Wenn hessische Unternehmerverbände was gegen Langzeitarbeitslosigkeit machen wollen – und ein „Spielhallenverbot für arbeitslose Hartz-IV-Empfänger“ herauskommt

Es ist unbestritten und mehr als offensichtlich – die verhärtete Langzeitarbeitslosigkeit ist eines der drängten Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Und jeder Akteur auf dem Arbeitsmarkt sollte seinen Beitrag leisten, um den betroffenen Menschen Chancen auf Teilhabe über Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Und es ist ohne Zweifel von großer, wenn nicht zentraler Bedeutung, dass die Arbeitgeber mitziehen bei der Integration erwebsloser Menschen. Vor diesem allgemeinen Hintergrund freut man sich angesichts der ebenfalls zu konstatierenden Verdrängung des Problems der Langzeitarbeitslosigkeit sowie einer an vielen Orten und bei vielen Menschen anzutreffenden Distanz gegenüber Hartz IV-Empfänger erst einmal, wenn sich die Vereinigung der hessischen Unternehmensverbände (VhU) zu Wort meldet mit einem Plan, der überschrieben ist mit 15 Punkte für weniger Langzeitarbeitslosigkeit in Hessen. „Die verfestigte Zahl der Langzeitarbeitslosen ist jedoch weiterhin Grund zur Sorge. In Hessen gibt es immer noch rund 64.000 Langzeitarbeitslose, davon die meisten im Arbeitslosengeld-II-Bezug. Trotz der guten Lage am Arbeitsmarkt sind dies immer noch genauso viele wie im Jahr 2012″, so wird  Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), zitiert. Dann aber stutzt man, was der Vereinigung bzw. dem Herrn Hauptgeschäftsführer offensichtlich besonders wichtig ist bei den Maßnahmen im Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit.

Grundsätzlich wird anerkannt, dass Menschen, die ihre Existenz nicht aus eigenen Mitteln sichern könnten, zu Recht von der Allgemeinheit mit Arbeitslosengeld II unterstützt würden. Dann aber kommt das hier:

»Im Gegenzug müssen Leistungsbezieher aber auch alles in ihrer Kraft stehende tun, um ihre Hilfsbedürftigkeit und die ihrer Familie so schnell wie möglich durch Arbeit oder Weiterbildung zu beenden. Der Besuch von Spielhallen und das Verschwenden von Zeit und Hilfsleistungen beim Glücksspiel sind hiermit absolut unvereinbar. Betreiber von Spielhallen in Hessen sind bereits jetzt gesetzlich verpflichtet, spielsuchtgefährdete oder überschuldete Personen auszusperren und dies in eine Datei einzutragen. In diese Sperrdatei sollten auch arbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfänger eingetragen werden. Wir fordern die hessische Landesregierung und den Landtag auf, die Jobcenter hierzu zu verpflichten und das hessische Spielhallengesetz entsprechend zu ändern. Dies wäre ein wichtiges Signal dafür, dass Arbeitslosengeld II den Empfänger verpflichtet, mit ganzer Kraft selbst nach einer Beschäftigung zu suchen, mit der er sobald wie möglich wieder auf eigenen Füßen steht«, so Volker Fasbender.«

Warum, wird der eine oder andere fragen, soll eine ganz bestimmte Gruppe herausgegriffen und mit einem Spielhallenverbot belegt werden? Wenn man schon auf solche Gedanken kommt, warum dann nicht auch andere Gruppen? Wie wäre es mit Vätern, die unterhaltspflichtig sind und das Geld verpulvern, ohne dem Kind seinen Anteil zukommen zu lassen? Oder oder oder.

Was sagen die Praktiker aus den Jobcentern dazu? In seinem Artikel Kasinoverbot für Hartz IV-Empfänger? zitiert Rainer Hahne einen hessischen Jobcenter-Geschäftsführer, der die Sichtweise vieler auf den Punkt bringt:

Mit Unverständnis reagierte Stefan Schäfer, Geschäftsführer Jobcenter Stadt Kassel, auf die Forderung, seine Kunden automatisch in die Sperrdatei eintragen zu lassen. „Wir haben keine Erkenntnisse darüber, dass Spielsucht und dadurch eine Verschuldung zu den großen Problemen der Kunden unsers Jobcenters gehören. Außerdem gibt es bei uns in Deutschland das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das sollte man beibehalten und die Menschen nicht bevormunden. Rechtlich ist das meiner Meinung nach derzeit sowieso völlig ausgeschlossen.  Und wie sollte man das praktisch durchsetzen?  Das Wort Datenschutz will ich hier gar nicht nennen.“

Unabhängig von diesen richtigen Einwänden – der Vorschlag aus den Reihen der hessischen Unternehmerverbände ist ein weiterer trauriger Höhepunkt der gruppenbezogenen Stigmatisierung und öffentlichen Etikettierung „der“ Hartz IV-Empfänger. Vgl. dazu beispielsweise diesen Beitrag vom 2. September 2016: Wo soll das enden? Übergewichtige und Ganzkörpertätowierte könnte man doch auch … Ein Kommentar zum „sozialwidrigen Verhalten“, das die Jobcenter sanktionieren sollen.

Und besonders zu beklagen ist die Tatsache, dass mit solchen Vorschlägen wie einem „Spielhallenverbot für Hartz IV-Empfänger“ und den mit diesem Vorschlag ausgelösten Assoziationen bei vielen Menschen, die nur das lesen oder hören, eine hoch problematische Entwicklung befördert wird, die bereits in dem Beitrag Irrungen und Wirrungen der Diskussion über „den“ Arbeitsmarkt, „die“ Arbeitslosen – und natürlich darf „die“ Armut nicht fehlen vom 7. April 2015 angesprochen wurde – mit erschreckenden Zahlen aus einer Studie:

Im Jahr 2014 wurde die die folgende Studie veröffentlicht: Andreas Zick und Anna Klein: Fragile Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2014. Bonn 2014.

In der Zusammenfassung dieser Studie findet man eine Abbildung mit der Darstellung der Zustimmungswerte zu einzelnen Facetten gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist in der Gesellschaft und deren Teilgruppen weit verbreitet. Schaut man sich die konkreten Ausprägungen innerhalb der Bevölkerung genauer an, dann überraschen auf den ersten Blick sicher nicht solche Anteilwerte: 44 Prozent hinsichtlich der Abwertung asylsuchender Menschen oder 26,6 Prozent hinsichtlich der Abwertung von Sinti und Roma. Das was irgendwie zu erwarten. Aber dass der absolute Spitzenreiter hinsichtlich der Abwertung einer Gruppe mit 47,8 Prozent die langzeitarbeitslosen Menschen betrifft, wird sicher viele überraschen und erschrecken. Anders ausgedrückt: Nach dieser Studie sind es die langzeitarbeitslosen Menschen, denen die meisten Abwertung und Abneigung entgegenschlägt – noch vor den Asylsuchenden oder den Sinti und Roma. Das ist ein erschütterndes Ergebnis. Es verdeutlicht, wie weit fortgeschritten und radikalisiert das ist, was als Individualisierung, Personalisierung und Moralisierung von Arbeitslosigkeit bezeichnet wurde.

Dazu wurde nun einer weiterer Beitrag geleistet unter dem scheinbar hehren Ziel, Langzeitarbeitsarbeitslosigkeit bekämpfen zu wollen.

Nachtrag (11.11.2016): Wie viele Menschen sind eigentlich „spielsuchtgefährdet“ bzw. „glückspielsüchtig“, denn der Hinweis darauf taucht ja bei der Begründung für die Forderung nach einem Spielhallenverbot für Hartz IV-Empfänger auf. Eine wissenschaftliche fundierte Antwort versucht diese Studie zu geben:

Haß, Wolfgang und Lang, Peter (2016): Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland. Ergebnisse des Surveys 2015 und Trends. Forschungsbericht der BZgA. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Januar 2016.

Aus der Zusammenfassung der Ergebnisse:

»Wie auch in den vorangegangenen Befragungen der BZgA zum Glücksspielverhalten wird mit der South Oaks Gambling Screen (SOGS) ein international verbreitetes Verfahren zur Klassifizierung des Schweregrades glücksspielassoziierter Probleme bzw. Symptome eingesetzt … Die Befragung 2015 kommt für die 16- bis 70-Jährigen bevölkerungsweit auf eine Schätzung der 12-Monats-Prävalenz des pathologischen Glücksspiels von 0,37 % (männliche Befragte: 0,68 %, weibliche: 0,07 %) und des problematischen Glücksspiels von 0,42 % (männliche Befragte: 0,66 %, weibliche: 0,18 %). Gegenüber der Befragung 2013 finden sich damit nur geringe, statistisch nicht signifikante Rückgänge sowohl des problematischen als auch des pathologischen Spielverhaltens. Am stärksten mit glücksspielassoziierten Problemen belastet erweisen sich im Jahr 2015 Männer mit einer Quote von 2,69 % bei den 21- bis 25-Jährigen und 2,43 % bei den 36- bis 45-Jährigen. Der Anteil Jugendlicher mit problematischem Glücksspielverhalten ist gegenüber 2013 nur geringfügig und statistisch nicht signifikant von 0,13 % auf 0,37 % angestiegen. Dies ist auf einen Anstieg bei den Jungen zurückzuführen; im Jahr 2015 ist bei keinem der befragten Mädchen ein problematisches Glücksspielverhalten festzustellen … Männliches Geschlecht, ein Alter bis 25 Jahre, ein niedriger Bildungsstatus und ein Migrationshintergrund erhöhen das Risiko für mindestens problematisches Glücksspielverhalten. Wird die Nutzung verschiedener Glücksspielformen betrachtet, finden sich bei Keno und Geldspielautomaten die höchsten Risiken.«

Überall gibt es Azubi-Mangel-Alarm. Ein Märchen? Eine statistische Illusion?

Mittlerweile scheint sich ein großes Problem der vergangenen Jahre irgendwie verflüchtigt zu haben – der Mangel an Ausbildungsplätzen. Wurde man früher ständig konfrontiert mit der Suche nach zusätzlichen Ausbildungsplätzen, um die noch nicht „versorgten“ Jugendlichen doch noch in eine Berufsausbildung bekommen zu können, muss man heutzutage beim Blick in die meisten Medien den Eindruck gewinnen, dass das Problem ein ganz anderes geworden ist: Azubi-Mangel wird landauf landab proklamiert. Unternehmen klagen darüber, Ausbildungsstellen nicht mehr besetzen zu können, weil sie keiner mehr darauf bewirbt. Und auch die Meldungen aus der Bundesagentur für Arbeit klingen vielversprechend: »Die von Seiten der Kammern bislang vorliegenden Daten zu den 2016 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen sprechen für eine stabile Entwicklung. Nach den Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Handwerkskammertages sowie der Kammern der Freien Berufe wurden bis zum 30. September 2016 insgesamt 474.700 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Das waren rund 200 mehr als vor einem Jahr.« Und der Blick von oben bringt beruhigende Erkenntnisse:

»Rein rechnerisch zeigten sich Angebot und Nachfrage am Ausbildungsmarkt ausgeglichen. So kamen bundesweit auf 100 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen 106 gemeldete Bewerber. Gegenüber dem Vorjahr hat sich auch diese Relation leicht verbessert (damals 110).«

So die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Mitteilung Ausbildungsmarktbilanz 2015/2016: Günstige Entwicklung, aber weiterhin deutliche Ungleichgewichte, die aber ein „aber“ bereits in der Überschrift enthält. Dazu schreiben die Arbeitsverwalter: »Es bestehen aber weiterhin erhebliche regionale, berufsfachliche und qualifikatorische Ungleichgewichte … Regional betrachtet gab es in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg und im Saarland deutlich mehr Ausbildungsstellen, als Bewerber gemeldet waren. Im Gegensatz dazu fehlten betriebliche Ausbildungsstellen vor allem in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und in Niedersachsen.«

Und dann erfahren wir, was die angesprochenen Ungleichgewichte in Zahlen bedeuten:

»So waren am Ende des Berufsberatungsjahres 20.600 Bewerber noch unversorgt, etwa so viele wie vor einem Jahr … Damit blieben 4 Prozent der gemeldeten Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot … Insgesamt 43.500 Ausbildungsstellen waren am 30. September 2016 noch unbesetzt. Gegenüber dem Vorjahr waren das 1.900 mehr. Besonders schwer zu besetzen waren zum Beispiel Ausbildungsstellen im Lebensmittelverkauf, in der Gastronomie und Hotellerie, in Reinigungsberufen, im Bäcker- und Fleischerhandwerk, im Frisörhandwerk sowie in Bau- und Ausbauberufen.«

Nun wird der eine oder andere an dieser Stelle denken: Auch wenn jeder Einzelfall einer zu viel ist – aber bei Hunderttausenden junger Menschen sind doch 20.600 Bewerber, die noch „unversorgt“ geblieben sind, nicht wirklich viel und damit auch kein Grund zur Besorgnis. Dann doch eher die 43.500 Ausbildungsplätze, die von den Arbeitgebern nicht mit lebenden Azubis besetzt werden konnten.

Aber ist das so?

Die Zweifler werden sich in ihrem Verdacht bestätigt fühlen, wenn sie dann auf solche Headlines stoßen: Das Märchen vom Azubi-Mangel: »Es gibt mehr freie Lehrstellen als Bewerber, der Ausbildungsmarkt ist extrem entspannt – das legen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nahe. Der DGB hat die Statistik überprüft. Das Ergebnis: alles falsch.«
Das ist starker Tobak.

Die Hauptthese des DGB sei, dass die offiziellen Zahlen der BA verschleiern, wie es wirklich ist. Schauen wir genauer hin.

Eine der Aussagen aus der Mitteilung der BA zum Ausbildungsmarkt lautet: Es gibt mehr freie Plätze als Bewerber. Aber stimmt das?

Zahlreiche Jugendliche ohne Ausbildungsplatz werden der DGB-Analyse zufolge gar nicht in den Daten berücksichtigt.

»Unstrittig ist demnach, dass rund 20.000 junge Bewerber in diesem Jahr weder eine Lehrstelle noch eine Ersatzmaßnahme abbekommen hätten. Sie seien nach den BA-Zahlen offiziell „unversorgt“. Die Agentur zähle hier aber nur diejenigen mit, die als „ausbildungsreif“ gelten. Die anderen fielen unter den Tisch.«

Und dann kommt nach was oben drauf:

»Zehntausende Jugendliche, die zwar formal ausbildungsreif sind, aber trotzdem noch keine Lehrstelle haben, gelten nach den BA-Zahlen als „versorgt“. Dabei hängen sie in einer Art Warteschleife, weil sie etwa Praktika oder berufsvorbereitende Maßnahmen absolvieren.«

Wir haben noch die 20.000 „unversorgten“ jungen Menschen im Kopf. Aber die DGB-Bilanz sieht ganz anders aus: Rund 283.000 Jugendliche, die von der Bundesagentur für Arbeit als ausbildungsreif eingestuft wurden, hätten keinen Ausbildungsplatz bekommen.
„Die Mehrheit von ihnen wird in Ersatzmaßnahmen geparkt“, so Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Gewerkschaftsbundes (DGB).

Bereits am 4. März 2016 wurde in dem Beitrag Wie viele junge Menschen sind 2015 wo im Ausbildungssystem gelandet? Neue Daten aus der Integrierten Ausbildungsberichterstattung darauf hingewiesen, dass entgegen der landläufigen Berichterstattung vom Azubi-Mangel das sogenannte „Übergangssystem“, in dem die Jugendliche teilweise geparkt werden, bereits 2015 wieder angewachsen ist – nach einer mehrjährigen Phase des Rückgangs: »Ein besonders auffälliger Befund mit Blick auf das vergangene Jahr ist der Anstieg der Zahl der jungen Menschen, die in das „Übergangssystem“ eingetreten sind – über 7 Prozent mehr im Vergleich zu 2014. Insgesamt waren das 270.783 Personen. Dabei waren die Jahre bis 2014 von einem kontinuierlichen Rückgang geprägt: 2005 hatte es noch 417.600 Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich gegeben. Seither ist ihre Zahl bis 2014 kontinuierlich auf 252.700 gesunken.«

Wer die statistische Analyse des DGB im Original einsehen möchte, der wird hier fündig:

Matthias Anbuhl: „Keine geeigneten Bewerber? – Wie die öffentliche Ausbildungsstatistik die Lage auf dem Ausbildungsmarkt verschleiert“. DGB-Kurzanalyse der BA-Statistik für das Ausbildungsjahr 2016, Berlin: DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 02.11.2016

Dort findet man diese Zusammenfassung: Die »Statistik zeigt, dass insgesamt 283.281 junge Menschen, die im Laufe des Berichtsjahres 2016 ein ernsthaftes Interesse an einer Ausbildung hatten – und als „ausbildungsreif“ deklariert wurden – ohne Ausbildungsplatz geblieben sind. Viele von ihnen wurden in Ersatzmaßnahmen geparkt. Dem stehen 43.478 offene Ausbildungsplätze gegenüber.
Die These, dass es in Deutschland mehr offene Ausbildungsplätze als Bewerber gibt, ist schlicht falsch.«

Allerdings sollte man aus der Analyse auch nicht schlussfolgern, dass es keine Probleme gibt oder das alles ein Märchen sei. Denn sowohl die eine Seite – also die Proklamation eines „Azubi-Mangels“ – wie auch die andere – also die rechnerische Widerlegung – leiden darunter, dass sie aus der jeweiligen Vogelperspektive auf ein überaus heterogenes und dann auch noch räumlich ganz erheblich begrenztes Geschehen blicken. Vor Ort findet man zahlreiche Passungsprobleme zwischen dem Angebot und der Nachfrage. Das manifestiert sich in bestimmten Berufen bzw. Tätigkeitsfelder wie dem Hotel- und Gaststättenbereich (wo man auch im nachgelagerten Bereich der Arbeitskräfte erhebliche Personalbeschaffungsprobleme hat) oder in bestimmten handwerklichen Berufen. Das kann sicher mit den schlechten oder von vielen als schwierig bewerteten Arbeitsbedingungen zu tun haben. Aber auch das gehört zur Wahrheit: Manche Jugendliche haben erhebliche Probleme nicht nur im kognitiven Bereich, sondern auch auf der Verhaltensebene, die es selbst gutmütigen und offenen Arbeitgebern schwer machen, diesen jungen Menschen eine Ausbildungsmöglichkeit zu eröffnen.

Während sich Jugendliche in Süddeutschland vielerorts tatsächlich Ausbildungsplätze aussuchen können, wenn sie halbwegs laufen können, ist das in Regionen wie dem Ruhrgebiet ganz anders, dort finden selbst junge Menschen mit einem ordentlichen Schulabschluss und vorhandener Motivation häufig keine Lehrstelle, weil es einen quantitativen Mangel gibt. Rechnerisch ließe sich das sicher ausgleichen, wenn man die Bundeszahlen betrachtet, aber dann müsste man eine sehr umfangreiche Kinderlandverschickung organisieren.

Hinzu kommt – und das sollte nicht unterschätzt werden – eine weiterhin durchaus sehr eingeschränkte und dann auch noch geschlechtsspezifische Wahl der Ausbildungsberufe, wobei gerade die jungen Frauen immer noch Berufe wählen, von denen man nicht wird leben können oder nur unter sehr restriktiven Bedingungen.

Es ist halt alles nicht so einfach im wirklichen Leben jenseits der Zahlen.

Sanktionen und Mehrfachsanktionen gegen das Existenzminimum der Menschen in der Willkürzone und der Hinweis auf ein (eigentlich) unverfügbares Grundrecht

Sanktionen im Hartz IV-System sind eine existenzielle Angelegenheit, wird hier doch das staatlich gewährte Existenzminimum unterschritten oder in den Fällen der Vollsanktionierung sogar vollständig entzogen. Der eine oder andere wird sich an das berühmte Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 erinnern, denn dort hatte das höchste deutsche Gericht bereits in den Leitsätzen in aller (scheinbaren) Klarheit ausgeführt: »Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden« (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 09. Februar 2010 – 1 BvL 1/09).

Wenn man diese Leitsätze liest, dann kann man schon die Frage stellen, wie es möglich ist, dass dieses „unverfügbare Grundrecht“, das eingelöst werden muss, über den Weg der Sanktionierung monatelang unter das Existenzminimum abgesenkt werden kann bzw. darf. Und das BVerfG hat doch auch in dem Urteil über die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 2012 eine explizite Bezugnahme auf die Entscheidung aus dem Jahr 2010 vorgenommen und in den Leitsätzen gemeißelt: »Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.« 

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