Viele werden sich erinnern: »Wir wollen das Vertrauen der Pflegekräfte durch Sofortmaßnahmen zurückgewinnen und den Alltag der Pflegekräfte schnellstmöglich besser machen. Deshalb sorgen wir mit dem Sofortprogramm Pflege für mehr Personal, eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Stationäre Einrichtungen und Krankenhäuser erhalten finanzielle Anreize, um mehr Pflegekräfte einzustellen und auszubilden: Jede zusätzliche Pflegekraft in Krankenhäusern wird finanziert. In der stationären Altenpflege sorgen wir für 13.000 neue Stellen.« So kann man es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums lesen unter dem Punkt „3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege)“ bei den Erläuterungen, wie man sich die Pflegestrategie der Bundesregierung vorstellen soll. Das war im vergangenen Jahr – und ursprünglich sollten es eigentlich nur 8.000 Stellen sein für die stationäre Altenpflege, die hatte man dann nach den ersten Reaktionen – angesichts der Tatsache, dass wir mehr als 13.000 stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben – auf die 13.000 augehübscht.
Unabhängig von einer Bewertung der Größenordnung der zusätzlichen neuen Stellen muss man auch das hier in Erinnerung rufen: Es sollte nicht nur um „irgendwelche“ Pflegekräfte gehen, sondern die 13.000 versprochenen Stellen werden für einen ganz bestimmten Bereich finanziert – der „medizinischen Behandlungspflege“ in den Einrichtungen. Darunter versteht man ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten in diesem Fall in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Es geht hier um Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, die Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung oder Blutdruck- und Blutzuckermessung.