Der Mindestlohn läuft, bestimmte Arbeitnehmer dürfen sich monetär freuen und die Zahlen sprechen für sich

Man darf und muss an ihn erinnern – der allgemeine
gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1, Januar 2015 in Kraft gesetzt wurde und
der davor und in den Wochen danach für intensive Debatten in Deutschland
gesorgt hat. Aufgrund der überaus pessimistischen Vorhersagen zahlreicher
ökonomischer Auguren wurden gewaltige negative Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt in den Raum gestellt. „Job-Killer“ und andere Schmähzuschreibungen
machten die Runde. Aber schon damals gab es auch zahlreiche und gewichtige
Gegenstimmen, die darauf verwiesen, dass es sich bei den meisten „Prognosen“ um
interessengeleitete Stimmungsmache gegen das Instrument staatlicher Mindestlohn
an sich handelt und – weitaus bedeutsamer – dass viele damals hysterische
Wirtschaftswissenschaftler schlichtweg die andere Seite der Medaille vergessen
haben, dass höhere Löhne eben nicht nur höhere Kosten darstellen, sondern
gerade in dem Segment, in dem der Mindestlohn greift, also bei den unteren
Einkommensgruppen, immer auch einen hohen Nachfrageeffekt und damit beschäftigungschaffende
Wirkungen entfalten.

Nunmehr kann man der Print-Ausgabe der FAZ vom 18.08.2015
unter der Überschrift „Mindestlohn freut Arbeiter im Osten“ lesen: »Vor allem
Geringqualifizierte bekommen nun deutlich mehr Geld. Das Gastgewerbe stellt
sogar mehr Personal ein.« So einen eindeutigen Befund kann man natürlich nur
zähneknirschend stehen lassen und deshalb schiebt man sogleich mit Sorgenfalten
gezeichneter Stirn hinterher: »Wird das so bleiben?« Trotzdem stellt man zuerst
einmal die Fakten dar: »Die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde
hat vielen Geringverdienern zu Jahresbeginn einen Lohnsprung beschert. Un- und
angelernte Arbeiter haben ihren Bruttoverdienst deutlich gesteigert, vor allem
in Ostdeutschland; in einigen Branchen legten die Löhne sogar um mehr als 10
Prozent zu. Verdienste, die schon zuvor über 8,50 Euro lagen, haben
demgegenüber kaum auf den Mindestlohn reagiert.« Und woher hat die FAZ diese
Zahlen? Von der Bundesbank, die in ihrem Monatsbericht für den August 2015 die
Befunde der vierteljährlichen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes
aufgearbeitet hat.

Die Ausführungen der Bundesbank finden sich in dem Beitrag Konjunktur
in Deutschland
und dort im Abschnitt „Beschäftigung und Arbeitsmarkt“ auf
den Seiten 54 ff. Dort kann man nachlesen:

»Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich im Frühjahr 2015 weiter
verbessert. Die Erwerbstätigkeit und die Zahl offener Stellen sind erneut
gestiegen, die Arbeitslosigkeit hat abgenommen. Die seit dem Jahresbeginn
auffallend kräftige Verringerung der Minijobs ist im Verbund mit der
vergleichsweise starken Expansion sozialversicherungspflichtiger Stellen in
einigen eher personalintensiven Dienstleistungssektoren wohl weitgehend als
Anpassungsreaktion der Unternehmen auf das Inkrafttreten des allgemeinen
gesetzlichen Mindestlohns zu interpretieren. Abgesehen von diesem
Umwandlungseffekt erscheinen die Auswirkungen der Mindestlohneinführung auf das
gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen im aktuell günstigen Konjunkturumfeld sehr
begrenzt.«

Noch in den zurückliegenden Wochen war der erkennbare
Rückgang der Zahl der Minijobber sofort (fehl)interpretiert worden im Sinne der
vorhergesagten zerstörerischen Wirkung auf die Beschäftigung. Allerdings hatte
ich beispielsweise bereits im April dieses Jahres in einer Expertise für die
rheinland-pfälzische Landesregierung (Sell, Stefan: 100 Tage
gesetzlicher Mindestlohn in Rheinland-Pfalz. Eine erste Bestandsaufnahme und
offene Fragen einer Beurteilung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
.
Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 16-2015. Remagen 2015) darauf
hingewiesen: »Hinsichtlich des für Januar 2015 ausgewiesenen
überdurchschnittlich ausgeprägten Rückgangs der Zahl der geringfügig
Beschäftigte … kann man zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls von einem
„Wegfall“ von Arbeitsplätzen sprechen. Denn wir wissen derzeit schlichtweg
nicht, ob die Stellen ersatzlos gestrichen wurden oder ob es auf der
betrieblichen Ebene nicht Substitutionsprozesse gegeben hat, beispielsweise ein
„Upgrading“ bisher auf geringfügiger Basis Beschäftigter in den Bereich der
„normalen“, also sozialversicherungspflichtigen Teil- oder gar Vollzeit.«
(S.3). Und weiter: »… es kann und wird in einem bislang allerdings noch nicht
bestimmbaren Umfang zu einer Verschiebung von der bisherigen geringfügigen in
den teilzeitigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsbereich gekommen
sein oder aber eine Aufstockung der Arbeitszeit bei anderen in den Unternehmen
Beschäftigten bei Wegfall des Minijobs.« Vor dem Hintergrund der seit längerem
insgesamt positiven Verfasstheit des deutschen Arbeitsmarktes »kann ein Teil
der jetzt ausgewiesenen Rückgange bei den ausschließlich geringfügig
Beschäftigten auch damit zusammen hängen, dass Menschen, die bislang
unfreiwillig auf Minijobs verwiesen waren, weil sie eigentlich mehr und
„normal“ arbeiten wollen, die sich verbessernde Beschäftigungssituation nutzen,
um in „normale“, also sozialversicherungspflichtige Teilzeit- oder gar
Vollzeitbeschäftigung zu wechseln und die individuelle Arbeitsmarktlage damit
deutlich zu verbessern.« (S. 4)

Die Abbildung zur Arbeitsmarktentwicklung (Quelle: Bundesbank
Monatsbericht August 2015
, S. 55) verdeutlich auf einen Blick die insgesamt
positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt in den zurückliegenden
Jahren. Hinsichtlich der hier interessierenden Mindestlohn-Thematik fördert die
Bundesbank aus der Statistik einige interessante Aspekte ans Tageslicht, vor
allem hinsichtlich der bereits angesprochenen Minijobs, deren Rückgang von den
Mindestlohn-Kritikern als „Beleg“ für die arbeitsplatzzerstörende Wirkung der
staatlichen Lohnuntergrenze angeführt wird. Da kommt man mit den nunmehr
vorliegenden Daten zu ganz anderen Ergebnissen, die bereits frühzeitig – siehe
das Zitat aus meiner Expertise zu einem Zeitpunkt, zu dem diese Zahlen noch
nicht vorlagen – als wahrscheinliches Szenario in den Raum gestellt wurde:

»Seit dem Jahreswechsel nimmt der Umfang der
sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit gerade in denjenigen
Dienstleistungsbranchen recht stark zu, in denen ein überdurchschnittlicher
Anteil des Personalbestandes geringfügig beschäftigt ist. So war im Handel, im
Gastgewerbe, bei Verkehr und Lagerei sowie im Sektor Sonstige Dienstleister der
Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung während der letzten sechs
Monate, für die Daten vorliegen und in denen Beschäftigungseffekte durch die
Mindestlohneinführung zu erwarten sind, in saisonbereinigter Rechnung mehr als
doppelt so hoch wie in vergleichbaren Perioden der letzten zwei Jahre. Zwischen
November 2014 und Mai 2015 wurden in diesen Branchen mehr als 60 000 Stellen
zusätzlich zum bisherigen Aufwärtstrend geschaffen. In diesem Zeitraum kam es in
allen Wirtschaftszweigen zusammengenommen zu einem Abbau von über 140 000
Minijobs … In den betrachteten Wirtschaftsbereichen ist … etwa die Hälfte
aller geringfügig Beschäftigten angestellt. Deshalb legen die Ergebnisse die
Schlussfolgerung nahe, dass eine Umwandlung oder Zusammenfassung in
sozialversicherungspflichtige Stellen als Reaktion auf die Einführung des allgemeinen
Mindestlohns stattgefunden hat.«

Anreize für eine solche Umwandlung sieht die Bundesbank auch
in dadurch realisierbaren Lohnnebenkosten. Das sieht dann so aus:

»Bei gleichem Brutto-Stundenlohn fallen für den Arbeitgeber
bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur 20,7% Sozialversicherungsbeiträge
an, im Fall von Minijobbern inklusive Pauschalsteuern immerhin 30,9%. Da die geringfügig
Beschäftigten selbst allenfalls geringe Abgaben zahlen, konnten die Unternehmen
bislang für die hier höheren Abgaben zum Teil durch niedrigere Bruttolöhne
kompensiert werden. Für besonders niedrige Löhne besteht diese Möglichkeit
durch den Mindestlohn nicht mehr.«

Auf den S. 58-59 ihres Monatsberichts vertieft die
Bundesbank dann ihre Auseinandersetzung mit dem Mindestlohn in einem Exkurs: „Erste
Anhaltspunkte zur Wirkung des Mindestlohns auf den Verdienstanstieg“, dort auch
mit einer differenzierten Auseinandersetzung mit einzelnen
„mindestlohnrelevanten“ Branchen.

»Die Brutto-Stundenvergütungen (ohne Sonderzahlungen) der
un- und angelernten Arbeitnehmer in Ostdeutschland stiegen im Winter 2015 mit
9,3% beziehungsweise 6,6% etwa dreimal beziehungsweise doppelt so stark wie in
den oberen beiden Leistungsgruppen … In Branchen, die überwiegend niedrig vergüten,
ist im ersten Vierteljahr 2015 gleichfalls ein auffälliger Anstieg zu
verzeichnen. Dies gilt wieder insbesondere für die Stundenverdienste von
Vollzeitbeschäftigten im östlichen Bundesgebiet. In Westdeutschland ist ein
herausgehobener Anstieg nur in einigen Branchen wie der Beherbergung, der
Textilherstellung und der Nahrungsmittelindustrie zu beobachten … In Branchen
mit geringer Tarifbindung wie der ostdeutschen Gastronomie und dem Wach- und
Sicherheitsgewerbe stiegen die Verdienste im Winterquartal 2015 mit
zweistelligen Zuwachsraten gegenüber dem Vorjahr ebenfalls sehr kräftig. Zudem
sind bereits in den Vorperioden die Tarife vergleichsweise stark angehoben
worden, was auf Vorzieheffekte des flächendeckenden Mindestlohns hindeutet. In
den sehr gering tarifgebundenen Wirtschafts- zweigen Heime und Sozialwesen kam
es im Winter 2015 ebenfalls zu einem spürbaren Verdienstschub.«

 Selbst die FAZ legt in ihrem Artikel „Mindestlohn freut Arbeiter im Osten“ noch einen drauf:

»Vor allem das Gastgewerbe hatte vor der Einführung des
Mindestlohns vehement gewarnt, die höheren Lohnkosten würden zu einem starken
Personalabbau führen. Umso auffälliger ist aber, was der Branchenverband Dehoga
am Montag verkündete: Die Geschäfte der Gastronomen und Hoteliers seien im
ersten Halbjahr 2015 gut gelaufen, im Durchschnitt seien die Umsätze um 4,3
Prozent gestiegen. Damit nicht genug: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe habe ein „Allzeithoch“ erreicht, so der
Verband.« Und weiter mit Daten der Bundesagentur für Arbeit: »Für Mai 2015 weist diese 986 600 Beschäftigte im Gastgewerbe aus. Das waren 5,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Im Osten hat sich die Zahl, trotz der besonders starken Lohnkostensteigerung, sogar um 6,1 Prozent erhöht. Eine Erklärung könnte sein, dass die Branche Minijobs in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt hat.«

Das hört sich nicht wirklich nach einem Jobkiller an.
 Vor dem Hintergrund der nun vorliegenden Daten kommt die
Bundesbank zu folgendem Fazit:

»Insgesamt deuten die Ergebnisse der Vierteljährlichen
Verdiensterhebung darauf hin, dass die Einführung des Mindestlohns die Lohnstruktur
stark beeinflusst hat. Besonders betroffen waren Geringqualifizierte und
Beschäftigte in niedrig vergütenden Wirtschaftszweigen in den neuen Bundesländern
sowie vermutlich die geringfügig Beschäftigten in ganz Deutschland … Der vom
Mindestlohn in diesen Bereichen am unteren Ende der Entgeltverteilung ausgelöste
Lohnzuwachs ist so stark, dass er sich auch in den Durchschnittsvergütungen niederschlägt.«

Einerseits eine massive Kritik an der abschlagsfreien „Rente ab 63“ und andererseits eine höchstrichterlich bestätigte Zwangsverrentung ab 63, die dazu führt, dass die zumeist armen Schlucker lebenslang noch ärmer bleiben werden

Man muss sich das mal klar machen: Da nehmen viele Menschen, die 45 Beitragsjahre nachweisen können, derzeit die von der Bundesregierung geschaffene abschlagsfreie „Rente ab 63“ in Anspruch. Und das wird an vielen Stellen bitter beklagt, ein „Aderlass“ für die deutsche Wirtschaft sei das, eine zusätzliche „Besserstellung“ der „glücklichsten“ Rentner-Generation, die es bislang gab und die es so nicht wieder geben wird. Gleichzeitig wird aber der Pfad in Richtung auf die „Rente ab 67“ keineswegs grundsätzlich verlassen, sondern die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters schreitet weiter voran, so dass die 67 für den Geburtsjahrgang 1964 gelten werden. Und man beklagt von interessierter Seite, dass die vorübergehende Ermöglichung einer abschlagsfreien Rente bereits ab dem 63. Lebensjahr – unter bestimmten, restriktiven Voraussetzungen – die beobachtbare Verlängerung des tatsächlichen Renteneintrittsalters nach oben nunmehr aufhält und bei den Arbeitnehmern falsche Erwartungen geweckt werden. Das gesetzliche Renteneintrittsalter gewinnt seine besondere Bedeutung dadurch, dass es auch die Grenze definiert, deren Unterschreitung beim Renteneintritt, der weiterhin auch vor dieser Grenze möglich ist, zu teilweise erheblichen lebenslangen Abschlägen bei den ausgezahlten Renten führt. Insofern ist es ja auch verständlich, dass viele Arbeitnehmer versuchen müssen, so lange wie nur irgendwie möglich durchzuhalten, damit sie dem Damoklesschwert der Abschläge von den zugleich im Sinkflug befindlichen Renten vor allem seit der Rentenreform der rot-grünen Bundesregierung Anfang des neuen Jahrtausends zu entgehen. Wenn dann die Bundesregierung eine Option anbietet, auch ohne Abschläge in den Rentenbezug zu wechseln, dann darf man sich nicht wirklich wundern, wenn das auch viele machen, die die Voraussetzungen erfüllen (vgl. dazu auch den Beitrag Und tschüss!? Zur Inanspruchnahme der „Rente ab 63“ und ihren Arbeitsmarktauswirkungen vom 7. August 2015).

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Was passieren kann, wenn man die Zielgröße, permanent ein „überdurchschnittlicher Amazon-Roboter“ zu sein, nicht erreicht. Mal wieder: Inside Amazon

Amazon mal wieder. Wir reden hier über eine – von oben betrachtet – große „Erfolgsstory“: Mehr als 150.000 Mitarbeiter hat das Unternehmen mittlerweile, der Umsatz kratzt an der 100-Milliarden-Dollar-Grenze. Während in Deutschland immer noch eine überschaubare Gruppe von Aktivisten innerhalb der Belegschaft versucht, den Konzern daran zu erinnern, dass nicht nur betriebliche Mitbestimmung, sondern auch Tarifverträge bei uns eigentlich normal sein sollten, damit aber – trotz mehrfacher Streikaktionen – bislang wenig bis gar keinen Erfolg haben, werden nun wieder die Arbeitsbedingungen bei Amazon in den Fokus der Berichterstattung gerückt. Allerdings diesmal aus dem Mutterland des Konzerns, also den USA, kommend. Die New York Times berichtet über höchst fragwürdige Arbeitsbedingungen in dem Artikel Inside Amazon: Wrestling Big Ideas in a Bruising Workplace: The company is conducting an experiment in how far it can push white-collar workers to get them to achieve its ever-expanding ambitions:
Man kann das auch so auf den Punkt bringen: Katastrophale Arbeitsbedingungen bei Amazon. In diesem Artikel des österreichischen Standard werden einzelne Fälle zitiert, die man dem Originalartikel der New York Times entnehmen kann. Wie so oft bei diesen amerikanischen Unternehmen geht es um Leistungsbewertungen, um die „Performance“ der Beschäftigten.

Hier drei Beispiele aus dem Artikel:

»So wird … etwa die Geschichte einer Mitarbeiterin des Kindle-Teams erzählt, die ihre Überstunden und Wochenendeinsätze reduzieren musste, da ihr Vater an Krebs erkrankt war – was umgehend zu einer schlechteren Bewertung ihrer Performance geführt habe. Der Wechsel auf einen anderen Posten, bei dem, nicht wie sonst bei Amazon üblich, unzählige Überstunden erwartet werden, wurde abgelehnt. Stattdessen bezeichnete sie ihr direkter Vorgesetzter als „ein Problem“. Sie entschloss sich daraufhin – als ihr Vater bereits im Sterben lag –, eine Auszeit zu nehmen und nicht mehr zu Amazon zurückzukehren.
Eine andere Mitarbeiterin erzählt davon, wie sie nach einer Behandlung wegen Schilddrüsenkrebs an ihren Arbeitsplatz zurückkehrte und ihr umgehend erklärt wurde, dass sie zu langsam sei und man ohne sie viel mehr erreicht habe. Auch sonst gibt es mehrere Berichte von Mitarbeiterinnen, die mit schlechten Bewertungen auf die interne Abschussliste gesetzt wurden, nachdem sie an Krebs erkrankt waren.
Eine weitere Mitarbeiterin wurde angeblich direkt am Tag nach einer Fehlgeburt dazu gezwungen, eine Geschäftsreise anzutreten, weil „die Arbeit trotzdem erledigt werden müsse“, wie ihr ihr Vorgesetzter mitteilte. Dies verbunden mit dem Hinweis, dass Amazon möglicherweise nicht der richtige Arbeitsplatz sei, wenn sie gerade eine Familie gründen wolle.«

Der Artikel der „New York Times“ hat umgehend erhitzte Diskussionen in der US-Tech-Branche ausgelöst. Während sich einige über diese Zustände empört zeigen, wollen andere darin kein Problem erkennen.

Auch der Big Boss von Amazon hat sich zu Wort gemeldet und seine Reaktion auf den NYT-Artikel wird so zitiert:

»Unterdessen hat Amazon-Chef Jeff Bezos mit einem internen Memo auf den Artikel reagiert. Der Artikel beschreibe nicht jenes Amazon, das er kenne. Eine solche Missbrauchskultur würde von ihm nicht akzeptiert. Insofern bitte er alle Mitarbeiter, entsprechende Vorfälle zu melden, falls sie tatsächlich vorkommen sollten.«

Aber die Diskussion bleibt nicht auf die USA beschränkt: Auch deutsche Amazon-Mitarbeiter berichten von Schikane, so die Süddeutsche Zeitung. Darin beispielsweise:

»Amazon hat auch in Deutschland keinen guten Ruf. So erstellt die Firma in ihren Versandzentren sogenannte Inaktivitätsprotokolle. In einem dieser Protokolle aus dem Jahr 2014, das der SZ vorliegt, wird einem Mitarbeiter vorgeworfen, sich „von 07.27 bis 07.36 Uhr unterhalten“ zu haben. Stefanie Nutzenberger, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Verdi, sagte, das System Amazon bestehe auch hierzulande aus „Arbeitshetze und Druck“. Davon zeugten extrem hohe Krankenquoten von 20 Prozent und mehr.«

Vor dem Hintergrund der zitierten angeblichen Reaktion von Jeff Bezos interessant dieser Passus: »Nach Aussagen von Mitarbeitern in den USA handelt es sich bei den Schikanen nicht um Auswüchse, vielmehr soll Firmengründer Jeff Bezos den rüden Umgang persönlich angeordnet haben. Er wird mit den Worten zitiert, zu viel Harmonie im Betrieb schade dem wirtschaftlichen Erfolg, weil selbst offensichtliche Fehlentscheidungen aus falsch verstandener Rücksichtnahme nicht beanstandet würden.«

Grundsätzlich ist es schwierig, jenseits der veröffentlichten Einzelfälle – wobei hier darauf hinzuweisen wäre, dass für den NYT-Artikel mehr als 100 ehemaligen und gegenwärtige Amazon-Beschäftigte ausführlich interviewt worden sind – eine Gesamtbewertung vorzunehmen dergestalt, dass es sich hier um ein Amazon-spezifisches Problem handelt oder nicht vielmehr um ein prominentes Abbild einer allgemeinen Unkultur in vielen Unternehmen: »Die Aussagen der Mitarbeiter geben einen Einblick in eine extreme Firmenkultur. Amazon steht dabei nicht stellvertretend für andere junge Internetfirmen, die eher mit bunten Büros und Firmenchefs in T-Shirt und Turnschuhen von sich reden machen. Allerdings sind harte Arbeit und ständige Erreichbarkeit auch in vielen Unternehmen im Silicon Valley üblich.«

Wie dem auch sei – der Artikel in der New York Times hat eine Welle ausgelöst auch in anderen Ländern. So berichtet der „Guardian“ aus Großbritannien unter der Überschrift Amazon ‚regime‘ making British staff physically and mentally ill, says union: »Employees at the e-commerce giant’s distribution centres across the UK are under pressure to be an “above-average Amazon robot”, the GMB’s lead officer for Amazon, Elly Baker, told the Times.«

Und Ella Baker von der Gewerkschaft wird weiter mit diesen Worten zitiert über die Arbeit bei Amazon:

“It’s hard, physical work but the constant stress of being monitored and never being able to drop below a certain level of performance is harsh. You can’t be a normal person. You have to be an above-average Amazon robot all the time.”

Auch wenn man davon ausgehen muss, dass die krasse Firmen“kultur“ bei Amazon keineswegs eine Singularität darstellt, sondern vielmehr regelmäßig gerade bei angelsächsischen Unternehmen beobachtet werden kann – die enorme kritische Resonanz auf entsprechende Berichte aus der Amazon-Welt ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass dieses Unternehmen ansonsten auch nach außen, gegenüber Konkurrenten, Zulieferern und ganzen Branchen eine absolut zerstörerische Strategie verfolgt, um auf dem Weg der monopolistischen Durchdringung fortzuschreiten. Wer so agiert, der verdient eine besondere Beobachtung und Kritik.

In diesem Blog wurde mehrfach über das Unternehmen Amazon berichtet, beispielsweise der Beitrag Die gnadenlose Effizienzmaschine hinter Amazon wird gefeiert und beklagt. Und in Polen spürt man die handfesten Folgen, wenn man ein kleines Rädchen in der großen Maschine ist vom 18. Juli 2015 oder Amazon mal wieder. Ab in den Osten und zurück mit dem Paketdienst vom 10. August 2014. Es ist eine plausible Annahme, dass sich das mit dem Berichterstattungsbedarf vorerst nicht ändern wird.