Im Windschatten des schuldenfinanzierten Sondervermögens soll auch was für Kinder und Bildung abfallen, fordern die einen. Und wie ist das mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)?

Es ist jetzt nicht wirklich überraschend, dass zahlreiche Interessengruppen die Hand heben und auch was bekommen möchten aus dem schuldenfinanzierten Topf für Investitionen, den man noch kurz vor dem Start der neuen Bundesregierung mit der alten Bundestagsmehrheit und mit Zustimmung der Bundesländer auf den Weg gebracht hat. »Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung«, so die Jubelmeldung der Bundesregierung unter der Überschrift Investitionsoffensive für das ganze Land. Wir sprechen hier über ein „Sondervermögen“ von über 500 Milliarden Euro.1 Eine gewaltige Summe, die natürlich vielfältige Begehrlichkeiten weckt.

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Die pflegenden Angehörigen und das Geld. Eine Studie hat sich mit dem monetären Wert ihrer Leistungen beschäftigt

Immer wieder tauchen (durchaus problematische, mindestens aber ambivalente) Charakterisierungen wie „der größte Pflegedienst der Nation“ auf,1 wenn es um die pflegenden Angehörigen geht (in neuer Terminologie wird von „pflegenden An- und Zugehörigen“ gesprochen). Manche sprechen auch von der größten „Billig-Variante“ der Versorgung und Betreuung – (nur etwas) zurückhaltender ausgedrückt kann man von der „kostengünstigsten“ Variante der Langzeitpflege und -betreuung sprechen. Aber das auch nur aus der Perspektive der sogenannten „Kostenträger“, die ansonsten die Pflege, die von Professionellen und Hilfskräften erwerbsförmig geleistet wird, zumindest anteilig aus ihren Kassen vergüten (müssen). Für die Betroffenen selbst kann sich das oftmals ins Gegenteil verkehren, wenn man sich die Folgen von teilweise jahrelanger Sorge-Arbeit anschaut.

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Busfahrer, die echt alt aussehen – das hat Folgen (nicht nur) für die (dringend notwendige) Verkehrswende

Es ist ja nicht so, als wenn nicht gleichsam pausenlos darauf hingewiesen wird, was auf uns zukommt in den kommenden Jahren (genau genommen hat das schon seit einiger Zeit an Fahrt aufgenommen), wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen: »Ob Bus- und Lkw-Fahrer, Gärtner oder Maurer: Der Fachkräftemangel in vielen Berufen in Deutschland dürfte sich mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Babyboomer-Generation noch verschärfen«, so beispielsweise diese Meldung aus dem Januar 2025: Wenn die Babyboomer in Rente gehen, wird es eng. »Besonders betroffen sind unterschiedliche Berufe im Bereich Verkehr: So waren etwa 44 Prozent der Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und Straßenbahnen 2023 mindestens 55 Jahre alt. Auch rund 40 Prozent der Berufskraftfahrer im Gütertransport sind mindestens 55 Jahre alt. Unter den Straßen- und Tunnelwärtern – die etwa für Verkehrssicherheit, Winterdienst und die Instandhaltung von Straßen sorgen – gehört ein Drittel zur Altersgruppe 55plus.«

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