Das kann weg!? Vollsanktionierte Hartz IV-Empfänger, ein Bestätigungsstempel vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen für 100-Prozent-Sanktionen und das Warten auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Thema Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger ist ein Dauerbrenner in der Debatte über die Ausgestaltung der – eben nicht-bedingungslosen – Grundsicherung nach SGB II. Während für die einen die Sanktionierung, also der in Prozentsätzen gestufte Entzug eines Teils der Hartz IV-Leistungen oder der gesamten Geldleistungen aufgrund von Pflichtverletzungen des Leistungsbeziehers, eine notwendige Maßnahme darstellt, um die Mitwirkung des Hilfeempfängers sicherzustellen (oder eben die Nicht-Mitwirkung zu bestrafen), laufen seit Jahren Betroffene und zahlreiche Organisationen Sturm gegen die Absenkung dessen, was das „sozio-kulturelle Existenzminimum“ eines Menschen sicherstellen soll. Und schon vor Jahren ist die Grundsatzfrage, ob Sanktionen an sich gegen das Verfassungsrecht verstoßen, per anfangs zurückgewiesener, dann doch in einem erneuten Anlauf angenommener Richtervorlage seitens des Sozialgerichts Gotha dem höchsten Gericht unseres Landes, also dem Bundesverfassungsgericht, vorgelegt worden.

Das laufende Jahr wurde mit einer großen Anhörung zum Thema Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht eröffnet: Am 15. Januar 2019 hat diese in Karlsruhe stattgefunden – mit einem umfangreichen Fragenkatalog des Gerichts (vgl. dazu Verhandlungsgliederung in Sachen „Sanktionen im SGB II“). Und seitdem ist wieder Stille eingekehrt – seit 2016 warten wir nun auf die ausstehende Entscheidung des hohen Gerichts zu dieser im wahrsten Sinne des Wortes existenziellen Frage.

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Rechnen als Problemfall der Bildungspolitik. Der Lehrermangel wird in den kommenden zehn Jahren noch größer als bislang schon erwartet

Die Klage über mangelhafte Mathematik-Kenntnisse der Schüler und Studenten füllt Regalwände. Und tatsächlich tun sich viele schwer mit der Zahlenkunde – und damit sind hier weniger esoterische Ansätze wie Differential- und Integralrechnung gemeint, sondern beispielsweise (scheinbar) simples Prozentrechnen. Dafür kann und wird es viele Gründe geben. So fehlen einigen möglicherweise die erforderlichen synaptischen Verbindungen im Gehirn (das wären dann die Nicht-Zahlen-Menschen, denen man auch nicht mit zwei persönlichen Mathe-Assistenten weiterhelfen kann). Anderen wird der Mathematik-Unterricht in der Schule den Rest gegeben haben, da hätte man vielleicht noch was machen können mit einem besseren Unterricht. Andere wiederum scheitern an der ganz eigenen Logik vieler Mathematiker, was in diesem Bonmot über die nach Disziplinen divergierenden Sichtweisen auf die Welt angeleuchtet wird:

Ein leerer Bus kommt an eine Haltestelle, 10 Fahrgäste steigen ein. An der nächsten Station steigen 11 Fahrgäste aus.
Biologe: „Die Fahrgäste haben sich vermehrt.“
Physiker: „10 Prozent Messtoleranz sind immer drin.“
Mathematiker: „Wenn jetzt einer einsteigt, ist der Bus leer.“
(unbekannter Verfasser)

Allerdings sollte man gesichert davon ausgehen können, dass in den Ministerien durchaus Menschen sitzen, die beispielsweise berechnen können, wie viele Kinder in die Schulen unseres Landes kommen (werden). Der naive Bürger wird davon ausgehen, dass man abzüglich eines überschaubaren Verlustes damit rechnen muss, dass in etwa sechs Jahren nach der Geburt eines Menschen dieser eingeschult werden wird. Man könnte also die entsprechenden Geburtenzahlen, die uns ja selbst einschließlich der in Babyklappen abgegebenen Neugeborenen vorliegen, irgendwie hochrechnen. Und das man das sicher macht, davon geht der Bürger aus, denn der Staat, der eine Schulpflicht installiert hat, muss ja wissen, wie viele Stühle und Tische er in den Grundschulen braucht. Und wie viele Lehrkräfte, um die kleinen Racker in die Bildungsrepublik Deutschland aufzunehmen.

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Ein Erste-Hilfe-Kurs oder ein Integrationskurs dient der „Freizeitgestaltung“. Da kommt jetzt die Umsatzsteuer oben drauf. Aus den niederen Niederungen des Steuerrechts

Generell gilt ja bekanntlich die Lebensweisheit: Achten Sie auf das Kleingedruckte. Und wir kennen aus dem Alltag zugleich: Das liest kaum jemand. Und grundsätzlich ist das mit den vielen kleinteiligen Regelungen in Gesetzen – vor allem, wenn sie sozialpolitisch relevante oder bzw. hier und steuerrechtliche Aspekte betreffen – auch so. Man sieht selbst als geübter Leser den Wald vor lauter Verweisungsbäumen nicht mehr.

Und nun bekommen wir erneut ein Beispiel dafür serviert. Das bezieht sich auf den in Sonntagsreden vielbeschworenen Aspekt der Weiterbildung, der ja die Zukunft gehören soll, in Verbindung mit der aus Sicht des Staates „schönsten“ Steuerart, also der Umsatzsteuer, umgangssprachlich Mehrwertsteuer. „Schön“ deshalb, weil die Einnahmen aus dieser Steuer bei jedem Verkauf am Ende anfallen und abgeführt werden müssen. Selbst Schwarzarbeiter bekommt man am Ende zumindest umsatzsteuermäßig wieder eingefangen, wenn sie ihre Einnahmen in den normalen Wirtschaftskreislauf einspeisen. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer sprudeln kräftig.

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Digitalisierung im Gesundheitswesen: Zu den Nebenwirkungen ihrer Daten fragen Sie – wen? Wenn Hilfesuchende im Internet vermarktet werden

In dieser Zeit könnte man sein Leben verbringen mit den Tagungen und Kongressen, auf denen uns die (angeblichen) Segnungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen angepriesen werden. Die modernen Technologien werden das Gesundheitswesen – endlich – effizienter und effektiver machen. Mit modernen Technologien sind hier aber nicht die wirklich hilfreichen Innovationen beispielsweise in der Medizintechnik gemeint wie OP-Roboter, die beim Eingriff weniger zittern als der humanoide Chirurg. Sondern unter dem Allesbegriff Digitalisierung geht es vor allem um den Zugriff auf die zahlreichen Daten und deren Verwertung.

Nun kann man viele auf dem Papier gute Argumente finden, warum eine einheitliche Patientenakte, auf der dann mal alles, was die Krankheitsbiografie des einzelnen Menschen hergibt, abgespeichert und abrufbar ist, durchaus Vorteile haben kann. Wenn man dann noch die Krankheitsbiografie verknüpfen könnte gewissermaßen mit ihrem Spiegelbild, also der Gesundheitsbiografie in Form zahlreicher Daten über entsprechende Aktivitäten, was den Kern der grassierenden „Gesundheits- und Fitness-Apps“ darstellt, dann würden sich ganz wunderbare Welten der Erkenntnis offensichtlich. Und ganz neue Dimensionen der Vermarktung dieses Wissens, was heutzutage mit Hilfe von Big Data-Technologien auch ohne weiteres machbar wäre.

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Das bislang sozialhilferechtlich geöffnete Portemonnaie der Kinder für die Pflegekosten der Eltern als Objekt politischen Handelns: Das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ und seine Einordnung auf der weiterhin unübersichtlichen Baustelle der Pflegefinanzierung

Das die Eltern für ihre Kinder aufzukommen haben, ist bekannt und von immer vorhandenen Ausnahmefällen abgesehen auch als selbstverständlich akzeptiert. Dass die Unterhaltsverpflichtung aber keine Einbahnstraße ist, stößt dann, wenn es ernst wird, nicht selten auf Erstaunen und auch Verärgerung, weil viele damit nicht gerechnet haben. Und dass sich der Staat, genauer: der Träger der Sozialhilfe, von ihm (vor)finanzierte Leistungen bei den Kindern, die nach den amtlichen Definition als leistungsfähig eingestuft werden, wieder zurückholt bzw. das mehr oder weniger intensiv versucht, ist in Zeiten einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen in Kombination mit einem erheblichen Anteil an selbst zu finanzierenden Pflegekosten beispielsweise bei einer Heimunterbringung naturgemäß eine sichere Quelle für eine wachsende Zahl an Fällen, wo die Kinder in die Finanzierungspflicht genommen werden.

Im Netz hat sich über die Jahre eine Vielzahl an mehr oder weniger seriösen Ratgebern etabliert, wo Menschen, die ein entsprechendes Schreiben eines Sozialamtes bekommen, nachlesen können, was möglicherweise auf sie zukommen wird – bis hin zu Elternunterhalts-Rechnern, mit deren Hilfe man berechnen können soll, wie hoch die monatliche Rechnung ausfallen wird.

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