Die Grenzen der Gemeinnützigkeit werden enger gezogen und einige werden ausgeschlossen. Das trifft nicht nur politische Akteure, sondern auch die „Zweckbetriebe“ gemeinnütziger Organisationen

Da hat der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) aber so einigen Teilnehmern am immer noch bunten Vereinsleben in Deutschland einen gehörigen Schrecken eingejagt: »Ist ein Mann gemeinnützig, wenn er unter seinesgleichen bleibt – oder bloß in gemischtgeschlechtlicher Gesellschaft? Der Vorschlag von Finanzminister Scholz bringt traditionelle Männervereine in Bedrängnis.« In dem Artikel Das Problem der traditionellen Herrenklubs wird dann weiter ausgeführt: Scholz verkündete, man ändere derzeit das Gemeinnützigkeitsrecht. „Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen“. Das würde mehrere Tausend Vereine treffen – und eine Folge des Wegfalls der Gemeinnützigkeit wäre dann u.a., dass man keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen darf.

Und ein derart begründeter Entzug der Gemeinnützigkeit könnte auch eine deutsche Institution von internationalem Ruf treffen: den Kölner Karneval. In den Traditionskorps, dessen wichtigsten Vereinen, dürfen Frauen bislang keine aktiven Mitglieder werden.

Dass das auch für die katholische Kirche relevant werden könnte, davon war aber nichts zu hören, obgleich man ja durchaus inhaltliche Bezüge herstellen könnte. Mit dieser Institution wird man sich auch kaum anlegen. Dafür gibt es andere Spielwiesen, wo es dann um Organisationen geht, denen man den durchaus vorteilhaften Status der Gemeinnützigkeit absprechen kann. Diese Erfahrung musste Anfang des Jahres der globalisierungskritische Verein Attac machen.

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Überschuldung: Etwas Licht von oben betrachtet, zugleich ganz viel Schatten bei den Älteren. Auch hier zeigen sich die Auswirkungen von Altersarmut

»Die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland ist erstmals seit 2013 leicht zurückgegangen. Auch die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinkt geringfügig.« Das meldet wir Wirtschaftsauskunftei Creditreform unter der Überschrift SchuldnerAtlas Deutschland 2019. Wenn man das in konkreteren Zahlen braucht: »Zum Stichtag 1. Oktober 2019 betrug die Überschuldungsquote bundesweit exakt 10 Prozent. Damit sind weiterhin über 6,9 Millionen Bürger überschuldet und weisen „nachhaltige Zahlungsstörungen“ auf. Das sind rund 10.000 Personen weniger als im vergangenen Jahr (minus 0,1 Prozent).«

Der Blick auf einen längeren Zeitraum verdeutlicht: »Deutschlandweit bleiben rund vier Millionen Menschen in einer harten und damit tieferen Überschuldungsspirale gefangen. Von 2006 bis 2019 stieg die Zahl der Überschuldungsfälle insgesamt um 611.000 (plus 18 Prozent).«

In Summe schieben die Betroffenen einen Schuldenberg von 202 Milliarden Euro vor sich her. Mit Blick auf die Ursachen: Über 80 Prozent der Überschuldungsfälle entfallen auf die „Big Six“: Arbeitslosigkeit, Erkrankung/Sucht/Unfall, unwirtschaftliche Haushaltsführung, Trennung/Scheidung/Tod, eine gescheiterte Selbstständigkeit und ein längerfristiges Niedrigeinkommen.

Zugleich zeigen die Daten erneut, warum sich die Sorgenfalten vertiefen, wenn man auf die älteren Menschen schaut. Bereits im vergangenen Jahr musste man zur Kenntnis nehmen: »Während die Zahl der jüngeren Verschuldeten erfreulicherweise zurückging, ist die Zahl der verschuldeten über Siebzigjährigen rasant gestiegen. Das sei gefährlich, denn allein mit ihrer Rente hätten die meisten kaum eine Chance, ihre Schulden wieder loszuwerden. Nicht nur wegen der steigenden Mieten.«

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Die Schweizer haben es nicht erfunden, aber schon darüber abgestimmt. Nun soll es in Österreich ein Volksbegehren für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens geben

Das ist doch mal eine Ansage: 1.200 Euro für jeden österreichischen Staatsbürger über 18 Jahren an jedem Monatsanfang. Das ist die Kurzfassung der wesentlichen Forderung, die über ein Volksbegehren dem Parlament vorgelegt werden soll. Bis zum 25. November 2019 haben nun die Österreicher eine Woche lang die Möglichkeit, sich online oder in jedem Gemeindeamt für das Volksbegehren einzutragen. Wenn es von mindestens 100.000 Stimmberechtigten unterstützt wird, muss sich das Parlament damit befassen. Allerdings reicht eine bloße Debatte, ein entsprechender Gesetzentwurf muss nicht daraus folgen, berichtet Peter Münch in seinem Artikel mit der etwas missverständlichen Überschrift Österreich stimmt über bedingungsloses Grundeinkommen ab.

Bereits richtig abgestimmt hat das Volk der Schweizer – schon im Jahr 2016. Das Ergebnis wurde damals in diesem Beitrag besprochen: Mit dem Herz dafür, aber mit dem Kopf dagegen? Oder mit dem Verstand dafür, aber ohne Herz? Das „bedingungslose Grundeinkommen“ ist (nicht) krachend gescheitert. Die einen sagen „nur“ 23,1 Prozent haben mit Ja gestimmt, aber eigentlich muss man von „immerhin“ und „erstaunlicherweise“ sprechen. „Mit ihrer revolutionären Idee haben sie fast ein Viertel der Stimmenden hinter sich gebracht“, so wurde damals Claudia Blumer zitiert (Fast jeder vierte Urnengänger stimmte für ein bedingungsloses Grundeinkommen).

Nun also, wenn auch vor einem anderen Verbindlichkeitshintergrund, die Österreicher. Wer hat das auf den Weg gebracht?

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