Der gesetzliche Mindestlohn ante portas zieht seine Kreise – bis in die Abgeordnetenbüros des Bundestages und in die Köpfe der Umgehungsstrategen

Geht’s noch? Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages, MdB Peter Ramsauer (CSU) warnt davor, dass „Millionen anderer Minijob-Arbeitgeber von Rollkommandos des Zolls mit Kontrollen überzogen und eventuell kriminalisiert würden.“ Was ist das für eine Sprache? Unabhängig davon, dass der Zoll noch nicht einmal in der Lage ist, die Großbaustellen auch nur annähernd zu kontrollieren, weil bereits heute hunderte Planstellen nicht besetzt sind. Man kann dies und mehr dem Artikel Ramsauer für schnelle Änderung des Mindestlohngesetzes entnehmen. Was ist passiert? Neue Erkenntnisse? Neue Probleme? Nein, es ist schlichtweg die Erkenntnis, dass der Mindestlohn auch vor den eigenen Abgeordnetenbüros nicht halt macht. Und da regt man sich auf.

»Alle geringfügig Beschäftigten haben ab 1. Januar 2015 Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde. Damit diese Regelung nicht durch unbezahlte Überstunden unterlaufen wird, müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Umfang der Arbeitszeit erfassen, abzeichnen und zur Kontrolle durch den Zoll mindestens zwei Jahre aufbewahren.«

Ja und? In dem Artikel wird auch die Vorsitzende des Arbeitsausschusses des Bundestags, Kerstin Griese (SPD), zitiert, die darauf hinweist, dass das Verfahren »ohne Probleme für jedes Abgeordnetenbüro leistbar sei, sagte sie. Es reiche aus, wenn der Büroleiter notiere, wie lange die Minijobber gearbeitet hätten.«
Aber Ramsauer stört das nicht:

»Wirtschaftsausschusschef Peter Ramsauer (CSU) will das Mindestlohn-Gesetz … sofort korrigieren. „Der Mindestlohn war gut gemeint und endet jetzt im bürokratischen Chaos“, sagte der CSU-Politiker«.

Das ist schon dreist. Aber wirklich völlig unakzeptabel ist die Sprache dieses hochrangigen Politikers mit Bezug auf den Zoll. Was ist das für ein Staatsverständnis? Das lässt tief blicken.

Zur Abrundung: Axel Hansen beschäftigt sich in seinem Artikel Die Tricks der Arbeitgeber mit den erwartbaren Versuchen einiger Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2015 zu unterlaufen. Hier seine Auswahl von Beispielen:

1.) Falsche Listen
Das Baugewerbe ist ein Vorreiter, hier gibt es bereits einen Mindestlohn. Das Problem: Es gibt sehr unregelmäßige Arbeitszeiten. Mal erlaubt die Helligkeit einen frühen Beginn, mal ist es zu nass für bestimmte Arbeiten. Deshalb sollen Unternehmen Buch darüber führen, wann ihre Angestellten tatsächlich mit der Arbeit beginnen und wann Feierabend ist. Doch glaubt man der Gewerkschaft IG Bau, werden die Listen häufig manipuliert. „Wer den Mindestlohn umgehen will, betrügt hier“, sagt ein Sprecher. Eine weitere Variante: Eine Stunde wird abgerechnet, tatsächlich musste der Maurer oder Fliesenleger aber 70 oder 80 Minuten arbeiten.

 2.) Falsche Vorgaben
In vielen Branchen sind für bestimmte Tätigkeiten feste Zeiten vorgesehen. In einem Krankenhaus kann der Arbeitgeber der Reinigungsfrau beispielsweise die Vorgabe machen, einen bestimmten Flur in zwei Stunden zu reinigen. Dabei weiß auch er: für diesen Flur braucht die Angestellte eigentlich 2,5 Stunden. Ähnliche Fälle werden auch von Paketdiensten berichtet. Hier machen manche Unternehmen ihren Fahrern strenge Zeitvorgaben für einzelne Touren. Doch das ist schnell Makulatur. Es reicht ein Stau, in den der Fahrer unverschuldet gerät.

3.) Scheinselbstständige
Der Trick: Unternehmen kündigen ihren Angestellten und lassen sie nur noch als Selbstständige arbeiten. Für die gilt der Mindestlohn nicht. Weil sie aber weiterhin für ein einziges Unternehmen tätig sind, sind sie sogenannte Scheinselbstständige.
Dieses System kommt zum Beispiel auf Baustellen zum Zug. Es gibt Berichte über Gruppen ausländischer Arbeiter, die in Bussen zum Gewerbeamt gefahren werden und sich dort als Selbstständige melden müssen. Die Bauarbeiter, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen, wissen häufig gar nicht, was sie da unterschreiben.

4.) Die Teilzeit-Falle
Relativ neu im Tricksereien-Katalog ist die Umwandlung einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle bei gleicher Arbeitszeit. Erste Versuche soll es in Friseurbetrieben geben, in denen die Vollzeitstelle bislang nicht nach Mindestlohn bezahlt wird, berichtet Verdi. Dabei wird die Arbeitszeit auf dem Papier auf Teilzeit gesenkt. Weil am Gehalt nicht geschraubt wird, verdient der Angestellte nun formal den Mindestlohn. Allerdings nur auf dem Papier: Er oder sie muss trotzdem Vollzeit anrücken.

Die andere Seite der „Rente mit 63“: Während die einen wollen, müssen die anderen. Zwangsverrentung von Hartz IV-Empfängern

In den vergangenen Monaten wurde immer wieder überaus kontrovers über die „Rente mit 63“ diskutiert und oftmals auch polemisiert. Im Mittelpunkt der Argumentation vieler Kritiker steht dabei der Vorwurf, dass hier eine Rolle rückwärts gemacht werde angesichts der doch eigentlich auf den Weg gebrachten und aus dieser Perspektive auch als dringend erforderlich angesehenen Verlängerung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Einige gehen sogar noch weiter, so beispielsweise Hans-Werner Sinn, der Präsident des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung. Er plädiert für eine weitgehende Liberalisierung des Renteneintrittsalters (vgl. hierzu den Artikel Hans-Werner Sinn fordert Abschaffung des gesetzlichen Rentenalters). Er wird zitiert mit den Worten: »Die Politik sollte ernsthaft darüber nachdenken, die feste Altersgrenze für die Beendigung des Arbeitslebens vollständig aufzuheben und gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu gleichen Bedingungen zu ermöglichen.« In diesem Kontext erscheint es dann schon mehr als begründungspflichtig, wenn es gleichzeitig eine Diskussion gibt über „Zwangsverrentung“ von Hartz IV-Empfängern mit 63. Wie passt das zusammen?  

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„Fegen für Bier“? Ein hoch umstrittenes Projekt der Suchthilfe für schwerst- und mehrfachabhängige Menschen in Essen läuft. Und dann eine „Überraschung“: Die Teilnehmer haben ihre eigene Würde

Was war das für eine Empörung, als man in Essen einen neuen Weg beim Umgang mit schwerstabhängigen suchtkranken Menschen ankündigte. Das geht nicht, kommt gar nicht in Frage, wie kann man denn nur alkoholkranke Menschen mit Bier „vergüten“, wenn sie arbeiten gehen. Denn – wohlgemerkt ein – Bestandteil des Projekts „Pick-Up“, bei dem es um die Förderung von Tagesstruktur durch Beschäftigung für langjährig chronisch Mehrfachabhängige geht, ist die Abgabe von Bier an die Teilnehmer des Projekts. Die schwer suchtkranken Teilnehmer können in aller Ruhe durch die Innenstadt ziehen und die Szene-Treffpunkte der Trinker, Junkies und Obdachlosen sauber machen. Und dafür bekommen sie 1,25 Euro in der Stunde, eine warme Mahlzeit und Tabak – oder eben bis zu drei Flaschen Bier über den Tag verteilt. Es handelt sich also arbeitsmarktpolitisch gesehen um eine Arbeitsgelegenheit, umgangssprachlich als „Ein-Euro-Job“ bezeichnet, die in Essen unter dem Begriff „Gemeinwohlarbeit“ laufen, mit besonderen weiteren Komponenten wie eben dem warmen Mittagessen und der Option, eine Ration Bier in Anspruch nehmen zu können. „Das Bier soll keineswegs Belohnung sein, sondern nur ein Anreiz zur Teilnahme“, so wird Projektleiter Oliver Balgar von der Essener Suchthilfe Direkt in dem Artikel Putzen für Bier – Projekt für Abhängige startet in Essen zitiert. Dieses bundesweit bislang einmalige Modell, das nach einem monatelangen Hin und Her Anfang Oktober endlich starten konnte, wurde durch entsprechende Ansätze in den Niederlanden, konkret in Amsterdam, inspiriert.

Zum Vorbild aus Amsterdam kann man einem Artikel von Pascal Beucker, der im Februar dieses Jahres veröffentlicht wurde, entnehmen:

»Seit zwei Jahren setzt die niederländische Metropole in zwei Stadtvierteln Süchtige zur Säuberung von Parks und Plätzen ein. Zu Dienstbeginn um 9 Uhr erhalten sie zwei Dosen Bier und, falls gewünscht, eine Tasse Kaffee. Mit Zangen, Müllbeuteln und Westen der lokalen Müllentsorgung ausgestattet geht es dann auf den ersten von bis zu vier einstündigen Rundgängen, an deren Ende jeweils eine weitere Büchse Grolsch spendiert wird. In der Mittagspause gibt es eine warme Mahlzeit von einer Suppenküche. Außerdem bekommen sie noch täglich ein halbes Päckchen Tabak und 10 Euro.«

Man sollte sich in einem ersten Schritt klar machen, um was für Menschen es hier geht: Es geht um »Menschen, die der Volksmund gern als „verkrachte Existenzen“ abstempelt und deren Anblick meist als störend empfunden wird. Es sind Menschen mit extremen Lebensläufen – oft kurz vorm Abgrund. Die meisten sind drogenabhängig und im Methadon-Programm, etliche waren jahrelang in Gefängnissen weggeschlossen, sie sind obdachlos, verstoßen, hoch verschuldet und in ihrer Kindheit auffällig oft missbraucht oder gar vergewaltigt worden«, so Gerd Niewerth in seinem Artikel anlässlich des Starts des umstrittenen Projekts. Und in einem zweiten Schritt sollte man auch darauf hinweisen, dass dieser von vielen mehr oder wenig differenziert kritisierte Ansatz auch aus fachpolitischer Sicht passungsfähig ist. Die Essener Suchthilfe als Trägerin des Projekts hat hierzu eine „Fachliche Einordnung“ veröffentlicht. Aus der einschlägigen Literatur sei an dieser Stelle nur auf die zwei Veröffentlichungen hingewiesen:

(1) Stöver, Heino et al. (2012): Saufen mit Sinn? Harm Reduction beim Alkoholkonsum. Frankfurt am Main

(2) Körkel, Joachim (2013): Kontrolliertes Trinken. Heidelberg und Nürnberg

Letztendlich geht es um die Erkenntnis, dass das Ziel der Abstinenz, das bewusst oder unbewusst auch vielen ablehnenden Positionierungen dem Projekt gegenüber zugrunde liegt, von einem Teil der Suchthilfeexperten als nicht realisierbar und mit Blick auf manche Personengruppen auch als nicht anstrebenswert angesehen wird. Vor allem in der hier relevanten „Zielgruppe“ für die tagesstrukturierende Beschäftigungsmaßnahme nicht, also bei schwerst- und mehrfachabhängigen Suchtkranken. 
Dieser akzeptierende Ansatz wird auch an anderer Stelle verfolgt. Als ein Beispiel sei hier nur auf ein österreichisches Projekt verwiesen: »Im Innsbrucker Abrakadabra können Drogenabhängige tageweise arbeiten. Für 4,50 Euro die Stunde stempeln sie Briefe oder fertigen Designmöbel. Das landesweit Einzigartige: In der angeschlossenen Notschlafstelle der Caritas dürfen die Suchtkranken auch konsumieren«, so Katharina Mittelstaedt in ihrer Reportage Ein paar Stunden geregelte Flucht aus der Drogensucht

Nun also läuft seit einigen Wochen das Modellprojekt in Essen. Und für den einen oder die andere mit einer echten Überraschung, die Jörg Maibaum schon in die Überschrift seines Artikels platziert hat: „Putzen für Bier“ – Teilnehmer rühren Alkohol nicht an. Was ist passiert?

»Von wegen Prost … 20 Kisten „Stern“ stehen im Lager der Suchthilfe an der Hoffnungstraße und niemand packt sie an. Und das ist in diesem Fall wirklich keine Geschmacks-, sondern reine Willenssache. Keine einzige Flasche haben die Teilnehmer des international beäugten Pick up-Modells seit dem Start im Oktober geöffnet. Die Maßnahme für Suchtkranke und mehr Sauberkeit hat eine bemerkenswerte Entwicklung genommen: Beim Freibier fürs Fegen-Projekt heißt es jetzt eher Putzen ohne Promille. Und das, sagt Oliver Balgar von der Suchthilfe, haben sich die sechs Teilnehmer, die seit nunmehr acht Wochen die Innenstadt von dem Müll ihrer eigenen Szene und anderen City-Besuchern befreien, selbst ausgedacht.«

Und warum nimmt keiner den „Anreiz“ Freibier in Anspruch? Eine bemerkenswerte Auflösung dieser Frage findet sich in diesem Passus des Artikels:

»Aus Gründen der Solidarität: Weil zwei ihrer Arbeitskollegen mit dem Drogenersatzstoff Methadon behandelt werden und deshalb auf ein Bier zum Besen verzichten müssen, hat der Rest der Gruppe kurzerhand beschlossen: Dann trinken wir eben auch nicht, solange wir zusammen sind. Das beweist Stärke.«

Deshalb spreche ich von der „eigenen Würde“ dieser Menschen, die sie zum Ausdruck bringen. Kompliment dafür. Aus dem „Fegen für Bier“ ist derzeit ein „Putzen ohne Promille“ geworden. Das hat was.