Sozialpolitik besteht aus Fortsetzungsgeschichten. Über die hübsch verpackte, aber gefährliche Rutschbahn in eine individualisierte Krankenversicherungswelt

In mehreren Beiträgen wurde hier bereits auf eine gefährliche Entwicklungslinie in der Krankenversicherungswelt aufmerksam gemacht: So wurde am 12. Juli 2015 der Beitrag Die Entsolidarisierung kommt auf leisen Sohlen, oftmals unbeachtet, weil so abseitig, dann aber Fahrt aufnehmend und ein ganzes System verändernd. Beispielsweise die Krankenversicherung veröffentlicht. Daran anschließend am 14. August 2015 der Artikel Schöne neue Apple-Welt auf der Sonnenseite der Gesundheitskasse? Ein Update zur schleichenden Entsolidarisierung des Versicherungssystems. Und aus dem laufenden Jahr sei auf diesen Beitrag hingewiesen, in dem auch das „Rutschbahn-Bild“ schon in der Überschrift auftaucht: Das war ja zu erwarten. Krankenkassen wollen Fitnessdaten nutzen. Auf der Rutschbahn in eine Welt, die nur am Anfang nett daherkommen wird vom 9. Februar 2016. Der Kern des kritischen Blicks auf die Entwicklung im Bereich der individuellen Gesundheitsdaten und des (möglichen) Zugriffs der Krankenkassen darauf wurde in diesem Interview mit mir herausgearbeitet: „Eine fundamentale Endsolidarisierung“. Krankheiten sind nicht nur Ausdruck der eigenen Lebensführung. Bezugnehmend auf das wachsende Interesse der Versicherungswirtschaft, künftig auf die mit Fitnessarmbändern, Smartphone oder Smartwatch gewonnenen Gesundheitsdaten der Versicherten zugreifen zu wollen – wobei das gerade am Anfang nur positiv verkauft bzw. verpackt wird, um das (mögliche) eigentliche, langfristige Interesse zu überdecken (vgl. dazu nur als ein Beispiel so ein Artikel: Jeder Vierte läuft mit digitalem Fitness-Helfer: »Digitale Trainingsunterstützung liegt im Trend – und das nicht nur bei der technikaffinen Jugend, sondern auch bei älteren Menschen.
Insbesondere in der Reha könnten Apps & Co. zur Motivation beitragen.« Wer kann was dagegen haben, wenn die Effektivität der Reha-Maßnahmen durch diese neue Instrumente verbessert wird? Das nützt doch den Patienten – sei hier auf mein Hauptargument verwiesen:

»Wir werden auf eine Rutschbahn nach unten gesetzt. Am Ende steht die Verwirklichung einer radikalen Individualisierung der Krankenversicherung, bei der immer passgenauer nach »guten« und »schlechten« Risiken differenziert werden kann. Wobei die Definition von Risiken von übergeordneten, der Schadensökonomie verpflichteten Maßstäben bestimmt sein wird.« Und weiter hinsichtlich des derzeit bei der Verkaufe der neuen Ansätze als positiv daherkommendes eingesetzte Argument, dass das ein positiver Ansatz sei, weil man doch die individuelle Gesundgerhaltung und Vermeidung von Krankheitsfällen fördere: Das setzt voraus, »dass „Gesundheit“ bzw. „Krankheit“ ausschließlich individuell determiniert und dann auch noch durch persönliche Aktivitäten beeinflussbar ist. Aber viele Erkrankungen sind genetisch oder – weitaus komplexer und gefährlicher für die Betroffenen – durch die Lebenslagen bestimmt. Im Ergebnis muss das dazu führen, dass die „guten Risiken“ auch noch finanziell entlastet und die anderen noch stärker belastet oder gar irgendwann einmal ausgeschlossen werden. Der Sozialversicherungscharakter würde so ad absurdum geführt.«

Ein wichtiges Argument, warum die Versicherungswirtschaft so ein Interesse an dieser Entwicklung haben muss, lautet: Es »ist auf alle Fälle versicherungsbetriebswirtschaftlich überaus rational, denn durch die umfassende Preisgabe immer mehr persönlicher Messwerte verlieren die Versicherten ihren »Vorteil«, mehr über sich zu wissen als die Versicherungen – das war und ist bislang das größte Hindernis für eine risikobezogene Differenzierung der Beiträge.«

Wir sind in diesem Fall konfrontiert mit einer echten versicherungsökonomischen Herausforderung, auch bekannt als „asymmetrische Information“ zwischen den Versicherten und den Versicherungsunternehmen, die im Fall der privaten Krankenversicherungen – wenn überhaupt – nur in der Lage sind, wahrscheinlichkeitsstatistisch abgeleitete Aussagen über das Kollektiv oder eine bestimmte Kohorte machen zu können. In diesem Kontext wird dann auch verständlich, warum man so ein großes Interesse an der elektronischen Patientenakte und den dort abgelegten Daten über die individuelle Krankheitsbiografie hat oder haben könnte – und warum es in dieser Systemlogik „wunderbar“ wäre, wenn die individuellen Daten zu dem, was schon passiert ist, verknüpft werden könnten mit Daten zum Lebenswandel, aus denen man individuelle Risikoprofile für die Zukunft ableiten könnte:

»Die eigentliche Herausforderung ist die elektronische Patientenakte: Man muss man verhindern, dass die Krankheitsbiographie – und die Lebensstildaten – hier abgelegt werden. Wenn das erst einmal passiert, dann bekommt man die Verwertungs- und Missbrauchsinteressen kaum noch in den Griff. Es beginnt mit Beitragsvorteilen für die einen und wird in einer fundamentalen Entsolidarisierung der Krankenversicherung enden.«

Offensichtlich stehe ich nicht allein mit dieser für den einen oder anderen gerade in der aktuellen Frühphase der Entwicklung eher übertrieben bis apokalyptisch daherkommenden Sichtweise auf ein Feld, das derzeit doch ganz überwiegend und gestützt von entsprechenden Marketingaktivitäten als eine „schöne neue Welt“ der individuellen Gesundheitsoptimierung gemalt wird.
Nicola Jentzsch vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hat das Anfang Februar 2016 in ihrem Kommentar Auflösung der Privatsphäre – Ende der Solidarität? aufgegriffen und mit er ökonomischen Diskussion verzahnt:

»Ökonomen kennen die scheinbar freiwillige Offenlegung ökonomisch relevanter Informationen seit den 80er Jahren aus Signalspielen. Sie ist unter dem Namen Unraveling (englisch für Auflösung, Aufdeckung) bekannt. Sobald Akteure einen Anreiz haben, verifizierbare Informationen offenzulegen, werden die „besten Typen“ (jene mit besonders gutem Signal) dies auch tun. Dies wären im Versicherungsbeispiel alle aktiven Sportler. Jeder, der nicht offenlegt, wird mit den „schlechten Typen“ in einen Topf geworfen und muss einen höheren Preis bezahlen. Um dies zu verhindern, werden immer mehr Menschen ihre Daten preisgeben, schon weil sie sich hohe Tarife nicht leisten können oder wollen.«

Und sie verweist auf die großen „Fragen nach Gerechtigkeit, Fairness und Solidarität in Bezug auf Unraveling“, wenn sie schreibt:

»So besteht die Gefahr, dass für manche Versicherten die Preise durch die zunehmende Tarifdifferenzierung steigen. Sollte dies eintreten, wäre zu fragen, wieviel Solidarität und Privatsphäre wir Effizienzgewinnen opfern wollen. Zwei Beispiele hierzu. Eine alleinerziehende, erwerbstätige Mutter mit zwei Kindern wird wohl kaum die Zeit und Energie finden, fünf Mal die Woche zu trainieren. Soll sie statt beim Fitnesstraining bei der Hausarbeit überwacht werden? Ein sehr fitter Sportler, der einen Ermüdungsbruch erleidet und auf ärztlichen Rat hin nicht mehr fünf Mal die Woche trainiert (obwohl er gerne würde und dies in der Vergangenheit nachweislich getan hat), soll der ab jetzt mehr bezahlen? Wie weit soll Personalisierung in diese Lebenssituationen vordringen?
Ist der Unraveling-Prozess einmal in Gang gekommen, ist er nur schwer aufzuhalten, zumal Offenlegung zu einer sozialen Norm werden könnte, sobald das Gegenteil mit Stigma belegt ist.«

Nun wird der eine oder andere einwenden: Alles Theorie und Spekulation. Gibt es denn schon heute Hinweise aus der Realität, die das angesprochene Gefahrenpotenzial belegen können?

Die gibt es, in Form vieler Indizien, die man zitieren kann, wenn man will. Eine kleine Auswahl – mit einem besonderen Blick auf die Problematik, die sich aus einer sukzessive im Ausbau befindlichen zentralen Speicherung individueller Daten ergeben (können), wo die „Lebensstil“-Daten, die über Apps und andere Formen erhoben werden, nur ein Teil der relevanten Datensammlung darstellen:
Die Nachrichtenagentur dpa berichtete am 12. März 216: Datenleck bei der Barmer – Krankenkasse widerspricht:

»Bei Deutschlands zweitgrößter Krankenkasse Barmer GEK gibt es nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ ein Datenleck. Unbefugte können demnach durch das Vortäuschen einer falschen Identität mit wenigen Telefonaten und ein paar Mausklicks Details zu Diagnosen, verordneten Arzneien, Klinikaufenthalten und andere intime Informationen abfragen. Einem von der Zeitung beauftragten Tester sei es gelungen, sich über einen Online-Zugang der Kasse in Patientendaten einzuloggen.«

Jeder, der sich mit den modernen Datensystemen etwas intensiver beschäftigt hat, weiß um die Fragwürdigkeit, wenn nach außen Sicherheitsgarantien abgegeben werden, dass man nicht auf personenbezogene Daten zugreifen könne (und damit ist noch nicht einmal das langfristige Risiko angesprochen, dass sich aus solchen Datensammlungen ergeben könnte, wenn denn einmal die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die (bisherige Nicht-)Nutzung verschoben werden).

Ein weiteres Beispiel aus der realen Welt: Am 25. Februar konnten man in der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung diesen Artikel von Claus Hulverscheidt lesen: „Plötzlich drogensüchtig. Patientendaten-Klau in den USA zeigt Risiko der Gesundheitskarte“. Zeitgleich erschien in der FAZ dieser Beitrag: „Hacker erbeuten Patientenakten. Schaden von 20 Milliarden Dollar / Der Schwarzmarkt blüht“. Was ist passiert? Dazu Hulverscheidt:

»Der sogenannte Identitätsdiebstahl ist in den USA schon länger einer der am schnellsten wachsenden Kriminalitätsbereiche – nun aber erreicht er eine neue, manchmal lebensgefährliche Dimension: Immer öfter werden die Daten von Krankenversicherten entwendet, die seit Inkrafttreten der großen Gesundheitsreform von 2010 elektronisch gespeichert werden. Weit mehr als 2,3 Millionen Amerikaner sind nach einer Studie des Forschungsinstituts Ponemon von den Diebstählen betroffen. Auch für die deutschen Behörden, die seit Jahren die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für die Krankenversicherten vorantreiben, ist das eine alarmierende Nachricht.
„Der Raub medizinischer Identitäten bringt Kriminellen heute erheblich mehr Geld ein als etwa der Klau von Bankdaten“, sagt Ann Patterson von der Verbraucherschutzorganisation Medical Identity Fraud Alliance. Wichtigster Grund: Während sich Scheck- oder Kreditkarten bei einem Betrugsverdacht rasch sperren lassen, fällt der Diebstahl einer medizinischen Identität oft monatelang nicht auf. In dieser Zeit ordern die Diebe in großem Stil rezeptpflichtige Medikamente, die sie weiterverhökern, etwa an Drogensüchtige. Andere verkaufen die Identitäten an Kranke, die sich keine Versicherung leisten können, wieder andere rechnen Leistungen ab, die niemand erhalten hat, oder erschwindeln staatliche Zuschüsse.«

Und das hat heute schon in den USA ganz handfeste Konsequenzen für die davon Betroffenen:

»Erfährt der betroffene Patient von dem Diebstahl, etwa bei der Quartalsmitteilung seines Versicherers, hat er oft größte Mühe, die korrekten und die fälschlich unter seinem Namen abgerechneten Posten wieder voneinander zu trennen. In zwei Dritteln aller Fälle bleibt er auf einem Teil des Schadens sitzen, laut Ponemon-Studie sind es im Schnitt 13500 Dollar. Manche Patienten gelten plötzlich als Drogensüchtige oder als Raucher, doch selbst damit nicht genug: Durch die Vermischung von echten und gefälschten Krankendaten kommt es zu Fehldiagnosen, Behandlungsfehlern und anderen gravierenden Gesundheitsgefahren. „Im schlimmsten Fall erhält jemand bei einem Unfall eine Bluttransfusion der falschen Blutgruppe, weil seine Daten geändert wurden“, sagt Steve Weisgerber, Jura-Professor an der Bentley-Universität in Massachusetts.«

Aber die elektronische Patientenakte bei uns in Deutschland wird sicher ganz sicher sein.

Und auf eine komplementäre Entwicklung hinsichtlich der Individualisierung und einer damit einhergehenden Verhaltens- und Tarifdifferenzierung in „gute“ und „schlechte“ Risiken in einem anderen Zweig der Versicherungswirtschaft muss hier hingewiesen werden – und wir erkennen die gleichen Strukturmuster wie im Bereich der Krankenversicherungen:
Philipp Seibt, Fabian Reinbold und Florian Müller haben ihren Artikel kurz und knapp so überschrieben: Daten her, Geld zurück: »Ob Auto oder Gesundheit: Immer mehr Versicherer bieten Überwachungs-Tarife an. Wer sich ausspähen lässt und brav ist, zahlt weniger.«  Immer mehr Versicherungen bieten ihren Kunden Daten-Deals an, bei denen für die Überwachung Rabatte winken. Das könnte letztlich zum Problem werden für die, die ihre Daten nicht preisgeben wollen.

»Nun hat die größte deutsche Versicherung Allianz ihren ersten sogenannten Telematik-Tarif für die Kfz-Versicherung vorgestellt. Dabei geht es um die Kontrolle des Fahrverhaltens und einen Bonus für vorsichtiges Fahren. Es ist ein Zeichen: Nach einigen kleineren Versicherungen setzt nun auch der Marktführer auf die Daten der Kunden. Die Versicherer haben mit ihren Produkten insbesondere eine junge, technikaffine Zielgruppe im Blick. Da ist vom „Spartarif“ die Rede, von „Preisnachlässen“, „Prämien“ und „Belohnungen“. Zur Zielgruppe passt es, dass viele Angebote mit Smartphone-Apps funktionieren.«

Und auch der größte deutsche Autoversicherer – gemessen an der Zahl der Versicherten – hat sich hier positioniert: Am 21.04.2016 konnte man der Print-Ausgabe der FAZ diesen Artikel entnehmen: „HUK-Coburg durchleuchtet Autofahrer“. Für die bedeutet das neue Angebot neben dem Einbau einer kleinen schwarzen Box ins eigene Auto: »Um den Vorteil eines günstigeren Tarifs zu erhalten, müssen sie einwilligen, dass die Black Box rund um die Uhr Daten über den Fahrstil sammelt, dass permanent aufgezeichnet wird, wie stark der Fahrer beschleunigt oder wie rasant er die Kurven nimmt. Aus alledem errechnet die Versicherung einen Punktewert, der in die Versicherungsprämie einfließt.«

Bei der Kfz-Versicherung lassen sich so bis zu 40 Prozent der Versicherungsprämie sparen. Hört sich doch erst einmal nach einem guten Geschäft an, aber: Die Kopplung der Versicherungsprämie an die Herausgabe von Daten kann problematisch werden, »wenn es kein Bonus mehr ist für die, die mit freiwilliger Einwilligung mitmachen, sondern ein Malus für die, die nicht mitmachen wollen«, wird die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW, Helga Block, zitiert.

»Zugespitzt formuliert: Wenn alle gesunden, sportlichen Vorzeige-Autofahrer im Daten-Tarif sind, dann bleiben in den normalen Tarifen nur noch die rauchenden Raser übrig – und die, die ihre Daten nicht hergeben wollen. Für die könnte es dann langfristig teurer werden«, so Seibt et al. in ihrem Artikel.

Man könnte diese Liste mühelos verlängern. Zumindest sind das wichtige Hinweise darauf, dass man diesen Entwicklungen, gerade weil sie am Anfang so positiv daherkommen und kommuniziert werden und bei vielen individualisierten Menschen sicher auch auf fruchtbaren Boden fallen,  kritisch-reflektierend gegenüber stehen sollte.

Berichte aus der Welt der Privaten Krankenversicherung (PKV) verdeutlichen, wie anschlussfähig das Thema ist hinsichtlich der strategischen Ausrichtung, die dort diskutiert oder vorhergesehen wird. Dazu beispielsweise der Artikel PKV sieht sich als Gesundheitscoach: »Tarife von der Stange? Die wird es in der PKV nach einer Studie künftig nicht mehr geben. Die Branche setzt vielmehr auf individuelle Tarife und Gesundheitscoaching.« Und aus einer Studie zur Zukunft der PKV, erstellt vom Software-Hersteller Adcubum und dem Assekuranz-Dienstleister Versicherungsforen Leipzig, wird das zitiert: »Etwas mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer hält es für wahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich, dass sich die Produkte der Krankenversicherer weg von starren Tarifen hin zu personenbezogenen Tarifen bewegen, bei denen die Tarifierung auf den zur Verfügung gestellten Gesundheitsdaten basiert.«

Eine kritische Perspektive taucht auch immer öfter im politischen Raum auf: Unter der Überschrift Geld gegen Gesundheitsdaten berichtet der Deutschlandfunk: »Erste Krankenkassen bieten sie bereits an: Boni-Programme für Kunden, die mit Fitness-Apps jeden Klimmzug vermessen. Nicht nur bei Datenschützern sind die Anwendungen umstritten. Für klare Regeln setzen sich auch Gesundheitsexperten im Bundestag ein.« Und weiter erfahren wir:

»Die Entwicklung ruft Datenschützer wie Gesundheitspolitiker auf den Plan. Experten von Bund und Ländern warnten am Donnerstag auf einer Konferenz in Schwerin vor „Risiken, insbesondere für das Persönlichkeitsrecht“. Zahlreiche Gesundheits-Apps und andere Fitness-Tracker gäben die aufgezeichneten Daten an andere Personen oder Stellen weiter, ohne dass die Nutzer hiervon wüssten, heißt es in einer Erklärung der Datenschutz-Beauftragten.

Auch die gezielte Nutzung solcher Daten durch Krankenkassen stößt bei den Bund-Länder-Experten auf Vorbehalte: Die Konferenzteilnehmer rufen die Politik auf zu prüfen, ob im Zusammenhang mit Fitness-Apps und anderen Geräten zur Selbstvermessung „die Möglichkeit beschränkt werden sollte, materielle Vorteile von der Einwilligung in die Verwendung von Gesundheitsdaten abhängig zu machen“. Im Klartext: Ob das Tauschgeschäft Daten gegen Prämien gesetzlich geregelt werden muss.«

Die in dem Zitat angesprochene Entschließung der Datenschutz-Beauftragten geht zurück auf die 91. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder am 6./7. April 2016 und ist überschrieben mit: Wearables und Gesundheits-Apps – Sensible Gesundheitsdaten effektiv schützen!

Für die Wissenschaft tun sich hier übrigens ganz neue und spannende Forschungsfragen und damit neue Betätigungsfelder auf: Wie werden die Menschen mit der zunehmenden individualisierenden datentechnischen Abbildung ihres Lebens umgehen, wenn ein Teil von ihnen begriffen hat, in welches Korsett sie hier gelockt worden sind bzw. werden? Wird es Umgehungsstrategien geben, werden sie manipulativ gegenzusteuern versuchen? Was ist mit denen, die sich entziehen (wollen)? Kann sich eine „Meine Daten gehören mir“-Bewegung überhaupt noch geben in Zeiten von Facebook & Co.? Fragen über Fragen.

Mehr Hartz IV-Aufstocker trotz Mindestlohn, immer weniger Aufstocker in Berlin – ein (scheinbares) Durcheinander

Da wird der eine oder andere aber irritiert den Kopf schütteln. Was denn nun? Zum einen meldet die Berliner Zeitung: In Berlin gibt es immer weniger „Aufstocker“. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit »waren im Dezember 2014 rund 124.000 Arbeitnehmer auf zusätzliche Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Ein Jahr später, im Dezember 2015, waren es nur noch etwa 118.000.« Und gleichzeitig kann man der Rheinischen Post entnehmen: Mehr Hartz-IV-Aufstocker trotz Mindestlohns. Dieser Artikel bezieht sich nicht nur auf Berlin, sondern berichtet von den Zahlen deutschlandweit und auch hier fungiert die Bundesagentur für Arbeit als Datenlieferant. »Demnach erhielten im September 2015 nach den letztverfügbaren Daten 592.215 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ergänzende staatliche Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II. Ein Jahr zuvor, im September 2014, waren es dagegen mit 589.701 etwa 2500 Beschäftigte weniger.« Das hätten doch – eingedenk der Argumentation bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, dass man damit auch die eigene Existenzsicherung unabhängig von ergänzenden, eben aufstockenden Leistungen aus der Grundsicherung sicherstellen wolle – weniger und nicht etwas mehr werden müssen.
Entweder läuft da was schief – oder aber, man muss wieder einmal genauer auf die Zahlen schauen.

Wenn man das macht, dann zeigt sich sehr schnell, dass das scheinbare Durcheinander gar keines ist.

An den Anfang gestellt sei der Hinweis, dass die „Aufstocker“ eine durchaus heterogene Gruppe sind, denn darunter können Vollzeitbeschäftigte mit sehr niedrigen Löhnen fallen, aber auch Arbeitslosengeld II-Bezieher, die einen „kleinen“ Minijob ausüben, der sich an der Zuverdienstgrenze nach den bestehenden Einkommensanrechungsvorschriften orientiert.

Schauen wir zuerst auf die Daten aus Berlin, von wo ja ein Rückgang der Zahl der Aufstocker in der Größenordnung 5 Prozent im Zeitraum von Dezember 2014 bis Dezember 2015 berichtet wird. Und dann erfahren wir etwas genauer:

»Im selben Zeitraum zwischen 2014 und 2015 ging die Zahl der sogenannten „Minijobber“ – erwerbstätiger Hartz-IV-Empfänger mit einem Einkommen bis zu 450 Euro – um etwa 15 Prozent zurück. Gleichzeitig erzielten 17 Prozent mehr Menschen, die auch auf Sozialhilfe angewiesen sind, ein Brutto-Einkommen über 1200 Euro.«

Und von besonderer Bedeutung ist dann dieser Hinweis: »Bemerkenswert sei jedoch die Umwandlung von „Minijobs“ in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit der Einführung des Mindestlohns sei auch die Zahl der geringfügig Beschäftigten gesunken.«

Das ist anschlussfähig an die Erkenntnisse, die man dem Artikel Mehr Hartz-IV-Aufstocker trotz Mindestlohns entnehmen kann. Hier wird mit dem Jahresvergleich September 2014 zu September 2015 gearbeitet: Die Zahl der Aufstocker sei von 589.701 auf 592.215 gestiegen – aber aufpassen, die beiden Werte beziehen sich (nur) auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Und dann kommt die Auflösung, die anschlussfähig ist an die eben nur scheinbar abweichende Meldung aus Berlin:

»Leicht rückläufig war die Aufstocker-Zahl lediglich bei den Vollzeitbeschäftigten mit sozialversicherungspflichtigen Jobs. Sie sank zwischen September 2014 und September 2015 um knapp 17.000 auf 201.078. Dagegen stieg die Zahl der teilzeitbeschäftigten Arbeitslosengeld-II-Empfänger um knapp 20.000 auf 391.120 an. Spürbar positiv wirkte der Mindestlohn lediglich auf die geringfügig Beschäftigten. Die Zahl der Mini-Jobber, die auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen waren, lag im September 2015 mit knapp 421.000 rund 53.000 niedriger als ein Jahr zuvor. Vor allem dieser Rückgang erklärt, warum die Zahl der Hartz-IV-Aufstocker Ende 2015 insgesamt mit 1,21 Millionen um rund 50.000 unter dem Vorjahreswert gelegen hat.«

Eine Zusammenfassung mit Blick auf den Mindestlohn könnte so formuliert werden:
Der Mindestlohn wirkt bei den Aufstocken, die eine Vollzeitarbeit ausüben, denn die 8,50 Euro heben zumindest den Alleinstehenden über die Bedürftigkeitsschwelle, deren Unterschreiten aufstockende Hartz IV-Leistungen ermöglicht. Gleichzeitig steigt die Zahl der (sozialversicherungspflichtig) teilzeitbeschäftigten Aufstocker (denn bei geringer Stundenzahl wäre man selbst bei deutlich höheren Löhnen als den 8,50 Euro leistungsberechtigt, wenn man sonst keine Einnahmen hätte), das aber vor allem deshalb, weil gleichzeitig ein Teil der früheren Mini-Jobber im Aufstockungsbezug deshalb nicht mehr auftauchen, weil schlichtweg ihre bisherigen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden sind in sozialversicherungspflichtige Teilzeit-Jobs – und deren Zahl unter den Aufstocken steigt ja auch an.

Insofern sind wir hier mit den Umwälzungsprozessen auf einem eben nicht statischen Arbeitsmarkt konfrontiert, die mit dem Mindestlohn zusammenhängen:

Ein Teil der bisherigen Minijobs ist abgebaut, ein anderer Teil ist hochgezogen worden in den Bereichen der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung (und generiert hier jetzt „neue“, letztendlich aber „alte“ Aufstockerfälle) und die Vollzeitbeschäftigten müssen wegen des Mindestlohns weniger oft aufstocken als früher, zumindest wenn sie alleinstehend sind.

Weitere systematische Aspekte kann man auch dem Beitrag Die Aufstocker im Hartz IV-System: Milliardenschwere Subventionierung der Niedrigeinkommen und die (Nicht-)Lösung durch den gesetzlichen Mindestlohn vom 15. Januar 2016 entnehmen.

Ausbildung light für junge Flüchtlinge: Treibstoff für den Integrationsschub oder am Ende doch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt?

Es ist ja eine einfache Überlegung: Natürlich wird bei der Integration der Menschen, die zu uns gekommen sind als Flüchtlinge, ein gerüttelt Maß an deren Eingliederung in Erwerbsarbeit hängen. Je eher und je umfangreicher die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt gelingt, umso besser sind die Integrationschancen. Nur auf diesen Weg können dann auch andere Baustellen bearbeitet werden, beispielsweise der ansonsten fällige Transferleistungsbezug. Und dass man in Deutschland ein bestimmtes Ausbildungsniveau benötigt, um überhaupt in die Nähe oder gar über ein Lohn zu kommen, der eine eigene Existenzsicherung und eine darüber hinausgehende Lebensführung ermöglicht, bedarf wohl kaum einer genaueren Ausleuchtung. Man kann natürlich versuchen, das in Zahlen zu kleiden und Studien zu verfassen, die trotz aller Rechnerei beispielsweise zu solchen tierschürfenden Erkenntnissen beitragen:

»Die Aufnahme von Flüchtlingen könnte die Staatskassen bei einem Scheitern der Integration in den Arbeitsmarkt langfristig mit insgesamt bis zu knapp 400 Milliarden Euro belasten. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung. Wenn die Integration gelingt, profitiert die Allgemeinheit allerdings von zusätzlichen Staatseinnahmen in Höhe von 20 Milliarden Euro.«

Wahnsinn. Und ein wirklich überschaubarer Korridor, von + 20 bis – 400 Mrd. Euro. Interessanterweise hat der Verfasser des Artikels, Mark Schieritz, diese Überschrift gewählt: Flüchtlinge kosten bis zu 400 Milliarden Euro. Da bekanntlich viele bei der Überschrift hängen bleiben, muss man sich schon fragen, was das angesichts des Inhalts der Studie (Holger Bonin: Gewinne der Integration. Berufliche Integration und Integrationstempo entscheiden über die langfristigen fiskalischen Kosten der Aufnahme Geflüchteter, Berlin 2016) soll, die ja nun ein ganz anderes Spektrum aufmacht.

Es ist müßig, sich in diesen Zahlenspielereien zu vertiefen. Auf dem Tisch liegt die Aufgabe, möglichst viele gerade der jungen Flüchtlinge mit einer Ausbildung auszustatten, die den Anforderungen in den meisten Branchen auf unseren Arbeitsmärkten entsprechen kann, will man wirklich nachhaltig eine Integration in der Erwerbsleben anstreben. Und dazu hat der Aktionsrat Bildung, in dem 13 Wissenschaftler um den Präsidenten der Hamburger Universität, Dieter Lenzen, und finanziert von der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), Vorschläge vorgelegt, die zugleich eine alte Wunde in der deutschen Berufsausbildungspolitik aufreißt.

Das Gutachten des Aktionsrats Bildung steht unter dem nüchtern daherkommenden Titel Integration durch Bildung. Migranten und Flüchtlinge in Deutschland. In dem Gutachten wird die gesamte Bildungskette, von der Kita angefangen, betrachtet und mit Empfehlungen versorgt.

Hier soll es vor allem um den Bereich der beruflichen Ausbildung gehen. Bildungsforscher fordern Ausbildung light für Flüchtlinge, so lautet beispielsweise einer der Artikel, in dem über die Vorschläge berichtet wird. Besser verkürzt als gar nicht: Bildungsforscher fordern, für Flüchtlinge die Standards der Berufsausbildung zu senken, um sie schneller in Arbeit zu bringen. Aber zugleich ahnt man, dass sich das einfacher anhört, als es dann ist: »Niedrigere Standards, einfachere Sprache in den Schulen – einige der Vorschläge, die der Aktionsrat Bildung zur Integration von Flüchtlingen gemacht hat, werden für Streit sorgen.«

Auch der Aktionsrat Bildung hat erkannt, was seit langem gepredigt wird: Die Sprache ist oft das größte Problem bei der Integration. „Wir brauchen einen massiven Ausbau der Sprachförderung, sowohl allgemeinsprachlich als auch berufsbezogen“, wird Bertram Bossardt von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft zitiert. Nun soll an dieser Stelle gar nicht dahingehend herumkritisiert werden, dass genau das ein zentrales Problem darstellt, nicht weil die Flüchtlinge nicht wollen, sondern weil es immer noch schlichtweg zu wenig Angebote gibt und auch die Situation der hier Lehrenden überwiegend als weiterhin katastrophal zu bezeichnen ist.

Der Aktionsrat Bildung hat sich darüber hinaus eine nicht neue Forderung zu eigen gemacht: Die Wissenschaftler plädieren für „theorieentlastete zweijährige Ausbildungsberufe“ und den Ausbau von Teilqualifizierungen, um jungen Flüchtlingen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ergänzend soll die Berufsschulpflicht vom 16. bis zum 21. Lebensjahr ausgedehnt werden. Das sei wichtig, weil über die Hälfte der 2015 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge unter 25 Jahre alt sei.

Bleiben wir bei einem der Kernvorschläge des Gutachtens, also das Plädoyer für verkürzte und zugleich „theorieentlastete“ Ausbildungen: »Gewerkschaften und Arbeitgeber sind skeptisch: Sie fürchten, dass kaum jemand die Absolventen braucht«, kann man in dem Artikel „Sie hätten auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance“ von Florian Diekmann lesen.
Dabei bringt der Beitrag durchaus Argumente, die in Richtung dessen gehen, was der Aktionsrat Bildung vorgetragen hat:

»Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) betont in einem aktuellen Bericht zwar, dass es noch keine repräsentativen Daten zur Qualifikation der Flüchtlinge gebe, geht aber auch bei der schulischen Bildung von einem „Bildungsgefälle“ zwischen jungen Flüchtlingen und ihren in Deutschland aufgewachsenen Altersgenossen aus.
Für den Bildungsökonomen Ludger Wößmann vom Münchner Ifo-Institut steht daher fest: „Wir werden nicht alle jungen Flüchtlinge zu Mechatronikern oder Fachinformatikern ausbilden können.“ Wößmann hält daher verkürzte Ausbildungen für sinnvoll, als Alternative zu den bestehenden anspruchsvollen, dreijährigen Berufsausbildungen.«

Das folgt offensichtlich der Logik, besser irgendeine Ausbildung als keine. Wenn das denn die Alternative wäre.

Genau an diesem Punkt wird sofort reichlich Skepsis aufgetischt. Die Vizevorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG), Elke Hannack, warnt vor „Häppchen-Ausbildungen“, die höchstens „auf schlechte Arbeit in prekären Verhältnissen vorbereiten“. Typisch gewerkschaftliche Bedenkenträger, wird der eine oder andere hier einwenden, die haben auch schon früher immer gegen ein Downgrading der bestehenden Ausbildungen gewettert, was vor den Flüchtlingen für die „leistungsschwachen“ Jugendlichen gefordert wurde, weil sie letztendlich befürchten, dass durch abgesenkte Ausbildungsstandards dann in einem weiteren Schritt auch die daraus erzielbaren Vergütungen abgesenkt werden (könnten).

Aber auch die Kammern der Arbeitgeber und der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) äußern sich kritisch zu den Vorschlägen.

Und in einem Punkt treffen sich die Vorbehalte der Gewerkschaften wie auch der Arbeitgeberseite:

»Es gebe für Ausbildungen von einem oder eineinhalb Jahren Dauer schlicht keinen Bedarf. Unterstützung bekommen sie von den Wissenschaftlern des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). „Die jungen Leute hätten mit einer solchen Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance“, sagt Reinhold Weiß, Vizepräsident und Forschungsdirektor des BIBB.«

Aber der Aktionsrat Bildung hat ja neben den ganz abgespeckten Teilqualifizierungen auch für etwas entschlackte zweijährige Ausbildungsgänge votiert. Da fällt die Beurteilung differenzierter aus, was man beispielsweise vom DIHK zu hören bekommt: »Hier gibt es bereits rund 30 Berufe mit abgespeckter Fachtheorie, zumeist in Industrie und Handel, etwa den des Verkäufers. Bei den meisten von ihnen können die Absolventen im Anschluss ohne Zeitverlust noch einen Abschluss in einem dreijährigen Ausbildungsberuf anhängen – bei den Verkäufern wäre das zum Beispiel der Einzelhandelskaufmann. Die Fachleute nennen das „Durchstieg“. Auch der Handwerksverband ZDH will sich der zweijährigen Ausbildung nicht verschließen – sofern am Arbeitsmarkt Bedarf bestehe.«

Genau das zweifeln die Gewerkschaften an. Der DGB-Bildungsexperte Matthias Anbuhl wird so zitiert:

„Schon heute konzentrieren sich die zweijährigen Ausbildungen vor allem auf den Beruf der Verkäuferin“, sagt er. „Von den rund 45.000 zweijährigen Ausbildungsplätzen insgesamt entfallen allein 25.000 auf diesen einen Beruf.“ Erst kürzlich hätten Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsam zwei zweijährige Ausbildungsberufe wieder abgeschafft, weil sie schlicht nicht benötigt wurden.

Und was bieten die Kritiker aus dem Lager des bestehenden Systems als Alternative? Sie verweisen unisono auf vorhandene Instrumente – dabei vor allem auf zwei: Zum einen die Einstiegsqualifizierung und zum anderen die assistierte Ausbildung. Wobei dann, um das nur anzumerken, deutlich mehr Mittel für die assistierte Ausbildung bereitgestellt werden müssten. Bisher ist das doch eher sehr überschaubar dimensioniert.

Was bleibt ist das ungute Gefühl, dass wir auf der einen Seite durchaus neue Wege der beruflichen Ausbildung gehen müssen, um die betroffenen jungen Flüchtlinge auch mitzunehmen. Man muss ihnen Einstiegspunkte in unser zugegeben nicht einfach strukturiertes Ausbildungswesen ermöglichen und dabei immer auch im Hinterkopf behalten, dass es die Sprache ist, die viele davon abhält, sich entsprechend einbringen zu können. Und wir müssten einfach nur mal gedanklich die Vorstellung entwickeln, wir hätten nach Syrien oder nach Afghanistan fliehen müssen. Auch unter uns wird es sicher zahlreiche Menschen geben, die gar keinen oder nur einen sehr mühsam aufzubauenden Zugang zur jeweiligen Sprache haben).