Die Schweiz als letztes Asyl für Sterbehelfer auf der Flucht vor Verfolgung in Deutschland? Oder geht es um todbringende Geschäftemacher, die ihr Business retten wollen?

In diesen Tagen ist viel von Flüchtlingen und Asylsuchenden die Rede. Da wird man aufmerksam, wenn man so eine Überschrift zur Kenntnis nehmen muss: Deutsche Sterbehelfer suchen Zuflucht in Zürich. Allerdings geht es hier nicht um schutzbedürftige Menschen, die vor Krieg oder bitterer Armut flüchten, sondern um Geschäftemacher. Um Leute, die Geschäfte mit dem Tod anderer Menschen machen. Und wie immer in den vergangenen Jahren mittendrin ein ehemaliger CDU-Justizsenator aus Hamburg: Der irrlichternde Roger Kusch, in dem Artikel als „Deutschlands berühmtester Sterbehelfer“ bezeichnet. Der »ist in Zürich auf heikler Mission. Er sucht eine Immobilie in oder um Zürich, wo er und seine Assistenten Suizidwillige aus Deutschland in den Freitod begleiten können.« Und er hat klare Vorstellungen von dem Objekt seiner Begierde: Es soll eine Liegenschaft sein, die wohnlich ist, aber nicht in einem Wohngebiet liegen darf. Denn wer will schon in einer Fabrikhalle in einem Schweizer Industriegebiet sein Leben beenden. Qualitätsstandards müssen schon sein, auch beim Geschäft mit dem Tod. Zugleich sucht Kusch Schweizer Ärzte, die ihm für die Sterbewilligen das todbringende Natrium-Pentobarbital verschreiben würden.

Warum der Kusch mit seinem Verein Sterbehilfe Deutschland Zuflucht in der Schweiz sucht, hat zu tun mit Aktivitäten im Deutschen Bundestag. Dazu muss man wissen: »In den letzten fünf Jahren hat Kusch 190 Deutsche in den Freitod begleitet, allesamt in Deutschland. Bereits 2012 hatte er jedoch an der Kuttelgasse 4 in Zürich eine hiesige Geschäftsstelle für seinen Verein Sterbehilfe Deutschland eröffnet. Dieser hat zurzeit 700 Mitglieder. Mit dem Schweizer Ableger wollte er handlungsfähig bleiben, sollte der Verein verboten werden.« Und genau das könnte jetzt bevorstehen, sollten die Aktivitäten im Deutschen Bundestag von Erfolg gekrönt sein.

Hintergrund dieser Entwicklung: Eine Gruppe von Bundestagabgeordneten aus allen Fraktionen um Eva Högl (SPD) und Michael Brand (CDU) hat einen Gesetzentwurf für ein Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid vorgelegt.  Die Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken streben an, die „geschäftsmäßige“ Förderung der Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Dazu beispielsweise die Artikel Kein Tod aus den Gelben Seiten und Abgeordnete wollen geschäftsmäßige Sterbehilfe bestrafen. In Deutschland gebe es eine zunehmende Zahl von Fällen, in denen Vereine oder einschlägig bekannte Einzelpersonen tödliche Medikamente besorgten oder in anderer Weise den Suizid unterstützten, argumentieren die Unterzeichner. Dadurch drohten eine „Normalisierung“ und ein „Gewöhnungseffekt“. Vor allem alte und kranke Menschen könnten sich so zu einer Entscheidung gedrängt fühlen, die sie ohne diese professionellen Helfer nie treffen würden. Es geht der Abgeordneten-Gruppe nicht um ein generelles Verbot „der“ Sterbehilfe (hier müsste man genauer unterscheiden zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe, indirekter Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid), sondern unter Strafe gestellt werden soll jede Form des „geschäftsmäßigen, auf Wiederholung angelegten“ Suizids. Gemeint sind Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas oder der Verein Sterbehilfe Deutschland, aber auch Einzelpersonen, die als professionelle Sterbehelfer tätig werden. Ob sie für ihre Dienste Geld nehmen oder nicht, spielt dabei keine Rolle, es geht vielmehr um die organisierte Form des Angebots. Und der Gesetzentwurf sieht für sie dann eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe vor (§ 27 StGB).

»Im Bundestag ist die erste Beratung zur Neuregelung der Sterbehilfe für den 3. Juli geplant. Die endgültige Abstimmung soll im Herbst stattfinden. Einen Fraktionszwang wird es dabei nicht geben, jeder Abgeordnete soll eine feie Gewissensentscheidung treffen können«, berichtet Katharina Schüler in ihrem Artikel.

Der angesprochene Entwurf ist natürlich nicht der einzige Vorschlag aus den Reihen der Parlamentarier:

»Eine sehr viel radikalere Version als den jetzt vorgestellten Entwurf haben die CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger vorgelegt. Sie wollen die Beihilfe zum Suizid künftig grundsätzlich unter Strafe stellen.
Am anderen Ende des politischen Spektrums steht ein Gesetzentwurf der Grünen-Politikerin Renate Künast und der Linken Petra Sitte. Anders als die Gruppe um Högl und Brand wollen sie nicht die geschäftsmäßige, sondern nur die erwerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellen.«

Wieder zurück in das Aufnahmeland der Sterbehilfegeschäftemacher-Flüchtlinge aus Deutschland.
Der Entwurf eines „Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ ist für Roger Kusch der schlimmstmögliche Entwurf überhaupt, denn würde der sich durchsetzen, dann würde sein Verein, der als einzige Organisation in Deutschland geschäftsmäßige Suizidbeihilfe anbietet, verboten werden müssen.

»Der Sterbehelfer Kusch geht deshalb davon aus, dass sein Verein ab Januar 2016 in Deutschland keine Sterbehilfe mehr anbieten kann – sehr wohl aber im Zürcher Exil. Darum ist Kusch auch dabei, den Schweizer Verein mit Schweizer Personen zu besetzen und so zu strukturieren, dass er in Zürich voll handlungsfähig sein wird«, so Michael Meier in seinem Artikel Deutsche Sterbehelfer suchen Zuflucht in Zürich. Aber das mit der Zuflucht ist aus Sicht des Herrn Kusch so eine Sache, denn er identifiziert den Gesetzentwurf als weitreichender als nur im Sinne eines Verbots bestimmter Sterbehilfe innerhalb der deutschen Landesgrenzen:

»Denn der deutsche Gesetzes­entwurf ist so formuliert, dass nicht nur die geschäftsmässige Suizidbeihilfe als solche, sondern auch alle vorbereitenden Handlungen kriminalisiert werden. Es stehen auch die ganzen Vorabklärungen der Suizidbegleitung wie Telefonate, Absprachen, Treffen oder Vereinbaren eines Termins unter Strafe … Mit anderen Worten: Der deutsche Freitodtourismus in die Schweiz ist gefährdet, vor allem auch der Verein Dignitas von Ludwig A. Minelli. Dieser hat in den letzten 17 Jahren über 920 Deutsche in den Tod begleitet. Selbst Exit sei betroffen, so Kusch.«

In dem Artikel von Michael Meier wird dieses -fiktive, konstruierte – Beispiel zitiert:

»Telefoniere zum Beispiel der sterbewillige Schweizer Staatsbürger Hans Küng von seinem Wohnsitz in ­Tübingen aus mit einem Mitarbeiter von Exit in Zürich, um einen Termin zu vereinbaren, so sei dieses Telefonat eine deutsche Straftat: begangen vom Exit-Mitarbeiter, nicht von Küng, der sterben will. Heute finden viele dieser vorbereitenden Schritte in Deutschland statt.«

Nun ist Suizidbeihilfe in der Schweiz nicht strafbar, dennoch berührt ein deutsches Gesetz, sollte es denn so kommen, die Schweiz, da es einen „Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit“ gibt, der seit 2002 in Kraft ist. »Um im fiktiven Beispiel zu bleiben: Sollte die Tübinger Staatsanwaltschaft die Zürcher Behörde bitten, ihr mitzuteilen, wer von Exit mit einem Deutschen telefoniert habe, wäre diese laut Kusch angehalten, Rechtshilfe zu leisten. Der Exit-Mitarbeiter würde dann besser nicht mehr nach Deutschland reisen.« Aber so ganz klar ist die Angelegenheit wohl nicht, denn Meier zitiert den früheren leitenden Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner: „In Zürich kann der Verein Sterbehilfe Deutschland unbehelligt agieren.“
Der sieht da keine rechtlichen Probleme – sondern wenn, dann welche auf einem ganz anderen Feld. Und das passt dann wieder in die – sicher verzerrte – Sichtweise, die nicht wenige auf die Schweiz haben und es passt auch zu dem Thema dieses Beitrags, der Geschäftemacherei mit dem Tod, weil es wieder einmal um Geld geht:

»Aber wenn noch mehr deutsche Sterbewillige hierherkommen, kostet das Geld und Personal. Denn Polizei und Gerichtsmedizin müssen Abklärungen zur Todesursache machen, da es sich bei einem begleiteten Suizid stets um einen aussergewöhnlichen Todesfall handelt.«

Vielleicht müssen wir dann doch über ein Finanzausgleich zwischen Deutschland und der Schweiz nachdenken. Man könnte sich ja auch eine Arbeitsteilung vorstellen – wir halten uns sauber mit einem Verbot der kommerziellen, geschäftsmäßigen Sterbehilfe und schicken die Nachfrage in den Schweiz. Wenn man das in größerem Umfang aufzieht, entstehen hier ganz neue Wachstumsfelder für die Schweizer, die die auch brauchen, nachdem das mit den Banken nicht mehr so läuft. Wenn nicht nur dieser so aberwitzig teure Schweizer Franken wäre, denn das würde diesen Ausweg auf die beschränken, die sich das leisten können … Die zynische Ironie des letzten Absatzes jetzt aber wieder ganz schnell ausschalten.

Wohnungspolitik: Wenn die Bremse kaum bremst und wenn, dann für die anderen, die Makler nicht mehr so einfach auf Kosten Dritter makeln können und letztendlich einfach Wohnungen fehlen

Es ist wahrlich ein Kreuz mit der Wohnungspolitik. Wo und wie soll sie ansetzen? Es gibt in vielen Regionen unseres Landes das Problem, dass man Wohnraum, vor allem Häuser, gar nicht mehr an den Mann oder die Frau bringen kann und die Politik mit Leerständen, teilweise Verfall konfrontiert ist. Und auf der anderen Seite die Städte, vor allem die Großstädte, in denen die (meisten) Menschen, vor allem die vielen mit niedrigen Einkommen, ein Lied singen können von dem, was man als „Wohnungsmangel“ bezeichnet. Und wenn sie dann was finden, dann zu ständig steigenden Preisen. Und wir reden hier über eine existenzielle Angelegenheit, nicht über die Frage, ob es ein 08/15-Handy sein muss oder eines aus der Premium-Liga, es geht um ein Dach über den Kopf.

In dieser Gemengelage, vor allem angesichts des zunehmenden Wohnungsnotstandes in vielen Städten, werden alle Aktivitäten der Politik aufmerksam wahrgenommen, die Linderung oder gar Beseitigung der Not in Aussicht stellen. Und die den gebeutelten Wohnungssuchenden das Gefühl vermitteln können, jetzt wird endlich was gegen „die“ getan, die die Not der kleinen Leute ausnutzen und sich an ihnen bereichern. Eine Figur, die in dieses Raster hervorragend passt, ist der Immobilienmakler. Für viele Menschen steht er stellvertretend für eine Berufsgruppe, die sich oft leistungsloses Einkommen verschaffen kann, denn die Wohnungssuchenden sind ihnen ausgeliefert und haben in der Regel keine Wahl, drei Monatsmieten Maklergebühren abzudrücken, wenn sie zum Zuge kommen. Aber damit ist ja jetzt Schluss seit Anfang des Monats, denn nun gilt das „Bestellerprinzip“, vereinfacht gesagt: Wer bestellt, der muss auch bezahlen. Und wenn der Vermieter  einen Makler bestellt, dann muss er ihn auch bezahlen, aber nicht der neue Mieter. Und dann noch als weiteres Zuckerstückchen die Mietpreisbremse, bzw. genauer: die Möglichkeit, eine solche einzuführen, so dass der Anstieg der Mietpreise nach oben gedeckelt wird bzw. werden kann. Endlich wird es besser werden. Oder? 

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Durch alle Netze gefallen, vergessen und jetzt ein wenig angeleuchtet: Der Blick auf die „entkoppelten Jugendlichen“

Man stelle sich folgende Situation vor: Auf einer Veranstaltung eines Jobcenters in einer westdeutschen Großstadt wird über Fördern und Fordern berichtet. Mit einem gewissen Stolz verkündet die Führungskraft, dass es gelungen sei, „unberechtigten Leistungsbezug“ im Hartz IV-System energisch zu bekämpfen. Beispielsweise bei den jungen Menschen unter 25, die Grundsicherungsleistungen beantragt haben. Wenn die sich melden, dann werden sie gleich am Folgetag in eine Maßnahme geschickt, die jederzeit in der Lage ist, neue Teilnehmer aufzunehmen. Nichts anspruchsvolles, vielleicht sogar etwas anstrengend ausgestaltet. Und das Ergebnis? Mehr als 30 Prozent der jungen Menschen wurden in den darauffolgenden Tagen nicht mehr gesehen, nicht mehr in der Maßnahme und auch nicht im Jobcenter. Schluss und Hoffen auf große Zustimmung. Und dann eine Frage aus dem Plenum: Ob er denn wisse, was aus den jungen Menschen geworden sei? Wo sind die jetzt? Wovon leben die? Ratlose Gesichter auf dem Podium, Schulterzucken. Darüber wisse man nichts. Die sind halt weg.

Das gilt auch oft für die, die man schon im System hatte, die dann aber in die Sanktionsmaschinerie geraten sind. Nun muss man wissen, dass die Sanktionen in der Grundsicherung für die „U 25“, kein deutsches U-Boot, sondern das Kürzel für die unter 25-Jährigen, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage strenger sind als für die „Normal-Kunden“. So kann man dem § 31a unter der Überschrift „Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen“ entnehmen: »Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig.« Hier die Variante in einfacher Sprache: Wenn der junge Mensch beispielsweise eine „zumutbare Maßnahme“ – die das Jobcenter definiert – abbricht (auch wenn es gute Gründe dafür geben mag), dann wird ihm nicht nur etwas von seinen Hartz IV-Leistungen gestrichen, sondern sofort alles bis auf die Leistungen für für Unterkunft und Heizung. Geld fürs Leben? Weg. Und macht er dann noch mal Ärger, dann wird ihm auch das gestrichen. Rien ne va plus. Außer Lebensmittelgutscheine, wenn er oder sie die beantragen würde und nicht schon irgendwohin abgetaucht ist. 

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