Beim Jobcenter raus, bei der Arbeitsagentur rein? Taschenspielertricks im haushaltspolitischen Verschiebebahnhof. Auf Kosten junger Menschen und mit einer absurden Verkomplizierung komplizierter Strukturen

Die älteren Semester werden sich an die vielen und in der jeweiligen Tagespolitik überaus beliebten haushalterischen Verschiebebahnhöfe zwischen Steuer- und Beitragstöpfen in den 1990er Jahren und danach erinnern. Ein munteres, kurzfristig die potemkinschen Zahlenfassaden aufhübschendes Hin- und Herschieben, wer denn die Rechnung zu begleichen hat. Am Ende war das volkswirtschaftlich nicht nur ein Nullsummenspiel (recht Tasche, linke Tasche), sondern je nach Dreistigkeit der finanzpolitischen Hütchenspielerei gab es dann auch substanzielle Schäden bei den „schwächeren“ Mitspielern, was in der Regel die Sozialversicherungen waren und sind, die nicht nur mehrere Wackersteine in die Tasche gesteckt bekommen (haben), sondern im Nachgang auch noch gescholten wurden angesichts ihrer hohen Ausgaben, die „der Beitragszahler“ zu stemmen habe, so dass man dort nun aber angesichts der „Belastungsgrenze“ dringend Einsparungen vornehmen müsse.

In diesen Sommertagen des Jahres 2023 werden wir nun erneut Zeugen der Fortschreibung dieser langen und unseligen Traditionslinie. Wenn es nur ein buchungstechnisches Hin- und Herschieben von Zahlen in Exceltabellen wäre – im vorliegenden Fall aber werden junge, hilfebedürftige Menschen wie Bauernfiguren auf einem Schachbrett mit ganz handfesten Folgen hin- und hergeschoben und gleichzeitig wird es im Ergebnis zu einer grotesken Verkomplizierung von sowieso schon komplizierten Strukturen der konkreten Arbeit mit den jungen Menschen kommen, abgesehen von dem damit einhergehenden Abräumen (angeblicher) sozialstaatlicher Grundprinzipien wie „Leistungen aus einer Hand“ und wie die Slogans aus den Sonntagsreden auch immer heißen.

Um was geht es genau?

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Es geht voran mit der Integration der Geflüchteten aus den „Asylherkunftsländern“ in den Arbeitsmarkt. Wie immer lohnt ein etwas genauerer Blick auf die Zahlen

Seit 2015 sind Hunderttausende Geflüchtete nach Deutschland gekommen. Seit dem vergangenen Jahr stehen die vielen Menschen, die als Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind, im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Allein 2022 waren es über 1,1 Millionen Menschen – zu 80 Prozent Frauen, Kinder und Jugendliche, die hier Schutz gesucht und gefunden haben. Sofort ging es auch hier um die angeblichen bzw. tatsächlichen Potenziale für den deutschen Erwerbsarbeitsmarkt. Dazu der Beitrag Geflüchtete aus der Ukraine und der deutsche Arbeitsmarkt vom 10. März 2023 sowie Bundesagentur für Arbeit: Auswirkungen der Fluchtmigration aus der Ukraine auf den Arbeitsmarkt und die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Nürnberg, Juni 2023. Die Zuwanderung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge vor allem im vergangenen Jahr hat maßgeblich zu der bislang größten Nettozuwanderung in der bundesdeutschen Geschichte beigetragen und selbst der Wert des „Fluchtjahres“ 2015 wurde deutlich übertroffen.

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Erhebliche Kaufkraftverluste für Menschen in der Grundsicherung und die Stromkosten bleiben auch im Bürgergeld ein Problem

Bezieher von Grundsicherung sind derzeit von erheblichen Kaufkraftverlusten betroffen: So hätte ein Paar mit zwei Kindern im Jahr 2022 rund 1.600 Euro mehr bekommen müssen, um die Kaufkraft der Grundsicherung zu erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB):

➔ Irene Becker (2022): Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende. Expertise im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bundesvorstand, Riedstadt, November 2022

Und auch die Empfänger von Bürgergeld, was zum Jahresbeginn das offizielle Licht der Welt erblickt hat, sind nicht vor hohen Teuerungsraten geschützt. Das Statistische Bundesamt hat die Inflation für das gesamte Jahr 2022 auf 7,9 Prozent taxiert – das ist der höchste Wert seit 1951. Aber die Bundesregierung hat doch eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen für die Menschen auf den Weg gebracht?

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Das „Bürgergeld“ als großes Versprechen – nicht nur in Deutschland, sondern auch in Italien

In den vergangenen Tagen hat die SPD mit ihren Vorschlägen zur Reform des Sozialstaats eine Menge Staub aufgewirbelt in Deutschland. Neben der „Grundrente“ hat auch die Behauptung eine Rolle gespielt, man würde jetzt „Hartz IV hinter uns lassen“, wie das von der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles formuliert wurde. Eine erste kritische Einschätzung findet man in diesem Beitrag vom 16. Februar 2019: Hartz IV kann jetzt weg. Sagt die SPD. Von Verbesserungen für die einen und Stillstand für die anderen. Allerdings semantisch zu einem „Bürgergeld“ aufgehübscht. Und da ist es schon, das „Bürgergeld“. Ganz offensichtlich ein Begriff, der von vielen und ganz unterschiedlichen Lagern gerne und das seit langem in Beschlag genommen wird.

Wobei die Verwendung dieses Begriffs durch die SPD den einen oder anderen jetzt erst einmal überrascht haben wird, denn der Terminus wurde und wird gerne in Liberalen Kreisen und von bestimmten Ökonomen verwenden, die jetzt nicht unbedingt in einer sozialdemokratischen Traditionslinie stehen. Aus der jüngeren Vergangenheit wird manchen der Begriff noch verbunden sein mit einem Vorschlag des ehemaligen Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus (CDU), der 2006 mit einem von Thomas Straubhaar initiierten Konzept zur Einführung eines partiellen bedingungslosen Grundeinkommens, dem „Solidarischen Bürgergeld“, auf den Markt gekommen ist (das ihn bis heute nicht loslässt, vgl. dazu die neueste Version von Dieter Althaus und Hermann Binkert: Das neue Solidarische Bürgergeld. Vorstellung des weiterentwickelten Konzepts aus dem Jahr 2017). Und mit einer durchaus pikanten Note sei darauf hingewiesen: Die FDP ist schon lange dabei. Schon 1994 hatte die FDP ein Konzept für ein Bürgergeld vorgelegt, das alle steuerfinanzierten Hilfen des Staates zusammenfassen und das gesamte Sozialsystem modernisieren soll. 2010 wollte die FDP das dann zum Thema der Koalitionsverhandlungen mit der Union machen, dazu Thomas Öchsner damals unter der Überschrift Hartz IV in neuem Gewand. Und auch beim letzten Bundestagswahlkampf hatten die Liberalen das „Liberale Bürgergeld“ im Wahlprogramm. Und am 15. Mai 2018 berichtete die WirtschaftsWoche unter der Überschrift Bürgergeld: Das steckt hinter dem Lindner-Vorstoß: »Christian Lindner hat mit seinem Vorstoß zu einem liberalen Bürgergeld für viel Aufsehen gesorgt. Dabei stammt das heutige Konzept aus dem Jahr 2005 – und ist seitdem heiß umstritten.«

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Hartz IV kann jetzt weg. Sagt die SPD. Von Verbesserungen für die einen und Stillstand für die anderen. Allerdings semantisch zu einem „Bürgergeld“ aufgehübscht

Keine Frage, Hartz IV hängt der deutschen Sozialdemokratie schwer in den Kleidern. Und bereits in der Vergangenheit gab es immer wieder zumeist verzweifelt daherkommende Versuche, den Begriff zu entsorgen. Im vergangenen Jahr war es beispielsweise der Vorstoß des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, ein Beschäftigungsprogramm zum „solidarischen Grundeinkommen“ aufzublasen und damit nicht nur den Hartz loszuwerden, sondern gleich auch noch den bei vielen positiv besetzten Begriff des Grundeinkommens zu kapern (vgl. dazu ausführlicher Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte vom 8. April 2018). Und am Ende des vergangenen Jahres wurde in weiterer Vorstoß aus dem SPD-Lager bekannt: der Generalsekretär Lars Klingbeil hat ein „Grundeinkommensjahr“ in die Debatte geworfen (vgl. dazu Vom „solidarischen Grundeinkommen“ jetzt zum „Grundeinkommensjahr“? Neues aus der sozialdemokratischen Debattenwelt vom 8. November 2018). Das alles war mehr als durchsichtig der Versuch, den Zementblock Hartz IV loszuwerden.

Aber jetzt endlich meldet die Zentrale der deutschen Sozialdemokratie auch (oder vor allem?) angesichts der miserablen Umfragewerte und der anstehenden Wahlen (nicht nur hinsichtlich der Europa- und der parallel stattfindenden Bürgerschaftswahl in Bremen am 26. Mai, sondern gerade mit Blick auf die ostdeutschen Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am 1. September und in Thüringen am 27. Oktober 2019) Vollzug: Hartz IV kann weg und das „Bürgergeld“ könnte kommen, wenn man die SPD machen ließe.

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