Ein gesetzlicher Mindestlohn von mehr als 13 Euro? Dazu ein Blick in die USA: „Fight for $15“ und neue Befunde aus der US-amerikanischen Mindestlohnforschung

In diesen Tagen wurde in den Medien daran erinnert, dass vor fünf Jahren in Deutschland die Grundlagen für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde gelegt wurden. Und viele werden sicher noch die Schlammschlacht im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns vor Augen haben, mittendrin damals zahlreiche Akteure der Mainstream-Ökonomie, nach deren Berechnungen hunderttausende Jobs über die Wupper gehen werden müssen, wenn die Lohnuntergrenze für (fast) alle scharf gestellt wird. Nun hat sich das „Jobkiller“-Menetekel als Fata Morgana erwiesen, das wurde bereits hinlänglich behandelt (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag „Manche sind einfach schlechte Verlierer“. Keine Beschäftigungsverluste durch den Mindestlohn? Dann ist er eben für keine möglicherweise entstandenen Jobs verantwortlich vom 18. Dezember 2016. Selbst im Jahr 2019 wird das offensichtliche Versagen der Mindestlohnkritiker hinsichtlich der Vorhersage der Beschäftigungseffekte immer wieder aufgerufen, vgl. dazu den Beitrag von Patrick Schreiner: Die Arbeitsmarkt-Fehlprognosen der Mindestlohn-Gegner hatten (auch) ideologische Gründe vom 11. Juli 2019).

Zugleich gibt es seit längeren eine intensive Debatte über die von vielen als zu niedrig kritisierte Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Dabei wird immer wieder ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gefordert – neben der Tatsache, dass man für eine solche Erhöhung von derzeit 9,19 Euro allerdings erst einmal das gesetzliche Regelwerk die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns betreffend ändern müsste (vgl. dazu ausführlicher Der nicht-politische Mindestlohn und seine regelmäßige Politisierung, wenn es gelegen kommt. Ein erneuter Vorschlags-Luftballon, diesmal von Herrn Scholz vom 3. November 2018), melden sich sofort erneut viele Ökonomen zu Wort und weisen darauf hin, dass das ein „viel zu hoher“ Mindestlohn sei und dann aber definitiv viele Jobs vernichtet werden.

In den USA wird seit längerem eine vergleichbare Debatte geführt – zugleich wird man dort mit auch für uns aufschlussreichen Befunden aus der modernen Mindestlohnforschung konfrontiert.

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Der Zahnersatz ist in einer älter werdenden Gesellschaft sicher. Ein sicheres Geschäft für Zahnärzte, für Anbieter privater Zusatzversicherungen und eine teure Angelegenheit für viele Patienten

In vielen Bereichen der medizinischen Versorgung sind es die Menschen gewohnt, dass ihre Krankenkassen die gesamten Kosten einer notwendigen Behandlung übernehmen – und in der Regel ist den meisten Kassenpatienten aufgrund der eigenen Welt der Finanzierungssysteme zwischen Kassen und Ärzten sowie anderen Gesundheitsberufen gar nicht bewusst, wie viel Geld da fließt.

Das ändert sich dann, wenn es um Zuzahlungen in Euro und Cent geht, die Patienten neben ihren Krankenkassenbeiträgen für bestimmte Leistungen abdrücken müssen. Und die können richtig weh tun. Beispielsweise wenn es um Zahnersatz geht. Spätestens dann wird man schmerzhaft daran erinnert, dass es möglicherweise besser gewesen wäre, hätte man früher mehr für die Erhaltung der eigenen Zähne getan.

Foto: © Stefan Sell

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Der gesetzliche Mindestlohn als Lohnuntergrenze und ihre Nichteinhaltung. Neue Schätzergebnisse des DIW

Seit der gesetzliche Mindestlohn von damals 8,50 Euro pro Stunde (heute: 9,19 Euro) am 1. Januar 2015 nach einer überaus kontroversen Debatte mit viel Getöse in Hinblick auf die vermuteten Beschäftigungseffekte eingeführt wurde, wird immer wieder auf das Problem der Nicht-Einhaltung dieser eigentlichen Selbstverständlichkeit bei der Lohnzahlung hingewiesen. Dabei geht es neben den Möglichkeiten legaler Umgehungsstrategien vor allem um die „schwarzen Schafe“ auf Seiten der Unternehmen, die sich durch niedriger Personalkosten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen (wollen).

Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, ob das nur einzelne Ausnahmefälle sind, die sich in der Lebenswirklichkeit nie ganz vermeiden lassen – oder ob eine erhebliche Zahl an Arbeitnehmern betroffen ist, weil in einem großen Umfang von der Nichteinhaltung Gebrauch gemacht wird. Dazu hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin neue Schätzergebnisse veröffentlicht.

Quelle: DIW Berlin: Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele Beschäftigte nicht, Pressemitteilung vom 10.07.2019

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