Zustimmung bleibt, Widerspruch wird abgelehnt. Anmerkungen zu der im Bundestag gescheiterten Umkehr der Entscheidungsarchitektur bei Organspenden

Das war heute auch für die Parlamentarier im Deutschen Bundestag ein besonderer Tag. Was man beispielsweise daran festmachen kann, dass sie abstimmen durften, ohne dem ansonsten üblichen Fraktionszwang zu unterliegen. Also so, wie es eigentlich im Artikel 38 des Grundgesetzes auch vorgesehen ist, denn dort heißt es im Absatz 1: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Und heute ging es durchaus im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod, um eine existenzielle Frage. Auf der Tagesordnung stand die Frage einer Neuregelung der Organspende in Deutschland. Technisch ausgedrückt ging es um den Vorstoß einiger Abgeordneter, statt der bisherigen Entscheidungsregelung eine Widerspruchsregelung einzuführen. Ganz vereinfacht gesagt musste darüber entschieden werden, ob man nicht mehr wie bislang aktiv seine Bereitschaft zur Organspende erklären und bestenfalls über einen Spenderausweis auch dokumentieren muss, sondern alle erst einmal per definitionem Spender sind – und wenn sie das nicht sein wollen, dann müssen sie dem aktiv widersprechen.

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Neue Wege für pflegende Angehörige, die ihren Beruf aufgeben müssen: Eine Anstellung beim Bundesland und eine Bezahlung bis 1.700 Euro netto pro Monat. In Österreich.

Hin und wieder, vor allem aber in politischen Sonntagsreden, wird in der deutschen Pflege-Diskussion bei aller Dringlichkeit, über die Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste zu sprechen, darauf hingewiesen, dass mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden – und darunter sind viele, die ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt und betreut werden. Hier haben wir den größten und bedeutsamsten Pflegedienst der Nation – und würde auch nur ein spürbarer Teil dieser Menschen die Entscheidung treffen, den pflegebedürftigen Angehörigen in ein Heim geben zu wollen (oder zu müssen), dann würde das deutsche Pflegesystem innerhalb von Minuten kollabieren (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Das Pflegesystem würde in Stunden kollabieren, wenn … Pflegende Angehörige zwischen großer Politik und institutionalisierter Pflege vom 21. Oktober 2017 sowie zu den Auswirkungen auf die, das machen, den Beitrag Aus den Tiefen und Untiefen des größten Pflegedienstes in Deutschland: Pflegende Angehörige. Und das, was die tun, kann krank und arm machen, der hier am 27. September 2015 veröffentlicht wurde).

In Österreich werden sogar 84 Prozent der Pflegebedürftige zu Hause versorgt, fast die Hälfte von ihnen ausschließlich von den Angehörigen. Wie in Deutschland sprechen wir hier von einer richtig großen Gruppe: Rund 947.000 Menschen, die in irgendeiner Form mit der Pflege von Angehörigen oder Bekannten betraut sind, werden für Österreich genannt. Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Pflegende Angehörige als größter Pflegedienst der Nation – auch in Österreich. Eine Studie hat genauer hingeschaut vom 19. August 2018.

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Wenn das Personal doppelt fehlt. Beispiel Bremen: Da gab es 2019 von der Heimaufsicht nur zwei Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen

Dass in vielen Pflegeheimen Personal fehlt, ist ein leider seit Jahren immer wieder vorgetragener Missstand in unserem Pflegesystem. Teilweise müssen Aufnahmestopps für Pflegeheime verhängt werden, weil das erforderliche Personal schlichtweg nicht da ist. Und der allgegenwärtige Personalmangel wirkt auch an anderer Stelle, beispielsweise bei der Heimaufsicht.

»Immer öfter wird von Mängeln in verschiedenen Pflegeheimen berichtet, allerdings ist auch die Lage in der Heimaufsicht extrem schwierig: Im vergangenen Jahr wurden nur zwei Regelprüfungen durchgeführt«, berichtet Lisa-Maria Röhling in ihrem Artikel Kaum Kontrollen in Bremer Pflegeeinrichtungen. Und es kommt noch dicker: »Die Bremer Heimaufsicht, die für die Qualitätskontrolle von Pflege- und Behinderteneinrichtungen zuständig ist, hat in den vergangenen Jahren nahezu alle Regelprüfungen ausgelassen.«

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Die „Grundrente“ steht angeblich kurz vor der gesetzgeberischen Finalisierung. Aber die „unbürokratische“ Einkommensprüfung wird nicht wie geplant funktionieren können

Was war das für ein medial mit großer punktueller Aufmerksamkeit begleitetes, aber zugleich parteipolitisch durchaus reales High Noon-Spektakel um die „Grundrente“ im nunmehr vergangenen Jahr, das mit dem Koalitionsbeschluss vom 10.11.2019 sein vorläufiges Ende gefunden hat. Die „Grundrente“, so die Botschaft, wird kommen, so die Botschaft des von zwei echten und einer damals vorübergehenden Parteivorsitzenden verkündet wurde. »Während die einen offensichtlich erleichtert sind, dass man bei der seit mehreren Jahren auf Eis liegenden „Grundrente“ nunmehr einen Kompromiss in der Koalition hinbekommen hat (weil man in Wirklichkeit vor dem Hintergrund der medialen Show-down-Inszenierung ein sich selbst erfüllendes Auseinanderfallen des fragilen Regierungsbündnisses befürchten musste), versuchen die anderen hingegen durchaus ehrenvoll und zugleich angesichts der Komplexität der gefundenen Lösung auch verzweifelt bemüht, dem Bürger halbwegs verständlich rüberzubringen, wer wann was (nicht) bekommen könnte und wenn ja, wie viel«, so der Anfang eines Beitrags zu dem Kompromiss, der hier unter der Überschrift Man ist guter Hoffnung: Die Finanzierung der „Grundrente“ aus einer derzeit noch nicht vorhandenen, aber in Aussicht gestellten Finanztransaktionssteuer, die zugleich woanders landen wird, als ursprünglich geplant am 12. November 2019 veröffentlicht wurde.

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Aus den Tiefen und Untiefen der Bedürftigkeit: Ein Jobcenter verliert einen Prozess gegen eine wohnungs- und mittellose Frau. Und immer wieder wird Hartz IV verengt auf (registrierte) Arbeitslose

Permanent geistert das Schlossgespenst einer „zu locker“ gewährten und „zu großzügig“ dotierten Sozialhilfe durch die Medien und manche Politiker greifen die damit verbundenen Bilder und Vorurteile gerne auf, um große Teile der Bevölkerung in Stellung zu bringen gegen den (angeblichen oder tatsächlichen) „Missbrauch“, der da mit den von der Allgemeinheit finanzierten Sozialleistungen betrieben wird. Der große Resonanzboden erklärt sich auch durch die Vorgabe, dass Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (Hartz IV) nur diejenigen bekommen (sollen), die „bedürftig“ sind und dann auch nur, wenn sie zugleich alles tun, um diesen Zustand zu beenden.

Und eine offensichtlich besonders erschreckende Vorstellung scheint für einige zu sein, wenn sich das Schlossgespenst zu einer sogar „bedingungslos“ gewährten Leistung auswächst (zugleich projizieren andere regelrechte Heilserwartungen in ein immer wieder in den Raum gestelltes „bedingungsloses Grundeinkommen“). Aber davon sind wir – das kann man begrüßen oder beklagen – weit weg. Denn gerade die Sozialhilfeleistung des SGB II, umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet, ist eine „bedürftigkeitsabhängige“ Sozialleistung und damit weit entfernt von einer Bedingungslosigkeit der Leistungsgewährung.

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