmen müssen, dass die besonders hervorgehobene zusätzliche Förderung der Betriebsrenten auf mehr als nur Skepsis gestoßen wäre, wenn man an die seit vielen Jahren vorgetragene Kritik vieler Betriebsrentner an der aus ihrer Sicht vorliegende skandalöse „Doppelverbeitragung“ denkt. Und an die bislang allesamt gescheiterten Versuche, diesen eklatanten Vertrauensbruch des Jahres 2004 wieder zu heilen.

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Sanktionen gegen Arbeitslose sind nicht nur in Deutschland ein Thema. Ein Blick nach Frankreich, wo gerade die Sanktionen verschärft werden. Und nach Österreich

Die Sanktionen gegen erwerbsarbeitslose Menschen werden in diesen Tagen in Deutschland vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Leistungskürzungen im Grundsicherungssystem (Hartz IV) mal wieder diskutiert. Wobei es dabei um Sanktionen in der bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe geht. Es gibt neben dem SGB II aber auch die im SGB III geregelte Arbeitslosenversicherung und auch dort wird sanktioniert, sogar mehr als bei den Hartz-Empfängern (ein Aspekt, der nicht nur in diesen Tagen so gut wie nie erwähnt wird, vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung: Wenn die Folgen angeblich „versicherungswidrigen Verhaltens“ vor dem Bundessozialgericht landen vom 3. Mai 2018 – übrigens mit einer interessanten Parallele zu dem neuen Urteil des BVerfG, denn das Bundessozialgericht – darum geht es in dem Beitrag – hatte der ausgreifenden Sanktionspraxis der Arbeitsagenturen im Versicherungsbereich Grenzen gesetzt).

Aber nicht nur in Deutschland ist das ein Thema. Beispielsweise auch bei unseren Nachbarn in Frankreich. Bereits in dem Beitrag Eine Wahl zwischen Pest und Cholera oder doch eine notwendige „Modernisierung“? Der „halbierte“ Wahlsieg von Emmanuel Macron in Frankreich und die Sozialpolitik vom 7. Mai 2017 konnte man hier lesen: »Explizit wollte Macron auf die arbeitsmarktpolitischen Rezepte von Nicolas Sarkozy zurückgreifen. Dieser hatte Anfang 2008 eine Änderung der Arbeitslosenversicherung durchsetzen können, welche stärkere Aktivierungsmechanismen beinhaltete. Aufgrund des Personalmangels in den Arbeitsämtern konnte diese jedoch nie wirklich im geplanten Umfang umgesetzt werden. Macron schließt nun daran an. «Aktivierungs- und Sanktionselemente» in der Arbeitslosenversicherung sollen verstärkt und ausgebaut werden. Jedem, der zwei Arbeitsangebote ablehnt oder dessen «Intensität der Jobsuche» den Arbeitsämtern nicht ausreichend erscheint, soll die Arbeitslosenunterstützung vollständig gestrichen werden können.«

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